Im vorigen Buche wurde auseinandergelegt, daß durch den Glauben an das Evangelium Christus unser eigen wird und wir des von ihm erworbenen Heils und der ewigen Seligkeit teilhaftig werden. Nun sind wir aber grobsinnig und träge, zudem auch von eitlem Verstande, und deshalb haben wir äußerliche Hilfsmittel nötig, damit der Glaube durch sie in uns erzeugt und vermehrt werde und seinen Fortgang habe bis zum Ziele hin. Darum hat Gott auch diese äußeren Mittel zugefügt, um so unserer Schwachheit aufzuhelfen; und damit die Predigt des Evangeliums ihre Wirkung tut, hat er der Kirche diesen Schatz in Bewahrung gegeben. Er hat „Hirten“ und „Lehrer“ eingesetzt (Eph. 4,11), um durch ihren Mund die Seinen zu unterweisen. Dazu hat er sie auch mit Autorität ausgerüstet. Kurz, er hat nichts unterlassen, was zur heiligen Einigkeit im Glauben und zu rechter Ordnung dienlich sein konnte, vor allem hat er die Sakramente eingesetzt, die, wie wir es durch die Erfahrung merken, höchst nutzbringende Mittel sind, um den Glauben zu erhalten und zu stärken. Denn wir sind ja noch in das Knechtshaus unseres Fleisches eingeschlossen und noch nicht auf die Stufe der Engel gelangt; darum hat sich Gott unserem Fassungsvermögen angepaßt und uns in seiner wunderbaren Vorsehung eine Art und Weise vorgeschrieben, wie wir zu ihm nahen sollen, obwohl wir doch in weiter Ferne von ihm sind.
Die Reihenfolge der Unterweisung erfordert es daher, daß wir jetzt in die Behandlung der Kirche und ihres Regiments, ihrer Ordnungen und ihrer Gewalt, ebenso auch der Sakramente und zum Schluß auch in eine solche der bürgerlichen Ordnung eintreten. Zugleich ist es hier erforderlich, daß wir den frommen Leser von den Verderbnissen wegrufen, mit denen der Satan im Papsttum alles verfälscht hat, was Gott zu unserem Heil bestimmt hatte. Den Anfang will ich aber mit der Kirche machen: in ihrem Schoß sollen nach Gottes Willen seine Kinder versammelt werden, und zwar nicht nur, damit sie durch ihre Mühe und ihren Dienst genährt werden, solange sie Unmündige und Kinder sind, sondern auch, damit sie durch ihre mütterliche Fürsorge regiert werden, bis sie herangewachsen sind und endlich zum Ziel des Glaubens hindurchdringen. Denn was „Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Mark. 10,9): wer also Gott zum Vater hat, der muß auch die Kirche zur Mutter haben, und zwar (galt das) nicht allein unter dem Gesetz, sondern (es gilt) auch nach dem Kommen Christi; so bezeugt es Paulus, der uns lehrt, daß wir die Kinder des neuen, himmlischen Jerusalem sind (Gal. 4,26).
Wenn wir in den Glaubensartikeln bekennen, daß wir „die Kirche glauben“, so bezieht sich das nicht allein auf die sichtbare Kirche, von der wir jetzt reden, sondern auch auf alle Auserwählten Gottes, unter deren Zahl auch die einbegriffen werden, die bereits verstorben sind. Deshalb wird hier auch das Wörtlein „glauben“ gebraucht; denn oft läßt sich kein Unterschied zwischen den Kindern
Gottes und den Unheiligen, zwischen seiner eigenen Herde und den wilden Tieren herausmerken.
Manche fügen nun in das Glaubensbekenntnis das Wörtlein „an“ (in) ein („ich glaube an eine ... Kirche“!); aber dafür besteht keine ersichtliche Ursache. Ich gebe allerdings zu, daß dies Verfahren recht gebräuchlich ist und auch des Beistandes der Alten Kirche nicht ermangelt. Denn auch das Nicaenische Glaubensbekenntnis fügt in der Fassung, wie es uns die Kirchengeschichte überliefert, diese Präposition zu. Doch läßt sich zugleich aus den Schriften der Alten ersehen, daß es in alter Zeit ohne Widerrede üblich war, daß man sagte: „Ich glaube eine ... Kirche“, nicht aber: „Ich glaube an eine ... Kirche“. Denn Augustin und der alte Schriftsteller, dessen Büchlein „Von der Auslegung des Glaubensbekenntnisses“ unter dem Namen des Cyprian umgeht - er mag nun sein, wer er will! -, reden nicht nur auf diese Weise; nein, sie bemerken auch ausdrücklich, es würde eine uneigentliche Redeweise sein, wenn man jene Präposition anfügte, auch bekräftigen sie ihre Meinung mit einer begründeten Ursache. Denn wenn wir sagen: „Ich glaube an Gott“, so geben wir solch Zeugnis darum, weil unser Herz sich auf ihn als den Wahrhaftigen stützt und weil sich unsere Zuversicht auf ihn verläßt. Das würde aber auf die Kirche nicht in gleicher Weise zutreffen, auch nicht auf die „Vergebung der Sünden“ und die „Auferstehung des Fleisches“. Obgleich ich nun also nicht über die Worte streiten will, so möchte ich doch lieber der Eigenart der Rede folgen, die besser geeignet ist, um die Sache zum Ausdruck zu bringen, statt nach Formeln zu haschen, mit denen die Sache ohne Grund verdunkelt würde.
Der Zweck (unserer Erörterungen) liegt aber darin, daß wir wissen: mag auch der Teufel kein Mittel unversucht lassen, um Christi Gnade zunichte zu machen, mögen auch die Feinde Gottes in wütendem Ansturm dem gleichen Ziel nachjagen, so kann sie doch nicht ausgelöscht, kann auch Christi Blut nicht unfruchtbar gemacht werden, nein, es bringt immerdar einige Frucht hervor! In diesem Sinne müssen wir unser Augenmerk auf Gottes verborgene Erwählung und innerliche Berufung richten; denn er allein weiß, wer die Seinigen sind, und er hält sie, wie Paulus sagt, unter einem Siegel verschlossen (Eph. 1,13; 2. Tim. 2,19); dazu kommt auch, daß sie seine Kennzeichen tragen, an denen sie von den Verworfenen unterschieden werden sollen. Aber da das kleine, verachtete Häuflein unter einer unmeßbaren Menge verborgen liegt und die wenigen Weizenkörner von einem Haufen von Spreu überdeckt werden, so muß man Gott allein die Erkenntnis seiner Kirche überlassen, deren Fundament ja seine verborgene Erwählung ist. Es ist aber nicht genug, daß wir solche Schar der Auserwählten bloß mit unserem Denken und unserem Herzen erfassen, sondern wir müssen dergestalt auf die Einheit der Kirche sinnen, daß wir wahrhaftig überzeugt sind, selbst in sie eingefügt zu sein. Denn wenn wir nicht mit allen übrigen Gliedern zusammen unter unserem Haupte, Christus, zu einer Einheit zusammengefügt sind, so bleibt uns keine Hoffnung auf das zukünftige Erbe. Deshalb heißt die Kirche „katholisch“ oder „allgemein“; denn man könnte nicht zwei oder drei „Kirchen“ finden, ohne daß damit Christus in Stücke gerissen würde - und das kann doch nicht geschehen! Nein, alle Auserwählten Gottes sind dergestalt in Christus miteinander verbunden, daß sie, wie sie ja an dem einen Haupte hängen, auch gleichsam zu einem Leibe zusammenwachsen, und sie leben in solcher Gefügtheit zusammen wie die Glieder des gleichen Leibes; sie sind wahrhaft eins geworden, als solche, die in einem Glauben, einer Hoffnung, einer Liebe, in dem gleichen Geiste Gottes miteinander leben und die nicht nur zum gleichen Erbe des ewigen Lebens berufen sind, sondern auch zum Teilhaben an dem einen Gott und dem einen Christus. Mag nun auch solche traurige Öde, wie sie uns von allen Seiten entgegentritt, mit lauter Stimme zu bezeugen scheinen, es sei von der Kirche nichts mehr übrig, so sollen wir doch wissen, daß Christi Tod seine Frucht trägt und daß Gott seine Kirche auf wundersame Weise gleichsam in dunkler Verborgenheit bewahrt. Es ist, wie es einst zu Elia gesagt wurde: „Ich habe mir lassen übrigbleiben siebentausend Mann, die nicht ihre Knie gebeugt haben vor Baal“ (1. Kön. 18,19; nicht Luthertext).
Allerdings bezieht sich dieser Artikel des Glaubensbekenntnisses in einem gewissen Sinne auch auf die äußerliche Kirche, damit sich jeder von uns in brüderlicher Einigkeit mit allen Kindern Gottes halte, der Kirche die Autorität zuerkenne, die sie verdient, sich so aufführe wie ein Schaf aus der Herde. Zu diesem Zweck wird dann auch hinzugesetzt: „die Gemeinschaft der Heiligen“. Dieser Titel der Aussage wird freilich von den Alten durchweg ausgelassen; er ist aber trotzdem nicht zu vernachlässigen, weil er die Eigenart der Kirche sehr gut zum Ausdruck bringt. Er bedeutet doch soviel, als wenn da gesagt wäre: die Heiligen werden nach der Ordnung zur Gemeinschaft mit Christus versammelt, daß sie all die Wohltaten, die ihnen Gott gewährt, gegenseitig einander mitteilen. Dadurch wird die Verschiedenheit der Gnadengaben nicht aufgehoben; denn wir wissen ja, daß die Gaben des Heiligen Geistes vielartig ausgeteilt werden. Auch wird dadurch die bürgerliche Ordnung nicht umgestürzt, nach der jeder einzelne für sich allein sein besonderes Vermögen in Besitz haben darf; denn es ist ja zur Aufrechterhaltung des Friedens unter den Menschen erforderlich, daß jeder unter ihnen sein eigenes, besonderes Eigentumsrecht an seinem Besitz hat. Nein, es wird hier jene Gemeinschaft gewahrt, wie sie uns Lukas beschreibt: „Die Menge aber der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“ (Apg. 4,32), und wie sie Paulus im Auge hat, wenn er die Epheser ermahnt, sie sollten „ein Leib und ein Geist“ sein, wie sie ja auch zu einer Hoffnung berufen seien (Eph. 4,4). Denn wenn sie wahrhaft von der Überzeugung getragen sind, daß Gott für sie alle der gemeinsame Vater und Christus das gemeinsame Haupt ist, so kann es nicht anders zugehen, als daß auch sie, in brüderlicher Liebe miteinander verbunden, einander gegenseitig ihren Besitz mitteilen.
Nun liegt aber für uns sehr viel daran, daß wir wissen, welche Frucht uns daraus erwächst. Denn wenn wir „die Kirche glauben“, so geschieht das dergestalt, daß wir fest überzeugt sind, ihre Glieder zu sein. Auf diese Weise nämlich stützt sich unser Heil auf sichere und feste Grundlagen, so daß es, selbst wenn das ganze Gebäu der Welt ins Wanken geriete, doch selber nicht zusammenstürzen und ineinanderfallen kann. Zunächst: es hat ja seinen Bestand zusammen mit Gottes Erwählung, und es kann deshalb auch allein mit Gottes ewiger Vorsehung zusammen eine Änderung erfahren oder zusammenbrechen! Zum zweiten ist unser Heil gewissermaßen mit der Festigkeit Christi verbunden, und er wird ebensowenig dulden, daß seine Gläubigen von ihm losgerissen werden, wie er es zugeben wird, daß seine Glieder zerstückelt oder auseinandergezerrt werden. Dazu kommt auch dies: wir sind sicher, daß die Wahrheit für uns allezeit Bestand haben wird, solange wir im Schoße der Kirche gehalten werden. Und endlich: wir empfinden es, daß uns nun solche Verheißungen gelten wie diese: „Auf dem Berge Zion wird eine Errettung sein“ (Joel 3,5; Ob. 17), oder auch: „In Ewigkeit wird Gott inmitten Jerusalems verweilen, so daß es nie und nimmer wanken wird!“ (Ps. 46,6; nicht Luthertext). Das Teilhaben an der Kirche vermag soviel, daß es uns in der Gemeinschaft mit Gott erhält. Auch liegt bereits in dem Wort „Gemeinschaft“ sehr viel Trost: denn es steht doch fest, daß alles, was der Herr seinen und unseren Gliedern gewährt, auch uns zukommt, und so wird durch alle Güter, die sie besitzen, unsere Hoffnung bekräftigt!
Um übrigens in dieser Weise die Einheit der Kirche hochzuhalten, ist es, wie ich bereits sagte, durchaus nicht vonnöten, daß wir die Kirche selber mit Augen sehen oder mit unseren Händen betasten. Nein, die Kirche besteht ja vielmehr im Glauben, und dadurch werden wir daran gemahnt, daß wir sie, wenn sie unserem Begreifen entzogen ist, doch um nichts weniger mit unseren Gedanken umfassen müssen,
als wenn sie offen in die Erscheinung träte. Auch ist unser Glaube deshalb nicht von geringerem Wert, weil er die Kirche in ihrer Unbekanntheit ergreift. Denn wir erhalten hier nicht die Weisung, die Verworfenen von den Auserwählten zu unterscheiden - das ist allein Gottes Sache und nicht die unsrige! -, sondern wir sollen in unserem Herzen klar und gewiß daran festhalten, daß alle, die aus der Freundlichkeit Gottes, des Vaters, durch die Wirkungskraft des Heiligen Geistes in die Gemeinschaft mit Christus gelangt sind, nun zu Gottes Eigentum und Eigenbesitz abgesondert sind, und daß wir, wenn wir zu ihrer Zahl gehören, solcher Gnade teilhaftig sind.
Aber wir haben ja jetzt die Absicht, von der sichtbaren Kirche zu sprechen, und da wollen wir schon daraus, daß sie mit dem Ehrennamen „Mutter“ bezeichnet wird, lernen, wie nützlich, ja, wie notwendig es für uns ist, sie zu kennen. Denn es gibt für uns keinen anderen Weg ins Leben hinein, als daß sie uns in ihrem Schoße empfängt, uns gebiert, an ihrer Brust nährt und schließlich unter ihrer Hut und Leitung in Schutz nimmt, bis wir das sterbliche Fleisch von uns gelegt haben und den Engeln gleich sein werden (Matth. 22,30). Denn unsere Schwachheit erträgt es auch nicht, daß wir von der Schule entlassen werden, ehe wir im ganzen Lauf unseres Lebens Schüler gewesen sind. Zudem ist außerhalb des Schoßes der Kirche keine Vergebung der Sünden zu erhoffen und kein Heil; so bezeugen es uns Jesaja (Jes. 37,32) und Joel (Joel 3,5), und Ezechiel stimmt ihnen bei, indem er erklärt, daß die, welche Gott vom himmlischen Leben ausschließt, nicht auf der Liste seines Volkes stehen sollen (Ez. 13,9). Ebenso heißt es auch auf der anderen Seite von denen, die sich zum Dienste der wahren Frömmigkeit bekehren, daß sie ihren Namen unter die Bürger Jerusalems einschreiben (Jes. 56,5; Ps. 87,6). Aus diesem Grunde heißt es auch in einem anderen Psalm: „Herr, gedenke mein nach der Gnade, die du deinem Volk verheißen hast; suche mich heim in deinem Heil, damit ich sehe die Wohlfahrt deiner Auserwählten, damit ich mich freue an der Freude deines Volkes und mich rühme mit deinem Erbteil“ (Ps. 106,4f.; zumeist nicht Luthertext). Mit diesen Worten wird Gottes väterliche Gunst und das besondere Zeugnis des geistlichen Lebens auf Gottes Herde eingeschränkt, so daß die Absonderung von der Kirche stets verderblich ist.
Wir wollen aber in der Besprechung dessen fortfahren, was eigentlich zu diesem Lehrstück gehört. Paulus schreibt, daß Christus, „auf daß er alles erfülle“, „etliche zu Aposteln gesetzt“ hat, „etliche aber zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, daß die Heiligen zugerichtet werden, bis daß wir alle hinankommen zu einerlei Glauben und Erkenntnis des Sohnes Gottes und ein vollkommener Mann werden, der da sei im Maße des vollkommenen Alters Christi“ (Eph. 4,10-13). Wir sehen da, wie Gott, der die Seinigen in einem einzigen Augenblick zur Vollendung kommen lassen könnte, dennoch den Willen hat, daß sie allein durch die Erziehung der Kirche zum Mannesalter heranwachsen. Wir sehen weiter, wie hier die Art und Weise solcher Erziehung zum Ausdruck kommt; denn den „Hirten“ wird die Predigt der himmlischen Lehre aufgetragen. Und wir sehen, wie alle ohne Ausnahme in die gleiche Ordnung hineinverpflichtet werden, daß sie sich gefügigen und gelehrigen Geistes der Leitung jener Lehrer unterstellen, die zu diesem Zweck eingesetzt sind. An diesem Merkzeichen hatte bereits lange zuvor Jesaja das Reich Christi kenntlich gemacht: „Mein Geist, der bei dir ist, und meine Worte, die ich in deinen Mund gelegt habe, sollen von deinem Munde nicht weichen noch von dem Munde deines Samens und Kindeskindes ...“ (Jes. 59,21).
Daraus folgt, daß alle, die diese geistliche Seelenspeise verschmähen, die ihnen von Gott durch die Hand der Kirche dargereicht wird, wert sind, daß sie an Hunger und Mangel zugrundegehen. Gewiß, Gott gibt uns den Glauben ins Herz - aber durch das Werkzeug seines Evangeliums, wie uns ja auch Paulus daran mahnt, daß der Glaube „aus dem Hören kommt“ (Röm. 10,17). Ebenso steht auch die Macht, selig zu machen, bei Gott, aber nach dem Zeugnis des nämlichen Paulus holt er sie in der Predigt des Evangeliums hervor und entfaltet sie in ihr.
Aus dieser Absicht heraus hat er auch vorzeiten angeordnet, daß man beim Heiligtum heilige Versammlungen halten sollte, damit die Lehre, die durch den Mund des Priesters verkündigt wurde, die Einhelligkeit des Glaubens erhielte. Und wenn der Tempel als Gottes „Ruhe“ (Ps. 132,14), das Heiligtum als seine Wohnstatt bezeichnet wird (Jes. 57,15), wenn es von Gott heißt, daß er „sitzet über den Cherubim“ (Ps. 80,2), so haben alle diese prächtigen Lobeserhebungen keinen anderen Zweck, als dem Dienstamt der himmlischen Lehre Wert, Liebe, Achtung und Würde zu verschaffen; denn darin könnte sonst der Anblick eines sterblichen, verachteten Menschen nicht wenig Eintrag tun! Damit wir also erkennen, daß uns aus solch „irdenen Gefäßen“ (2. Kor. 4,7) ein unberechenbarer Schatz zugetragen wird, tritt Gott selber hervor, und da er ja der Stifter dieser Ordnung ist, will er auch in seiner Einrichtung als gegenwärtig erkannt werden.
Deshalb verbietet er den Seinen, sich mit Wahrsagerei, mit Zeichendeutung, mit magischen Künsten, mit Totenbefragung und anderem Aberglauben abzugeben (Lev. 19,31); aber er setzt dann hinzu, daß er ihnen eins geben wird, das für alle genug sein soll, nämlich daß sie niemals ganz ohne Propheten sein sollen (Deut. 18,9-15). Wie er aber das Volk des Alten Bundes nicht an die Engel verwiesen hat, sondern ihm von der Erde her Lehrer erweckte, die das Amt der Engel in Wahrheit ausüben sollten, so will er uns auch heute noch durch Menschen unterweisen. Und wie er sich einst nicht mit dem Gesetz allein begnügte, sondern auch die Priester als dessen Ausleger hinzugab, aus deren Munde das Volk den wahren Sinn des Gesetzes erforschen sollte, so will er auch heute nicht nur, daß wir fleißig in der Schrift lesen, sondern er setzt auch Lehrmeister über uns, durch deren Dienst wir Hilfe empfangen sollen. Daraus fließt uns ein zwiefacher Nutzen zu: auf der einen Seite stellt er so in meisterlicher Prüfung unseren Gehorsam auf die Probe, indem wir ja seine Diener nicht anders reden hören, als wenn wir ihn selbst vernähmen; auf der anderen Seite aber kommt er auch unserer Schwachheit zu Hilfe: er will uns lieber nach menschlicher Weise durch Ausleger anreden, um uns zu sich zu locken, als uns etwa mit seinem Donnern von sich wegzutreiben. Und wahrlich, wie segensreich diese vertrauliche Art der Unterweisung für uns ist, das erfahren alle Frommen aus dem Schrecken, mit dem sie Gottes Majestät verdientermaßen zu Boden wirft.
Wer aber meint, die Autorität der Lehrer werde durch die Verächtlichkeit der Menschen, die zur Unterweisung berufen sind, zunichte gemacht, der legt damit seine Undankbarkeit an den Tag; denn unter all den vielen hervorragenden Gaben, mit denen Gott das Menschengeschlecht geziert hat, ist doch dieses Vorrecht ganz einzigartig, daß er sich herbeiläßt, den Mund und die Zunge von Menschen für sich zu weihen, damit in ihnen seine Stimme erschalle! Deshalb wollen wir es uns nicht verdrießen lassen, auch unsererseits die Lehre des Heils, wie sie uns auf sein Geheiß und durch seinen Mund vorgetragen wird, gehorsam anzunehmen; denn obwohl Gottes Kraft nicht an solche äußeren Mittel gefesselt ist, so hat er doch uns an diese geordnete Art der Unterweisung gebunden, und wenn die Schwarmgeister sich weigern, sich daran zu halten, so verwickeln sie sich in viele verderbliche Stricke. Viele treibt der Hochmut, die Aufgeblasenheit oder der Ehrgeiz dazu, daß sie sich einreden, wenn sie für sich allein die Schrift läsen und darüber nachdächten, so könnten sie genug Fortschritte machen, und daß sie auf solche Weise die öffentlichen Versammlungen mißachten und die Predigt für überflüssig halten. Da aber solche Leute das heilige Band der Einheit, soviel an ihnen ist, auflösen und zerreißen, so entgeht keiner der gerechten Strafe für solche gottlose Absonderung, sondern sie begeben sich alle in den Zauberkreis von verderbenbringenden Irrtümern und greulichen Wahnvorstellungen. Damit also die reine Einfalt des Glaubens bei uns herrsche, sollen wir keine Beschwernis darin finden, diese Übung der Frömmigkeit zu gebrauchen; denn Gott zeigt uns ja durch ihre Einsetzung, daß sie notwendig ist, und er empfiehlt sie uns so nachdrücklich! Gewiß hat sich auch unter den frechsten Hunden nie einer gefunden, der behauptet hätte, man müsse vor Gott seine Ohren verschließen, aber zu allen Zeiten hatten die Propheten und die frommen Lehrer einen harten Streit wider die Gottlosen zu führen, deren Halsstarrigkeit sich niemals unter dies Joch zu beugen vermag, daß sie durch den Mund und den Dienst von Menschen unterwiesen werden sollen. Das bedeutet aber genau so viel, als wenn man Gottes Angesicht, das uns in solcher Lehre entgegenleuchtet, austilgt. Denn wenn den Gläubigen einst geboten wurde, Gottes Angesicht im Heiligtum zu suchen (Ps. 105,4), und wenn diese Weisung im Gesetz so oft wiederholt wird (Ps. 27, 8; 100,2 u.a.), so geschah das aus keinem anderen Grunde, als weil für sie die Unterweisung im Gesetz und die prophetischen Vermahnungen das lebendige Ebenbild Gottes darstellten; so versichert ja auch Paulus, daß in seiner Predigt die „Klarheit Gottes in dem Angesichte Jesu Christi“ aufleuchte (2. Kor. 4,6). Um so mehr muß man die Abtrünnigen verabscheuen, die darauf aus sind, die Kirchen zu spalten - genau, als wenn sie die Schafe aus den Hürden vertrieben und sie den Wölfen in den Rachen jagten! Wir dagegen müssen an dem festhalten, was wir eben aus Paulus anführten: die Kirche wird nicht anders als durch die äußerliche Predigt erbaut, und die Heiligen sind durch kein anderes Band miteinander zusammengehalten, als wenn sie einhellig lernend und weiterschreitend die Ordnung der Kirche wahren, die Gott vorgeschrieben hat. Vornehmlich zu diesem Zweck wurde einst, wie ich sagte, den Gläubigen unter dem Gesetz die Weisung erteilt, zum Heiligtum zusammenzukommen; denn wenn Mose von Gottes Wohnstatt redet, dann nennt er sie zugleich auch den Ort des Namens (Gottes), an welchem Gott „seines Namens Gedächtnis“ gestiftet habe (Ex. 20,24). Damit legt er offen dar, daß diese Stätte ohne die Unterweisung in der Frömmigkeit keinerlei Nutzen hat. Es ist auch kein Zweifel, daß eben die gleiche Ursache den David dazu gebracht hat, in unendlicher Bitterkeit seines Geistes darüber zu klagen, daß er durch das tyrannische Wüten der Feinde daran gehindert wurde, in Gottes Hütte zu treten (Ps. 84,2f.). Vielen scheint das eine geradezu kindische Klage zu sein, weil es doch ein sehr geringer Verlust wäre, den Vorhof des Tempels entbehren zu müssen, und weil man dadurch doch nicht eben viel Genuß einbüßte, sofern einem nur andere Vergnügungen zur Verfügung stünden. Trotzdem aber klagt David, da er durch diesen einen Kummer vor Angst und Traurigkeit gequält und gemartert wird, ja, sich beinahe verzehrt. Und das geschieht darum, weil bei den Gläubigen nichts höher gilt als dies Mittel, durch das Gott die Seinen stufenweise zur Höhe führt.
Es ist nämlich auch noch zu bemerken, daß sich Gott den heiligen Vätern im Spiegel seiner Lehre dergestalt gezeigt hat, daß die Erkenntnis, die sie gewannen, etwas Geistliches sein sollte. Daher heißt auch der Tempel nicht allein sein „Angesicht“, sondern auch - zur Behebung jeglichen Aberglaubens - sein „Fußschemel“ (Ps. 99,5; 132,7; 1. Chron. 28,2). Da geschieht nun jenes glückselige Zusammenstreben zur Einheit des Glaubens, wenn sie alle, vom Höchsten bis zum Niedrigsten, nach dem Haupte sich ausstrecken. Alles, was die Heiden Gott in anderer Absicht an Tempeln erbaut haben, das war bloß eine Entheiligung seiner Verehrung. Darin sind aber auch die Juden, wenn auch nicht ganz so grob, doch in einem gewissen Umfang verfallen. Das macht ihnen Stephanus zum Vorwurf, und er verwendet dabei die Worte des Jesaja: „Gott wohnt nicht in Tempeln, die mit Händen gemacht sind!“ (Apg. 7,48; nicht ganz Luthertext; Jes. 66,1f.). Denn Gott allein heiligt sich durch sein Wort Tempel zu rechtmäßigem Gebrauch. Und wenn wir in unserem Vorwitz etwas gegen seinen Befehl unternehmen, dann heften sich an den bösen Anfang sogleich auch weitere Phantastereien, durch die sich dann das Übel ohne Maß und Ziel weiter ausbreitet.
Nichtsdestoweniger war es unbedacht, daß Xerxes auf den Rat seiner Magier alle Tempel Griechenlands verbrannte und zerstörte, weil er meinte, es sei widersinnig, daß die Götter, denen doch alles frei offenstehen müßte, zwischen Mauern und Dachziegeln eingeschlossen würden. Als ob es nicht in Gottes Macht stünde, gewissermaßen zu uns herabzusteigen, damit er uns nahe sei, und dabei doch nicht den Ort zu wechseln und uns nicht an irdische Mittel zu binden, sondern uns vielmehr gewissermaßen in einem Wagen zu seiner himmlischen Herrlichkeit emporzuführen, die in ihrer Unermeßlichkeit alles erfüllt und auch die Himmel an Hoheit überragt.
Nun hat sich aber zu unserer Zeit über die Kraft des Predigtamtes ein großer Streit erhoben. Die einen preisen seine Würde überschwenglich, die anderen behaupten, es sei verkehrt, daß man einem sterblichen Menschen übertrage, was doch dem Heiligen Geiste allein eigen sei; das geschehe aber, wenn wir dafür halten, daß die Diener (am Wort) und die Lehrer in Verstand und Herz der Menschen eindringen, um die Blindheit des Verstandes und die Härtigkeit des Herzens zu beheben. Wir müssen also eine rechte Beschreibung dieser Meinungsverschiedenheit geben.
Was nun auf beiden Seiten ins Treffen geführt wird, das läßt sich ohne Mühe leicht zum Austrag bringen, wenn man sein Augenmerk (1) scharf auf die Stellen richtet, an denen Gott, der Urheber der Predigt, seinen Geist mit ihr verbindet und daraus Frucht verheißt, wenn man aber auf der anderen Seite (2) auch auf jene Stellen achtet, an denen er sich von den äußeren Mitteln abtrennt und den Anfang wie auch den ganzen Lauf des Glaubens sich allein zuschreibt.
(1) Das Amt des zweiten Elia bestand nach dem Zeugnis des Maleachi darin, daß er den Verstand erleuchten, „das Herz der Väter zu den Kindern“ und die Ungläubigen zur Verständigkeit der Gerechten bekehren sollte (Mal. 3,23f. = 4,5f.). Christus spricht aus, daß er die Apostel sendet, damit sie aus ihrer Arbeit „Frucht bringen“ (Joh. 15,16), und was das für eine Frucht ist, das gibt Petrus mit kurzen Worten an, indem er sagte, wir würden „wiedergeboren ... aus unvergänglichem Samen“ (1. Petr. 1,23). Deshalb rühmt sich Paulus, daß er die Korinther „durchs Evangelium“ „gezeugt“ hat (1. Kor. 4,15) und daß sie das „Siegel“ seines Apostelamtes sind (1. Kor. 9,2), ja, daß er nicht bloß ein Amt des Buchstabens führt und als solcher nur mit dem Klang seiner Stimme die Ohren getroffen hätte, sondern daß ihm die Wirkkraft des Geistes gegeben ist, damit seine Unterweisung nicht ohne Nutzen bleibt (2. Kor. 3,6). In diesem Sinne bezeugt er auch anderwärts, daß sein Evangelium nicht bloß in Worten geschehen ist, sondern in Kraft (1. Kor. 2,4). Auch erklärt er, daß die Galater „durch die Predigt vom Glauben“ den Heiligen Geist empfangen haben (Gal. 3,2). Und schließlich macht er sich an vielen Stellen nicht allein zu einem „Mitarbeiter“ Gottes, sondern er mißt sich auch die Amtsaufgabe zu, das Heil mitzuteilen (1. Kor. 3,9).
(2) Dies alles hat nun Paulus ohne Zweifel nie und nimmer in der Absicht ausgesprochen, sich selbst auch nur das Allermindeste abseits von Gott zuzuschreiben; er setzt uns das an anderer Stelle selbst kurz auseinander: „Unsere Arbeit ist nicht vergeblich gewesen in dem Herrn“ (1. Thess. 3,5; sehr ungenau) „nach der Wirkung des, der in mir kräftig wirkt!“ (Kol. 1,29). Ebenso sagt er anderwärts: „Der mit Petrus kräftig gewesen ist ... unter den Juden, der ist mit mir auch kräftig gewesen unter den Heiden“ (Gal. 2,8). Wie rein gar nichts er aber den Dienern (am Wort) für sich allein übrigläßt, das geht aus anderen Stellen deutlich hervor. So spricht er: „So ist nun weder der da pflanzt, noch der da begießt, etwas, sondern Gott, der das Gedeihen gibt“ (1. Kor. 3,7). Oder ebenso: „Ich habe viel mehr gearbeitet denn sie alle; nicht aber ich, sondern Gottes Gnade, die mit mir ist“ (1. Kor. 15,10). Auch müssen wir unzweifelhaft jene Sprüche behalten, in denen sich Gott die Erleuchtung des Verstandes und die Erneuerung des Herzens zuschreibt und uns damit daran mahnt, daß es ein Frevel ist, wenn sich der Mensch irgendeinen Anteil an diesen beiden Gottestaten anmaßt.
Indessen gilt es aber doch: wenn sich jeder den Dienern, die Gott über ihn stellt, gelehrig erweist, so wird er aus der ihm erwachsenden Frucht erkennen: es war nicht umsonst, daß Gott diese Art der Unterweisung gefallen hat, und es ist auch nicht umsonst, daß den Gläubigen dieses Joch der Bescheidenheit auferlegt ist.
Welches Urteil wir nun über die sichtbare Kirche, die unserer Erkenntnis zugänglich ist, haben sollen, das ist, wie ich meine, aus den obigen Ausführungen bereits deutlich. Wir sagten nämlich, daß die Heilige Schrift über die Kirche in zwiefacher Weise spricht. (1) Wenn sie von der Kirche redet, so versteht sie darunter zuweilen jene Kirche, die in Wahrheit vor Gott Kirche ist, jene Kirche, in welche nur die aufgenommen werden, die durch die Gnade der Aufnahme in die Kindschaft Gottes Kinder und die durch die Heiligung des Geistes wahre Glieder Christi sind. Und zwar umfaßt die Kirche dann nicht allein die Heiligen, die auf Erden wohnen, sondern alle Auserwählten, die seit Anbeginn der Welt gewesen sind. (2) Oft aber bezeichnet die Schrift mit dem Ausdruck „Kirche“ die gesamte, in der Welt verstreute Schar der Menschen, die da bekennt, daß sie den einen Gott und Christus verehrt, die durch die Taufe in den Glauben an ihn eingewiesen wird, durch die Teilnahme am Abendmahl ihre Einheit in der wahren Lehre und der Liebe bezeugt, einhellig ist im Worte des Herrn und zu dessen Predigt das von Christus eingesetzte Amt aufrechterhält. Unter diese Schar sind nun aber sehr viele Heuchler gemischt, die von Christus nichts haben als den Namen und den Anschein, dazu auch sehr viele Ehrsüchtige, Geizige, Neidische, sehr viele Lästerer, auch Leute von unsauberem Lebenswandel, die eine Zeitlang ertragen werden, entweder weil man sie nicht mit rechtmäßigem Urteil überführen kann, oder weil auch nicht immer jene Strenge der Zucht herrscht, die eigentlich sein sollte.
Ebenso also, wie es für uns vonnöten ist, jene unsichtbare, allein für Gottes Augen wahrnehmbare Kirche zu glauben, wird es uns auch aufgetragen, diese Kirche, die im Blick auf die Anschauung der Menschen Kirche heißt, hochzuhalten und die Gemeinschaft mit ihr zu pflegen.
Deshalb hat uns der Herr diese Kirche, sofern es für uns nötig war, sie zu erkennen, durch bestimmte Kennzeichen und gleichsam durch Merkzeichen (symbola) wahrnehmbar gemacht.
Es ist zwar ein besonderes Vorrecht, das sich Gott selber vorbehalten hat, zu erkennen, wer die Seinigen sind; das haben wir schon oben aus Paulus angeführt (2. Tim. 2,19). Es ist auch unzweifelhaft Vorsorge dagegen getroffen, daß sich der Vorwitz der Menschen so weit treiben läßt, und zwar dadurch, daß Gott uns tagtäglich durch die Geschehnisse selber darauf aufmerksam macht, wie weit seine verborgenen Gerichte über unser Begreifen hinausgehen. Denn einerseits werden Menschen, die völlig verloren erschienen und deretwegen man sich keinerlei Hoffnung mehr machen konnte, durch seine Güte wieder auf den rechten Weg zurückgerufen, und andererseits kommen oft Leute zu Fall, die mehr als andere festzustehen schienen! Deshalb sind, wie Augustin sagt, nach Gottes verborgener Vorbestimmung „gar viele Schafe draußen und gar viele Wölfe drinnen“ (Predigten zum Johannesevangelium 45). Denn die Menschen, die weder ihn noch sich selber kennen, die kennt er und hat er mit seinem Zeichen versehen. Und aus der Zahl derer, die öffentlich sein Zeichen tragen, schauen allein seine Augen die, die ohne Heuchelei heilig sind und die - was schließlich das Hauptstück unseres Heils ist! - bis zum Ende beharren werden.
Aber weil er auf der anderen Seite vorhergesehen hat, daß es uns einigermaßen nützlich ist zu wissen, welche Menschen wir denn für seine Kinder halten sollen, darum hat er sich in diesem Stück unserem Fassungsvermögen angepaßt. Und da die Gewißheit des Glaubens hierzu nicht erforderlich war, so hat er an deren Stelle gewissermaßen das Urteil der Liebe gesetzt; danach sollen wir die Menschen als Glieder der Kirche erkennen, die durch das Bekenntnis des Glaubens, durch das Beispiel ihres Lebens und durch die Teilnahme an den Sakramenten mit uns den gleichen Gott und Christus bekennen.
Da er nun aber wußte, daß die Erkenntnis des Leibes (der Kirche) selbst für unser Heil von größerer Notwendigkeit ist, so hat er uns diese auch durch um so gewissere Kennzeichen ans Herz gelegt.
Hieraus entsteht nun die anschaubare Gestalt der Kirche, und sie taucht empor, so daß sie für unsere Augen sichtbar ist. Denn überall, wo wir wahrnehmen, daß Gottes Wort lauter gepredigt und gehört wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden, läßt sich auf keinerlei Weise daran zweifeln, daß wir eine Kirche Gottes vor uns haben. Denn die Verheißung des Herrn kann nicht trügen: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Matth. 18,20).
Um aber den wesentlichen Inhalt dieses Tatbestandes klar zu erfassen, müssen wir gleichsam stufenweise vorgehen, und zwar in folgender Art. Die allgemeine Kirche (Ecclesia universalis) ist die Schar, die aus allen Völkern versammelt ist; sie ist durch räumliche Abstände getrennt und zerstreut, aber sie ist doch einhellig in der einen Wahrheit der göttlichen Lehre und sie ist durch das Band der gleichen Religionsübung verbunden. Unter ihr sind dann die einzelnen Kirchen (singulae Ecclesiae) zusammengefaßt, die über Städte und Dörfer nach den Erfordernissen menschlicher Notdurft verteilt sind, und zwar so, daß jede einzelne mit vollem Recht den Namen und die Autorität der Kirche innehat. Und endlich: die einzelnen Menschen, die auf Grund des Bekenntnisses der Frömmigkeit zu solchen Kirchen gerechnet werden, gehören auch dann, wenn sie in Wirklichkeit außerhalb der Kirche stehen, trotzdem in einem gewissen Sinne zu ihr, bis sie durch öffentliches Urteil ausgeschlossen sind.
Allerdings ist es ein wenig verschieden bestellt, ob man Einzelmenschen oder Kirchen zu beurteilen hat.
Denn es kann sich zutragen, daß wir Menschen, die wir der Gemeinschaft mit den Frommen nicht durchaus für würdig erachten, doch wie Brüder behandeln und als Gläubige ansehen müssen, und zwar um der gemeinsamen Eintracht der Kirche willen, kraft deren sie im Leibe Christi ertragen und geduldet werden. Solchen Menschen erkennen wir nach unserem eigenen Urteil nicht zu, daß sie Glieder der Kirche sind; aber wir lassen ihnen den Platz, den sie im Volke Gottes einnehmen, bis er ihnen in rechtmäßiger Entscheidung abgenommen wird.
Dagegen haben wir über die Schar (der Gemeinde) selber anders zu urteilen: wenn sie den Dienst am Wort hat und in Ehren hält, dazu auch die Verwaltung der Sakramente, so verdient sie ohne Zweifel, als Kirche angesehen und betrachtet zu werden, weil jene Güter, die sie besitzt (Dienst am Wort und Verwaltung der Sakramente), ganz sicher nicht ohne Frucht sind. So erhalten wir der allgemeinen Kirche ihre Einheit, die teuflische Geister allezeit aufzuspalten bemüht
gewesen sind, und wir berauben auch die rechtmäßigen Versammlungen, die je nach örtlichen Möglichkeiten verstreut sind, nicht ihrer Autorität.
Als Merkzeichen (symbola), an denen man die Kirche erkennt, bezeichneten wir die Predigt des Wortes und die Übung der Sakramente. Denn diese beiden können nicht bestehen, ohne Frucht zu bringen und durch Gottes Segen gedeihlich zu sein. Ich behaupte nicht etwa, daß überall, wo das Wort gepredigt wird, sogleich Frucht erwächst, nein, ich meine: es wird nirgendwo aufgenommen und hat nirgendwo seinen festen Sitz, ohne daß es auch seine Wirksamkeit an den Tag bringt. Wie dem auch sei - wo die Predigt des Evangeliums mit Ehrfurcht vernommen wird und die Sakramente nicht vernachlässigt werden, da wird für diese Zeit untrüglich und unzweifelhaft die Erscheinung der Kirche sichtbar, deren Autorität zu verachten, deren Ermahnungen geringzuschätzen, deren Ratschlägen sich zu widersetzen oder deren Züchtigung zu verspotten niemandem ungestraft verstattet ist, noch viel weniger aber, von ihr abzufallen oder ihre Einheit zu sprengen. Denn der Herr mißt der Gemeinschaft seiner Kirche solchen Wert bei, daß er jeden für einen Überläufer und für einen Verräter der Religion hält, der sich von irgendeiner christlichen Gemeinschaft, sofern sie nur den wahren Dienst am Worte und an den Sakramenten hochhält, halsstarrig entfremdet hat. Die Autorität seiner Kirche legt er uns dermaßen ans Herz, daß er seine eigene Autorität für verkleinert erachtet, wenn jene verletzt wird! Denn es ist nicht von geringer Bedeutung, daß die Kirche als „ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit“ und als das „Haus Gottes“ bezeichnet wird (1. Tim. 3,15). Mit diesen Worten will doch Paulus zeigen: damit Gottes Wahrheit in der Welt nicht untergeht, wirkt die Kirche als ihre treue Wächterin; denn durch ihren Dienst und ihre Arbeit hat Gott die reine Predigt seines Wortes erhalten und sich uns selbst als Hausvater erzeigen wollen, indem er uns mit geistlicher Speise nährt und uns alles darreicht, was zu unserem Heil dient. Es ist auch kein gewöhnlicher Lobspruch, daß es von der Kirche heißt, sie sei von Christus auserwählt und ausgesondert zu einer Braut, „die nicht habe einen Flecken oder Runzel“ (Eph. 5,27), und daß sie sein „Leib“ und seine „Fülle“ genannt wird (Eph. 1,23)! Daraus ergibt sich, daß die Absonderung von der Kirche die Verleugnung Gottes und Christi darstellt. Um so mehr müssen wir uns vor solch frevelhafter Scheidung hüten; denn wenn wir, soviel an uns ist, den Untergang der Wahrheit Gottes herbeizuführen trachten, dann sind wir wert, daß er die ganze Wucht seines Zorns als Wetterstrahl auf uns niederfahren läßt, um uns zu zerschmettern. Auch läßt sich keine grausigere Übeltat erdenken, als wenn einer in frevlerischer Treulosigkeit den Ehebund verletzt, den der eingeborene Sohn Gottes sich herbeigelassen hat mit uns zu schließen!
Deshalb sollen wir uns jene Kennzeichen fleißig ins Herz prägen, sie festhalten und nach dem Ermessen des Herrn wertschätzen. Denn um nichts gibt sich der Satan mehr Mühe als darum, daß er eines von diesen beiden Kennzeichen oder auch beide aufhebe und abschaffe, und zwar bald, um nach Abschaffung und Zerstörung jener Kennzeichen die wahre und reine Bestimmung der Kirche zunichte zu machen, bald auch, um uns deren Verachtung ins Herz zu geben und uns dadurch in offenkundigem Abfall von der Kirche loszureißen. Seine Machenschaften haben es fertiggebracht, daß die reine Predigt des Evangeliums manche Jahrhunderte lang verschwunden gewesen ist. Und jetzt setzt er mit der gleichen Verruchtheit alles daran, um das Amt ins Wanken zu bringen, das doch Christus in seiner Kirche so verordnet hat, daß mit seiner Aufhebung auch die Erbauung der Kirche zugrunde geht. Was für eine gefährliche, ja, was für eine verderbenbringende Versuchung ist es nun, wenn es uns auch nur in den Sinn kommt, uns von einer Versammlung abzusondern, an der die Kennzeichen und Merkmale sichtbar werden, mit denen nach des Herrn Urteil seine Kirche genugsam beschrieben ist: Wir sehen, wieviel Achtsamkeit wir nach beiden Seiten anwenden müssen. Damit uns nämlich unter dem Titel der Kirche kein Betrug zugefügt wird, so müssen wir nach jenem Prüfmaß wie nach dem Lydischen Stein jede Versammlung messen, die den Namen „Kirche“ für sich in Anspruch nimmt. Hat sie in Wort und Sakrament die Ordnung, die uns der Herr ans Herz gelegt hat, so wird sie uns nicht trügen, und wir sollen ihr unbekümmert die Ehre erweisen, die den Kirchen zukommt. Wenn sie sich aber andererseits ohne Wort und Sakramente darbietet, so sollen wir uns vor dergleichen Verführungen mit eben solcher Scheu in acht nehmen, wie wir uns auf der anderen Seite vor Vermessenheit und Hoffart zu hüten haben.
Der reine Dienst am Wort und die reine Übung bei der Feier der Sakramente, so sagen wir, ist ein geeignetes Pfand und Unterpfand, so daß wir eine Gemeinschaft, in der beides zu finden ist, mit Sicherheit als Kirche ansprechen können. Dies hat nun so weit Geltung, daß solche Kirche, solange sie dabei bleibt, niemals zu verwerfen ist, selbst wenn sie sonst über und über mit vielen Gebrechen bedeckt ist.
Ja, selbst in der Verwaltung der Lehre und der Sakramente könnten allerhand Fehler aufkommen, die uns doch von der Gemeinschaft mit ihr nicht entfremden dürften. Denn nicht alle Stücke der wahren Lehre sind von gleicher Gestalt. Einige unter ihnen sind derart notwendig zu wissen, daß sie bei allen unerschütterlich und unzweifelhaft fest stehen müssen, gleichsam als die eigentlichen Lehrstücke der Religion. Dazu gehören zum Beispiel folgende Aussagen: Es ist ein Gott, Christus ist Gott und Gottes Sohn, unser Heil besteht in Gottes Barmherzigkeit, und andere Aussagen gleicher Art. Dann gibt es andere Lehrstücke, über die unter den Kirchen Meinungsverschiedenheiten herrschen, die aber die Einheit im Glauben nicht zerreißen. Denn welche Kirchen werden sich wohl um des einen Punktes willen miteinander entzweien, daß die eine ohne Streitsucht, und ohne hartnäckig auf ihrer Behauptung zu bestehen, der Meinung ist, die Seelen führen, wenn sie den Leib verließen, sogleich in den Himmel, die andere dagegen über den Ort nichts Genaues auszusagen wagt, aber doch klar daran festhält, daß diese Seelen dem Herrn leben? Bei dem Apostel vernehmen wir doch die Worte: „Wie viele nun unser vollkommen sind, die lasset uns also gesinnt sein. Und solltet ihr sonst etwas halten, das lasset euch Gott offenbaren“ (Phil. 3,15). Zeigt er damit nicht genugsam, daß die Lehrverschiedenheit über solche nicht so notwendige Dinge unter Christen kein Grund zur Entzweiung sein soll? An erster Stelle steht zwar, daß wir in allen Dingen gleicher Meinung sein sollen; aber es ist ja keiner, der nicht von irgendeinem Nebel der Unwissenheit umhüllt wäre, und deshalb müssen wir entweder gar keine Kirche bestehen lassen oder aber den Unverstand in solchen Dingen mit Nachsicht behandeln, die man ohne Verletzung des wesentlichen Bestandes der Religion und ohne Verlust der Seligkeit auch nicht wissen kann.
Ich möchte mich hier aber nicht zum Schutzpatron der Irrtümer machen, auch nicht der allergeringsten, so daß ich etwa meinte, man sollte ihnen schmeicheln und durch die Finger sehen und sie dadurch nähren. Was ich behaupte, ist nur dies: wir sollen uns nicht leichtfertig um irgendwelcher kleinen Meinungsverschiedenheiten willen von der Kirche trennen, wenn in ihr bloß jene Lehre gesund und unverkürzt erhalten wird, auf der die Unverletztheit der Frömmigkeit beruht, und wenn in ihr die Übung der Sakramente, wie sie der Herr eingesetzt hat, gewahrt bleibt. Wenn wir uns unterdessen um die Ausmerzung dessen mühen, was wir nicht für richtig halten können, so tun wir das aus unserer Amtspflicht heraus. Darauf bezieht sich auch das Wort des Paulus: „Wenn einem, der da sitzt, etwas Besseres offenbart wird, so soll der erste schweigen“ (1. Kor. 14,30; nicht Luthertext). Daraus ergibt sich, daß jedem einzelnen Glied der Kirche die Bemühung um die allgemeine Erbauung aufgetragen ist, und zwar nach dem Maß der ihm gewährten Gnade. Nur soll das in geziemender Weise und nach der Ordnung geschehen; das heißt: wir sollen die Gemeinschaft der Kirche nicht verlassen oder, wenn wir in ihr bleiben, den Frieden und die ordnungsmäßig eingerichtete Zucht nicht stören.
Noch viel weiter aber muß unsere Nachsicht im Ertragen der Unvollkommenheit des Lebens (unserer Brüder) gehen. Denn an diesem Punkt kann man sehr leicht ausgleiten und zu Fall kommen, auch lauert uns hier der Satan mit mehr als gewöhnlicher Hinterlist auf. Denn es hat stets Leute gegeben, die von dem falschen Wahn einer vollkommenen Heiligkeit ergriffen waren, sich einbildeten, als ob sie bereits gleichsam zu Geistern in der Luft geworden wären, und dann aus solcher Gesinnung heraus die Gemeinschaft mit allen Menschen verachteten, an denen nach ihrem Eindruck noch etwas Menschliches übriggeblieben war. Von dieser Art waren vorzeiten die „Katharer“ und die Donatisten, die sich ihrem Wahnwitz anschlossen. Von dieser Art sind heutzutage einige von den Wiedertäufern, die den Eindruck erwecken wollen, als seien sie mehr als andere fortgeschritten.
Dann gibt es andere, die sich mehr aus unbedachtem Eifer um die Gerechtigkeit als aus jener unsinnigen Hoffart heraus versündigen. Denn wenn sie wahrnehmen, daß bei denen, denen das Evangelium verkündigt wird, die Frucht des Lebens seiner Lehre nicht entspricht, so kommen sie sogleich zu dem Urteil, da sei keine Kirche. Das ist nun freilich ein sehr berechtigter Anstoß, zu dem wir auch in unseren gar traurigen Zeiten mehr als genug Anlaß bieten. Auch geht es nicht an, unsere verfluchte Faulheit zu entschuldigen, die der Herr nicht ungestraft lassen wird - er fängt ja bereits an, sie mit harten Geißeln zu züchtigen! Also wehe uns, die wir durch solch ungebundene Zügellosigkeit unserer Laster daran schuld sind, daß schwache Gewissen unsertwegen verwundet werden!
Aber andererseits versündigen sich jene Leute, von denen wir sprachen, darin, daß sie ihrem Ärgernis kein Maß zu setzen wissen. Denn wo der Herr Milde fordert, da lassen sie sie beiseite und liefern sich ganz und gar einer maßlosen Strenge aus. Sie meinen nämlich, wo keine vollkommene Reinheit und Lauterkeit des Lebens sei, da sei auch keine Kirche, und deshalb fondern sie sich aus Haß gegen die Laster und in der Meinung, sie schieden sich von einer Rotte der Gottlosen, tatsächlich von der rechtmäßigen Kirche ab!
Sie verweisen darauf, daß doch die Kirche Christi heilig sei. Aber sie sollen zugleich auch einsehen, daß sie aus Guten und Bösen gemischt ist, und dazu sollen sie aus dem Munde Christi jenes Gleichnis vernehmen, in dem die Kirche mit einem Netz verglichen wird, mit dem man Fische aller Art miteinander fängt, die aber erst dann verlesen werden, wenn sie am Ufer ausgebreitet sind (Matth. 13,47f.). Sie sollen hören, daß die Kirche einem Ackerfeld gleicht, das zwar mit gutem Samen besät ist, aber doch durch die Hinterlist des Feindes mit Lolch verunreinigt wird, von dem es erst dann gereinigt werden kann, wenn die Ernte auf die Tenne gefahren ist (Matth. 13,24-30). Und sie sollen endlich vernehmen, daß die Kirche eine Tenne ist, auf der der Weizen so gesammelt liegt, daß er unter der Spreu verborgen ist, bis er, mit Schwinge und Sieb gesäubert, schließlich in die Scheune verbracht wird (Matth. 3,12). Wenn der Herr kundmacht, daß die Kirche bis zum Tag des Gerichtes mit jenem Übel zu kämpfen haben wird, durch die Vermengung mit den Gottlosen belastet zu sein, dann werden sie vergebens eine Kirche suchen, die mit keinem Makel behaftet wäre!
Trotzdem rufen sie aber aus, es sei doch etwas Unerträgliches, daß die Pest der Laster so allenthalben um sich greift. Ja, aber da muß ich ihnen doch die Meinung des Apostels entgegenhalten, und was wollen sie dazu sagen? Unter den Korinthern waren nicht etwa bloß einige wenige in Irrtum verfallen, sondern die Verderbnis hatte nahezu den ganzen Leib erfaßt. Auch herrschte da nicht bloß eine einzige Art von Sünde, sondern sehr viele. Auch waren ihre Vergehen nicht etwa leicht, sondern es gab abscheuliche Laster bei ihnen! Die Verderbnis hatte auch nicht etwa bloß ihren Lebenswandel erfaßt, sondern auch die Lehre. Was tat nun da der Apostel - das heißt: was tat das Werkzeug des himmlischen Geistes, mit dessen Zeugnis die Kirche steht und fällt? Sucht er sich von ihnen abzusondern? Stößt er sie aus dem Reiche Christi aus? Schleudert er den furchtbarsten Wetterstrahl der Verfluchung gegen sie? Nein, er tut nicht nur nichts von alledem, sondern er erkennt an und Predigt, daß sie eine Kirche Christi und eine Gemeinschaft der Heiligen sind! (1. Kor. 1,2). Wenn aber unter den Korinthern Kirche bleibt, unter denen Zwietracht, Sektenbildung und Eifersucht wüten (1. Kor. 1,11; 3,3), unter denen Zank und Hader samt der Habsucht im Schwange gehen, bei denen eine Schandtat öffentlich gebilligt wird, die selbst bei den Heiden als abscheulich gelten würde (1. Kor. 5,1), bei denen der Name des Paulus, den sie doch wie einen Vater hätten verehren sollen, unverschämt heruntergerissen wird (1. Kor. 9,1ff.), unter denen gar einige die Auferstehung der Toten verspotten, mit deren Zusammenbruch das ganze Evangelium ineinanderfällt (1. Kor. 15,12), bei denen Gottes Gnadengaben der Ehrsucht und nicht der Liebe dienstbar gemacht werden, bei denen gar vieles unziemlich und ungeordnet vor sich geht - ich sage, wenn da Kirche bleibt, und zwar darum, weil bei ihnen der Dienst am Wort und an den Sakramenten nicht verworfen wird, wer wird es dann wagen dürfen, den Namen „Kirche“ solchen abzusprechen, denen man nicht einmal den zehnten Teil solcher Missetaten vorwerfen kann? Ich möchte nur wissen, was diese Leute, die gegen die heutigen Kirchen mit solchem Eigensinn wüten, wohl mit den Galatern gemacht hätten, die beinahe das Evangelium im Stich gelassen hätten und bei denen der gleiche Apostel doch immer noch Kirchen fand (Gal. 1,2)!
Sie machen auch den Einwurf, daß Paulus die Korinther scharf tadelt, weil sie einen Menschen von schändlichem Lebenswandel in ihrer Gemeinschaft duldeten (1. Kor. 5,2). Auch verweisen sie darauf, daß er einen allgemeinen Satz aufstellt, in dem er es für unstatthaft erklärt, mit einem Menschen von anstößiger Lebensführung auch nur zusammen Brot zu essen (1. Kor. 5,11). Da rufen sie nun aus: Wenn man mit solchem Menschen nicht einmal gewöhnliches Brot essen darf, wie soll es denn erlaubt sein, das Brot des Herrn mit ihm zu genießen?
Ich gebe gewiß zu, daß es eine große Schande ist, wenn unter den Kindern Gottes auch Schweine und Hunde ihren Platz haben, und noch viel mehr, wenn man ihnen den hochheiligen Leib Christi entweihend hingibt. Aber wenn die Kirchen recht geartet sind, dann werden sie solche Übeltäter nicht in ihrem Schoße dulden und auch zu dem heiligen Mahle nicht unterschiedslos Würdige und Unwürdige zugleich zulassen. Aber die Hirten stehen nicht allezeit so fleißig auf der Wacht, sie sind auch zuweilen nachsichtiger, als sie es sein sollten, sie werden auch manchmal behindert, so daß sie jene Strenge, die sie üben möchten, nicht durchzusetzen vermögen, und so kommt es, daß auch die offenkundig Bösen nicht immer aus der Gemeinschaft der Heiligen entfernt werden. Daß dies ein Mangel ist, gebe ich zu, und ich will ihn auch nicht abschwächen, da ihn ja Paulus bei den Korinthern so scharf tadelt. Aber selbst wenn die Kirche hierin ihre Amtspflicht unterläßt, so hat doch deshalb nicht sogleich jeder einzelne Mensch für sich allein das Recht zu dem Urteil, er dürfe sich nun absondern. Ich leugne zwar nicht, daß ein frommer Mensch die Pflicht hat, sich jedem privaten Umgang mit solch schandbaren Leuten zu entziehen und sich in keine freiwillige Verbindung mit ihnen einzulassen. Aber es ist zweierlei, ob man den Umgang mit den Bösen flieht - oder ob man aus Haß gegen sie die Gemeinschaft mit der Kirche verschmäht!
Wenn sie aber meinen, es sei ein Frevel, mit den Bösen am Brote des Herrn teilzunehmen, so sind sie darin viel schärfer als Paulus selbst. Er ermahnte uns zu heiligem und reinem Teilhaben an diesem Mahle, aber dabei fordert er doch nicht, daß der eine den anderen prüft oder jeder einzelne die ganze Kirche, sondern daß jeder einzelne sich selber prüfe! (1. Kor. 11,28). Wenn es ein Frevel wäre, mit einem Unwürdigen zusammen zum Tisch des Herrn zu gehen, so würde uns Paulus sicher die Weisung geben, wir sollten umherschauen, ob nicht einer unter der Menge sei, an dessen Unreinigkeit wir uns beflecken könnten. Aber tatsächlich verlangt er von jedem einzelnen ausschließlich die Prüfung seiner selbst, und damit zeigt er, daß es uns keineswegs schadet, wenn sich einige Unwürdige bei uns eindrängen. Auch was er nachher zufügt, geht in der gleichen Richtung: „Welcher unwürdig isset ..., der isset und trinket sich selber zum Gericht“ (1. Kor. 11,29). Er sagt: „sich selber“, nicht aber: „anderen“! Und das mit Recht; denn es darf nicht im Ermessen des einzelnen liegen, wer (zum Abendmahle) zugelassen und wer zurückgewiesen werden soll. Das Urteil hierüber liegt vielmehr bei der ganzen Kirche, und es kann nicht ohne rechtmäßige Ordnung gefällt werden, wie ich nachher noch weitläufiger ausführen werde. Es würde also unbillig sein, wenn irgendein Einzelmensch durch die Unwürdigkeit eines anderen befleckt würde, dem er doch den Zugang nicht verwehren kann noch darf.
Obwohl aber diese Anfechtung aus einem unbedachten Eifer um die Gerechtigkeit heraus zuweilen auch bei frommen Leuten aufkommt, so werden wir doch finden, daß solcher gar zu große Eigensinn mehr aus Hochmut, Aufgeblasenheit und falschem Heiligkeitswahn entsteht, als aus wahrer Heiligkeit und echtem Streben nach ihr. Die Menschen also, die anderen zur Herbeiführung eines Abfalls von der Kirche an Verwegenheit vorangehen und gleichsam die Rädelsführer dabei sind, die haben zu ihrem Treiben zumeist nur einen einzigen Grund: sie wollen durch die Verachtung aller prahlend zeigen, daß sie besser sind als die anderen. Es ist deshalb sehr richtig und weise, wenn Augustin sagt: „Die fromme Ordnung und die Art der kirchlichen Zucht soll doch vor allem auf ‚die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens’ schauen, das uns der Apostel durch gegenseitiges Ertragen zu ‚halten’ gebietet; wo sie nicht gehalten wird, da ist die ‚heilende’ Strafe nicht allein überflüssig, sondern auch verderblich, und dadurch wird sie überführt, daß sie gar keine Arznei mehr ist. Demgegenüber gibt es böse Kinder, die sich nicht etwa vom Haß gegen die Ungerechtigkeit der anderen, sondern vom Eifer um ihre eigenen Streitereien leiten lassen und nun alles daransetzen, um schwache Leute, die sie mit dem eitlen Ruhm ihres Namens betört haben, entweder ganz zu sich herüberzuziehen oder sie doch jedenfalls abzuspalten. Dabei sind sie geschwollen von Hoffart, rasend vor Halsstarrigkeit, heimtückisch in ihren Lästerungen, ruhelos in ihrem Aufruhr. Damit man ihnen nun aber nicht nachweisen kann, daß ihnen das Licht der Wahrheit fehlt, so verstecken sie sich im Schatten einer rücksichtslosen Strenge. Und was nach der Weisung der Heiligen Schriften in recht glimpflicher Behandlung, unter Wahrung der Lauterkeit der Liebe und unter Aufrechterhaltung der Einheit des Friedens geschehen soll, um die brüderlichen Gebrechen zu bessern, das reißen sie an sich, um den Frevel der Kirchenspaltung zu begehen und um eine Gelegenheit zum Abschneiden zu haben!“ (Gegen den Brief des Parmenian III,1,1). Frommen und friedsamen Menschen aber gibt Augustin den Rat: was sie zu strafen vermöchten, das sollten sie in Barmherzigkeit strafen, was sie aber nicht strafen könnten, das sollten sie geduldig ertragen und in Liebe darüber seufzen und klagen, bis der Herr es entweder bessert und zurechtbringt oder aber in der Ernte den Lolch ausreißt und die Spreu in alle Winde verstreut (Gegen den Brief des Parmenian, III,2,15).
Mit solchen Waffen sollen sich alle Frommen zu rüsten trachten, damit sie sich nicht, während sie betriebsame und eifrige Verteidiger der Gerechtigkeit zu sein vermeinen, tatsächlich vom Himmelreich, das doch das einzige Reich der Gerechtigkeit ist, absondern! Denn Gott hat gewollt, daß in dieser äußerlichen Zusammengehörigkeit die Gemeinschaft seiner Kirche aufrechterhalten wird; wer also aus Haß gegen die Gottlosen das Kennzeichen dieser Zusammengehörigkeit zerbricht, der betritt einen Weg, auf dem er sehr leicht aus der Gemeinschaft der Heiligen herausfallen kann.
Solche Leute sollen doch bedenken, daß sich in der großen Menge gar manche befinden, die wahrhaft heilig und vor den Augen des Herrn unschuldig sind und die doch ihrem Anblick entgehen. Sie sollen bedenken, daß auch unter denen, die krank erscheinen, viele sind, die sich in ihren Gebrechen keineswegs gefallen oder schmeicheln, sondern, von der ernstlichen Furcht des Herrn immer wieder ermuntert, nach größerer Reinheit streben. Sie sollen bedenken, daß man über einen Menschen nicht auf Grund einer einzigen Tat ein Urteil fällen darf, weil doch auch die Allerheiligsten zuweilen einen sehr schweren Fall tun. Sie sollen bedenken, daß der Dienst am Wort und das gemeinschaftliche Teilhaben an den heiligen Sakramenten mehr Kraft hat, um die Kirche zu sammeln, als daß durch die Schuld irgendwelcher Gottlosen jene ganze Kraft zunichte werden könnte. Und schließlich sollen sie sich darüber klar sein, daß bei der Beurteilung der Kirche Gottes Urteil von größerem Gewicht ist als das menschliche!
Sie machen dann, wie gesagt, weiter den Einwurf, die Kirche werde doch nicht ohne Grund „heilig“ genannt. Da muß man nun erwägen, was das für eine Heiligkeit ist, in der sie sich auszeichnet. Das ist erforderlich, damit wir nicht, wenn wir keine Kirche zulassen wollen, die nicht in jeder Hinsicht vollkommen ist, am Ende keine einzige mehr übriglassen!
Es ist gewiß wahr, was Paulus sagt: Christus hat sich selbst für die Kirche dahingegeben, „auf daß er sie heiligte, und hat sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort, auf daß er sie sich selbst darstellte als eine Braut, die herrlich sei, die nicht habe einen Flecken oder Runzel ...“ (Eph. 5,25-27; nicht ganz Luthertext). Trotzdem ist das andere noch mehr wahr, daß der Herr Tag für Tag daran arbeitet, ihre Runzeln zu glätten und ihre Flecken abzuwaschen. Daraus ergibt sich, daß ihre Heiligkeit noch nicht vollkommen ist. Die Heiligkeit der Kirche ist also, wie auch an anderer Stelle noch ausführlicher dargetan werden soll, von solcher Art, daß die Kirche Tag für Tag weiterschreitet, aber noch nicht vollkommen ist, daß sie Tag für Tag Fortschritte macht, aber noch nicht zum Ziel der Heiligkeit gelangt ist. Wenn also die Propheten weissagen, Jerusalem werde „heilig sein und kein Fremder mehr durch sie wandeln“ (Joel 4,17), der Tempel werde heilig sein und die Unreinen sollten keinen Zutritt zu ihm haben (Jes. 35,8), so dürfen wir das nicht so verstehen, als ob an den Gliedern der Kirche kein Flecken mehr haftete, nein, weil sie mit ganzem Eifer nach Heiligkeit und vollkommener Reinheit streben, darum wird ihnen aus Gottes Freundlichkeit jene Reinheit beigelegt, die sie noch nicht voll erreicht haben. Und obwohl unter den Menschen oft bloß seltene Zeichen solcher Heiligkeit an den Tag treten, so müssen wir doch daran festhalten, daß seit Erschaffung der Welt nie eine Zeit gewesen ist, zu der der Herr nicht seine Kirche gehabt hätte, und daß auch bis zum Ende dieser Welt keine Zeit sein wird, in der er sie nicht haben würde. Denn obwohl gleich von Anfang an das ganze Menschengeschlecht durch die Sünde des Adam verdorben und geschändet worden ist, so heiligt sich der Herr dennoch aus dieser befleckten Masse allezeit einige „Gefäße zur Ehre“ (Röm. 9,21), damit es kein Zeitalter gibt, das seine Barmherzigkeit nicht zu erfahren bekäme. Das hat er auch mit sicheren Verheißungen bezeugt. So etwa: „Ich habe einen Bund gemacht mit meinem Auserwählten; ich habe David, meinem Knechte, geschworen: Ich will deinen Samen bestätigen ewiglich und deinen Stuhl bauen für und für“ (Ps. 89,4f.). Oder ebenso: „Der Herr hat Zion erwählt und hat Lust, daselbst zu wohnen. ‚Dies ist meine Ruhe ewiglich ...’“ (Ps. 132,13f.). Oder endlich: „So spricht der Herr, der die Sonne dem Tage zum Licht gibt und den Mond und die Sterne der Nacht zum Licht ...: Wenn solche Ordnungen vergehen vor mir, ... so soll auch aufhören der Same Israels ...“ (Jer. 31,35f.).
Dafür haben uns Christus selber, die Apostel und fast alle Propheten ein Beispiel gegeben. Furchtbar sind jene Beschreibungen, in denen Jesaja, Jeremia, Joel, Habakuk und andere die Gebrechen der Kirche zu Jerusalem beklagen. Im Volke, in der Obrigkeit, unter den Priestern ist alles dermaßen verdorben, daß Jesaja kein Bedenken trägt, Jerusalem mit Sodom und Gomorrha gleichzusetzen (Jes. 1,10). Die Verehrung Gottes ist teils in Verachtung geraten, teils beschmutzt, und was die Lebensführung angeht, so findet man immer wieder Diebstahl, Räuberei, Treulosigkeit, Mord und dergleichen Untaten. Trotzdem haben sich die Propheten deswegen nicht etwa neue Kirchen errichtet, sie haben sich auch keine neuen Altäre gebaut, an denen sie gesonderte Opfer hätten abhalten mögen; nein, die Menschen mochten sein, wie sie wollten, so bedachten sie doch, daß der Herr bei ihnen sein Wort in Bewahrung gegeben und daß er die Zeremonien eingerichtet hatte, mit denen er dort verehrt wurde, und deshalb streckten sie mitten in der Versammlung der Gottlosen reine Hände zu ihm empor! Hätten sie gemeint, sie könnten sich daraus selber eine Befleckung zuziehen, so wären sie sicherlich lieber hundertmal gestorben, als daß sie sich dazu hätten bringen lassen. Was sie also davon abhielt, sich abzusondern, das war nichts anderes als das Trachten nach der Aufrechterhaltung der Einheit. Wenn nun also die heiligen Propheten eine innere Scheu davor hatten, sich um so vieler und so großer Übeltaten nicht bloß eines oder zweier Menschen, sondern nahezu des ganzen Volkes von der Kirche zu entfremden, so maßen wir uns zuviel an, wenn wir es gleich wagen, von der Gemeinschaft einer Kirche abzufallen, in der nicht die Lebensführung aller unserem Urteil oder auch dem christlichen Bekenntnis Genüge tut!
Wie stand es nun zu Christi und der Apostel Zeiten? Heillos war die Unfrömmigkeit der Pharisäer, und es herrschte weithin eine ungebundene Zügellosigkeit des Lebenswandels. Aber das alles vermochte doch Christus und die Apostel nicht daran zu hindern, mit dem Volke zusammen die gleichen heiligen Handlungen zu üben und mit den anderen zusammen in dem gleichen Tempel zu öffentlicher Ausübung des Gottesdienstes zusammenzukommen. Woher konnte das geschehen? Ausschließlich daher, daß sie wußten, daß die, welche mit reinem Gewissen an den gleichen heiligen Handlungen teilnahmen, durch die Gesellschaft der Bösen in keiner Weise befleckt wurden.
Wenn sich aber einer durch die Propheten und Apostel nur wenig rühren läßt, so mag er sich wenigstens bei Christi Autorität beruhigen. Es ist deshalb gut, was Cyprian sagt: „Obwohl in der Kirche Unkraut und unsaubere Gefäße zu sehen sind, so besteht trotzdem kein Grund, weshalb wir uns selbst von der Kirche absondern sollten; wir müssen uns nur darum mühen, ein rechtes Weizenkorn sein zu können, wir müssen Arbeit daran wenden und uns nach Kräften anstrengen, daß wir ein goldenes oder silbernes Gefäß seien! Die tönernen Gefäße aber zu zerschlagen, das ist allein Sache des Herrn, dem auch ein ‚eiserner Stab’ gegeben ist (Ps. 2,9; Apk. 2,27). Auch soll keiner auf das Anspruch erheben, was dem Sohne allein eigen ist, keiner soll meinen, er wäre imstande, die Tenne auszuschwingen und die Spreu wegzufegen und all das Unkraut nach menschlichem Urteil auszujäten. Das ist eine hoffärtige Verbohrtheit und eine frevlerische Vermessenheit, die sich solch böses Wüten selber herausnimmt ...“ (Brief 54).
Es soll also dies beides unerschütterlich stehenbleiben: (zunächst:) wer aus freiem Ermessen die äußere Gemeinschaft der Kirche verläßt, in der Gottes Wort gepredigt wird und die Sakramente verwaltet werden, der hat keine Entschuldigung; und dann weiter: die Gebrechen weniger oder vieler bieten uns kein Hindernis, in solcher Kirche durch die von Gott eingesetzten Zeremonien rechtmäßig unseren Glauben zu bekennen; denn ein frommes Gewissen wird durch die Unwürdigkeit eines anderen, sei es ein Hirte der Kirche oder ein amtloser Mensch, nicht verletzt, und die Sakramente sind für einen heiligen und rechtschaffenen Menschen nicht weniger rein und heilbringend, wenn sie zugleich auch von Unreinen berührt werden.
Aber der Eigensinn und die Aufgeblasenheit solcher Leute geht noch weiter. Denn sie erkennen keine Kirche an, sofern sie nicht auch von den geringsten Flecken rein ist, ja, sie fahren gegen die rechtschaffenen Lehrer los, weil diese die Gläubigen zum Weiterschreiten ermahnen und sie dabei lehren, ihr Leben lang unter der Last ihrer Gebrechen zu seufzen und ihre Zuflucht zur Vergebung zu nehmen! Sie behaupten, auf diese Weise führte man die Gläubigen von der Vollkommenheit ab.
Ich gebe nun zwar zu, daß man nicht etwa lässig oder kalt sein soll, wenn man sich bemüht, auf Vollkommenheit zu dringen, und noch viel weniger davon ablassen darf; aber ich behaupte: es ist ein teuflisches Hirngespinst, wenn man, solange wir noch im Laufe sind, die Herzen mit dem Vertrauen auf solche Vollkommenheit erfüllt. Deshalb wird im Glaubensbekenntnis die Vergebung der Sünden durchaus sinnvoll an die Lehre von der Kirche angeschlossen. Denn solche Vergebung erlangt niemand als allein die Bürger und Hausgenossen der Kirche, wie es bei dem Propheten zu lesen steht (Jes. 33,14-24). Vorausgehen muß also die Erbauung des himmlischen Jerusalem, in dem dann auch jene Nachsicht Gottes ihren Platz haben soll, so daß die Ungerechtigkeit aller, die sich zu ihr begeben haben, ausgetilgt wird. Wenn ich sage, daß zuerst die Kirche erbaut werden muß, so geschieht das nicht etwa, weil je eine Kirche ohne Vergebung der Sünden sein könnte, sondern weil der Herr seine Barmherzigkeit allein der Gemeinschaft der Heiligen verheißen hat. Der erste Zugang zur Kirche und zu Gottes Reich ist also für uns die Vergebung der Sünden, ohne die es für uns keinerlei Bund oder Verbindung mit Gott geben kann. Denn er spricht durch den Propheten: „Und ich will euch zur selben Zeit einen Bund machen mit den Tieren auf dem Felde, mit den Vögeln unter dem Himmel und mit dem Gewürm auf Erden und will Bogen, Schwert und Krieg vom Lande zerbrechen und die Menschen ohne Schrecken ruhen lassen. Ich will mich mit euch verloben in Ewigkeit, ich will mich, sage ich, mit euch vertrauen in Gerechtigkeit und Gericht, in Gnade und Barmherzigkeit“ (Hos. 2,20f.; nicht ganz Luthertext). Da sehen wir, wie der Herr uns durch seine Barmherzigkeit mit sich aussöhnen will. So spricht er es auch an anderer Stelle aus; er sagt da voraus, daß er das Volk, das er in seinem Zorn zerstreut hat, wieder sammeln will, und dann heißt es: „Ich will sie reinigen von aller Missetat, damit sie wider mich gesündigt haben“ (Jer. 33,8). Deshalb werden wir in die Gemeinschaft der Kirche durch das Zeichen der Abwaschung aufgenommen; dadurch sollen wir gelehrt werden, daß uns zu Gottes Hausgenossenschaft kein Zugang offensteht, wenn nicht zuerst durch seine Güte unsere Flecken abgewischt werden.
Aber es ist nicht so, als ob uns der Herr bloß einmal durch die Vergebung unserer Sünden in die Kirche aufnähme und zu ihr hinzutäte, sondern er erhält und bewahrt uns auch durch die Vergebung der Sünden in ihr. Was sollte es auch für einen Zweck haben, wenn uns eine Vergebung widerführe, die uns keinen Nutzen brächte? Jeder einzelne unter den Frommen ist sich aber selbst ein Zeuge dafür, daß die Barmherzigkeit des Herrn unwirksam und trügerisch wäre, wenn sie dem Menschen bloß einmal widerführe. Denn es ist keiner, der sich nicht sein ganzes Leben hindurch vieler Schwachheiten schuldig wüßte, die Gottes Barmherzigkeit
nötig haben. Und es ist sicherlich nicht umsonst, daß Gott solche Gnade insbesondere seinen Hausgenossen verheißt, es ist auch nicht umsonst, daß er gebietet, es solle ihnen Tag für Tag die gleiche Botschaft der Versöhnung zugetragen werden, wenn wir also angesichts der Tatsache, daß wir unser ganzes Leben lang die Überbleibsel der Sünde mit uns herumtragen, nicht durch die beständige Gnade des Herrn, die er zur Vergebung unserer Sünden wirksam sein läßt, aufrechterhalten würden, so würden wir kaum einen Augenblick lang in der Kirche bleiben können. Der Herr hat aber die Seinen zu ewigem Heil berufen, und deshalb sollen sie bedenken, daß für ihre Sünden allezeit Vergebung bereit ist. Daher soll es unverbrüchlich feststehen, daß für uns, die wir in den Leib der Kirche aufgenommen und eingefügt sind, durch Gottes Freundlichkeit, durch das Eintreten des Verdienstes Christi für uns und durch die Heiligung des Geistes Vergebung der Sünden geschehen ist und Tag für Tag geschieht.
Um uns dieses Gut zukommen zu lassen, sind der Kirche die Schlüssel gegeben. Denn als Christus den Aposteln den Auftrag gab und die Vollmacht übertrug, Sünden zu vergeben (Matth. 16,19; 18,18; Joh. 20,23), da wollte er damit nicht bloß, daß sie solche Menschen von ihren Sünden „lösten“, die sich von der Gottlosigkeit zum Glauben an Christus bekehrten, sondern viel mehr noch, daß sie diese Amtspflicht fort und fort unter den Gläubigen übten. Das lehrt Paulus, wenn er schreibt, daß die Botschaft der Versöhnung den Dienern der Kirche in Bewahrung gegeben ist, damit sie so das Volk immer wieder in Christi Namen ermahnen, sich mit Gott zu versöhnen (2. Kor. 5,18.20). So werden uns also in der Gemeinschaft der Heiligen durch den Dienst der Kirche selber immerfort unsere Sünden vergeben, wenn die Ältesten oder Bischöfe, denen dies Amt anvertraut ist, die frommen Gewissen durch die Verheißungen des Evangeliums in der Hoffnung auf Verzeihung und Vergebung stärken, und zwar öffentlich oder insonderheit, je nachdem die Notdurft es erfordert. Denn es gibt sehr viele, die um ihrer Schwachheit willen einer besonderen Tröstung bedürfen. Und Paulus berichtet, daß er nicht nur in der öffentlichen Predigt, sondern auch hin und her in den Häusern den Glauben an Christus bezeugt und jeden einzelnen für sich in der Lehre des Heils unterwiesen hat (Apg. 20,20f.).
Wir müssen also hier auf dreierlei achten. Erstens: die Kinder Gottes mögen sich noch so großer Heiligkeit erfreuen, so sind sie dennoch, solange sie in dem sterblichen Leibe wohnen, in einem solchen Zustande, daß sie ohne Vergebung der Sünden nicht vor Gott bestehen können. Zweitens: diese Wohltat (der Vergebung) ist der Kirche derart eigen, daß wir sie nicht anders genießen können als dadurch, daß wir in ihrer Gemeinschaft bleiben. Drittens: diese Wohltat wird durch die Diener und Hirten der Kirche an uns ausgeteilt, und zwar durch die Predigt des Evangeliums oder durch die Verwaltung der Sakramente, und in diesem Stück tritt die Schlüsselgewalt, die der Herr der Gemeinschaft der Gläubigen übertragen hat, am stärksten zutage. Jeder einzelne von uns soll also bedenken, daß es seine Pflicht ist, die Vergebung der Sünden nicht anderswo zu suchen als da, wo der Herr sie niedergelegt hat. Von der öffentlichen Versöhnung, die zur Zucht gehört, wird an der entsprechenden Stelle noch die Rede sein.
Da nun aber jene Schwarmgeister, von denen ich sprach, der Kirche diesen einigen Anker des Heils zu entreißen bemüht sind, so müssen die Gewissen gegen einen so verderbenbringenden Wahn noch kräftiger gestärkt werden. Mit solcher Lehrmeinung haben vorzeiten die Novatianer die Kirchen unruhig gemacht, aber auch unsere Zeit hat Leute, die den Novatianern nicht sehr unähnlich sind, nämlich einige von den Wiedertäufern, die auf die gleichen Wahnvorstellungen verfallen sind. Sie bilden sich nämlich ein, das Volk Gottes werde in der Taufe zu einem reinen und engelgleichen Leben wiedergeboren, das durch keinerlei Schmutz des Fleisches befleckt würde. Wenn sich nun also jemand nach der Taufe noch vergeht, so lassen sie ihm nichts als Gottes unerbittliches Gericht mehr übrig. Kurz, sie machen einem Sünder, der nach Empfang der Gnade wieder gefallen ist, keinerlei Hoffnung auf Vergebung, weil sie ja keine andere Vergebung der Sünden kennen als die, kraft deren wir im Anfang (unseres Lebens als Christen) wiedergeboren werden.
Nun gibt es freilich keine Lüge, die durch die Schrift klarer widerlegt würde; aber solche Leute finden doch immer noch Menschen, die sich von ihnen täuschen lassen, wie ja auch Novatus vorzeiten sehr viele Anhänger hatte; und deshalb wollen wir doch in Kürze darlegen, wie sehr ihr Wahnwitz zu ihrem eigenen und anderer Leute Verderben führt.
Zunächst: wenn die Heiligen auf Geheiß des Herrn alle Tage die Bitte wiederholen: „Vergib uns unsere Schulden“, dann bekennen sie sich doch damit natürlich als Sünder. Sie bitten auch nicht vergebens; denn der Herr hat nirgendwo etwas anderes zu bitten geheißen, als was er selbst auch gewähren wollte. Ja, er bezeugt zwar, daß das ganze Gebet von dem Vater erhört werden wird, aber er hat doch diese Vergebung noch mit einer besonderen Verheißung versiegelt. Was wollen wir mehr? Der Herr verlangt von den Gläubigen ihr ganzes Leben lang das Bekenntnis ihrer Sünden, und zwar immerfort, und er verheißt ihnen auch Vergebung! Was ist es da für eine Vermessenheit, wenn man erklärt, sie seien von der Sünde frei, oder wenn man sie, sofern sie sich verfehlt haben, nun ganz und gar von der Gnade ausschließt! Wer ist das denn, dem wir nach seinem Willen „siebzigmal siebenmal“ vergeben sollen? Sind das nicht unsere Brüder? (Matth. 18,21f.). Wozu hat er uns aber diese Weisung gegeben? Doch nur, damit wir seine Güte nachahmten! Er vergibt also nicht einmal oder zweimal, sondern sooft sie, von der Erkenntnis ihrer Missetaten zu Boden geworfen, zu ihm seufzen.
Und dann - wir wollen beinahe bei den frühesten Ursprüngen der Kirche anfangen -: die Erzväter waren beschnitten, sie waren in die Gemeinschaft des Bundes aufgenommen, sie waren ohne Zweifel durch den Fleiß ihres Vaters in der Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit unterwiesen - und da machten sie eine Verschwörung, um ihren Bruder ums Leben zu bringen (Gen. 37,18)! Das war ein Frevel, der selbst den heillosesten Räubern abscheulich vorkommen mußte. Schließlich ließen sie sich von den Ermahnungen des Judas besänftigen und verkauften ihren Bruder (Gen. 37,28); aber auch das war noch eine unerträgliche Roheit. Simeon und Levi wüteten in schnöder Rache, die auch durch das Urteil ihres Vaters verdammt wurde, gegen die Leute von Sichem (Gen. 34,25.30). Ruben befleckte das väterliche Bett in verruchtester Begierde (Gen. 35,22). Juda ergibt sich dem Ehebruch und treibt gegen das Gesetz der Natur Hurerei mit seiner eigenen Schwiegertochter (Gen. 38,16). Trotzdem werden diese Männer nicht aus dem auserwählten Volke getilgt, nein, im Gegenteil, sie werden zu seinen Häuptern erhoben!
Wie hat sich weiter David aufgeführt? Er war doch zum Schirmherrn der Gerechtigkeit eingesetzt, und trotzdem: mit was für einer entsetzlichen Schandtat bahnte er unter Vergießen von unschuldigem Blut seiner blinden Gier den Weg (2. Sam. 11,4.15)! Er war doch bereits wiedergeboren, und er war unter den Wiedergeborenen durch herrliche Lobsprüche des Herrn ausgezeichnet worden - und doch verübte er eine Schandtat, die auch unter den Heiden als furchtbar gilt. Trotzdem hat er Verzeihung erlangt (2. Sam. 12,13).
Und - wir wollen uns nicht bei den einzelnen Beispielen aufhalten - all die vielen Verheißungen an die Israeliten, die uns im Gesetz und bei den Propheten entgegentreten, sind ja ebensoviele Beweise dafür, daß sich der Herr den Missetaten seines Volkes gegenüber versöhnlich erweist. Denn was soll nach der Verheißung des Mose geschehen, wenn das Volk, das in Abtrünnigkeit verfallen ist, zu dem Herrn zurückkehren wird? „Gott wird dein Gefängnis wenden und sich deiner erbarmen und wird dich wieder versammeln aus allen Völkern, dahin du zerstreut warst. Wenn du bis an der Himmel Ende verstoßen wärest, so will ich dich doch von dort sammeln ...“ (Deut. 30,3f.; nicht ganz Luthertext).
Aber ich will keine Aufzählung anfangen, die doch nie zu Ende zu bringen wäre. Denn die (Bücher der) Propheten sind voll von derartigen Verheißungen, die dem mit unendlichen Übeltaten über und über bedeckten Volke dennoch Barmherzigkeit anbieten sollen. Welche Schandtat sollte wohl schwerer sein als der Aufruhr? Denn er wird doch als Ehescheidung zwischen Gott und der Kirche bezeichnet. Aber auch er wird von Gottes Güte überwunden! Er spricht durch den Mund des Jeremia: „Welcher Mann wird es wohl, wenn sein Weib ihren Leib den Ehebrechern hingegeben hat, auf sich nehmen, daß er sich wieder mit ihr aussöhne? Von deinem ehebrecherischen Treiben aber sind alle Wege besudelt, Juda, das Land ist voll von deinen schmutzigen Liebeshändeln! ... Dennoch darfst du wieder zu mir zurückkehren, und ich will dich aufnehmen. Kehre wieder, du Abtrünnige; ich will mein Angesicht nicht von dir abwenden; denn ich bin heilig und zürne nicht immerdar“ (Jer. 3,1f.12; nicht Luthertext). Und wahrlich, der, der da bezeugt, daß er „nicht Gefallen hat am Tode des Gottlosen“, sondern vielmehr, „daß er sich bekehre ... und lebe“ (Ez. 18,23.32), der kann ja nicht anders gesinnt sein! Als deshalb Salomo den Tempel einweihte, da bestimmte er ihn auch zu dem Gebrauch, daß von ihm aus die Gebete, die man zur Erlangung der Sündenvergebung vorbrachte, erhört werden sollten. „Wenn deine Kinder an dir sündigen werden“, sagt er, „(denn es ist kein Mensch, der nicht sündigt) und du erzürnst und gibst sie dahin vor ihren Feinden..., und sie in ihr Herz schlagen und bekehren sich und flehen zu dir im Lande ihres Gefängnisses und sprechen: Wir haben gesündigt und übelgetan ..., und beten zu dir nach ihrem Lande hin, das du ihren Vätern gegeben hast, und nach diesem heiligen Tempel hin ..., so wollest du ihr Gebet und Flehen hören im Himmel ... und deinem Volk gnädig sein, das an dir gesündigt hat, und allen Übertretungen, damit sie wider dich übertreten haben ...“ (1. Kön. 8,46-50; nicht ganz Luthertext). Nicht umsonst hat der Herr im Gesetz tägliche Opfer für die Sünden geboten (Num. 28,3ff.); denn wenn der Herr nicht vorhergesehen hätte, daß sein Volk mit immerwährenden Sündengebrechen zu kämpfen haben würde, dann hätte er ihm auch solche Heilmittel niemals verordnet.
Ist nun etwa durch das Kommen Christi, in dem die Fülle der Gnade offenbart worden ist, den Gläubigen diese Wohltat entzogen, daß sie es jetzt nicht mehr wagen dürften, um Vergebung ihrer Missetaten zu flehen, daß sie, wenn sie den Herrn gekränkt haben, keinerlei Barmherzigkeit mehr erlangen könnten? Wenn einer behauptete, die Nachsicht Gottes, die sich in der Vergebung der Sünden auswirkt, und die im Alten Bunde immerfort für die Heiligen bereit stand, sei jetzt weggenommen, so hieße das nichts anderes, als wenn er sagte, Christus sei zum Verderben der Seinigen und nicht zu ihrem Heil gekommen. Nein, die Schrift erklärt ausdrücklich und laut, daß erst in Christus die „Freundlichkeit und Leutseligkeit“ des Herrn voll in die Erscheinung getreten, daß erst in ihm der Reichtum seiner Barmherzigkeit ausgegossen und die Versöhnung zwischen Gott und den Menschen in Erfüllung gegangen ist (Tit. 3,4; 2. Tim. 1,9; 2. Kor. 5,18-21), und wenn wir ihr Glauben schenken, so wollen wir nicht daran zweifeln, daß uns jetzt die Freundlichkeit unseres himmlischen Vaters nur desto reichlicher zufließt, statt daß sie abgeschnitten und verkürzt wäre.
Es fehlt uns aber auch nicht an Beispielen dafür, Petrus hatte zwar vernommen: wer Christi Namen vor den Menschen nicht bekannt hätte, der solle vor den Engeln Gottes verleugnet werden (Matth. 10,33; Mark. 8,38), aber er hatte den Herrn doch in einer einzigen Nacht dreimal verleugnet und sich dabei gar verflucht (Matth. 26,74). Trotzdem wurde er von der Vergebung nicht ausgeschlossen (Luk. 22,32; Joh. 21,15ff). Die Leute, die unter den Thessalonichern unordentlich lebten, die wurden so gestraft, daß sie tatsächlich zur Buße eingeladen wurden (2. Thess. 3,6.14f.). Ja, selbst Simon, dem Zauberer, hat man nicht die Verzweiflung eingejagt, sondern es wurde ihm vielmehr geboten, guter Hoffnung zu sein, indem ihm Petrus den Rat gab, seine Zuflucht zum Gebet zu nehmen (Apg. 8,22).
Was will man ferner dazu sagen, daß zuweilen ganze Kirchen von schwersten Sünden mit Beschlag belegt waren, aus denen sie doch Paulus freundlich herauswand, statt sie zu verfluchen? Der Abfall der Galater war keine geringfügige Missetat (Gal. 1,6; 3,1; 4,9), und die Korinther waren im Vergleich mit ihnen desto weniger zu entschuldigen, weil unter ihnen mehr und keine leichteren Schandtaten überhandgenommen hatten; trotzdem wurden beide nicht von der Barmherzigkeit des Herrn ausgeschlossen! Nein, gerade die, die sich durch Unreinheit, Hurerei und Unkeuschheit mehr als andere versündigt hatten, werden ausdrücklich zur Buße aufgefordert (2. Kor. 12,21). Denn es bleibt und es wird ewig unverletzlich bleiben der Bund des Herrn, den er feierlich mit Christus, dem wahren Salomo, und mit seinen Gliedern geschlossen hat, indem er sprach: „Wo aber seine Kinder mein Gesetz verlassen und in meinen Rechten nicht wandeln, so sie meine Ordnungen entheiligen und meine Gebote nicht halten, so will ich ihre Sünde mit der Rute heimsuchen und ihre Missetat mit Plagen, aber meine Gnade will ich nicht von ihm wenden ...“ (Ps. 89,31-34).
Schließlich werden wir gerade durch die Einteilung des Glaubensbekenntnisses daran gemahnt, daß in der Kirche Christi eine immerwährende Vergebung der Missetaten ihren Platz haben soll; denn nachdem die Kirche gleichsam fest umschrieben ist, wird noch die Vergebung der Sünden angeschlossen!
Es gibt dann andere Leute, die ein wenig vernünftiger sind (als die bisher Genannten): sie sehen, daß die Lehrmeinung des Novatus (Novatian) mit solcher Klarheit der Schrift widerlegt wird, und jetzt erklären sie nicht etwa jedwede Missetat für unvergebbar, sondern (bloß) die willentliche Übertretung, die jemand wissentlich und vorsätzlich begangen hat. Wenn sie so reden, so achten sie also keine Sünde der Vergebung für würdig, sofern man nicht irgendwo durch Unwissenheit abgeirrt ist. Nun hat aber der Herr im Gesetz die Weisung gegeben, man sollte bestimmte Opfer zur Sühne für die willentlichen Sünden der Gläubigen darbringen und andere zur Erlangung der Vergebung für die in Unwissenheit begangenen (Lev. 4). Was ist es da nun für eine Unverschämtheit, wenn man der willentlich begangenen Sünde keinerlei Sühne mehr zugesteht! Ich behaupte: es ist nichts offenkundiger, als daß das einige Opfer Christi Kraft hat zur Vergebung der von den Heiligen willentlich begangenen Sünden; denn der Herr hat es durch die fleischlichen Opfer wie durch Siegel bezeugt!
Weiter: wer will denn den David, der doch ganz sicher im Gesetz so gründlich erzogen war, mit Unwissenheit entschuldigen? Wußte etwa David nicht, was Ehebruch und Mord für ein großer Frevel war, wo er ihn Tag für Tag an anderen bestrafte? Erschien etwa der Brudermord den Patriarchen als etwas Rechtmäßiges? Waren die Korinther etwa so schlecht fortgeschritten, daß sie meinten, Zuchtlosigkeit, Unreinheit, Ehebruch, Haß und Zwietracht seien Gott wohlgefällig? Und wußte Petrus, der so fleißig unterwiesen war, etwa nicht, was es bedeutete, seinen Meister eidlich zu verleugnen? Deshalb wollen wir der Barmherzigkeit Gottes, die sich so freundlich offenbart, nicht mit unserer Böswilligkeit den Weg versperren!
Es ist mir allerdings nicht unbekannt, daß die alten Schriftsteller (der Kirche) unter den Sünden, die den Gläubigen täglich vergeben werden, die leichteren Vergehen verstanden haben, die sich aus der Schwachheit des Fleisches heraus an die Gläubigen heranschleichen. Es ist mir auch nicht verborgen, daß sie der Meinung waren, die feierliche Buße, die man damals für schwerere Übeltaten forderte, könne ebensowenig wiederholt werden wie die Taufe. Diese ihre Meinung ist nun nicht so zu verstehen, als ob sie solche Menschen, die nach ihrer ersten Buße wiederum in Sünde gefallen waren, hätten in Verzweiflung stürzen wollen, oder als ob sie (andererseits) jene (leichteren) Vergehen hätten verkleinern wollen, als ob diese nun vor Gott von geringer Bedeutung wären. Sie wußten nämlich, daß die Heiligen öfters aus Unglauben straucheln, daß ihnen zuweilen überflüssige Eidschwüre entfallen, daß sie manchmal in Zorn entbrennen, ja, daß sie sich gar zu offenbaren Scheltworten hinreißen lassen und daß sie auch sonst mit vielem Bösen zu schaffen haben, das der Herr heftig verabscheut; aber sie wandten doch diese Bezeichnung an (nämlich: leichtere Vergehen), um solche Vergehen von den öffentlich bekanntgewordenen Freveltaten zu unterscheiden, die unter großem Anstoß zur Kenntnis der Kirche kamen. Daß sie aber denen, die etwas verübt hatten, das der kirchlichen Bestrafung wert war, so schwer verziehen, das geschah nicht etwa darum, weil sie meinten, solche Leute würden bei dem Herrn nur schwerlich Vergebung finden; nein, sie wollten mit dieser Strenge andere abschrecken, damit sie sich nicht mutwillig zu solchen Lastern hinreißen ließen, um deretwillen sie von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen werden würden. Freilich schreibt uns das Wort des Herrn, das uns hier als einzige Richtschnur dienen muß, ein größeres Maßhalten vor. Denn es lehrt ja, wie wir oben ausführlicher auseinandergesetzt haben, daß die Schärfe der Zucht (nur) soweit gespannt werden darf, daß der, dem ja vornehmlich geholfen werden soll, „nicht in allzu große Traurigkeit versinke“ (2. Kor. 2,7).
Ich habe nun auseinandergesetzt, welchen hohen Wert der Dienst am Wort und an den Sakramenten bei uns haben und wie weit die Ehrerbietung vor ihm gehen soll: er soll ja für uns das ständige Kennzeichen zur Unterscheidung der (wahren von der falschen) Kirche sein, überall nämlich, wo dieser Dienst unversehrt und unverkürzt zutage tritt, da wird solche Kirche durch keinerlei Gebrechen oder Krankheiten des Lebenswandels daran gehindert, den Namen „Kirche“ zu tragen. Ferner wird dieser Dienst selber durch geringe Irrtümer nicht dermaßen verderbt, daß er etwa nicht für rechtmäßig zu achten wäre. Ich habe dann weiter gezeigt, daß die Irrtümer, denen solche Verzeihung zukommt, von der Art sind, daß durch sie die wesentlichste Lehre der Religion nicht verletzt wird und die Hauptstücke der Gottesverehrung, über die unter allen Gläubigen Einstimmigkeit herrschen muß, nicht unterdrückt werden; was die Sakramente angeht, so sind - das zeigte ich - jene verzeihlichen Irrtümer derart, daß sie doch die rechtmäßige Einrichtung des Urhebers dieser Sakramente nicht abschaffen oder ins Wanken bringen.
Sobald dagegen in das Bollwerk der Religion die Lüge eingebrochen, die Hauptsumme der notwendigen Lehre verkehrt worden und die Übung der Sakramente zusammengestürzt ist, da ergibt sich ganz gewiß der Untergang der Kirche, genau wie es um das Leben eines Menschen geschehen ist, wenn man ihm die Kehle durchbohrt oder das Herz tödlich verwundet hat. Das läßt sich klar aus den Worten des Paulus beweisen, indem er lehrt, daß die Kirche auf die Lehre der Apostel und Propheten gegründet ist, „da Jesus Christus der Eckstein ist“ (Eph. 2,20). Wenn also das Fundament der Kirche die Lehre der Propheten und Apostel ist, in der den Gläubigen befohlen wird, ihr Heil auf Christus allein zu gründen, - wie soll dann das Bauwerk noch weiter Bestand haben, wenn man dies Fundament wegnimmt? Die Kirche muß also notwendig zusammenbrechen, wo diese Hauptsumme der Gottesverehrung, die sie allein aufrechterhalten kann, dahinfällt. Und dann: wenn die wahre Kirche „ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit ist“ (1. Tim. 3,15), so ist sicherlich da keine Kirche, wo Lüge und Falschheit die Herrschaft gewonnen haben.
Eben so verhalten sich nun die Dinge unter dem Papsttum, und daraus läßt sich erkennen, was dort noch an Kirche übrig ist. Statt des Dienstes am Wort herrscht da ein verkehrtes und aus Lügen zusammengeschmiedetes Regiment, das das reine Licht teils auslöscht, teils erstickt. An die Stelle des Heiligen Abendmahles hat sich die abscheulichste Heiligtumsschändung eingeschlichen. Die Verehrung Gottes ist durch eine vielartige und unerträgliche Menge von Aberglauben entstellt. Die Lehre, ohne die das Christentum nicht bestehen kann, ist ganz begraben und beiseitegetan. Die öffentlichen Versammlungen (Gottesdienste) sind Schulen des Götzendienstes und der Unfrömmigkeit. Deshalb besteht keine Gefahr, daß wir etwa von der Kirche Christi losgerissen werden, wenn wir uns von der verderbenbringenden Teilnahme an soviel Schandtaten absondern. Die Gemeinschaft der Kirche ist nicht dergestalt eingerichtet, daß sie ein Band sein soll, mit dem wir in Götzendienst, Unfrömmigkeit, Unkenntnis Gottes und anderlei Böses verstrickt werden, sondern sie soll vielmehr ein Band sein, das uns in der Furcht Gottes und im Gehorsam gegen die Wahrheit erhält.
Die Papisten mögen uns nun zwar ihre Kirche großartig preisen, damit der Eindruck entsteht, als ob es in der Welt keine andere gäbe, sie mögen alsdann auch, als ob sie ihre Sache bereits bewiesen hätten, alle für „Schismatiker“ erklären, die es wagen, sich dem Gehorsam gegenüber der Kirche, die sie da malen, zu entziehen, und alle für „Haeretiker“, die gegen die Lehre dieser Kirche zu mucksen wagen. Das mögen sie tun - aber mit was für Gründen beweisen sie, daß sie die wahre Kirche haben? Sie führen aus alten Geschichtsbüchern an, was einst in Italien, in Frankreich, in Spanien gewesen ist, sie berufen sich darauf, daß sie ihren Ursprung von jenen heiligen Männern herleiten, die einst mit gesunder Lehre die Kirchen gründeten und aufrichteten und diese Lehre selbst und die Erbauung der Kirche mit ihrem Blute bekräftigten. Sie behaupten weiter, daß die Kirche, die durch solche geistlichen Gaben und durch das Blut der Märtyrer geweiht war, durch die fortwährende Aufeinanderfolge der Bischöfe erhalten worden sei, damit sie nicht unterginge. Sie erinnern daran, welchen hohen Wert Irenäus, Tertullian, Origenes, Augustin und andere auf diese Aufeinanderfolge der Bischöfe gelegt haben.
Was das nun für ein leichtfertiges Gerede, ja, was das ganz und gar für ein Gespött ist, das will ich denen, die es ein wenig mit mir erwägen wollen, ohne Mühe begreiflich machen. Ich würde die Papisten zwar auch selber auffordern, hierauf ernstlich ihre Aufmerksamkeit zu lenken, wenn ich die Zuversicht hätte, bei ihnen mit Lehren irgend etwas ausrichten zu können. Aber da sie jedes Achthaben auf die Wahrheit von sich geworfen haben und es ihnen jetzt nur noch daran liegt, auf jedem für sie gangbaren Wege ihre eigene Sache zu betreiben, so will ich nur weniges sagen, mit dessen Hilfe sich dann wohlgesinnte Männer, denen es ernstlich um die Wahrheit zu tun ist, aus ihren Betrügereien frei machen können.
Zunächst möchte ich von den Papisten gerne erfahren, warum sie denn Afrika und Ägypten und ganz Asien nicht anführen. Der Grund liegt natürlich darin, daß in allen diesen Gebieten jene „heilige“ Aufeinanderfolge der Bischöfe aufgehört hat, die sie doch als die Wohltat preisen, vermöge deren sie ihre Kirchen aufrechterhalten hätten! Sie ziehen sich also darauf zurück, sie hätten deshalb die wahre Kirche, weil es dieser Kirche seit ihrer Entstehung niemals an Bischöfen gefehlt habe, da sie ja in ununterbrochener Reihenfolge aufeinander gefolgt seien. Aber was soll geschehen, wenn ich sie nun demgegenüber auf Griechenland verweise? Ich möchte also wiederum von ihnen wissen, warum sie denn behaupten, bei den Griechen sei die Kirche untergegangen, obwohl doch bei ihnen jene Aufeinanderfolge der Bischöfe, die nach ihrer Meinung die einzige Wächterin und Wahrerin der Kirche ist, niemals eine Unterbrechung erfahren hat. Sie machen die Griechen zu Schismatikern. Mit welchem Recht? „Sie haben sich eben von dem apostolischen Stuhl abgespalten und dadurch ihr Vorrecht verloren!“ Wieso verdienen nicht vielmehr die ihr Vorrecht einzubüßen, die von Christus selbst abfallen? Es ergibt sich also: der Vorwand der Aufeinanderfolge (der Bischöfe) ist eitel, wenn nicht die Späteren die Wahrheit Christi, die sie von ihren Vätern in die Hand gelegt bekommen haben, unversehrt und unverderbt erhalten und in ihr verharren.
Darum haben die Römischen heutzutage keinen anderen Vorwand, als ihn vorzeiten augenscheinlich die Juden gebraucht haben, als sie von den Propheten des Herrn der Blindheit, der Unfrömmigkeit und des Götzendienstes beschuldigt wurden. Da beriefen sie sich großmächtig auf den Tempel, die Zeremonien und das Priestertum; denn das waren nach ihrer Meinung die Dinge, nach denen sie die Kirche mit kräftig wirksamem Beweis zu messen vermochten. Genau so machen es die Römischen heute: statt der Kirche stellen sie uns bloß gewisse äußerliche Larven vor Augen, die oftmals weit von der Kirche entfernt sind und ohne die die Kirche sehr wohl bestehen kann. Wollen wir sie widerlegen, so kann das daher auch allein mit dem Beweis geschehen, mit dem Jeremia gegen jene törichte Zuversicht der Juden kämpfte: sie sollten sich nicht mit verlogenen Worten rühmen und sagen: „Hier ist des Herrn Tempel, hier ist des Herrn Tempel, hier ist des Herrn Tempel!“ (Jer. 7,4). Denn der Herr erkennt je und je nur das für das Seine an, wo sein Wort gehört und ehrfürchtig beachtet wird. Obwohl also die Herrlichkeit Gottes zwischen den Cherubim im Allerheiligsten ihren Sitz hatte (Ez. 10,4), und obwohl Gott dem Volke verheißen hatte, er wolle dort seinen festen Platz haben, so zog er doch, sobald die Priester seinen Gottesdienst mit üblem Aberglauben verdarben, anderswohin und ließ diesen Ort ohne jede Heiligkeit zurück. Wenn jener Tempel, der zur immerwährenden Wohnstatt Gottes geweiht zu sein schien, von Gott verlassen und unheilig werden konnte, so besteht kein Anlaß, daß uns diese Leute vormachen, Gott sei dermaßen an Personen und Orte gebunden und an äußerliche Gebräuche gefesselt, daß er bei solchen Menschen bleiben müßte, die doch nur den Titel und den äußeren Anschein der Kirche haben.
Das ist auch der Streit, den Paulus im Brief an die Römer vom neunten bis zum zwölften Kapitel führt. Denn es stürzte die schwachen Gewissen in heftige Verwirrung, daß die Juden, obwohl sie doch Gottes Volk zu sein schienen, die Lehre des Evangeliums nicht nur verachteten, sondern sogar verfolgten. Nachdem er also die Lehre (im ganzen) entfaltet hat, beseitigt er diese Schwierigkeit und bestreitet, daß jene Juden, die die Feinde der Wahrheit sind, die Kirche seien, und das, selbst wenn ihnen nichts abging, was man sonst zur äußeren Gestalt der Kirche verlangen könnte. Er bestreitet das aber, weil sie Christus nicht angenommen haben. Noch ein wenig deutlicher bringt er das im Brief an die Galater zum Ausdruck: da vergleicht er den Ismael mit Isaak und erklärt daraufhin, daß in der Kirche viele einen Platz haben, denen doch das Erbe nicht gehört, weil sie nicht von der freien Mutter geboren sind (Gal. 4,22ff.). Von da aus kommt er dann auch zu dem Vergleich zwischen einem zwiefachen Jerusalem; denn wie auf dem Berge Sinai das Gesetz gegeben wurde, das Evangelium dagegen von Jerusalem ausging, so gibt es auch viele, die als Knechte geboren und erzogen sind und sich doch unbekümmert rühmen, sie seien Kinder Gottes und der Kirche, ja, die hoffärtig auf die echten Kinder Gottes herabsehen, obwohl sie doch selber Entartete sind. Nun wollen auf der anderen Seite auch wir, wenn wir doch hören, daß einmal vom Himmel kundgemacht worden ist: „Treibe diese Magd aus mit ihrem Sohn“ (Gen. 21,10), uns auf diese unverletzliche Verordnung stützen und von da aus die törichten Ansprüche der Papisten wacker verachten. Denn wenn sie hochmütig auf das äußere Bekenntnis pochen - auch Ismael war beschnitten! Wenn sie das hohe Alter (ihrer Kirche) ins Feld führen - Ismael war der Erstgeborene, und doch wurde er verworfen, wie wir sehen! Fragt man nach der Ursache dafür, so zeigt sie uns Paulus: nur die werden zu den Kindern gezählt, die aus dem reinen und rechtmäßigen Samen der Lehre geboren sind (Röm. 9,6-9).
Dementsprechend erklärt Gott, daß er nicht etwa deshalb an die gottlosen Priester gebunden ist, weil er doch mit ihrem Stammvater Levi einen Bund gemacht hat, nach welchem dieser sein Bote und Dolmetsch sein solle; ja, er wendet ihr falsches Rühmen, mit dem sie sich gegen die Propheten zu empören pflegten, gegen sie selber, nämlich dieses Rühmen, es müßte die Würde des Priestertums stets in besonderer Wertschätzung stehen (Mal. 2,1-9). Das gesteht er ihnen selbst gerne zu, und das ist ja gerade der Punkt, auf Grund dessen er mit ihnen streitet. Denn er ist ja - das sagt er selbst - bereit, seinen Bund zu halten. Da sie aber diesem Bunde ihrerseits nicht entsprechen, so verdienen sie es, verworfen zu werden. Da sieht man, was die Aufeinanderfolge (im Priesteramt) für eine Bedeutung hat, wenn sich mit ihr nicht auch die Nachfolge und die gleiche Art verbindet: nämlich nur die, daß die Nachfolger, sobald sie davon überführt sind, daß sie ihren Ursprung verlassen haben, jeglicher Ehre beraubt werden! Im anderen Falle wäre sonst auch jene verbrecherische Rotte (zu Christi Zeiten) des Namens „Kirche” würdig gewesen, weil Kaiphas der Nachfolger vieler frommer Priester war, ja, weil von Aaron bis zu ihm hin eine ununterbrochene Reihenfolge bestand! Aber selbst in irdischen Reichen würde man es nicht dulden können, wenn jemand die Tyrannei eines Caligula, Nero, Heliogabal oder ähnlicher Männer als den rechten Zustand der öffentlichen Gewalt bezeichnen wollte, weil diese Männer doch auf Leute wie Brutus, Scipio und Camillus gefolgt wären. Besonders aber im Kirchenregiment ist nichts leichtfertiger, als wenn man die Lehre beiseite läßt und die Aufeinanderfolge allein auf die Personen bezieht.
Auch hatten aber jene heiligen Lehrer, die man uns gegenüber fälschlich ins Treffen führt, nichts weniger im Sinn, als schlechthin, gleichsam auf Grund eines erblichen Rechtes, zu beweisen, daß überall da Kirchen seien, wo stets ein Bischof auf den anderen gefolgt sei. Es war doch vielmehr so: es konnte kein Streit darüber bestehen, daß seit Anbeginn (der Kirche) bis auf jene Zeit in der Lehre keine Veränderung eingetreten war, und deshalb stellten sie eine Behauptung auf, die genügen sollte, alle neu aufkommenden Irrtümer zunichte zu machen, nämlich: jene Irrtümer stritten gegen die Lehre, die eben seit der Apostel Zeiten beständig und in einträchtiger Übereinstimmung beibehalten worden war. Es besteht daher kein Anlaß, weshalb unsere Widersacher noch weiter fortfahren könnten, aus dem Namen „Kirche“ einen trügerischen Schein zu machen. Gewiß, wir verehren diesen Namen mit der schuldigen Ehrerbietung. Aber wenn man zur Bestimmung (dieses Begriffs) kommt, dann „bleibt ihnen nicht nur das Wasser aus“, wie man sagt (Cicero), sondern sie bleiben in ihrem Schlamm stecken, weil sie nämlich an die Stelle der heiligen Braut Christi eine ekelhafte Hure setzen. Damit wir uns durch diese Verwechslung nicht betrügen lassen, soll uns neben anderen Mahnungen auch eine des Augustin zu Hilfe kommen; er spricht von der Kirche und sagt: „Sie ist es, die je und dann von der Menge der Ärgernisse verdunkelt und gleichsam in Nebel gehüllt wird, die je und dann in friedlichen Zeiten ruhig und frei erscheint, je und dann aber auch von den Wogen der Trübsale und Anfechtungen bedeckt und verstört wird.“ Er führt dann Beispiele dafür an, daß öfters die festesten Säulen der Kirche für ihren Glauben tapfer in der Verbannung lebten oder auch in der ganzen Welt ein verborgenes Dasein führten (Brief 93).
In dieser Weise quälen uns heutzutage die Römischen, und sie schrecken die Unerfahrenen mit dem Namen „Kirche“, obgleich sie selbst die Todfeinde Christi sind. Gewiß wenden sie daher Tempel und Priestertum und andere Larven dieser Art vor; aber dieser eitle Glanz, der die Augen schlichter Leute blendet, soll uns doch in keiner Weise dazu bewegen, daß wir uns zu der Annahme bereit erklären, da sei eine Kirche, wo das Wort Gottes nicht in Erscheinung tritt. Denn das ist das bleibende Kennzeichen, mit dem unser Herr die Seinen bezeichnet: „Wer aus der Wahrheit ist“, spricht er, „der höret meine Stimme“ (Joh. 18,37). Ebenso sagt er: „Ich bin der gute Hirte und erkenne die Meinen und bin bekannt den Meinen“ (Joh. 10,14), „meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie; und sie folgen mir“ (Joh. 10,27). Kurz zuvor hatte er aber gesagt: die Schafe folgen ihrem Hirten nach, „denn sie kennen seine Stimme. Einem Fremden aber folgen sie nicht nach, sondern fliehen vor ihm; denn sie kennen der Fremden Stimme nicht“ (Joh. 10,4f.). Weshalb verfallen wir denn also bei der Beurteilung der Kirche ohne Grund in Torheiten, wo sie Christus doch mit einem völlig allem Zweifel entnommenen Merkzeichen versehen hat? Wo auch immer dies Merkzeichen zu sehen ist, da kann es nicht täuschen, sondern es weist mit Sicherheit darauf hin, daß da Kirche ist; wo es aber fehlt, da bleibt nichts übrig, was einen wirklichen Hinweis auf die Kirche geben könnte. Denn die Kirche ist nicht auf die Urteile von Menschen, nicht auf das Priestertum gegründet, sondern auf die Lehre der Apostel und Propheten, wie es Paulus in Erinnerung bringt (Eph. 2,20). Ja, man muß vielmehr Jerusalem von Babel, Christi Kirche von der Verschwörerrotte des Satans an dem Unterscheidungsmerkmal voneinander unterscheiden, an dem sie Christus unterschieden hat: „Wer von Gott ist“, spricht er, „der hört Gottes Worte; darum höret ihr nicht; denn ihr seid nicht von Gott“ (Joh. 8,47). Ich fasse zusammen: Die Kirche ist das Reich Christi; Christus aber regiert allein durch sein Wort; sollte es nun da noch irgendeinem Menschen dunkel sein, daß es Lügenworte sind, wenn man uns vormacht, Christi Reich könne ohne sein Zepter bestehen, das heißt: ohne sein heiliges Wort?
Sie beschuldigen uns nun der Kirchenspaltung und der Ketzerei, weil wir eine (von der ihrigen) verschiedene Lehre predigten, weil wir ihren Gesetzen nicht Gehorsam leisteten, und weil wir unter uns besondere Zusammenkünfte zum Gebet, zur Taufe, zur Feier des Heiligen Abendmahles, dazu auch andere heilige Handlungen abhielten. Das ist gewiß eine sehr schwere Anklage; aber sie bedarf doch keineswegs einer langen und mühseligen Verteidigung. Ketzer und Schismatiker nennt man solche Leute, die eine Spaltung herbeiführen und dadurch die Gemeinschaft der Kirche zerreißen. Diese Gemeinschaft der Kirche wird nun durch zwei Bande zusammengehalten: durch die Einmütigkeit in der gesunden Lehre und durch die brüderliche Liebe. Von daher stellt Augustin folgenden Unterschied zwischen Haeretikern und Schismatikern auf: die Haeretiker verderben die Lauterkeit des Glaubens mit falschen Lehrmeinungen, die Schismatiker dagegen zerreißen, manchmal auch bei (Aufrechterhaltung der) Gleichheit des Glaubens, das Band der Gemeinschaft (Fragen zum Evangelium nach Matthäus,11,2).
Dabei ist aber auch darauf zu achten, daß diese Verbundenheit in der Liebe von der Einheit im Glauben dergestalt abhängig ist, daß diese ihr Anfang, ihr Ziel, kurzum, ihre einzige Richtschnur sein muß. Sooft uns also die kirchliche Einheit gepriesen wird, wollen wir daran denken: hiermit wird von uns verlangt, daß unsere Gemüter in Christus einhellig und zugleich auch unsere Willensregungen in gegenseitigem Wohlwollen in Christus untereinander verbunden sind. So macht es daher Paulus: er ermahnt uns zur kirchlichen Einheit und setzt dabei als deren Fundament, daß ein Gott, ein Glaube und eine Taufe ist (Eph. 4,5). Ja, überall, wo er uns lehrt, das gleiche Urteil und den gleichen Willen zu haben, da fügt er sogleich hinzu: „In Christus“ oder „nach der Art Christi“ (Phil. 2,2.5; Röm. 15,5). Damit zeigt er, daß das, was außerhalb des Wortes unseres Herrn (an kirchlicher Gemeinschaft) geschieht, eine Rotte von Gottlosen und nicht eine einträchtige Gemeinschaft (conspiratio) der Gläubigen ist.
Diesem Urteil des Paulus schließt sich auch Cyprian an: er findet den Brunnquell aller kirchlichen Eintracht darin, daß Christus der einige Bischof ist. Danach fügt er hinzu: „Die Kirche, die sich durch fruchtbares Wachstum weiterhin zu einer Vielheit dehnt, ist doch eine Kirche, wie ja auch die Strahlen der Sonne viele sind, aber das Licht eins, oder wie an einem Baum viele Äste sind, aber der Stamm nur einer ist, gegründet auf einer festen Wurzel. Und wenn von einer einzigen Quelle her gar viele Bäche fließen, so mag wohl bei dem Reichtum der überströmenden Wassermenge der Eindruck einer verstreuten Vielheit entstehen, aber es bleibt doch in der Quelle die Einheit. Nimm einen Strahl der Sonne von ihrem Körper weg, so läßt sich die Einheit der Sonne doch nicht teilen. Brich einen Ast vom Baum, so wird der abgeschlagene Ast nicht zu grünen vermögen. Trenne einen Bach von seinem Quell, so muß er in seinem Abgeschnittensein austrocknen. So breitet sich auch die Kirche, von dem Lichte des Herrn durchflossen, über die ganze Welt aus, aber es ist doch ein Licht, das sich da allenthalben ergießt“ (Von der Einheit der katholischen Kirche 5). Treffenderes hätte gar nicht gesagt werden können, um jene unzertrennliche Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, die alle Glieder Christi untereinander haben. Wir sehen, wie er uns immerfort zu dem Haupte selber zurückruft. Deshalb erklärt er auch, daß alle Ketzereien und Kirchenspaltungen daher rühren, daß man nicht auf den Ursprung der Wahrheit zurückgeht, daß man das Haupt nicht sucht und die Lehre des himmlischen Meisters nicht wahrt.
So, nun sollen sie herkommen und schreien, wir, die wir uns von ihrer Kirche geschieden haben, wir seien Ketzer, wo doch diese Absonderung nur eine einzige Ursache gehabt hat, nämlich die, daß sie das reine Bekenntnis der Wahrheit auf keinerlei Weise zu ertragen vermögen. Dabei will ich aber noch mit Schweigen übergehen, daß sie uns mit Verfluchungen und Verwünschungen hinausgetrieben haben! Trotzdem genügt auch das schon mehr als genug zu unserer Freisprechung, sofern sie nicht auch die Apostel wegen Kirchenspaltung verdammen wollen, mit denen wir die gleiche Sache haben. Hat doch Christus, so sage ich, seinen Aposteln vorhergesagt, daß sie um seines Namens willen aus den Synagogen hinausgeworfen werden würden (Joh. 16,2). Nun galten aber die Synagogen, von denen er spricht, dazumal für rechtmäßige Kirchen. Da es also feststeht, daß wir hinausgeworfen worden sind, und da wir bereit sind darzulegen, daß dies um des Namens Christi willen geschehen ist, so muß man unzweifelhaft zuerst über die Streitsache eine Untersuchung anstellen, bevor man über uns irgend etwas in der einen oder anderen Richtung bestimmt. Aber das will ich ihnen, wenn sie es so wollen, gerne erlassen; mir genügt es voll und ganz, daß wir uns von ihnen haben wegwenden müssen, um uns zu Christus hinzuwenden!
Aber was wir von all den Kirchen zu halten haben, die jene Tyrannei des römischen Abgotts mit Beschlag belegt hat, das wird noch deutlicher ans Licht treten, wenn wir sie mit der alten Kirche in Israel vergleichen, wie sie uns bei den Propheten umrissen wird. Bei den Judäern und Israeliten war zu der Zeit die wahre Kirche, als sie in den Gesetzen des Bundes verharrten, indem sie nämlich durch Gottes Wohltat die Dinge in Besitz hatten, in denen die Kirche besteht. Die Lehre der Wahrheit hatten sie im Gesetz, der Dienst an dieser Lehre lag bei den Priestern und Propheten. Durch das Merkzeichen der Beschneidung empfingen sie den ersten Zugang zur Gottesverehrung, durch andere Sakramente wurden sie zur Stärkung ihres Glaubens geübt. Es besteht kein Zweifel, daß die Lobsprüche, mit denen der Herr die Kirche geehrt hat, auf ihre Gemeinschaft Anwendung fanden. Nachdem sie aber das Gesetz des Herrn verlassen hatten und daraufhin zu Abgötterei und Aberglauben entartet waren, geriet ihnen jenes Vorrecht teilweise in Verlust. Denn wer würde es wagen, denen den Titel „Kirche“ zu entreißen, denen Gott die Predigt seines Wortes und die Beobachtung seiner Sakramente in Bewahrung gegeben hat? Auf der anderen Seite: wer möchte es wagen, eine Versammlung ohne jede Ausnahme als Kirche anzusprechen, in der man Gottes Wort öffentlich und ungestraft mit Füßen tritt, eine Versammlung, in der sein Dienstamt, das doch der Hauptkraftträger und geradezu die Seele der Kirche ist, der Zerstörung anheimfällt?
Wieso nun - möchte vielleicht jemand sagen -, war denn bei den Judäern, seitdem sie zur Abgötterei abgefallen waren, kein Stücklein Kirche mehr übrig? Da ist die Antwort leicht zu geben. Zunächst behaupte ich, daß es bei dem Abfall selber bestimmte Stufen gegeben hat. Denn wir werden nicht sagen können, daß der Abfall Judas und Israels zu der Zeit, als sie beide zum ersten Male von der reinen Verehrung Gottes abwichen, derselbe gewesen wäre. Als Jerobeam gegen Gottes klares Verbot die Kälber machte und eine unerlaubte Stätte zu ihrer Verehrung weihte, da hat er die Gottesverehrung voll und ganz verdorben. Die Judäer haben sich zunächst mit gottlosen und abergläubischen Gebräuchen befleckt, bevor sie auch in der äußerlichen Form der Gottesverehrung den gesetzten Zustand übel veränderten. Gewiß hatten sie nämlich unter Rehabeam bereits allgemein vielerlei verkehrte Zeremonien eingeführt; aber trotzdem blieben in Jerusalem die Lehre des Gesetzes und das Priestertum, dazu auch die gottesdienstlichen Gebräuche, wie sie Gott eingerichtet hatte, bestehen, und deshalb fanden die Frommen dort (immer noch) einen erträglichen Zustand der Kirche vor. Bei den Israeliten wurden bis zur Regierung des Ahab die Verhältnisse keineswegs wieder in ihren besseren Stand zurückversetzt, ja, zu Ahabs Zeiten sind sie gar noch in einen schlimmeren Zustand versunken. Die Könige, die hernach, bis zum Untergang des Königtums, folgten, waren teils dem Ahab ähnlich, teils, wenn sie etwas besser sein wollten, folgten sie dem Beispiel des Jerobeam; alle ohne Ausnahme aber waren Gottlose und Götzendiener. In Judäa trugen sich je und dann vielfältige Veränderungen zu, da einige von den Königen die Verehrung Gottes mit falschen und ersonnenen abergläubischen Gebräuchen verkehrten, die anderen aber die zerrüttete Religion wieder aufrichteten - bis dann auch die Priester selber den Tempel Gottes mit unheiligen und abscheulichen Gebräuchen besudelten.
Wohlan nun, jetzt sollen die Papisten, wenn sie es fertig bringen, bestreiten, daß der Zustand der Gottesverehrung - so sehr sie auch ihre Laster abschwächen mögen - bei ihnen ebenso verkommen und verdorben ist, wie er es im Reiche Israel unter Jerobeam war. Dabei aber ist die Abgötterei, die bei ihnen besteht, gröber, und auch in der Lehre sind sie um kein einziges Tröpflein reiner, wenn sie nicht gar auch hierin noch unsauberer sind als die Israeliten einst. Gott, ja, überhaupt jeder, der mit einigem Urteilsvermögen begabt ist, wird mir dafür Zeuge sein, und der Tatbestand selbst macht auch deutlich, wie rein gar nichts ich hier übertreibe.
Wenn sie uns nun zur Gemeinschaft mit ihrer Kirche nötigen wollen, so fordern sie zweierlei von uns: erstens sollen wir an all ihren Gebeten, heiligen Handlungen und Zeremonien teilnehmen, zweitens sollen wir alles, was Christus seiner Kirche an Ehre, Macht und Gerichtsgewalt zuerteilt hat, auf ihre Kirche übertragen.
(1) Was das erste betrifft, so gebe ich zu, daß alle Propheten, die in Jerusalem waren, weder für sich allein geopfert noch von den anderen abgesonderte Versammlungen zum Beten gehalten haben, obwohl damals die Zustände dort ganz und gar verkommen waren. Denn sie hatten Gottes Gebot, kraft dessen ihnen befohlen war, beim Tempel des Salomo zusammenzukommen, und sie hatten auch die levitischen Priester; diese waren von dem Herrn als Vorsteher bei den heiligen Handlungen verordnet (Ex. 29,9) und, so unwürdig sie dieser Ehre auch sein mochten, noch nicht abgesetzt worden, und deshalb wußten die Propheten von ihnen, daß sie jenen Platz noch nicht mit Recht innehatten. Und dann, was die Hauptsache bei der ganzen Frage ist: sie wurden zu keiner abergläubischen Gottesverehrung gezwungen, ja, sie nahmen nichts an, was nicht von Gott eingerichtet gewesen wäre.
Aber was findet sich bei diesen Leuten, ich meine: bei den Papisten, Ähnliches? Denn wir können mit ihnen kaum irgendeine Versammlung gemeinsam haben, in der wir uns nicht mit offener Abgötterei befleckten. Unzweifelhaft besteht doch das wichtigste Band ihrer Gemeinschaft in der Messe, die wir als die furchtbarste Heiligtumsschändung verabscheuen. Ob wir das nun mit Recht oder ohne Grund tun, das werden wir an anderer Stelle sehen. Für jetzt ist es genug, wenn ich zeige, daß unsere Sache in diesem Stück eine andere ist, als es die der Propheten war, die, wenn sie auch an den heiligen Handlungen der Gottlosen teilnahmen, trotzdem nicht gezwungen wurden, andere Zeremonien anzusehen oder zu üben, als die von Gott verordneten.
Wollen wir nun ein in allen Stücken ähnliches Beispiel haben, so wollen wir es aus dem Reich Israel nehmen. Auf Grund der Einrichtung des Jerobeam blieb dort die Beschneidung bestehen, auch geschahen Opfer, das Gesetz wurde heilig gehalten, und es wurde der Gott angerufen, den man von den Vätern empfangen hatte; aber wegen der selbsterdachten und verbotenen Kultgebräuche wurde alles, was in Israel geschah, von Gott mißbilligt und verdammt (1. Kön. 12,31). Nun soll man mir aber einen einzigen Propheten oder auch nur irgendeinen frommen Mann nennen, der einmal in Bethel angebetet oder ein Opfer dargebracht hätte! Denn sie wußten eben, daß sie das nicht tun könnten, ohne sich dadurch mit irgendwelcher Heiligtumsschändung zu beflecken. Es ergibt sich also für uns: die Gemeinschaft der Kirche gilt bei den Frommen nicht soviel, daß man sich ihr, sofern sie zu unheiligen und befleckten Gebräuchen entartet, gleich anschließen müßte.
(2) Was nun aber die zweite Forderung der Papisten betrifft, so widersetzen wir uns da noch heftiger. Denn wenn man die Kirche dergestalt betrachtet, kann man ihr Urteil ehrerbietig annehmen, ihre Autorität anerkennen, ihren Ermahnungen gehorchen, daß man sich von ihren Züchtigungen bewegen lassen und die Gemeinschaft mit ihr in allen Dingen ehrfürchtig aufrechterhalten soll, so können wir den Papisten nicht zugeben, daß sie Kirche sind, ohne uns notwendig zugleich der verpflichtung zu Unterwerfung und Gehorsam zu unterziehen. Wir wollen ihnen gern zugestehen, was die Propheten den Judäern und Israeliten ihrer Zeit gewährt haben, als die Dinge dort in gleichem oder gar in besserem Zustande waren. Wir gewahren aber, wie sie immer wieder laut erklären, daß (in ihrem Volk) die Versammlungen etwas Unheiliges waren (Jes. 1,14) und daß man mit ihnen ebensowenig übereinstimmen dürfe, wie man Gott verleugnen darf. Und wahrhaftig, wenn das Kirchen waren, so ergibt sich, daß diese Männer von der Kirche Gottes abgesondert waren, also in Israel Elia, Micha und andere, in Juda aber Jesaja, Jeremia, Hosea und andere dieser Art, diese Männer, die von den Propheten, den Priestern und dem Volke ihrer Zeit schlimmer gehaßt und verflucht wurden als irgendwelche Unbeschnittene. Wenn das Kirchen waren, so ist die Kirche also nicht „ein Pfeiler der Wahrheit“ (1. Tim. 3,15), sondern eine Feste der Lüge, nicht ein Zelt des lebendigen Gottes, sondern eine Behausung der Götzen! Die Propheten hielten es also für erforderlich, sich von der Übereinstimmung mit den Versammlungen solcher Leute abzusondern; denn diese war ja nichts anderes als eine ruchlose Verschwörung gegen Gott.
Aus dem gleichen Grunde wird der in einem schweren Irrtum sein, der die gegenwärtigen Versammlungen, die mit Abgötterei, Aberglauben und gottloser Lehre besudelt sind, als Kirchen anerkennt, in deren voller Gemeinschaft ein Christenmensch verharren müßte, und zwar gar soweit, daß er mit ihrer Lehre in Eintracht lebte. Denn wenn es Kirchen sind, so haben sie auch die Schlüsselgewalt inne; die Schlüssel aber haben einen unlöslichen Zusammenhang mit dem Worte, das doch in diesen Versammlungen niedergeschlagen ist. Ferner: wenn es Kirchen sind, so hat bei ihnen Christi Verheißung Gültigkeit: „Was ihr binden werdet ...” (Matth. 16,19; 18,18; Joh. 20,23). Tatsächlich aber stoßen sie aus ihrer Gemeinschaft alle aus, die sich ohne Heuchelei als Knechte Christi bekennen. Folglich ist also entweder die Verheißung Christi ohne Inhalt, oder aber sie sind, wenigstens in dieser Hinsicht, keine Kirchen! Schließlich haben sie an Stelle des Dienstes am Wort Schulen der Gottlosigkeit und einen Pfuhl von Irrtümern aller Art. Daraus ergibt sich: entweder sind sie im Sinne unserer Beweisführung keine Kirchen - oder aber es wird kein Merkzeichen übrigbleiben, an dem man die rechtmäßigen Versammlungen der Gläubigen von den Zusammenkünften der Türken unterscheiden kann.
Trotzdem - wie einst unter den Juden einzelne besondere Vorrechte der Kirche übrig waren, so sprechen wir auch heute den Papisten nicht ab, was der Herr unter ihnen als Spuren der Kirche aus der Zerrüttung hat übrigbleiben lassen wollen. Mit den Juden hatte Gott einmal seinen Bund geschlossen, und dieser behielt seinen Bestand mehr dadurch, daß er, auf seine eigene Festigkeit gestützt, gegen ihre Gottlosigkeit die Oberhand gewann, als daß er etwa von ihnen bewahrt worden wäre. Der Bund des Herrn ist also bei ihnen um der Sicherheit und Beständigkeit der göttlichen Güte willen verblieben; ihre Treulosigkeit konnte seine Treue nicht auslöschen, und auch die Beschneidung konnte durch ihre unreinen Hände nicht dermaßen verunheiligt werden, daß sie nicht zugleich auch ein wahrhaftiges Zeichen und Sakrament jenes Bundes Gottes gewesen wäre. Deshalb nannte der Herr auch die Kinder, die ihnen geboren wurden, seine Kinder (Ez. 16,20f.), und dabei konnten sie doch nur durch seine besondere Segnung etwas mit ihm zu tun haben! So hat er seinen Bund auch (den Menschen) in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und England in Bewahrung gegeben; damit nun dieser sein Bund, nachdem diese Gebiete unter die Bedrückung durch die Tyrannei des Antichrists geraten waren, trotzdem unverletzlich seinen Bestand behielt, so hat Gott daselbst erstens die Taufe erhalten, die das Zeugnis seines Bundes ist und die, mit seinem eigenen Munde geheiligt, trotz aller menschlichen Gottlosigkeit ihre Kraft behält, zweitens hat er es durch seine Vorsehung bewirkt, daß auch andere Überreste bestehen blieben, damit die Kirche nicht ganz und gar unterginge. Oft werden ja Bauwerke so niedergerissen, daß doch Fundamente und Ruinen übrigbleiben. Ebenso hat es Gott nicht geduldet, daß seine Kirche durch den Antichrist vom Fundament her umgestürzt oder dem Erdboden gleichgemacht wurde. Freilich hat er es zur Strafe für die Undankbarkeit der Menschen, die sein Wort verachtet hatten, zugelassen, daß eine furchtbare Zerstörung und Zerrüttung geschehen ist. Aber er hat doch gewollt, daß auch aus der Verwüstung noch ein halbeingestürztes Bauwerk übrigblieb.
Obgleich wir also den Papisten den Namen „Kirche“ nicht rundweg zugestehen wollen, so leugnen wir deshalb doch nicht, daß es bei ihnen Kirchen gibt, sondern wir streiten mit ihnen allein über die wahre und rechtmäßige Gestaltung der Kirche, die sich einerseits in der Gemeinschaft an den Sakramenten findet, die die Zeichen des Bekenntnisses sind, andererseits aber vor allem in der Gemeinschaft der Lehre. Daniel (Dan. 9,27) und Paulus (2. Thess. 2,4) haben vorausgesagt, daß der Antichrist in Gottes Tempel sitzen werde; als Anführer und Vorkämpfer dieses frevlerischen und abscheulichen Reiches bei uns betrachten wir den Papst zu Rom. Damit, daß der Sitz des Antichrists in Gottes Tempel seinen Platz angewiesen erhält, wird angedeutet, daß sein Reich von der Art sein wird, daß es weder Christi noch der Kirche Namen abschafft. Daraus ergibt sich also deutlich, daß wir in keiner Weise leugnen, daß auch unter seiner Tyrannei Kirchen bleiben. Aber das sind eben Kirchen, die er mit seiner frevlerischen Gottlosigkeit entheiligt, mit seiner grausamen Herrschaft bedrückt, die er mit bösen, verderblichen Lehren wie mit giftigen Tränklein verdorben und beinahe ertötet hat, das sind Kirchen, in denen Christus halb begraben verborgen liegt, das Evangelium erdrückt, die Frömmigkeit vertrieben und die Verehrung Gottes nahezu abgeschafft ist, kurz, das sind Kirchen, in denen alles dermaßen verwirrt ist, daß darin eher das Aussehen Babels als das der heiligen Stadt Gottes zutage tritt. Kurzum, ich sage, daß hier Kirchen sind, sofern der Herr darin die Überbleibsel seines Volkes, wie jämmerlich zerstreut und auseinandergetrieben sie auch sein mögen, auf wundersame Weise bewahrt; Kirchen sind hier, sofern noch einige Merkzeichen der Kirche bestehen bleiben, und zwar vor allem die, deren Wirkkraft weder die Verschlagenheit des Teufels noch die Bosheit der Menschen zu zerstören vermag. Aber weil in diesen Versammlungen auf der anderen Seite die Kennzeichen ausgetilgt sind, auf die man bei dieser Erörterung vor allem schauen muß, so behaupte ich, daß sowohl die einzelnen Versammlungen, als auch der ganze Leib der rechtmäßigen Gestalt der Kirche ermangeln.
Jetzt müssen wir über die Ordnung sprechen, in der die Kirche nach dem Willen des Herrn regiert werden soll. Allerdings soll in der Kirche er allein regieren und herrschen, er allein soll in ihr auch die Führung und den höchsten Platz innehaben und diese Herrschgewalt allein durch sein Wort ausüben und walten lassen. Aber er wohnt ja nicht in sichtbarer Gegenwärtigkeit unter uns (Matth. 26,11), um uns seinen Willen in eigener Person mündlich zu eröffnen, und deshalb gebraucht er dabei, wie ich bereits ausführte, den Dienst und gleichsam die vertretungsweise Tätigkeit von Menschen. Das tut er freilich nicht, um sein Recht und seine Ehre auf sie zu übertragen, sondern nur, um durch ihren Mund selbst sein Werk zu tun, wie auch ein Handwerker zur Verrichtung seiner Arbeit ein Werkzeug verwendet.
Ich bin nun genötigt, abermals zu wiederholen, was ich bereits oben auseinandergesetzt habe. Gott könnte dies sein Werk zwar auch rein aus sich selber, ohne jedes andere Hilfsmittel oder Werkzeug tun, könnte es ebenso auch durch die Engel verrichten; aber es gibt eine ganze Anzahl von Ursachen, weshalb er es lieber durch Menschen tut.
(1) Denn zunächst legt er damit dar, wie lieb und wert wir ihm sein sollen, und zwar auf die Weise, daß er aus den Menschen solche herausnimmt, die für ihn in der Welt den Botendienst tun, seines verborgenen Willens Künder sein, ja, die kurzum seine Person darstellen sollen. So beweist er auch durch die Erfahrung, daß es nicht ohne Belang ist, wenn er uns je und dann seine „Tempel“ nennt (1. Kor. 3,16f.; 6,19; 2. Kor. 6,16), da er ja aus dem Mund von Menschen heraus, wie aus seinem Heiligtum, mit den Menschen redet (vergleiche Augustin, Von der christlichen Unterweisung IV,27,59).
(2) Und ferner: es ist eine sehr gute und höchst nutzbringende Übung zur Demut, wenn er uns daran gewöhnt, seinem Worte zu gehorchen, ob es auch durch Menschen gepredigt wird, die uns gleich sind, ja, die uns zuweilen auch an Würde nachstehen. Wenn er selber vom Himmel herab redete, dann wäre es kein Wunder, wenn seine heiligen Kundgebungen ohne Verzug von aller Ohr und Herz in Ehrfurcht angenommen würden. Denn wer wollte sich vor seiner gegenwärtigen Macht nicht fürchten? Wer sollte nicht beim ersten Anblick so gewaltiger Majestät zu Boden geworfen werden? Wer würde von solch unermeßlichem Glanz nicht aus der Fassung gebracht werden? Wo aber irgendein Menschlein, das aus dem Staube hervorgegangen ist, in Gottes Namen redet, da beweisen wir unsere Frömmigkeit und Ehrerbietung gegen Gott selber mit einem besonderen Zeugnis, wenn wir uns seinem Diener gelehrig erweisen, obwohl er doch in keiner Hinsicht höher steht als wir. Aus diesem Grunde verbirgt er daher auch den Schatz seiner himmlischen Weisheit in zerbrechlichen, irdenen Gefäßen (2. Kor. 4,7): er will eben einen um so gewisseren Beweis dafür empfangen, wie hoch wir ihn achten.
(3) Und dann: zur Aufrechterhaltung der gegenseitigen Liebe war nichts geeigneter, als die Menschen durch das Band miteinander zusammenzufassen, daß einer zum Hirten eingesetzt wird, um die anderen zusammen zu unterweisen, die anderen aber, denen befohlen wird, Jünger zu sein, aus einem Munde die gemeinsame Unterweisung empfangen. Denn wenn sich jeder selbst genügte und keiner den Dienst eines anderen nötig hätte, dann würde bei der Hoffart unseres menschlichen Wesens jeder die anderen verachten und wiederum von den anderen verachtet werden. Der Herr hat also seine Kirche mit dem Band zusammengefaßt, von dem er
zuvor gesehen hat, daß es die größte Festigkeit haben würde, um die Einheit aufrechtzuerhalten, indem er nämlich die Lehre des Heils und des ewigen Lebens Menschen zur Bewahrung übergeben hat, um sie durch ihre Hand den anderen mitzuteilen. Darauf hatte Paulus sein Augenmerk gerichtet, als er an die Epheser schrieb: „Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf einerlei Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater aller, der da ist über allem und durch alles und in uns allen. Einem jeglichen aber unter uns ist gegeben die Gnade nach dem Maß der Gabe Christi“ (Eph. 4,4-7; nicht ganz Luthertext). „Darum heißt es: ‚Er ist aufgefahren in die Höhe und hat das Gefängnis gefangen geführt und hat den Menschen Gaben gegeben’ ... Der hinuntergefahren ist, das ist derselbe, der aufgefahren ist über alle Himmel, auf daß er alles erfüllte. Und er hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche aber zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, daß die Heiligen zugerichtet werden zum Werk des Dienstes, dadurch der Leib Christi erbaut werde, bis daß wir alle hinankommen zu einerlei Glauben und Erkenntnis des Sohnes Gottes und ein vollkommener Mann werden, der da sei im Maße des vollkommenen Alters ..., auf daß wir nicht mehr Kinder seien und uns bewegen und wiegen lassen von allerlei Wind der Lehre ... Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist und ein Glied am andern hanget durch alle Gelenke, dadurch eins dem andern Handreichung tut nach dem Werk eines jeglichen Gliedes in seinem Maße und macht, daß der ganze Leib wächst zu seiner selbst Auferbauung, und das alles in der Liebe“ (Eph. 4,8.10-16; fast ganz Luthertext).
IV,3,2
Mit diesen Worten zeigt der Apostel zunächst, daß der Dienst von Menschen, den Gott zur Regierung seiner Kirche benutzt, das wichtigste Band ist, durch das die Gläubigen in einem Leibe zusammengehalten werden. Dann legt er ferner auch dar, daß die Kirche nicht anders unversehrt bewahrt bleiben kann, als wenn sie durch diese Mittel gestützt wird, welche der Herr nach seinem Wohlgefallen zu ihrer Erhaltung eingerichtet hat. Er sagt: „Christus ist aufgefahren in die Höhe, auf daß er alles erfüllte“ (Eph. 4,10; nicht Luthertext). Dieses „Erfüllen“ geschieht aber auf die Weise, daß er durch die Diener, denen er diese Amtspflicht aufgetragen und die Gnade zur Verrichtung dieses Dienstes gewährt hat, seine Gaben an die Kirche ausspendet und verteilt und sich so selber gewissermaßen als gegenwärtig erweist, indem er die Kraft seines Heiligen Geistes in dieser seiner Einsetzung zur Wirkung bringt, damit sie nicht eitel oder fruchtlos sei. So werden „die Heiligen zugerichtet“, so wird „der Leib Christi erbaut“ (Eph. 4,12), so „wachsen wir in allen Stücken an dem, der das Haupt ist“ (Vers 15), so fügen wir uns auch untereinander zusammen (Vers 16) und werden wir alle zur Einheit Christi gebracht, wenn nämlich unter uns das Prophetenamt in Kraft steht, wenn wir die „Apostel“ annehmen und die Lehre, die uns durch solchen Dienst zukommt, nicht verachten. Jeder also, der diese Ordnung, um die es in unserer Erörterung geht, und diese Art des Regiments abzuschaffen begehrt oder sie verkleinert, als sei sie weniger notwendig, der bemüht sich tatsächlich um die Zerstreuung oder lieber um den Zerfall oder den Untergang der Kirche. Denn weder das Licht und die Wärme der Sonne noch auch Speis und Trank sind zur Ernährung und Erhaltung des gegenwärtigen Lebens so notwendig wie das Amt der Apostel und Hirten zur Bewahrung der Kirche auf Erden.
IV,3,3
Deshalb habe ich oben daran erinnert, daß uns Gott die würde dieses Amtes oft mit allen nur möglichen Lobsprüchen gepriesen hat, damit es bei uns in höchster Ehre und Wertschätzung stehe, gleichsam als das kostbarste von allen Dingen. Er gibt dem Propheten die Weisung zu dem Ausruf, „lieblich“ seien die „Füße“ und glückselig sei das Kommen „der Boten, die da Frieden verkündigen“ (Jes. 52,7), er nennt die Apostel „das Licht der Welt“ und „das Salz der Erde“ (Matth. 5,13f.), und damit bezeugt er, daß er den Menschen eine einzigartige Wohltat zukommen läßt, indem er ihnen Lehrer erweckt. Auch hätte er dies Amt gar nicht leuchtender zieren können, als indem er sprach: „Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich“ (Luk. 10,16). Aber die herrlichste Stelle von allen findet sich bei Paulus im zweiten Korintherbrief, wo er diese Frage gleichsam als Thema behandelt. Da behauptet er also, daß es in der Kirche nichts Vortrefflicheres und Herrlicheres gibt, als das Amt des Evangeliums, weil es ja das Amt des Geistes (2. Kor. 3,8), der „Gerechtigkeit“ (2. Kor. 3,9) und des ewigen Lebens ist (zum Ganzen noch 2. Kor. 4,6). Diese Worte und ähnliche haben den Zweck, daß jene Art und Weise, die Kirche durch die Diener zu regieren und zu erhalten, die der Herr für alle Zeit gestiftet hat, bei uns nicht in Verachtung gerate und schließlich durch Geringschätzung in Abgang komme.
Wie notwendig dies Amt nun ist, das hat uns der Herr nicht allein mit Worten, sondern auch an Beispielen gezeigt. Als er den Cornelius mit dem Lichte seiner Wahrheit reichlicher anstrahlen wollte, da sandte er einen Engel vom Himmel, der ihn zu Petrus weisen sollte (Apg. 10,3-6). Als er den Paulus zu seiner Erkenntnis berufen und in die Kirche einfügen wollte, da redete er ihn zwar mit eigener Stimme an, aber er schickte ihn doch zu einem Menschen, damit er von ihm die Lehre des Heils und die Heiligung der Taufe empfing (Apg. 9,6)! Es geschieht doch sicher nicht ohne Grund, daß der Engel, der Gottes Bote ist, selbst davon Abstand nimmt, Gottes Willen kundzumachen, sondern (dem Cornelius) die Weisung gibt, einen Menschen herbeizurufen, damit dieser ihn bekanntgebe; es geschieht nicht ohne Grund, daß Christus, der einige Lehrmeister der Gläubigen, den Paulus dem Lehramt eines Menschen anvertraut - den Paulus, den er doch in den dritten Himmel zu „entzücken“ und der Offenbarung unaussprechlicher Dinge zu würdigen beschlossen hatte (2. Kor. 12,2-4)! Wenn es so steht - wer will es dann jetzt wagen, jenes Dienstamt zu verachten oder als überflüssig zu übergehen, das Gott mit solchen Beweisen hat bezeugen wollen?
IV,3,4
Als solche, die nach der Einsetzung Christi dem Kirchenregiment vorstehen, verzeichnet Paulus zunächst die „Apostel“, dann die „Propheten“, drittens die „Evangelisten“, viertens die „Hirten“ und schließlich die „Lehrer“ (Eph. 4,11). Unter diesen haben bloß die beiden letzten ein regelmäßiges Amt in der Kirche; die anderen drei hat der Herr im Beginn seines Reiches erweckt, und er erweckt sie auch sonst zuweilen, je nachdem es die Notdurft der Zeiten erfordert.
Was die Amtsaufgabe der Apostel ist, ergibt sich deutlich aus der Anweisung: „Gehet hin ... und prediget das Evangelium aller Kreatur“ (Mark. 16,15). Ihnen werden keine bestimmten Gebiete zugeordnet, sondern sie bekommen den ganzen Erdkreis zugewiesen, um ihn zum Gehorsam gegen Christus zu bringen: sie sollen das Evangelium bei allen Völkern ausstreuen, bei denen sie es zu tun vermögen, und allenthalben Christi Reich aufrichten. So bezeugt es daher auch Paulus; er will sein Apostelamt bekräftigen, und dazu erinnert er daran, daß er Christus nicht irgendeine einzelne Stadt erworben, sondern das Evangelium weit und breit bekanntgemacht hat, auch daß er „nicht auf einen fremden Grund gebaut“, sondern vielmehr dort Kirchen gepflanzt hat, „wo des Herrn Name nicht bekannt war“ (Röm. 15,19. 20). Die Apostel wurden also ausgesandt, um den Erdkreis aus seinem Abfall zum wahren Gehorsam gegen Gott zurückzuführen und um Gottes Reich allenthalben durch die
Predigt des Evangeliums aufzurichten oder auch, wenn man lieber will, um gleichsam als die ersten Baumeister der Kirche in der ganzen Welt ihre Fundamente zu legen (1. Kor. 3,10).
„Propheten“ nennt der Apostel (Eph. 4,11) nicht jegliche Künder des Willens Gottes, sondern solche, die sich durch eine besondere Offenbarung auszeichneten. Derartige Menschen gibt es heutzutage entweder keine, oder aber sie sind weniger sichtbar.
Unter „Evangelisten“ verstehe ich solche, die den Aposteln zwar an Würde nachstanden, aber nach ihrer Amtsverpflichtung sehr nahe an sie herankamen und gar an ihrer Statt wirkten. Von dieser Art waren Lukas, Timotheus, Titus und andere dergleichen, dazu vielleicht auch die siebzig Jünger, die Christus an zweiter Stelle nach den Aposteln bestimmte (Luk. 10,1).
Zufolge dieser Deutung, die mir sowohl den Worten als auch der Meinung des Paulus zu entsprechen scheint, waren diese drei Amtsaufgaben in der Kirche nicht dergestalt eingerichtet, daß sie bleibend sein sollten, sondern sie sollten nur für die Zeit dasein, in der es galt, Kirchen aufzurichten, wo zuvor keine gewesen waren, oder aber Kirchen von Mose zu Christus herüberzuführen. Allerdings bestreite ich nicht, daß Gott auch nachher noch zuweilen Apostel oder wenigstens an ihrer Stelle Evangelisten erweckt hat, wie das ja zu unserer Zeit geschehen ist. Denn es bedurfte solcher Männer, um die Kirche von dem Abfall des Antichrists zurückzubringen. Das Amt selber bezeichne ich trotzdem als „außerordentlich“, weil es in regelrecht eingerichteten Kirchen keinen Platz hat.
Dann folgen die „Hirten“ und „Lehrer“, ohne die die Kirche zu keiner Zeit sein kann. Der Unterschied zwischen ihnen besteht meines Erachtens darin, daß die „Lehrer“ weder bei der Übung der Zucht noch bei der Verwaltung der Sakramente, noch bei den Vermahnungen und Ermunterungen die Leitung haben, sondern allein bei der Auslegung der Schrift, damit die lautere und gesunde Lehre unter den Gläubigen erhalten bleibt. Das Amt der „Hirten“ dagegen begreift dies alles in sich.
IV,3,5
Jetzt sind wir uns darüber klar, welche Ämter im Kirchenregiment mit zeitlich begrenzter Gültigkeit bestanden haben und welche dazu eingerichtet sind, immerfort bestehen zu bleiben, wenn wir nun die Evangelisten mit den Aposteln verbinden, so bleiben uns je zwei gleichartige Ämter übrig, die sich untereinander gewissermaßen entsprechen. Denn die gleiche Ähnlichkeit, die unsere (heutigen) Lehrer mit den früheren Propheten haben, besteht auch zwischen den Hirten (Pastoren) und den Aposteln. Das Amt der Propheten war hervorragender (als das unserer Lehrer), und zwar wegen der besonderen Gabe der Offenbarung, die den Propheten zuteil geworden war. Aber das Amt der Lehrer hat doch fast die gleiche Art und durchaus den gleichen Zweck. Ebenso hatten auch jene Zwölf, die der Herr auserwählte, um die neue Predigt des Evangeliums der Welt bekanntzumachen, an Rang und würde einen höheren Platz als die übrigen (Luk. 6,13; Gal. 1,1). Allerdings können auf Grund der Bedeutung und der sprachlichen Wurzel des Wortes alle Diener der Kirche regelrecht als „Apostel“ bezeichnet werden; denn sie werden ja alle von dem Herrn ausgesandt und sind seine Boten. Aber weil eben doch viel darauf ankam, daß man von der Sendung derer, die eine solch neue, unerhörte Sache vorbringen sollten, eine sichere Kenntnis hatte, so war es nötig, daß jene Zwölf, zu deren Zahl später noch Paulus hinzukam, vor allen anderen mit einem besonderen Titel ausgezeichnet wurden. Freilich gibt Paulus selbst diesen Namen an einer Stelle (Röm. 16,7) dem Andronikus und dem Junias, von denen er sagt, sie seien unter den Aposteln „berühmt“ gewesen, wenn er aber im eigentlichen Sinne sprechen will, dann bezieht er diesen Namen („Apostel“) allein auf den ursprünglichen Rang. Das ist auch der allgemeine Gebrauch der Schrift (Matth. 10,1).
Trotzdem (d.h. trotz der unübertragbaren Besonderheit der Apostel) haben die Hirten (Pastoren) die gleiche Amtsaufgabe wie die Apostel - nur daß jeder einzelne von ihnen eine bestimmte, ihm zugewiesene Kirche leitet, wie die Amtsaufgabe der Pastoren nun beschaffen ist, das wollen wir noch deutlicher hören.
IV,3,6
Als der Herr die Apostel aussandte, da gab er ihnen, wie ich bereits vor kurzem ausführte, die Weisung, das Evangelium zu predigen und diejenigen, die da glaubten, zur Vergebung der Sünden zu taufen (Matth. 28,19). Zuvor aber hatte er ihnen aufgetragen, die heiligen Merkzeichen seines Leibes und Blutes nach seinem Beispiel auszuteilen (Luk. 22,19). Siehe, da haben wir nun ein heiliges, unverletzliches und bleibendes Gesetz vor uns, das denen auferlegt ist, die den Aposteln auf ihrem Platz nachfolgen, ein Gesetz, kraft dessen sie den Auftrag erhalten, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu verwalten. Daraus ergibt sich für uns, daß diejenigen, die diese beiden Aufgaben vernachlässigen, sich zu Unrecht als Träger des Amtes der Apostel ausgeben.
Wie steht es nun aber um die Hirten (Pastoren)? Paulus spricht nicht nur von sich selber, sondern von ihnen allen, wenn er sagt: „Dafür halte uns jedermann: für Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse“ (1. Kor. 4,1). Ebenso an anderer Stelle: „Ein Bischof soll sich an das zuverlässige Wort halten, das der Lehre gemäß ist, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher“ (Tit. 1,9; erste Hälfte nicht Luthertext). Aus diesen und ähnlichen Stellen, die uns immer wieder begegnen, läßt sich entnehmen, daß auch die Amtsaufgabe der Pastoren vornehmlich in diesen beiden Stücken besteht: das Evangelium zu verkündigen und die Sakramente zu verwalten. Die Unterweisung geschieht nun aber nicht allein in öffentlichen Predigten, sondern sie erstreckt sich auch auf persönliche Ermahnungen. So zieht Paulus die Epheser als Zeugen dafür heran, daß er ihnen nichts vorenthalten habe, das ihnen nützlich war, sondern daß er es ihnen verkündigt, sie öffentlich und hin und her in den einzelnen Häusern gelehrt und „beiden, den Juden und Griechen“, bezeugt hat „die Buße ... und den Glauben an ... Christus“ (Apg. 20,20f.). Ebenso fordert er sie kurz danach zu Zeugen dafür auf, daß er nicht „abgelassen“ hat, „einen jeglichen” von ihnen „mit Tränen zu vermahnen“ (Apg. 20,31). Es gehört aber nicht zu der uns jetzt beschäftigenden Aufgabe, die einzelnen Gaben eines guten „Hirten“ durchzugehen, sondern nur, zu zeigen, zu was für einer Tätigkeit sich eigentlich die, die sich „Hirten“ nennen, bereit erklären, nämlich dazu, ihr Vorsteheramt in der Kirche so zu üben, daß sie nicht etwa eine müßige Würde innehaben, sondern mit der Lehre von Christus das Volk zu wahrer Frömmigkeit unterweisen, die heiligen Sakramente verwalten und die rechte Zucht bewahren und üben. Denn allen, die in der Kirche zu Wächtern gesetzt sind, kündigt der Herr an, er werde, wenn einer durch ihre Nachlässigkeit in seiner Unwissenheit zugrunde gehe, sein Blut von ihren eigenen Händen fordern (Ez. 3,17f.). Auf sie alle bezieht sich auch, was Paulus von sich sagt: „Wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht predigte, wo mir seine Austeilung doch anbefohlen ist!“ (1. Kor. 9,16f.; Vers 17 nicht Luthertext). Kurzum, was die Apostel an dem ganzen Erdkreis geleistet haben, das soll jeder einzelne Hirt (Pastor) an seiner Herde tun, der er zugeordnet ist!
IV,3,7
Wenn wir den einzelnen Hirten (Pastoren) ihre besonderen Kirchen zuweisen, so leugnen wir freilich unterdessen nicht, daß der, der an eine Kirche gebunden ist, auch anderen Kirchen Beistand leisten kann, sei es, daß irgendwelche Wirrnisse vorkommen, die seine Anwesenheit erfordern, oder sei es auch, daß man in irgendeiner dunklen Frage seinen Rat erbittet. Aber zur Erhaltung des Friedens der Kirche ist jene Ordnung vonnöten, daß jeder klar umschrieben bekommt, was er zu
tun hat: es sollen doch nicht alle miteinander unruhig daherstürmen, ohne Berufung unsicher hin und her laufen, auch nicht alle auf gut Glück an einem Ort zusammenströmen, auch sollen die, die mehr um ihr Wohlsein als um die Erbauung der Kirche besorgt sind, die Kirchen nicht nach ihrem Vergnügen im Stich lassen! Deshalb muß nach Möglichkeit allgemein an der Einteilung festgehalten werden, daß sich jeder mit seinen Grenzen begnügen und nicht in ein fremdes Gebiet einbrechen soll.
Das ist auch kein Menschensündlein, sondern Gott hat es selber so eingerichtet. Denn wir lesen doch, daß Paulus und Barnabas in den einzelnen Kirchen zu Lystra, Antiochia und Ikonium Älteste eingesetzt haben (Apg. 14,22f.), und Paulus selber weist den Titus an, er solle „die Städte hin und her mit Ältesten besetzen“ (Tit. 1,5). So erwähnt er auch an anderer Stelle die Bischöfe der Philipper (Phil. 1,1) und wieder an anderer Stelle den Archippus, den Bischof der Kolosser (Kol. 4,17). Auch finden wir bei Lukas eine herrliche Rede von ihm, die er an die Ältesten der Gemeinde zu Ephesus richtete (Apg. 20,18ff.).
Wer also die Leitung einer einzelnen Kirche und die Fürsorge für sie in die Hand genommen hat, der soll wissen, daß er an dieses Gesetz der göttlichen Berufung gebunden ist. Das bedeutet nicht, daß er gleichsam „an die Scholle gebunden“ wäre - wie die Rechtsgelehrten sagen -, also ein Leibeigener sein müßte, oder daß er geradezu festgekettet wäre und keinen Fuß von der Stelle rühren könnte, wenn der öffentliche Nutzen es (auch) erfordern sollte - sofern das (letztere) nur nach Regel und Ordnung geschieht. Nein, der, der an einen bestimmten Ort berufen ist, darf nicht selbst über seinen Wegzug nachdenken, soll auch seine Befreiung vom Dienst nicht etwa so suchen, wie er es für sich für bequem hält. Und dann: wenn es einem von Nutzen ist, an einen anderen Ort versetzt zu werden, so darf er das doch nicht aus persönlicher Entschließung unternehmen, sondern er muß die (Regelung durch die) öffentliche Autorität abwarten.
IV,3,8
Daß ich übrigens die Männer, die die Kirchen zu leiten haben, ohne Unterschied als „Bischöfe“, „Älteste“, „Pastoren“ und „Diener“ bezeichnet habe, das habe ich zufolge des Sprachgebrauchs der Schrift getan, die diese Ausdrücke miteinander vermischt; denn sie erteilt allen, die den Dienst am Wort ausüben, den Titel „Bischof” zu. So geschieht es z.B. bei Paulus: eben hat er dem Titus die Weisung erteilt, hin und her in den Städten Älteste einzusetzen (Tit. 1,5), da fährt er gleich anschließend fort: „Denn ein Bischof soll untadelig sein ...” (Tit. 1,7). So grüßt er auch an anderer Stelle (Phil. 1,1) mehrere Bischöfe in einer Kirche. Und in der Apostelgeschichte wird berichtet, daß er die „Ältesten“ von Ephesus zusammenberufen habe (Apg. 20,17), die er doch selber in seiner Rede (Apg. 20,28) als „Bischöfe“ bezeichnet!
Hier ist aber nun zu bemerken, daß wir bisher ausschließlich diejenigen Amtsverpflichtungen aufgeführt haben, die im Dienst am Wort bestehen; andere hat auch Paulus im vierten Kapitel des Epheserbriefs, das wir anführten, nicht erwähnt. Im Brief an die Römer (Röm. 12,7f.) und im ersten Brief an die Korinther (1. Kor. 12,28) dagegen zählt er auch andere auf, so z.B. Machterweisungen (in Wundern), die Gabe, gesund zu machen, die Auslegung, die Leitung und die Fürsorge für die Armen. Unter diesen übergehe ich die, die bloß von zeitlicher Bedeutung gewesen sind; denn es ist nicht vonnöten, daß wir uns bei ihnen aufhalten. Es gibt aber zwei, die fortwährend bleiben, nämlich die Leitung und die Fürsorge für die Armen.
Die „Regierer“ (1. Kor. 12,28) sind nach meiner Ansicht Älteste gewesen, die aus dem Volke ausgewählt waren, um zusammen mit den Bischöfen die Aufsicht über den Lebenswandel zu führen und die Zucht zu üben. Denn wenn Paulus
sagt: „Regiert jemand, so sei er sorgfältig“ (Röm. 12,8), so kann man das nicht anders auslegen (als im obigen Sinne). Seit Anbeginn hatte also jede einzelne Kirche ihren Ältestenrat (senatus), der mit frommen, ernsten und heiligen Männern besetzt war; bei diesem lag auch die Gerichtsgewalt zur Besserung von Lastern (also: die „Sittenzucht“), von der wir hernach noch sprechen werden. Daß nun aber die Ordnung dieser Art nicht nur einem einzigen Jahrhundert zugehörte, das zeigt die Erfahrung selbst. Folglich ist also auch dies Amt der Leitung für alle Zeiten vonnöten.
IV,3,9
Die Fürsorge für die Armen war den „Diakonen“ aufgetragen. Allerdings treten im Römerbrief zwei Arten von Diakonen auf; Paulus sagt da: „Gibt jemand, so gebe er einfältig ... Übt jemand Barmherzigkeit, so tue er’s mit Lust“ (Röm. 12,8). Da Paulus hier zweifellos von den öffentlichen Ämtern der Kirche redet, so muß es also zwei voneinander unterschiedene Rangstufen gegeben haben. Wenn mich mein Urteil nicht täuscht, so bezeichnet er im ersten Gliede solche Diakonen, die die Almosen verwalteten. Im zweiten Gliede meint er dann solche Diakonen, die sich der Fürsorge an den Armen und Kranken geweiht hatten; von dieser Art waren die Witwen, die er im (1.) Brief an Timotheus erwähnt (1. Tim. 5,10). Denn die Frauen konnten kein anderes öffentliches Amt übernehmen, als wenn sie sich dem Dienst an den Armen widmeten. Wenn wir uns dies nun zu eigen machen - und das sollen wir durchaus tun! -, so wird es also (auch bei uns) zweierlei Diakonen geben: die einen dienen der Kirche, indem sie die Angelegenheiten der Armen verwalten, die anderen, indem sie für die Armen selber sorgen. Obwohl nun der Ausdruck „Diakonie“ eine sehr weitgehende Bedeutung hat, bezeichnet die Schrift doch in besonderer Weise solche Leute als „Diakonen“, die die Kirche als Vorsteher bei der Verteilung der Almosen und der Fürsorge für die Armen einsetzt und gleichsam zu Verwaltern des öffentlichen Armenvermögens bestellt. Ursprung, Einweisung und Amtsaufgabe dieser Diakonen werden von Lukas in der Apostelgeschichte beschrieben (Apg. 6,3). Als sich nämlich „ein Murmeln unter den Griechen erhoben hatte“, weil ihre Witwen bei dem Dienst an den Armen „übersehen“ würden, da entschuldigten sich die Apostel, daß sie dem doppelten Amt, der Predigt des Wortes und dem „Dienst zu Tische“, nicht Genüge zu tun vermöchten, und sie baten die Menge, man solle sieben rechtschaffene Männer erwählen, denen sie diesen Dienst auftragen konnten (Apg. 6,1ff.). Da sehen wir, was für Diakonen die apostolische Kirche gehabt hat und was für welche wir nach ihrem Vorbild auch haben sollten.
IV,3,10
Obwohl nun in der heiligen Versammlung alles „ehrbar und ordentlich zugehen“ soll (1. Kor. 14,40), so muß dies doch bei nichts sorgsamer festgehalten werden als bei der Einsetzung der (Kirchen-)Leitung; denn nirgends besteht größere Gefahr, wenn etwas unordentlich zustande kommt. Damit sich nun also unruhige und aufrührerische Menschen nicht ohne Grund eindrängen, um zu lehren oder zu regieren - was sonst geschehen würde -, so ist ausdrücklich verboten, daß sich jemand ohne Berufung ein öffentliches Amt in der Kirche aneignet. Will also jemand als wahrer Diener der Kirche angesehen werden, so muß er zuerst rechtmäßig berufen (rite vocatus) sein, ferner muß er aber auch seiner Berufung entsprechen, das heißt: er muß die ihm übertragenen Aufgaben anfassen und ausführen. Das läßt sich bei Paulus öfters beobachten: wenn er sein Apostelamt beweisen will, so führt er neben seiner Treue in der Amtsausübung fast stets auch seine Berufung an. Wenn sich ein so hervorragender Diener Christi nur deshalb die Autorität anzumaßen wagt, in der Kirche gehört zu werden, weil er durch den Auftrag des Herrn dazu bestellt ist, und wenn er nun treulich ausführt, was ihm aufgetragen ist, was ist es dann für eine Schamlosigkeit, wenn irgendein Sterblicher, dem dies beides oder eines von beiden
abgeht, eine solche Ehre für sich verlangt! Aber weil wie über die Notwendigkeit, das (aufgetragene) Amt auf sich zu nehmen, schon oben kurz gesprochen haben, so wollen wir jetzt nur über die Berufung eine Erörterung anstellen.
IV,3,11
Die Behandlung der Berufung hat sich nun mit vier Fragen zu beschäftigen; wir müssen wissen, (1.) was für Leute zu Dienern (der Kirche) bestellt werden sollen, (2.) auf welche Weise das geschehen muß, (3.) wer die Einsetzung zu vollziehen hat und (4.) nach welchem Brauch und mit welcher Zeremonie die Einführung geschehen soll.
Ich spreche dabei von der äußeren und feierlichen Berufung, die es mit der öffentlichen Ordnung der Kirche zu tun hat; jene verborgene Berufung dagegen, deren sich jeder Diener vor Gott bewußt ist, zu deren Zeugen er aber die Kirche nicht hat, übergehe ich. Diese verborgene Berufung ist das gute Zeugnis unseres Herzens, daß wir weder aus Ehrgeiz noch aus Habsucht, noch aus irgendwelcher anderen Begierde, sondern aus aufrichtiger Gottesfurcht und aus dem Eifer um die Auferbauung der Kirche heraus das uns angebotene Amt annehmen. Das ist, wie ich sagte, für jeden einzelnen von uns notwendig, wenn wir wollen, daß unser Dienst Gott wohlgefällig sei.
Vor dem Angesicht der Kirche ist aber trotzdem auch der rechtmäßig berufen, der mit schlechtem Gewissen an sein Amt herangegangen ist, sofern nur seine Schlechtigkeit nicht offen zutage getreten ist. Man pflegt auch von amtlosen Leuten zu sagen, sie seien zum Dienst berufen, wenn man nämlich sieht, daß sie geeignet und fähig sind, dies Amt zu bekleiden, und zwar, weil die Bildung, wenn sie mit der Frömmigkeit und den anderen Gaben eines guten Hirten (Pastors) verbunden ist, eine gewisse Vorbereitung auf das Amt darstellt. Denn die Menschen, die der Herr zu einer so großen Aufgabe bestimmt hat, die rüstet er zunächst mit den Waffen aus, die erforderlich sind, um sie zu erfüllen, damit sie nicht leer und unvorbereitet kommen. Daher hat auch Paulus im (ersten) Brief an die Korinther, als er von den Amtspflichten selber sprechen wollte, zunächst die Gaben aufgezählt, mit denen die, die solche Amtspflichten ausüben, ausgerüstet sein müssen (1. Kor. 12,7-11). Aber weil dies bereits das erste von den vier Hauptstücken ist, die ich oben aufgestellt habe, so wollen wir jetzt weiter davon reden.
IV,3,12
Was für Leute man zu Bischöfen erwählen soll, das setzt Paulus an zwei Stellen gründlich auseinander (Tit. 1,7f.; 1. Tim. 3,1-7). Die Hauptsache ist dabei folgendes: es sollen nur solche erwählt werden, die von gesunder Lehre und heiligem Lebenswandel sind, und an denen keinerlei Gebrechen erkennbar ist, das ihnen die Autorität rauben und dem Amte Schande bringen könnte. Mit den Diakonen und Ältesten ist es ganz ähnlich bestellt (1. Tim. 3,8-13). Man muß immer darauf sehen, daß sie nicht unfähig oder ungeeignet sind, die Last zu tragen, die ihnen auferlegt wird, das heißt, daß sie mit den Fähigkeiten ausgestattet sind, die dazu notwendig sein werden, ihr Amt auszufüllen. So hat auch Christus die Apostel, als er sie aussenden wollte, mit den Waffen und Werkzeugen ausgerüstet, die sie nicht entbehren konnten (Luk. 21,15; 24,49; Mark. 16,15-18; Apg. 1,8). Und nachdem Paulus das Bild eines guten und wahren Bischofs gezeichnet hat, ermahnt er den Timotheus, er solle keinen zum Bischof erwählen, der diesem Bilde nicht entspräche, und sich damit nicht selber beflecken (1. Tim. 5,22).
Die zweite Frage war, auf welche Weise man die Diener der Kirche einsetzen solle. Das beziehe ich nun aber nicht auf das Verfahren bei der Erwählung, sondern auf den gottesfürchtigen Ernst, der dabei zu wahren ist. Daher kommt das Fasten und Beten, das nach dem Bericht des Lukas die Gläubigen geübt haben, wenn sie Älteste einsetzten (Apg. 14,23). Denn sie sahen ein, daß
sie ein Werk von höchstem Ernst verrichteten, und deshalb wagten sie nur mit tiefster Ehrfurcht und Sorgfalt, etwas zu unternehmen, vor allem aber übten sie eifriges Gebet, um den Geist des Rates und der Unterscheidung von Gott zu erflehen.
IV,3,13
Die dritte Frage in der oben aufgestellten Einteilung war die, von wem die Diener der Kirche erwählt werden sollten.
Hierfür läßt sich nun aus der Einsetzung der Apostel keine sichere Regel entnehmen; denn diese hatte einen von der gewöhnlichen Berufung der übrigen wesentlich verschiedenen Charakter. Denn es war ja ein außerordentliches Amt, und deshalb mußten seine Träger durch den Mund des Herrn selber berufen und eingesetzt werden, damit dieses Amt durch ein besonders herrliches Kennzeichen sichtbar gemacht wurde. Die Apostel waren also mit keinerlei menschlicher Erwählung, sondern allein mit dem Auftrag Gottes und Christi ausgerüstet, als sie sich an ihr Werk machten. Daher kommt es auch, daß die Apostel, als sie einen anderen Apostel an die Stelle des Judas setzen wollen, nicht etwa wagen, einen einzelnen bestimmt zu ernennen, sondern zwei in ihre Mitte stellen, damit der Herr durch das Los bekanntgebe, welcher von ihnen nach seinem Willen jenen Platz einnehmen solle (Apg. 1,23-26). In diesem Sinne muß man es auch verstehen, daß Paulus erklärt, er sei „nicht von Menschen, auch nicht durch Menschen“ zum Apostel bestellt worden, sondern von Christus und von Gott, dem Vater (Gal. 1,1.12). Das erste nämlich: „nicht von Menschen“ - das hatte Paulus mit allen frommen Dienern am Wort gemeinsam. Denn es hat nie jemand diesen Dienst recht ausüben können, ohne von Gott dazu berufen zu sein. Das zweite dagegen kam einzig und als etwas Besonderes dem Apostel zu. Wenn er sich dessen also rühmt, so erhebt er nicht nur den Anspruch, das zu besitzen, was ein wahrer und rechtmäßiger Hirte (der Kirche) haben muß, sondern er weist auch die Kennzeichen seines Apostelamtes vor. Denn es gab ja bei den Galatern Leute, die sich bemühten, seine Autorität zu verkleinern und ihn deshalb für einen gewöhnlichen Jünger erklärten, den die ursprünglichen Apostel hinzugewählt hätten. Um nun seiner Predigt die ihr zustehende Würde, gegen die sich nach seiner Kenntnis jene Nachstellungen richteten, unverkürzt zu erhalten, hielt er es für erforderlich, zu zeigen, daß er den übrigen Aposteln in keiner Hinsicht irgendwie nachstand. Deshalb versichert er, daß er nicht, wie ein gewöhnlicher Bischof, durch das Urteil von Menschen erwählt worden ist, sondern durch den Mund und das deutliche Offenbarungswort des Herrn selber.
IV,3,14
Daß es aber durchaus nach der Ordnung einer rechtmäßigen Berufung zugeht, wenn die Bischöfe durch Menschen ernannt werden, das wird kein vernünftiger Mensch leugnen; denn es sind in dieser Sache gar viele Zeugnisse der Schrift vorhanden. Dem widerspricht auch, wie gesagt, nicht das Zeugnis des Paulus, nach welchem er „nicht von Menschen, auch nicht durch Menschen“ gesandt worden ist (Gal. 1,1); denn er spricht an dieser Stelle nicht von der ordentlichen Erwählung der Diener (der Kirche), sondern schreibt sich das zu, was den Aposteln besonders zukam. Freilich: obwohl der Herr den Paulus von sich aus kraft eines besonderen Vorrechts bestimmte, so hat er es doch auch bei ihm so gehalten, daß er sich zugleich der Ordnung kirchlicher Berufung bediente. Denn Lukas berichtet: „Da aber die Apostel fasteten und beteten, sprach der Heilige Geist: Sondert mir aus Paulus und Barnabas zu dem Werk, dazu ich sie berufen habe“ (Apg. 13,2; ungenau). Wozu diente nun diese Aussonderung und Handauflegung, nachdem doch der Heilige Geist die von ihm ausgehende Erwählung bereits bezeugt hatte? Doch nur zur Wahrung der kirchlichen Ordnung, kraft deren die Diener (der Kirche) durch Menschen bestimmt werden! Gott hätte also eine solche Ordnung durch keinen klareren Beweis bekräftigen können, als indem er den Paulus, von dem er doch schon zuvor gesagt hatte, er habe ihn den Heiden zum Apostel bestimmt, trotzdem auch von der Kirche erwählt sein lassen wollte. Das gleiche kann man auch aus der Erwählung des
Matthias sehen (Apg. 1,23). Denn weil das Amt eines Apostels von solch hoher Bedeutung war, daß sie es nicht wagten, nach ihrem Urteil einen einzelnen in diese Rangstufe mit aufzunehmen, so stellten sie zwei in die Mitte, auf deren einen das Los fallen sollte. Das geschah, damit auf diese Weise die Erwählung ein merkliches Zeugnis vom Himmel her empfing, zugleich aber doch die Ordnung der Kirche durchaus nicht übergangen wurde.
IV,3,15
Es ist nun die Frage, ob der Diener von der ganzen Kirche gewählt werden soll oder bloß von seinen Amtsgenossen und von den Ältesten, die die Zucht zu üben haben, oder aber, ob er auch kraft der Autorität eines einzelnen eingesetzt werden kann.
Manche übertragen tatsächlich dieses Recht auf einen einzelnen Menschen und ziehen dazu das Wort des Paulus an Titus heran: „Derhalben ließ ich dich in Kreta, daß du solltest ... besetzen die Städte hin und her mit Ältesten ...” (Tit. 1,5). Oder ebenso das Wort an Timotheus: „Die Hände lege niemand zu bald auf“ (1. Tim. 5,22). Jene Leute täuschen sich aber, wenn sie meinen, Timotheus habe in Ephesus oder Titus auf Kreta eine Regierungsgewalt ausgeübt, so daß sie also beide nach ihrem Gutdünken alles bestimmt hätten. Denn ihre Vorsteherschaft hatte nur den Zweck, daß sie dem Volke mit guten und heilsamen Ratschlägen vorangingen, nicht aber, daß sie allein, unter Ausschluß aller anderen, durchführten, was ihnen gefiel.
Damit nun nicht der Eindruck entsteht, als ob ich mir hier selber etwas ausdächte, so will ich meine Darlegung mit einem ähnlichen Beispiel deutlich machen. Lukas berichtet von Paulus und Barnabas: „Und sie ordneten ihnen hin und her Älteste in den Gemeinden“ (Apg. 14,23); aber er bezeichnet zugleich auch die Art und Weise oder das Verfahren, indem er nämlich sagt, das sei durch eine Stimmabgabe geschehen (vgl. Urtext, Apg. 14,23). Er sagt nämlich: „Mit Aufrecken der Hände wählten sie... für jede Kirche Älteste“ (wörtlich; ausgelassen ist: „ihnen“). Es war also so: Paulus und Barnabas selbst wählten zwei Männer, die ganze Menge aber bezeugte, wie das die Griechen bei Wahlen gewohnt waren, mit aufgehobener Hand, welchen (von den beiden) sie haben wollte. Die römischen Geschichtsschreiber drücken sich nämlich nicht selten so aus, der Konsul, der eine Volksversammlung gehalten habe, habe neue Amtspersonen „gewählt“, und diesen Ausdruck verwenden sie nur aus dem einen Grunde, daß er eben die abgegebenen Stimmen in Empfang genommen und das Volk bei der Wahlhandlung geleitet hat.
Nun ist es aber sicherlich nicht glaubhaft, daß Paulus dem Timotheus und dem Titus mehr zugestanden hätte, als er sich selber an Rechten genommen hat. Wir sehen aber, daß er die Gewohnheit hatte, die Bischöfe auf Grund der Stimmabgabe des Volkes zu wählen. Die oben genannten Stellen sind also dergestalt aufzufassen, daß sie dem allgemeinen Recht und der Freiheit der Kirche keinen Abbruch tun. Sehr treffend ist es daher, wenn Cyprian behauptet, es sei aus Gottes Autorität herzuleiten, daß der Priester in Gegenwart des Volkes vor aller Augen erwählt und durch öffentliches Urteil und Zeugnis als würdig und geeignet bestätigt werde (Brief 67). Wir sehen ja auch, daß man es bei den levitischen Priestern auf Weisung des Herrn so gehalten hat, daß sie vor ihrer Weihe dem Volke vor Augen gestellt wurden (Lev. S,4-6; Num. 20,2s. 27). Auch die Einreihung des Matthias in die Amtsgenoffenschaft der Apostel und ebenso die Wahl der sieben Diakonen geschah nicht anders als im Beisein und unter Billigung des Volkes (Apg. ),15 ff.; b,2-7). „Diese Beispiele“, sagt Cyprian, „zeigen, daß die Ordination eines Priesters nur unter Mitwiffen des anwesenden Volkes geschehen soll, damit die Ordination recht und rechtmäßig erfolgt, weil sie vor dem Zeugnis aller eine Prüfung durchgemacht hat“ (Brief 67).
Es ergibt sich also: nach Gottes Wort rechtmäßig ist die Berufung eines Dieners da, wo auf Grund der einhelligen Meinung und der Billigung des Volkes diejenigen gewählt werden, die als geeignet erschienen sind. Die Leitung aber bei der Wahl sollen andere Pastoren innehaben, damit die Menge sich nicht etwa durch Leichtfertigkeit, üble Treibereien oder auch durch Aufruhr versündigt.
IV,3,16
Jetzt ist noch das Verfahren bei der Ordination übrig, dem wir bei der (Besprechung der) Berufung den letzten Platz gegeben haben. Es steht nun fest, daß die Apostel, wenn sie jemanden in ein Amt einsetzten, keine andere Zeremonie angewandt haben als die Handauflegung. Dieser (gottesdienstliche) Brauch ist nach meiner Meinung von der Sitte der Hebräer hergekommen: wenn diese etwas gesegnet oder geweiht haben wollten, so stellten sie es durch Auflegung der Hände gleichsam Gott dar. So legte Jakob dem Ephraim und dem Manasse, als er sie segnen wollte, die Hände aufs Haupt (Gen. 48,14). Diesem Brauch hat sich auch unser Herr angeschlossen, als er über den Kindlein betete (Matth. 19,15). Nach meiner Ansicht hatte es die gleiche Bedeutung, wenn die Juden auf Grund der Vorschrift des Gesetzes ihren Opfern die Hand auflegten. Die Apostel deuteten also durch die Handauflegung an, daß sie den, den sie in sein Amt einwiesen, Gott zum Opfer darbrachten. Freilich haben sie die Handauflegung auch an denen geübt, denen sie sichtbare Gnadengaben des Heiligen Geistes zuteil werden ließen (Apg. 19,6). Wie dem nun auch sei - dies war jedenfalls der allgemein übliche Brauch, wenn sie jemanden in ein kirchliches Amt beriefen. In dieser Weise haben sie die Hirten und Lehrer, aber auch die Diakonen (zu ihrem Amt) geheiligt. Allerdings besteht nun kein klares Gebot hinsichtlich der Handauflegung, aber wir sehen doch, daß sie bei den Aposteln in fortwährendem Gebrauch war, und die Tatsache, daß sie diesen Brauch so gründlich innehielten, soll für uns doch soviel gelten wie ein Gebot. Es ist auch sicherlich von Nutzen, daß durch ein derartiges Merkzeichen einerseits dem Volke die Würde des Amtes ans Herz gelegt, andererseits aber auch der, der ordiniert werden soll, daran gemahnt wird, daß er jetzt nicht mehr sein eigener Herr ist, sondern Gott und der Kirche zu Dienste gegeben. Außerdem wird es auch kein leeres Zeichen sein, wenn es nur zu seinem reinen, ursprünglichen Sinn zurückgeführt wird. Denn weil der Geist Gottes in der Kirche nichts umsonst eingerichtet hat, so werden wir auch von dieser Zeremonie, die doch von ihm ausgegangen ist, die Erfahrung machen, daß sie nicht ohne Nutzen bleibt, wofern sie nur nicht in einen abergläubischen Mißbrauch verkehrt wird. Schließlich müssen wir noch wissen, daß nicht etwa die ganze Menge ihren Dienern die Hände aufgelegt hat, sondern allein die Hirten (der Kirche). Allerdings ist es ungewiß, ob die Handauflegung immer durch mehrere geschah oder nicht. Sicher ist aber, daß es bei den Diakonen, bei Paulus und Barnabas und bei einigen wenigen anderen so gemacht worden ist (Apg. 6,6; 13,3). Andererseits erwähnt Paulus an anderer Stelle, daß er dem Timotheus die Hände aufgelegt habe, nicht aber mehrere andere. Er sagt: „Um solcher Ursache willen erinnere ich dich, daß du erweckest die Gabe Gottes, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände“ (2. Tim. 1,6). Denn was wir in dem anderen Brief von der Handauflegung des „Presbyteriums“ lesen (1. Tim. 4,14), das verstehe ich nicht so, als ob Paulus von der Amtsgenossenschaft der Ältesten (also von unserem „Presbyterium“) spräche, sondern ich fasse es so auf, daß dieser Ausdruck die Ordination selber (als Vorgang) meint (Übersetzung der Stelle also etwa: „durch die Handauflegung, die zum Ältestenamt gehört“); es ist also, als ob Paulus sagte: Sorge dafür, daß die Gnade, die du durch die Auflegung der Hände empfangen hast, als ich dich zum Ältesten einsetzte, nicht wirkungslos sei.
Viertes Kapitel
Vom Zustand der Alten Kirche und von der Regierungsweise, die vor dem Papsttum in Übung stand
IV,4,1
Bisher ging unsere Erörterung um die Ordnung des Kirchenregiments, wie sie uns aus Gottes reinem Wort überliefert ist, und um die Dienstämter, wie sie von Christus eingesetzt sind. Damit uns nun das alles klarer und vertrauter sichtbar wird und sich auch besser in unserem Herzen festsetzt, wird es von Nutzen sein, in diesen Dingen die Gestalt der Alten Kirche näher zu betrachten, die uns gewissermaßen ein Bild der göttlichen Einsetzung vor Augen stellen wird. Freilich haben die Bischöfe jener Zeiten viele Kirchensatzungen ausgehen lassen, in denen sie mehr zum Ausdruck zu bringen scheinen, als es in der Heiligen Schrift geschehen ist. Aber sie haben ihre ganze Regierungsweise doch mit solcher Vorsicht nach jener einzigen Richtschnur des Wortes Gottes eingerichtet, daß man leicht sehen kann, wie sie in dieser Hinsicht fast nichts gehabt haben, was Gottes Wort fremd wäre. Aber selbst wenn in ihren Einrichtungen noch einiges zu wünschen übrig sein könnte, so haben sie sich doch in aufrichtigem Bemühen angestrengt, Gottes Einsetzung zu wahren, und sie sind auch nicht viel von ihr abgeirrt; deshalb wird es also sehr förderlich sein, hier kurz durchzugehen, was das denn für eine Ordnung war, die sie so gewissenhaft eingehalten haben.
Wie wir nun oben dargelegt haben, daß uns in der Schrift drei Arten von Dienern (der Kirche) anbefohlen werden, so hat auch die Alte Kirche alles, was sie an Dienern besaß, in drei Ordnungen eingeteilt. Aus der Ordnung der Presbyter („Priester“) wurden nämlich teils (1.) die Hirten und Lehrer erwählt; der übrige Teil hatte (2.) die Leitung bei der Aufsicht über den Lebenswandel und bei der Zuchtübung; (3.) den Diakonen war die Fürsorge für die Armen und die Verteilung der Almosen anvertraut.
Die Bezeichnungen „Lektor“ und „Akoluth“ aber bezogen sich nicht auf bestimmte Amtsaufgaben. Es war vielmehr so: die Leute, die man „Kleriker“ nannte, gewöhnte man von Jugend auf durch bestimmte Übungen an den Dienst der Kirche, damit sie besser erkannten, wozu sie bestimmt waren, und damit sie zu gegebener Zeit desto gründlicher vorbereitet an ihre Amtspflichten herantreten konnten. Das werde ich bald noch eingehender darlegen.
Demzufolge zählt Hieronymus, nachdem er das Bestehen von fünf Ordnungen in der Kirche behauptet hat, folgende auf: Bischöfe, Presbyter („Priester“), Diakonen, Gläubige und Katechumenen; dem übrigen „Klerus“ und den Mönchen weist er keinen eigenen Platz an (Zu Jesaja 19,13).
IV,4,2
Man bezeichnete also alle, denen das Lehramt aufgetragen war, als Presbyter („Priester“). Diese wählten nun aus ihrer Zahl in jeder Stadt einen aus, dem sie besonders den Titel „Bischof“ gaben. Das geschah, damit nicht, wie das gewöhnlich eintritt, aus der Gleichheit (im Rang) ein Zwiespalt erwüchse. Aber der Bischof hatte nicht einen solchen Vorrang an Ehre und Würde, daß er etwa über seine Amtsgenossen die Herrschaft ausgeübt hätte. Er führte vielmehr in der Versammlung der Presbyter ein Amt, das den Aufgaben des Vorstehers (consul) im Rat (senatus) entsprach: der soll bekanntlich über die Geschäfte berichten, die Meinung der anderen erfragen, ihnen mit Rat, Ermahnung und Ermunterung vorangehen, mit seiner Autorität die ganze Verhandlung leiten und schließlich ausführen, was im gemeinen Rat beschlossen ist.
Auch geben die Alten selber zu, daß diese Regelung nach den Erfordernissen der Zeit durch menschliches Übereinkommen eingeführt worden ist. So sagt Hieronymus in seiner Auslegung des Titusbriefs: „Zwischen Presbyter und Bischof besteht kein Unterschied; und bevor auf Eingeben des Teufels in der Religion Zwiespältigkeiten entstanden, so daß man im Volke sagte: ‚Ich bin paulisch’ oder: ‚Ich bin kephisch’ (1. Kor. 1,12), wurden die Kirchen durch gemeinsame Beratung der Presbyter regiert“ (Zu Kap. 1). „Später hat man dann, um alle Keime der Uneinigkeit auszureißen, alle Sorge auf einen übertragen. Wie also die Presbyter wissen, daß sie der Gewohnheit der Kirche zufolge dem unterworfen sind, der die Leitung hat, so müssen auch die Bischöfe wissen, daß ihr Vorrang über die Presbyter und ihre Verpflichtung, mit ihnen zusammen die Kirche zu leiten, mehr aus der Gewohnheit als aus der Wahrheit der Anordnung des Herrn erwachsen ist.“ (Ebenda).
An anderer Stelle aber legt er doch dar, daß diese Regelung schon althergebracht sei; er sagt nämlich, in Alexandria hätten die Presbyter von dem Evangelisten Markus an bis auf Herakles und Dionysius stets einen aus ihrer Mitte erwählt und ihm eine höhere Rangstufe gegeben, und diesen hätten sie „Bischof“ genannt (Brief 146, an Euangelus bzw. Euagrius).
Jede einzelne Stadt besaß also ein Kollegium von Presbytern, die „Hirten“ und „Lehrer“ waren. Denn sie übten alle an dem Volke das Amt der Lehre, der Ermahnung und der Zucht, das Paulus den Bischöfen auferlegt (Tit. 1,9), und, damit sie Samen hinterließen, gaben sie sich auch Mühe, die Jüngeren, die sich dem heiligen Kriegsdienst verschrieben hatten, zu erziehen.
Jeder einzelnen Stadt war nun ein bestimmtes Gebiet zugewiesen, das aus ihr seine Presbyter entnahm und gleichsam zu dem Leibe jener Kirche zugerechnet wurde. Die einzelnen Kollegien waren, wie gesagt, zur Wahrung der Ordnung und des Friedens einem einzigen Bischof unterstellt; dieser hatte zwar nach der Würde den Vorrang vor den anderen, aber doch so, daß er der Versammlung der Brüder unterworfen war. Wenn nun das Gebiet, das unter seinem Bistum stand, zu groß war, als daß er allenthalben allen Berufspflichten eines Bischofs genügen konnte, so wurden über dies Gebiet hin an bestimmten Orten Presbyter bestellt, die bei weniger wichtigen Geschäften die Vertretung des Bischofs wahrnehmen sollten. Diese nannte man „Landbischöfe” (Chorepiscopi), weil sie für jenen Landstrich den Bischof darstellten.
IV,4,3
Was nun die Amtspflicht betrifft, von der wir jetzt sprechen, so mußten der Bischof wie auch die Presbyter der Austeilung des Wortes und der Sakramente obliegen. Denn nur in Alexandria bestand, wie uns Sokrates im neunten Buche der „Historia tripartita“ berichtet, die Regelung, daß der Presbyter keine Predigt an das Volk halten durfte; dort hatte ja Arius die Kirche in Verwirrung gebracht. Trotzdem verhehlt Hieronymus nicht, daß ihm diese Maßnahme mißfällt (Brief 52). Jedenfalls hätte man es für etwas Ungeheuerliches gehalten, wenn sich jemand als Bischof ausgegeben hätte, ohne sich auch mit der Tat als wahrer Bischof zu erweisen. Es bestand also zu jenen Zeiten eine solche Strenge, daß man alle Diener der Kirche nötigte, ihre Amtsaufgaben so zu erfüllen, wie es der Herr von ihnen fordert. Auch berichte ich hier nicht allein von der Gewohnheit eines einzigen Zeitalters; denn nicht einmal zur Zeit (Papst) Gregors (I.), als die Kirche schon beinahe verfallen oder jedenfalls von ihrer vorigen Reinheit wesentlich entartet war, wäre es erträglich gewesen, daß sich ein Bischof der Predigt enthielt. Er sagt selber an einer Stelle: „Ein Priester stirbt, wenn man von ihm keinen Klang vernimmt; denn er fordert den Zorn des verborgenen Richters gegen sich
heraus, wenn er ohne den Klang der Predigt einhergeht” (Brief 24). Und an anderer Stelle heißt es bei ihm: „Wenn Paulus bezeugt, er sei ‚rein von aller Blut’ (Apg. 20,26), so werden in diesem Worte wir überführt, wir gebunden und für schuldig erklärt, die wir Priester heißen, die wir zu den Übeltaten, die wir für uns selber haben, auch noch den Tod anderer zufügen; denn wir morden soviel Menschen, wie wir Tag für Tag lau und schweigend zum Tode wandern sehen“ (Predigten über Ezechiel, XI,10). „Schweigend“ nennt er sich und andere, weil sie weniger eifrig am Werk wären, als es sein sollte. Wenn er nicht einmal die schont, die ihre Amtspflicht nur halb erfüllten, was würde er dann wohl getan haben, wenn sie jemand ganz unterließe? Lange Zeit hatte es also in der Kirche Geltung, daß die erste Aufgabe des Bischofs darin bestünde, das Volk mit dem Worte Gottes zu nähren und die Kirche öffentlich und in Sonderheit mit gesunder Lehre zu erbauen.
IV,4,4
Daß aber jede Provinz unter ihren Bischöfen einen Erzbischof hatte, daß ebenso auf der Synode von Nicäa Patriarchen eingesetzt wurden, die den Erzbischöfen an Rang und Würde überlegen sein sollten, das diente zur Aufrechterhaltung der Zucht. Allerdings kann man bei dieser Erörterung nicht übergehen, daß man diese Regelung sehr selten angewandt hat. Jene Rangstufen sind vor allem aus folgendem Grunde eingerichtet worden: wenn in irgendeiner Kirche etwas vorkam, was nicht gut von wenigen in Ordnung gebracht werden konnte, so sollte es vor die Provinzialsynode gebracht werden können; erforderte der Umfang oder die Schwierigkeit der Angelegenheit auch noch eine weitergehende Verhandlung, so wurden die Patriarchen in Gemeinschaft mit den Synoden zugezogen, von welchen dann nur noch eine Berufung an ein allgemeines Konzil möglich war.
Die so geregelte Regierungsweise haben einige als „Hierarchie“ bezeichnet: das ist nach meiner Ansicht ein unpassender, jedenfalls der Schrift ungewohnter Name. Denn der Heilige Geist hat verhüten wollen, daß sich jemand, wenn es um die Regierung der Kirche geht, eine Obergewalt oder eine Herrschaft erträumt. Wenn wir aber die Bezeichnung weglassen und allein die Sache anschauen, so werden wir finden, daß sich die Bischöfe der Alten Kirche keine Gestalt der Kirchenleitung haben erdenken wollen, die anders gewesen wäre als die, welche Gott in seinem Worte vorgeschrieben hat.
IV,4,5
Auch mit den Diakonen war es damals nicht anders bestellt als unter den Aposteln. Sie nahmen nämlich die täglichen Gaben der Gläubigen und die jährlichen Einkünfte der Kirche ein, um sie dem rechten Gebrauch zuzuführen, das heißt: um sie teils zur Unterhaltung der Diener, teils zum Unterhalt der Armen zu verteilen. Das geschah aber nach dem Ermessen des Bischofs, dem sie auch alle Jahre über ihre Verwaltung Rechenschaft ablegten. Die kirchlichen Rechtssatzungen erklären zwar den Bischof allenthalben für den Verteiler aller Güter der Kirche. Aber das ist nun nicht so aufzufassen, als ob er selber von sich aus dafür Sorge getragen hätte. Es ist vielmehr so ausgedrückt, weil es seine Aufgabe war, dem Diakon vorzuschreiben, wer in die öffentliche Unterhaltung durch die Kirche aufgenommen werden sollte, ferner: an wen das vergeben werden sollte, was übrig war, und wieviel jeder davon erhalten sollte, - und weil er die Aufsicht darüber hatte, ob der Diakon getreulich ausführte, was seine Amtspflicht erforderte. Denn in den Rechtssatzungen (Canones), die man den Aposteln zuschreibt, steht zu lesen: „Wir gebieten, daß der Bischof den Besitz der Kirche in seiner Gewalt habe. Denn wenn ihm die Seelen der Menschen anvertraut sind, die doch kostbarer sind (als der Besitz), so gehört es sich noch viel mehr, daß er für die Gelder Sorge trage. Es soll also mit seiner Vollmacht alles durch die Presbyter und Diakonen an die Armen ausgeteilt werden, damit es mit Furcht und aller Sorgfalt verwaltet werde“ (Canones Apostolici 40). Und auf dem Konzil von Antiochia (341) wurde beschlossen, die Bischöfe, die
ohne Mitwissen der Presbyter und Diakonen den Besitz der Kirche verwalteten, sollten in ihre Grenzen zurückgewiesen werden (Kap. 25). Aber eine längere Erörterung über diesen Punkt erübrigt sich, da aus sehr vielen Briefen des Gregor mit Sicherheit hervorgeht, daß auch noch zu jener Zeit, als sonst die kirchlichen Ordnungen bereits reichlich verdorben waren, die gründlich beobachtete Sitte fortdauerte, daß die Diakonen unter Leitung des Bischofs die Verwalter für die Armen waren.
Die Subdiakonen sind ursprünglich wahrscheinlich den Diakonen beigegeben worden, damit diese ihre Hilfe im Dienst an den Armen in Anspruch nehmen sollten. Aber diese Unterscheidung ist allmählich verwischt worden.
Archidiakonen aber begann man zu bestellen, als der Umfang des Vermögens eine neue und gründlichere Art der Verwaltung erforderte. Allerdings erwähnt Hieronymus, daß dies schon zu seiner Zeit geschehen sei (Brief 146 an Euangelus bzw. Euagrius). Bei den Archidiakonen lag nun die oberste Verwaltung der Einkünfte, des Besitzes, der Hauseinrichtung und der täglichen Gaben. Daher kündigt Gregor dem Archidiakon von Salona an, daß man ihn selber dafür verantwortlich machen werde, wenn etwas von den Gütern der Kirche durch Nachlässigkeit oder durch jemandes Betrug in Verlust geriete (Brief I,10). Daß man ihnen aber die Lesung des Evangeliums vor dem Volke und die Ermahnung zum Gebet übertrug und daß sie ebenso bei der Feier des Heiligen Abendmahles zur Darreichung des Kelches herangezogen wurden, das geschah, um ihr Amt zu zieren, damit sie es mit um so größerer Ehrfurcht wahrnähmen: sie wurden eben durch solche Merkzeichen daran gemahnt, daß ihre Tätigkeit nicht irgendeine weltliche Verwaltung darstellte, sondern eine geistliche, Gott geheiligte Amtsaufgabe.
IV,4,6
Hieraus läßt sich auch ein Urteil darüber gewinnen, welchen Gebrauch man von den kirchlichen Gütern machte und wie man sie austeilte. Immer wieder wird man in den Beschlüssen der Synoden wie auch bei den alten Schriftstellern (den Grundsatz vertreten) finden, alles, was die Kirche an Grund und Boden oder an Geld in Besitz habe, sei das Vermögen der Armen. Deshalb wird in jenen Dokumenten je und dann den Bischöfen und Diakonen das Liedlein gesungen, sie sollten bedenken, daß sie nicht ihren eigenen Besitz verwalteten, sondern den, der für die Notdurft der Armen bestimmt sei, und wenn sie diesen nun in Untreue verschwinden ließen oder verschleuderten, so würden sie eine Blutschuld auf sich laden, von da aus werden sie dann ermahnt, diesen Besitz mit großem Zittern und höchster Ehrfurcht, gleichsam vor dem Angesicht Gottes, ohne Ansehen der Person an die zu verteilen, denen er zukomme. Daher rühren auch jene ernsten Beteuerungen bei Chrysostomus, Ambrosius, Augustin und anderen Bischöfen ihrer Art, mit denen sie ihre Lauterkeit vor dem Volke versichern.
Da es nun aber recht und billig und auch vom Gesetz des Herrn so verordnet ist, daß die, die der Kirche ihren Dienst weihen, auch aus öffentlichen Mitteln der Kirche unterhalten werden, und da es zu jener Zeit zudem auch einige Presbyter gab, die Gott ihr Vermögen geweiht hatten und darüber freiwillig zu Armen geworden waren, so geschah die Verteilung dergestalt, daß es den Dienern nicht an Unterhalt fehlte, zugleich aber die Armen nicht vernachlässigt wurden. Trotzdem hütete man sich unterdessen, daß nicht die Diener selber, die doch den anderen ein Vorbild der Genügsamkeit bieten sollen, soviel hatten, daß sie ihre Einkünfte zu Üppigkeit und Vergnügen mißbrauchen konnten; sie sollten vielmehr nur soviel bekommen, daß sie damit ihrer Notdurft Genüge leisten konnten. „Denn die Kleriker, die von ihrem elterlichen Vermögen bestehen können“, sagt Hieronymus, „die begehen, wenn sie etwas annehmen, was den Armen zukommt, eine Heiligtumsschändung und essen und trinken sich durch solchen Mißbrauch selbst das Gericht zu“ (Aus dem Decretum Gratiani II,1,2,6).
IV,4,7
Ursprünglich war die Verwaltung (des Kirchenvermögens) frei und freiwillig, da die Bischöfe und Diakonen von selbst treu waren und da für sie die Lauterkeit ihres Gewissens und die Unschuld ihres Lebens an der Stelle der Gesetze stand. Als aber dann hernach aus der Begehrlichkeit und dem üblen Treiben gewisser Leute ein böses Vorbild erwuchs, da hat man, um solche Laster abzustellen, Rechtssatzungen aufgestellt. Diese teilten die Einkünfte der Kirche in vier Teile, ein Teil wurde den Klerikern zugewiesen, der zweite den Armen, der dritte diente dazu, die heiligen Gebäude und andere Baulichkeiten in gutem Zustande zu erhalten, der vierte wurde für die ortsfremden wie auch für die einheimischen Armen bestimmt.
Freilich weisen andere Rechtssatzungen diesen letzten Teil dem Bischof zu; aber das bringt keine Veränderung gegenüber der dargelegten Einteilung. Denn die Absicht ist dabei nicht, daß dies Gut dem Bischof selbst gehören soll, so daß er es selber verschlingen oder nach Gutdünken verschwenden könnte, sondern es soll dazu dienen, daß er der (Pflicht zur) Gastfreundschaft, die Paulus von einem Bischof fordert, genügen kann (1. Tim. 3,2). So legen es auch Gelasius und Gregor aus; denn auf die Frage, weshalb ein Bischof für sich etwas beanspruchen dürfe, gibt Gelasius keinen anderen Grund an als den: er müsse in den Stand versetzt werden, den Gefangenen und Fremdlingen etwas zuteil werden zu lassen (Decretum Gratiani II,16,3,2). Noch klarer redet Gregor; er sagt: „Der apostolische Stuhl hat die Gepflogenheit, dem eingesetzten Bischof die Weisung zu geben, man solle alle eingehenden Mittel in vier Teile einteilen; und zwar soll der erste Teil dem Bischof und seinen Hausgenossen zukommen, damit er gastfrei sein und Herberge bieten kann, der zweite Teil soll für den Klerus, der dritte für die Armen und der vierte für die Instandsetzung der Kirchen bestimmt sein“ (Decretum Gratiani II,12,2,30). Der Bischof durfte also nichts zu seinem eigenen Gebrauch entnehmen außer dem, was zu mäßiger und einfacher Kost und Kleidung hinreichte. Wenn jemand anfing, Verschwendung zu treiben, sei es durch Üppigkeit oder durch Prunk und Prachtentfaltung, so wurde er alsbald von seinen Amtsgenossen zurechtgewiesen, und wenn er nicht gehorchte, so wurde er seiner Ehrenstellung für verlustig erklärt.
IV,4,8
Was sie aber weiter auf die Ausschmückung der Heiligtümer verwendeten, war im Anfang sehr wenig. Als dann die Kirche ein wenig reicher geworden war, da hielten sie doch in dieser Hinsicht die maßvolle Schlichtheit bei. Jedoch verblieb alles Geld, das sie daran verwandten, unverkürzt den Armen, wenn eine größere Not eintrat. So machte es z.B. Kyrill: als das Gebiet von Jerusalem von einer Hungersnot heimgesucht wurde und dem Mangel nicht anders abgeholfen werden konnte, da verkaufte er die (gottesdienstlichen) Gefäße und Gewänder und verbrauchte den Ertrag zur Ernährung der Armen (Historia tripartita V,37). Ähnlich machte es der Bischof Akatius von Amida, als eine große Menge von Persern beinahe Hungers gestorben wäre: er rief die Kleriker zusammen, hielt eine treffliche Ansprache an sie: „Unser Gott hat weder Schüsseln noch Kelche nötig; denn er ißt nicht und trinkt nicht“ - und dann ließ er die Gefäße einschmelzen, um den Armen Nahrung und Lösegeld zu verschaffen (Historia tripartita XI,16). Auch erwähnt Hieronymus bei einer Strafrede gegen die allzu große Pracht der Kirchengebäude mit Ehren den Bischof Exuperius von Tolosa, der den Leib des Herrn in einem geflochtenen Körbchen und das Blut des Herrn in einem Glase trug, aber keinen einzigen Armen Hunger leiden ließ (Brief 125). Was ich eben von Akatius sagte, das berichtet Ambrosius von sich selber; als ihn nämlich die Arianer beschuldigten, er habe zur Loskaufung von Gefangenen die heiligen Gefäße zerbrochen, da entschuldigte er sich mit folgenden trefflichen Worten: „Der, der die Apostel ohne Gold ausgesandt hat, der hat auch die Kirche ohne Gold versammelt. Die Kirche hat zwar Gold - aber nicht, um es aufzubewahren, sondern um es auszu-
teilen und den Menschen in ihren Nöten zu Hilfe zu kommen. Wozu soll man auch bewahren, was niemandem etwas nützt? Wissen wir etwa nicht, wieviel Gold und Silber, die Assyrer aus dem Tempel des Herrn weggenommen haben? Ist es, wenn andere Hilfe mangelt, nicht besser, daß der Priester sie zum Unterhalt der Armen einschmelzen läßt, als daß sie ein heiligtumsschändender Feind davonträgt? Wird (sonst) der Herr nicht sagen: ‚Weshalb hast du es zugelassen, daß soviel Arme Hungers gestorben sind, wo du doch Gold hattest, von dem du Nahrung hättest schaffen können? Weshalb sind so viele Gefangene davongeführt und nicht losgekauft worden? Weshalb sind so viele vom Feind getötet worden? Es wäre besser gewesen, du hättest die Gefäße lebendiger Menschen erhalten als die aus Metall!’ Auf diese Fragen wirst du keine Antwort geben können; denn was wolltest du sagen? Willst du etwa antworten: ‚Ich hatte Angst, es könnte dem Tempel Gottes an Zierat mangeln’? Er würde dir entgegnen: ‚Die Sakramente verlangen nicht nach Gold, und was nicht mit Gold erkauft wird, das wird auch nicht durch Gold wohlgefällig. Der Zierat der Sakramente ist die Loskaufung der Gefangenen!’„ (Von den Amtspflichten der Diener II,28,137f.) Kurzum, wir sehen, daß es sehr richtig war, wenn der gleiche Ambrosius an anderer Stelle sagt, alles, was die Kirche damals besaß, sei zum Unterhalt der Armen bestimmt gewesen, oder wenn er ebenso erklärt, ein Bischof besäße nichts, was nicht den Armen gehörte (Brief 18,16; 20).
IV,4,9
Das, was wir aufgezählt haben, das waren die Ämter der Alten Kirche. Denn die anderen, die die kirchlichen Schriftsteller erwähnen, waren eher Übungen und Vorbereitungen als bestimmte Ämter. Denn jene heiligen Männer wollten gern ein Pflanzgärtlein der Kirche hinterlassen, und sie nahmen dazu junge Menschen, die sich im Einvernehmen und mit Billigung ihrer Eltern dem geistlichen Kriegsdienst verschrieben, in ihre Treue und Obhut und auch in ihre Zucht auf, und diese bildeten sie nun von zartem Alter an so aus, daß sie einst nicht ungeschult und als Neulinge an ihre Amtstätigkeit herantraten. Alle nun, die solchen Anfangsunterricht genossen, wurden mit einer allgemeinen Bezeichnung „Kleriker“ genannt. Ich möchte freilich, man hätte ihnen einen anderen, besser zutreffenden Namen beigelegt. Denn diese Benennung ist aus Irrtum oder jedenfalls aus verkehrter Gesinnung erwachsen; Petrus nämlich nennt die ganze Kirche den „Klerus“, das heißt das „Erbe“ des Herrn (1. Petr. 5,3; Grundtext). Die Einrichtung selbst dagegen war heilig und äußerst heilsam, bestand sie doch darin, daß die, welche sich und ihren Dienst der Kirche weihen wollten, unter der Hut des Bischofs so erzogen wurden, daß nur der in den Dienst der Kirche trat, der gut vorgebildet war, seit früher Jugend die heilige Lehre in sich aufgenommen, auf Grund einer recht strengen Zucht eine gewisse Haltung des Ernstes und einer heiligen Lebensführung sich angeeignet hatte, keine weltlichen Sorgen kannte und an geistliche Sorgen und Bemühungen gewöhnt war. Wie man nun angehende Kriegsleute durch Übungsgefechte zum wahren, ernsthaften Kampfe heranbildet, so gab es bestimmte Anfangsgründe, in denen jene Jünglinge zur Zeit ihres Klerikertums geübt wurden, bevor man sie in die eigentlichen Ämter beförderte. Man trug diesen Männern also zunächst die Fürsorge für das Öffnen und Schließen der Kirchengebäude auf und nannte sie „Türhüter” (ostialii). Nachher nannte man sie „Akoluthen“: diese sollten dem Bischof mit häuslichen Dienstleistungen beistehen und ihn fortwährend begleiten, und zwar erstens der Ehre wegen, zweitens aber auch zur Verhütung jeglichen Argwohns. Außerdem aber gab man ihnen auch Gelegenheit, auf der Kanzel die Lesung zu halten (als „Lektoren“). Das geschah, damit sie dem Volke allmählich bekannt würden und sich einen guten Ruf erwürben, auch damit sie es lernten, den Anblick aller Leute zu ertragen und im Beisein aller zu reden: sie sollten eben nicht, wenn sie Presbyter geworden waren und hervor-
traten, um ihr Lehramt auszuüben, vor Scham aus der Fassung geraten. Auf diese Weise wurden sie von Stufe zu Stufe befördert, um ihren Fleiß bei jeder einzelnen Übung zu beweisen, bis daß sie (schließlich) „Subdiakonen“ wurden. Ich will nur zeigen, daß es sich hier mehr um Anfängerübungen von Neulingen handelt als um die Ausübung von Diensten, die zu den wahren Ämtern der Kirche zu rechnen wären.
IV,4,10
Ich habe oben dargelegt, daß bei der Berufung der Diener die erste und zweite Frage darum geht, welche Leute man zu Dienern wählen und welchen ehrfürchtigen Ernst man dabei walten lassen soll. In dieser Hinsicht ist nun die Alte Kirche der Vorschrift des Paulus und dem Beispiel der Apostel gefolgt. Denn man pflegte zur Erwählung der Hirten (Pastoren) mit höchster Ehrerbietung und unter eifriger Anrufung des Namens Gottes zusammenzukommen. Außerdem hatte man eine feste Form der Prüfung, nach der man den Lebenswandel und die Lehre derer, die erwählt werden sollten, gemäß jenem Richtmaß des Paulus erfragte. Nur versündigten sie sich hier recht sehr durch unmäßige Strenge, indem sie nämlich mehr von einem Bischof verlangen wollten, als es Paulus tut (1. Tim. 3,2-7); vor allem forderten sie mit fortschreitender Zeit die Ehelosigkeit. Aber in den übrigen Punkten haben sie es der Beschreibung des Paulus entsprechend gehalten.
Was nun die Frage betrifft, die wir an dritter Stelle nannten, nämlich: wer die Diener einsetzen soll, so haben die Alten da nicht immer die gleiche Ordnung innegehalten.
In alter Zeit wurde nicht einmal in die Schar der „Kleriker“ jemand aufgenommen ohne Zustimmung des ganzen Volkes. So entschuldigt sich Cyprian nachdrücklich, weil er einen gewissen Aurelius ohne Befragung der Kirche als Lektor eingesetzt hatte; denn dies war gegen die Sitte, wenn auch nicht ohne Grund geschehen. Seine Vorrede aber lautet dabei: „Bei der Einsetzung von Klerikern, teure Brüder, pflegen wir euch zuvor zu Rate zu ziehen und in gemeinsamer Beratung den Lebenswandel und die Verdienste des einzelnen zu erwägen“ (Brief 38). Aber weil bei jenen geringeren Übungen keine große Gefahr bestand - denn man nahm diese Leute ja zu einer lang andauernden Erprobung und nicht zu einer wichtigen Amtsaufgabe an -, so hat man aufgehört, dazu die Einwilligung des Volkes zu erbitten.
IV,4,11
Späterhin hat das Volk auch bei den übrigen Rangstufen mit Ausnahme des Bischofsamtes durchgängig dem Bischof und den Presbytern das Urteil und die Auswahl überlassen: diese sollten also darüber befinden, welche Leute dazu geschickt und würdig wären. Anders war es, wenn der Fall vorlag, daß für die Parochien neue Presbyter bestimmt wurden; dann mußte nämlich die Menge an dem betreffenden Ort ausdrücklich zustimmen. Es ist auch kein Wunder, daß das Volk in dieser Beziehung weniger Gewicht darauf legte, sein Recht zu wahren. Denn es wurde ja kein Mensch zum Subdiakon gemacht, der sich nicht als Kleriker, und zwar unter der damals bestehenden Strenge der Zucht, durch eine lang andauernde Probe bewährt hatte. Wenn er auf dieser Rangstufe erprobt war, so wurde er als Diakon eingesetzt, und von da aus gelangte er zu der Ehre des Presbyteramtes, wenn er sich als treu erwiesen hatte. Es wurde also niemand befördert, der nicht tatsächlich viele Jahre hindurch unter den Augen des Volkes seine Prüfung durchgemacht hatte. Auch bestanden viele Rechtssatzungen zur Bestrafung ihrer Vergehen, so daß die Kirche nicht mit schlechten Presbytern oder Diakonen belastet zu werden brauchte, wenn sie die vorhandenen Hilfsmittel nicht vernachlässigte. Allerdings wurde auch bei den Presbytern stets die Einwilligung der Bürger verlangt; das wird auch (im Decretum Gratiani) Distinktion 67, und zwar im Canon 1 bezeugt, der dem Anaklet zugeschrieben wird. Schließlich geschahen alle Amtseinweisungen zu festgesetzten Zeiten des
Jahres, damit sich niemand heimlich ohne Einwilligung der Gläubigen einschlich oder mit gar zu großer Leichtigkeit ohne Zeugen befördert werden konnte.
Bei der Erwählung der Bischöfe wurde dem Volke seine Freiheit lange Zeit hindurch erhalten: es sollte also niemand aufgedrängt werden, der nicht allen genehm war. Auf dem Konzil zu Antiochia (341) wurde daher verboten, daß man jemand gegen den Willen des Volkes aufnötigte. Das bestätigt auch Leo I. mit Nachdruck. Daher kommen die folgenden Aussagen: „Erwählt werden soll der, den der Klerus und das Volk oder (wenigstens) die Mehrheit begehrt“ (Brief 14,5). Ebenso: „Der, der einst allen vorstehen soll, soll auch von allen erwählt werden. Denn wenn jemand zum Vorsteher ernannt wird, der noch unbekannt und nicht geprüft ist, so bedeutet das ja notwendig, daß man ihn den Leuten aufzwingt“ (Brief 10,6). Oder ebenso: „Erwählt werden soll der, der von den Klerikern gewählt und vom Volke begehrt worden ist, und der soll dann von den Bischöfen der Provinz mit Wissen und Willen des Metropoliten eingesegnet werden“ (Brief 167). Die heiligen Väter haben sich dermaßen in acht genommen, daß diese Freiheit des Volkes nur ja auf keine Weise verkürzt würde, daß die zu Konstantinopel versammelte allgemeine Synode ihre Absicht, den Nectarius (zum Patriarchen von Konstantinopel) einzusetzen, nicht ohne die Zustimmung des ganzen Klerus und des Volkes verwirklichen wollte, wie sie es in ihrem Brief an die römische Synode bezeugt hat. Wenn daher ein Bischof einen Nachfolger für sich bestimmte, so hatte das nur dann Gültigkeit, wenn das ganze Volk es beschloß. Dafür begegnet uns bei Augustin nicht nur ein Beispiel, sondern geradezu auch eine feste Verfahrensform, und zwar bei der Benennung des Eraclius (Brief 110). Theodoret berichtet, Athanasius habe den Petrus zu seinem Nachfolger bestimmt, aber er fügt gleich hinzu, die Priesterschaft habe dies gelten lassen und die Obrigkeit samt den vornehmsten und dem ganzen Volke hätten es durch ihre Zustimmungserklärung gebilligt (Kirchengeschichte IV,20).
IV,4,12
Allerdings, das gebe ich zu, bestand auch eine sehr begründete Ursache für den Beschluß des Konzils von Laodicäa, der verbot, die Erwählung den Volksmassen zu überlassen (Kap. 13). Es kommt nämlich kaum jemals vor, daß so viele Köpfe eine Sache in einhelliger Meinung recht ordnen, und durchgängig bleibt wahr, was man gesagt hat: „Die Menge ist unbestimmt und spaltet sich in einander widersprechende Bestrebungen auf“ (Vergil). Aber gegen diese Gefahr hat man ein sehr wirksames Mittel angewandt. Zuerst nämlich wählten die Kleriker allein. Dann stellten sie den Erwählten der Obrigkeit oder dem Rat und den Vornehmsten vor. Diese beratschlagten über die Sache, und wenn ihnen die Erwählung recht erschien, so bestätigten sie sie; dünkte sie ihnen nicht richtig, so erwählten sie einen anderen Mann, der ihnen besser zusagte. Dann (erst) wurde die Sache der Menge vorgelegt, die nun zwar an jene zuvor abgegebenen Entscheidungen nicht gebunden war, aber doch weniger Aufruhr machen konnte. Oder man machte auch bei der Menge den Anfang, aber das geschah nur, damit man erführe, wen sie am meisten begehrte; nachdem man dann die Wünsche des Volkes vernommen hatte, vollzogen schließlich die Kleriker die Erwählung. So durften weder die Kleriker bestellen, wen sie wollten, noch hielten sie sich auf der anderen Seite daran gebunden, törichten Wünschen des Volkes zu willfahren. Diese Ordnung setzt Leo (I.) an einer Stelle fest. Er sagt: „Man muß die Wünsche der Bürger, die Zeugnisse der Leute aus dem Volk, die Entscheidung der Amtspersonen und die Wahl der Kleriker abwarten“ (Brief 10,4). Ähnlich sagt er: „Man soll sich an das Zeugnis der Amtspersonen, an die Einwilligung der Kleriker und an die Zustimmung des Rats und des Volkes halten“, „anders zu verfahren, besteht keine Ursache“ (Brief 10,6; 167). Auch jener Beschluß der Synode zu Laodicäa hat nur den Zweck, daß sich die Kleriker und die Vornehmen nicht von der unbesonnenen Menge mitreißen
lassen, sondern im Gegenteil, wenn es erforderlich ist, die törichten Begehrungen der großen Masse mit ihrer Weisheit und ihrem Ernst niederhalten.
IV,4,13
Diese Art der Erwählung war auch noch zu Gregors Zeiten in Kraft, und sie hat wahrscheinlich auch noch lange danach fortgedauert. Es sind bei Gregor sehr viele Briefe vorhanden, die hierfür ein klares Zeugnis abgeben. Jedesmal nämlich, wenn es sich irgendwo um die Ernennung eines neuen Bischofs handelt, so pflegt Gregor an den Klerus, an den Rat und an das Volk zu schreiben, zuweilen auch an den Fürsten, je nachdem, wie die Regierung der betreffenden Stadt eingerichtet ist. Und wenn er etwa infolge des ungeordneten Zustandes der Kirche einem benachbarten Bischof die Aufsicht bei der Wahl aufträgt, so fordert er doch stets einen feierlichen Beschluß, der durch die Unterschrift aller (Beteiligten) bekräftigt sein muß. Auch dies steht in mehreren Briefen zu lesen. So war ein gewisser Constantinus zum Bischof von Mailand ernannt worden; nun hatten sich aber wegen der Einfälle fremdländischer Heerhaufen viele Mailänder nach Genua geflüchtet: da hielt nun selbst in diesem Falle Gregor die Erwählung nur dann für gesetzmäßig, wenn auch diese Geflüchteten zusammenberufen würden und ihre Zustimmung erklärten (Brief III,30). Ja, es sind noch nicht fünfhundert Jahre verflossen, seit Papst Nikolaus (II.) für die Erwählung des römischen Bischofs (1059) das Verfahren festsetzte, es sollten zunächst die Kardinalbischöfe vorangeben, dann sollten sie den übrigen Klerus zu sich hinzunehmen, und schließlich sollte die Wahl durch die Einwilligung des Volkes in Kraft gesetzt werden. Am Schluß führt er dann auch den oben erwähnten Erlaß Leos (I.) auf und gibt die Anweisung, dieser solle auch weiterhin in Geltung stehen. Selbst wenn einmal die Bosheit der Gottlosen dermaßen um sich gegriffen hat, daß die Kleriker zur Durchführung einer reinen Wahl aus der Stadt heraus zu gehen genötigt sind, so gibt Nikolaus doch das Gebot, es sollten stets einige Leute aus dem Volke mit dabeisein (Decretum Gratiani I,23,1).
Die Einwilligung des Kaisers war, soweit sich erkennen läßt, nur in zwei Kirchen erforderlich, nämlich in der zu Rom und zu Konstantinopel, weil dies die beiden Residenzen des Reiches waren. Allerdings wurde Ambrosius mit einer Vollmacht des Kaisers Valentinian nach Mailand gesandt, um die Wahl eines neuen Bischofs zu leiten; aber das war etwas Außerordentliches, und es geschah wegen der schweren Parteiungen, in die die Bürger gegeneinander entbrannt waren. In Rom aber war in alter Zeit die Autorität des Kaisers bei der Ernennung des Bischofs von solcher Bedeutung, daß Gregor erklärt, er sei auf seinen Befehl in die Leitung dieser Kirche eingesetzt worden, obwohl er doch in feierlichem Verfahren vom Volke erbeten worden war (Brief I,5). Die Gepflogenheit war dabei nun folgende: wenn die Standespersonen, der Klerus und das Volk jemanden bestimmt hatten, so erstatten die ersteren dem Kaiser alsbald Bericht, damit er entweder durch seine Bestätigung die Wahl bekräftigte oder sie durch seine Ablehnung nichtig machte. Dieser Gewohnheit widersprechen die von Gratian gesammelten Erlasse nicht; in ihnen wird nichts anderes ausgesprochen, als daß es auf keine Weise ertragen werden dürfe, daß der König unter Aufhebung der kanonischen Wahl einen Bischof nach seinem Belieben einsetzte; ferner wird verfügt, die Metropoliten dürften einen Bischof, der unter gewalttätiger Machtausübung ernannt worden sei, nicht einsegnen. Denn es ist etwas anderes, ob man die Kirche ihres Rechtes beraubt, so daß alles dem Gutdünken eines einzigen Menschen überlassen wird - oder ob man dem König oder dem Kaiser die Ehre gibt, mit seiner Autorität die rechtmäßige Wahl zu bestätigen.
IV,4,14
Jetzt müssen wir weiter die (vierte) Frage behandeln, nach welchem Brauch die Diener der Alten Kirche nach ihrer Erwählung in ihr Amt eingewiesen wurden. Diesen Vorgang haben die Lateiner „Ordination“ oder „Einsegnung“ (Weihe), die Griechen „Cheirotonia“ oder zuweilen auch „Cheirothesia“ („Handaufhebung” oder zuweilen auch „Handauflegung”) genannt; freilich bedeutet „Handaufhebung“ (cheirotonia) im eigentlichen Sinne jenes Wahlverfahren, bei dem die Stimmabgabe durch Aufrecken der Hände kenntlich gemacht wird. Nun gibt es einen Beschluß des Konzils in Nicäa, nach welchem der Metropolit mit allen Bischöfen der Provinz zusammenkommen sollte, um den, der erwählt worden war, zu ordinieren. Wenn aber infolge der weiten Entfernung oder durch Krankheit oder einen anderen Notfall ein Teil am Erscheinen verhindert war, so sollten doch mindestens drei zusammenkommen, und die Abwesenden sollten ihre Einwilligung schriftlich versichern. Als dann diese Rechtssatzung aus der Gewohnheit kam und dadurch in Abgang geriet, wurde sie nachher noch von vielen Synoden erneuert. Die Anordnung, daß alle oder wenigstens die, die keine Entschuldigung hatten, gegenwärtig sein mußten, hatte den Zweck, daß eine um so strengere Prüfung der Lehre und des Lebenswandels dessen vorgenommen wurde, der ordiniert werden sollte. Denn ohne solche Prüfung wurde die Ordination nicht vollzogen. Auch geht aus den Worten des Cyprian hervor, daß diese Bischöfe nicht erst nach der Wahl herbeigerufen wurden, sondern daß sie in alter Zeit gewöhnlich auch bei der Wahl selbst zugegen waren, und das hatte den Zweck, daß sie gleichsam als Leiter wirkten, damit bei der Menge kein Durcheinander entstünde. Cyprian erklärt nämlich zunächst, das Volk habe die Vollmacht, würdige Priester zu erwählen und unwürdige abzulehnen; dann aber fügt er kurz nachher zu: „Deshalb muß - wie das auch bei uns und in fast allen Provinzen geschieht - auf Grund der göttlichen und apostolischen Überlieferung fleißig darauf geachtet und gehalten werden, daß zum gehörigen Vollzug der Ordinationen die Bischöfe der betreffenden Provinz alle in der Gemeinde zusammenkommen, für welche man den Vorsteher ordiniert, und daß der Bischof in Gegenwart des Volkes erwählt wird“ (Brief 67). Aber da das Zusammenkommen der Bischöfe oft allzulange Zeit in Anspruch nahm und Gefahr bestand, daß einige Leute diesen Verzug als Gelegenheit zur Stimmenwerbung mißbrauchten, so kam man zu dem Beschluß, es sei ausreichend, wenn die Bischöfe nach vollzogener Erwählung kämen und den Erwählten nach einer gesetzmäßigen Untersuchung einsegneten.
IV,4,15
Obgleich dies nun allenthalben ohne Ausnahme geschah, wuchs doch nach und nach eine andersartige Gepflogenheit heran, nämlich daß sich die Gewählten in die Hauptstadt begaben, um die Ordination nachzusuchen. Das ist nun mehr aus Ehrgeiz und Verkehrung der alten Ordnung als aus irgendeinem guten Grunde geschehen. Nicht lange danach, als die Autorität des römischen Stuhls bereits größer geworden war, riß dann noch eine schlimmere Gewohnheit ein, daß nämlich die Bischöfe von fast ganz Italien ihre Einsegnung (Weihe) von Rom begehrten. Das läßt sich aus den Briefen Gregors ersehen. Nur wenigen Städten, die sich nicht so leicht hatten zurückdrängen lassen, blieb ihr altes Recht erhalten. So findet man bei Gregor das Beispiel Mailands erwähnt (Briefe III,30). Möglicherweise haben allein die Hauptstädte (d.h. die Sitze der Metropoliten) ihr Vorrecht behalten. Denn zur Einsegnung (Weihe) des Erzbischofs pflegten alle Bischöfe der Provinz eben in der Hauptstadt zusammenzukommen.
Der bei der Ordination waltende gottesdienstliche Brauch war übrigens die Handauflegung. Soweit ich nämlich lese, hat man außerdem keinerlei Zeremonien angewandt, abgesehen davon, daß die Bischöfe bei der feierlichen Versammlung bestimmte Schmuckgewänder getragen haben, um dadurch von den anderen Presbytern unterschieden zu werden. Auch die Presbyter und Diakonen ordinierte
man allein durch Handauflegung. Jeder Bischof aber ordinierte seine Presbyter zusammen mit dem Kollegium der (anderen) Presbyter. Obgleich nun (dabei) alle (d.h. Bischof und Presbyter) das gleiche taten, so sprach man doch von der Ordination „durch den Bischof“, weil dieser voranging und die Handlung gleichsam unter seiner Anleitung geschah. Daher kann man bei den Alten oft zu lesen bekommen, der Presbyter sei nur darin vom Bischof verschieden, daß er eben nicht die Vollmacht zur Ordination besitze.
Fünftes Kapitel
Die alte Form des Kirchenregiments ist durch die Tyrannei des Papsttums völlig zugrunde gerichtet worden
IV,5,1
Jetzt ist es erforderlich, die Ordnung der Kirchenleitung, wie sie heutzutage der römische Stuhl und alle seine Trabanten innehalten, dazu auch das ganze Bild jener Hierarchie, die sie immerzu im Munde führen, in Augenschein zu nehmen und mit der oben beschriebenen Ordnung der ursprünglichen, alten Kirche zu vergleichen. Aus dieser Gegenüberstellung soll dann deutlich werden, was das für eine Kirche ist, die jene Leute innehaben, die allein auf diesen Titel übermütig pochen, um uns damit zu beschweren oder vielmehr zu erdrücken.
Am besten ist es, wenn wir dabei mit der Berufung beginnen, damit wir sehen, welche Leute bei ihnen zum kirchlichen Amt berufen werden, welcher Art sie sind und aufweiche Weise die Berufung geschieht. Danach werden wir dann auch betrachten, mit welcher Treue sie ihr Amt ausfüllen.
Den ersten Platz wollen wir aber den Bischöfen geben - ach, wenn es ihnen doch Ehre einbringen könnte, bei dieser Erörterung an erster Stelle zu stehen! Aber die Sache selbst erträgt es nicht, daß ich diesen Gegenstand auch nur leicht berühre, ohne daß es ihnen zu größter Schande gereicht. Und doch werde ich im Auge behalten, mit was für einer Art von Schrift(stellerei) ich hier beschäftigt bin, und ich werde meine Darlegungen, die der schlichten Unterweisung dienen sollen, nicht über ihre Grenzen hinausgehen lassen.
Trotzdem soll mir doch einer von denen, die noch nicht ganz und gar alle Scham verloren haben, Antwort geben, was für Bischöfe man heutzutage allenthalben erwählt.
Eine Prüfung hinsichtlich der Lehre anzustellen, das ist wahrhaftig gar zu sehr in Abgang gekommen. Wenn man irgendwie auf Lehre Rücksicht nimmt, so wählt man irgendeinen Rechts gelehrten, der sich besser darauf versteht, vor Gericht einen Streit zu führen, als in der Kirche zu predigen. Das steht fest, daß in den letzten hundert Jahren unter hundert Bischöfen kaum einer erwählt worden ist, der etwas von der heiligen Lehre gewußt hätte. Die vorausgehenden Jahrhunderte schone ich nicht etwa deshalb, weil sie viel besser gewesen wären, sondern weil ich hier nur von der Kirche der Gegenwart reden will.
Soll eine Beurteilung des Lebenswandels eintreten, so werden wir finden, daß da nur wenige oder nahezu gar keine gewesen sind, die die alten Rechtssatzungen nicht für unwürdig erklärt hätten. Wer kein Trunkenbold war, der war ein Hurer, wer auch von diesem Laster rein war, der war ein Spieler oder ein Jäger oder sonst in irgendeinem Stück seines Lebens ohne Zucht. Die Fehler nämlich, die auf Grund der alten Rechtssatzungen einen Menschen vom Bischofsamt ausschließen, sind leichter (als die eben genannten). Das weitaus Widersinnigste ist aber dies, daß man Knaben von kaum zehn Jahren mit Bewilligung des Papstes zu Bischöfen gemacht hat. Man ist eben bis zu einem solchen Grad von Schamlosigkeit und Abstumpfung gelangt, daß man nicht einmal vor jener äußersten und geradezu ungeheuerlichen Schandtat zurückschreckt, die selbst dem natürlichen Empfinden voll und ganz zuwider ist. Daraus geht deutlich hervor, was für „gottesfürchtige“ Wahlen das gewesen sind, bei denen eine derart leichtfertige Unachtsamkeit im Spiele war.
IV,5,2
Ferner ist bei der Wahl das ganze Recht des Volkes, von dem wir sprachen, aufgehoben worden. Wünsche, Bewilligungen, Unterschriften und alle Dinge dieser Art sind verschwunden. Die ganze Macht ist ausschließlich auf die Kanoniker übergegangen. Diese übertragen das Bischofsamt, wem sie wollen; den von ihnen Bestimmten führen sie dann tatsächlich alsbald vor das Angesicht des Volkes - aber nicht zur Prüfung, sondern zur Anbetung!
Leo (I.) aber erklärt doch demgegenüber, ein solches Verfahren sei unter keinen Umständen zulässig, er sagt ausdrücklich, damit werde (der Bischof dem Volke) gewalttätig aufgedrängt! Cyprian bezeugt, es gehe aus göttlicher Rechtssetzung hervor, daß die Wahl nur mit Einwilligung des Volkes erfolgen darf, und damit zeigt er, daß die entgegengesetzte Gewohnheit mit dem Worte Gottes im Widerspruch steht. So viele Synodalbeschlüsse verbieten auf das strengste ein anderes Verfahren; und wenn etwas dergestalt Verbotenes doch geschehen ist, so gebieten sie, es solle ungültig sein. Wenn das wahr ist, so ist heutzutage im ganzen Papsttum keine einzige Wahl mehr übrig, die nach göttlichem oder kirchlichem Recht satzungsgemäß wäre.
Aber wie werden sie es, selbst wenn sonst kein Übelstand vorhanden wäre, doch fertigbringen, die Tatsache zu entschuldigen, daß sie die Kirche solcher Gestalt ihres Rechtes beraubt haben? Sie sagen: Beim Volk und bei den Obrigkeiten hatten bei der Wahl der Bischöfe Haß und Eifer mehr Gewicht als rechtes und gesundes Urteil, und so erforderte es die Verderbnis der Zeiten, daß statt dessen die Entscheidung in dieser Sache wenigen übertragen wurde. - Geben wir zu, dies wäre wirklich unter solch jämmerlichen Umständen das äußerste Heilmittel gegen ein derartiges Übel gewesen. Aber es ist doch inzwischen offen zutage getreten, daß die Arznei schädlicher ist als die Krankheit selbst - weshalb tritt man nun nicht auch diesem neuen Übel entgegen? - Ja, antworten sie, aber es ist doch den Kanonikern selbst genau vorgeschrieben, an welche Regeln sie sich bei der Wahl zu halten haben. - Aber behaupten wir denn, das Volk habe in alter Zeit vielleicht nicht gewußt, daß es an höchst heilige Gesetze gebunden war, wo es doch sah, daß ihm aus dem Worte Gottes eine Regel gesetzt war, wenn es zur Wahl eines Bischofs zusammenkam? Denn jenes eine Wort Gottes, in dem er das wahre Bild eines Bischofs beschreibt, mußte doch verdientermaßen mehr Gewicht haben als ungezählte Tausende von kirchlichen Rechtssatzungen. Aber trotzdem war das Volk durch üble Gesinnung verdorben, so daß es auf Recht und Billigkeit keine Rücksicht nahm! So steht es auch heutzutage: obwohl sehr gute Gesetze geschrieben sind, bleiben sie doch in den Büchern begraben. Unterdessen ist es durch die Gewohnheit durchgängig zur Annahme gekommen und auch, als geschähe es aus begründeter Ursache, gebilligt worden, daß man Trunkenbolde, Hurer und Würfelspieler allenthalben zu solcher Ehre (nämlich zu der des Bischofsamtes) befördert, ja - ich sage noch zu wenig -, daß die Bischofssitze Belohnungen für Ehebruch und Kuppelei darstellen. Denn wenn sie (bloß) an Jäger und Vogelsteller vergeben werden, dann muß man (schon) meinen, die Sache sei hervorragend ausgefallen! Eine solche Unwürdigkeit auf irgendeine Weise zu entschuldigen, ist gar zu unverschämt. Das Volk hatte, so sagte ich, in alter Zeit eine sehr gute Richtschnur (zur Wahl); denn das Wort Gottes schrieb ihm vor, ein Bischof solle „unsträflich“, „lehrhaft“, „nicht zänkisch“ sein usw. (1. Tim. 3,1-7). Weshalb hat man nun die Aufgabe, Bischöfe zu wählen, dem Volke genommen und sie auf die Kanoniker übertragen? Darum (so sagt man), weil eben inmitten des Aufruhrs und der Parteiungen des Volkes das Wort Gottes nicht mehr vernommen wurde. Und weshalb nimmt man diese Aufgabe nicht heutzutage wieder den Kanonikern fort, die nicht nur alle Gesetze verletzen, sondern alle Scham von sich werfen und in ihrer Zügellosigkeit, ihrer Geld- und Ehrsucht Göttliches und Menschliches miteinander vermengen und verwirren?
IV,5,3
Es ist aber erlogen, wenn sie sagen, dies (neue) Verfahren habe man als Heilmittel aufgebracht. Wir lesen zwar, daß in alter Zeit die Städte bei der Wahl von Bischöfen oft in Aufruhr geraten sind, aber trotzdem hat niemand gewagt, daran zu denken, daß man den Bürgern dieses Recht wegnehmen sollte. Denn man hatte andere Wege, um entweder solchen Fehlern entgegenzutreten oder, wenn sie bereits begangen waren, für Abhilfe zu sorgen. Ich will aber sagen, wie die Sache sich ver-
hält. Als das Volk bei dem Vollzug der Wahl nachlässiger zu werden anfing und diese Sorge, als ob sie ihm weniger anstünde, den Presbytern zuschob, da haben diese die gebotene Gelegenheit mißbraucht, um eine tyrannische Macht an sich zu reißen, die sie dann hernach durch Aufstellung neuer Rechtssatzungen befestigt haben.
Die Ordination aber ist (bei den Papisten) nichts anderes als ein reiner Spott. Das Scheinbild einer Prüfung, das sie dabei an den Tag legen, ist dermaßen leer und inhaltlos, daß es sogar jeder Trugfarbe ermangelt.
Wenn daher mancherorts die Fürsten von den römischen Päpsten durch Vertrag das Recht erlangt haben, selbst die Bischöfe zu benennen, dann ist damit der Kirche kein neuer Schaden zugefügt worden, weil ja damit die Wahl nur den Kanonikern genommen ist, die sie ohne jedes Recht geraubt oder jedenfalls gestohlen hatten. Wenn auf solche Weise die Bischöfe vom (fürstlichen) Hofe ausgesandt werden, um die Kirchen in Besitz zu nehmen, so ist das allerdings gewiß ein sehr übles Beispiel, und fromme Fürsten hätten die Pflicht, von solchem verderbten Brauch Abstand zu nehmen. Es ist nämlich jedesmal eine gottlose Beraubung der Kirche, wenn man irgendeinem Volke einen Bischof aufdrängt, den es nicht begehrt oder wenigstens mit freier Meinungsäußerung bestätigt hat. Aber tatsächlich hat jene unordentliche Gewohnheit, die seit langer Zeit in den Kirchen bestand, den Fürsten die Gelegenheit geboten, die Benennung der Bischöfe an sich zu ziehen. Sie wollten nämlich lieber, daß diese Wohltat von ihnen ausginge, als von denen, die ebensowenig ein Recht dazu hatten und sie nicht weniger übel mißbrauchten.
IV,5,4
Das ist also die herrliche Berufung, um derentwillen die Bischöfe sich rühmen, sie wären die Nachfolger der Apostel!
Sie behaupten nun aber weiter, das Recht zur Einsetzung der Presbyter stehe ihnen allein zu. Aber sie verderben die alte Einrichtung dadurch auf das übelste, daß sie mit ihrer Ordination eben nicht Presbyter einsetzen, die das Volk leiten und weiden, sondern vielmehr Priester, die opfern sollen. Ebenso: wenn sie Diakonen weihen, so kümmern sie sich nicht um deren wahre und eigentliche Amtspflicht, sondern sie ordinieren sie nur zu bestimmten Zeremonien bei Kelch und Schale.
Auf der Synode von Chalcedon (451) hat man nun aber festgesetzt, es sollten keine „absoluten“ Ordinationen stattfinden, das heißt: keine, bei denen man nicht zugleich dem Ordinierten einen Platz anwiese, an dem er sein Amt ausüben sollte (vgl. Decretum Gratiani I,70,1). Dieser Beschluß ist in zwiefacher Hinsicht von höchstem Nutzen. Er dient erstens dazu, daß die Kirchen nicht mit überflüssigen Ausgaben belastet werden und nicht an untätige Leute Geld ausgegeben wird, das man an die Armen verteilen sollte. Zweitens dient er dazu, daß die, welche ordiniert werden, daran denken, daß sie nicht zu einer Ehre befördert, sondern mit einem Amte beauftragt werden, zu dessen Ausrichtung sie sich durch feierliche Bezeugung verpflichten.
Die römischen Meister dagegen, die da meinen, man solle in der Religion für nichts anderes sorgen als für den Bauch, erklären, unter dem „Titel“ (im Sinne des obigen Beschlusses) sei ein Einkommen zu verstehen, das zum Lebensunterhalt ausreiche, ob es nun aus elterlichem Erbgut oder aus einem Priesteramt herfließe. Wenn sie also einen Diakon oder einen Presbyter ordinieren, so machen sie sich keine Sorge darum, wo diese ihr Amt ausüben sollen, sondern übertragen ihnen ihren Rang, wenn sie nur reich genug sind, um sich zu ernähren. Aber welcher Mensch wird annehmen wollen, daß der „Titel“, den der Beschluß des Konzils erfordert, ein jährliches Einkommen zum Lebensunterhalt bedeute?
Nun haben die neueren Rechtssatzungen die Bischöfe, um ihr gar zu großes Entgegenkommen (bei der Ordination) zu dämpfen, zum Unterhalt derer verurteilt, die sie ohne geeigneten „Titel“ ordiniert haben. Aber da hat man sich denn auch eine Vor-
sichtsmaßregel ausgedacht, um mit ihrer Hilfe der Strafe zu entgehen. Derjenige, den man ordiniert, verspricht nämlich nach Nennung irgendeines „Titels“, er wolle damit zufrieden sein. Durch diese Abmachung wird ihm das Recht zu einer Klage auf Unterhalt entrissen. Ich will noch von den tausend Betrügereien schweigen, die dabei vorkommen. So erdichten sich einige Leute eitle „Titel“ von Priesterstellen, aus denen sie nicht fünf Heller im Jahre zusammenbringen können. Andere erhalten auf Grund heimlicher Verabredung eine Pfründe geliehen, und sie versprechen, sie sofort zurückzugeben, geben sie aber zuweilen nicht zurück. Dazu kommen dann noch andere „Geheimnisse“ dieser Art.
IV,5,5
Aber selbst wenn diese gröberen Mißbräuche behoben werden sollten - bleibt es dann nicht doch immerfort ein Widersinn, einen Presbyter einzusetzen, dem man keinen Platz (zur Ausübung seines Dienstes) anweist? Denn die Papisten ordinieren tatsächlich niemanden zu einem anderen Dienst als allein zum Opfern. Die rechtmäßige Ordination eines Presbyters geschieht dagegen dann, wenn man ihn zur Regierung einer Kirche, diejenige eines Diakons, wenn man ihn zur Verwaltung der Almosen beruft. Sie umgeben zwar das, was sie tun, mit viel Gepränge, damit es unter solchem Schein bei schlichten Leuten Verehrung genießt. Aber was können solche Larven bei vernünftigen Menschen für einen Wert haben, wo doch nichts Festes und Wahres dahinter steckt? Denn sie wenden Zeremonien an, die sie entweder aus dem Judentum herbeiholen oder aus sich selbst heraus zusammendichten - und von denen man besser Abstand nähme!
Von der wahren Prüfung (in der Lehre) aber - denn bei jenem Schatten, den sie beibehalten, halte ich mich nicht auf -, von der Einwilligung des Volkes und von anderen notwendigen Dingen ist keine Rede. Einen „Schatten“ nenne ich jene lächerlichen Gebärden, die danach gemacht sind, die alte Zeit unpassend und inhaltslos nachzuahmen. Die Bischöfe haben ihre Vikare, die vor der Ordination eine Untersuchung über die Lehre anstellen. Aber was stellen sie da für Fragen? Sie erkundigen sich, ob die Anwärter auch ihre Messen lesen können, ob sie irgendein gewöhnliches Hauptwort, das in der Lesung vorkommt, zu deklinieren oder irgendein Zeitwort zu konjugieren vermögen oder ob sie die Bedeutung eines einzigen Ausdrucks kennen - denn es ist nicht erforderlich, daß sie den Sinn auch nur eines einzigen Versleins wiederzugeben verstehen! Trotzdem werden auch die, die in diesen kindlichen Anfangsgründen versagen, nicht gleich vom Priestertum ausgeschlossen, wenn sie nur irgendeine Empfehlung an Geld oder Gunst beibringen. Aus dem gleichen Mehl ist dann das nächste gebacken: wenn die, die ordiniert werden sollen, vor den Altar gestellt werden, dann fragt man dreimal mit Worten, die niemand versteht, ob sie auch dieser Ehre würdig seien; dann ist da einer, der sie nie zu Gesichte bekommen hat, der aber, damit nichts an der gesetzten Form fehlt, im Spiel diese Rolle überkommen hat - und der antwortet: „Sie sind würdig“! Was soll man gegen diese verehrungswürdigen Väter anders für eine Beschuldigung vorbringen als dies, daß sie in solch offenem Frevel ihr Spiel treiben und damit Gott und Menschen ohne Scham verlachen? Aber weil sie bereits lange Zeit im „Besitz“ dieser Sache sind, so meinen sie, das sei ihnen nun erlaubt. Wenn nun aber jemand gegen so offenkundige und furchtbare Laster den Mund aufzutun wagt, so wird er von ihnen gleich vor Gericht geschleppt, als ob er ein todeswürdiges Verbrechen begangen hätte - wie der Mann, der einst die heiligen Geheimnisse der Ceres in die Öffentlichkeit gebracht hatte! Würden sie das wohl tun, wenn sie meinten, es gäbe einen Gott?
IV,5,6
Wie steht es nun mit der Austeilung der Pfründen (Benefizien), die einst mit der Ordination verbunden war, jetzt aber völlig von ihr getrennt ist? Wieviel besser führen sich die Papisten dabei auf?
Hier besteht nun bei ihnen eine vielfältige Art und Weise. Denn die Bischöfe sind nicht die einzigen, die Priesterstellen verleihen, und auch bei solchen Stellen, deren „Kollatoren“ (Besetzungsberechtigte) sie heißen, haben sie nicht immer volles Recht, sondern andere haben (oft) das Benennungsrecht (praesentatio), die Bischöfe selber aber behalten zu ihrer Ehrung den Titel des Besetzungsrechts bei. Dazu kommen dann noch die Pfründenverleihungen auf der Schulbank, die „Resignationen“, und zwar „einfache“ oder auch solche, die auf Grund eines Austauschs erfolgen, dazu die Empfehlungsschreiben, die „Präventionen“ (Vorgriffsrechte) und was dergleichen mehr ist. Aber die Beteiligten verhalten sich alle so, daß keiner von ihnen dem anderen einen Vorwurf machen kann! So behaupte ich: im Papsttum wird heutzutage unter hundert Pfründen kaum eine ohne Simonie vergeben, wenn wir die Simonie so verstehen, wie die Alten sie definiert haben. Ich sage nicht, daß sie alle ihre Pfründen mit barem Gelde kaufen - aber man soll mir von zwanzig auch nur einen zeigen, der durch keinerlei versteckte Empfehlung zum Priesteramt käme! Die einen erlangen ihre Beförderung durch Blutsverwandtschaft oder Verschwägerung, die anderen durch das Ansehen ihrer Eltern, wieder andere erwerben sich Gunst durch Dienstwilligkeit. Kurzum, die Pfründen werden nicht etwa zu dem Zweck vergeben, daß dadurch die Kirchen versorgt würden, sondern vielmehr, daß für die Leute gesorgt wird, die sie bekommen. Deshalb nennt man sie ja auch „Benefizien“ (Wohltaten) - ein Name, mit dem man genugsam zu erkennen gibt, daß man sie nicht anders einschätzt als die Schenkungen von Fürsten, mit denen sich diese die Gunst ihrer Kriegsleute erwerben oder auch ihre Anstrengungen belohnen. Ich übergehe dabei noch, daß man solche „Belohnungen“ auch an Barbiere, Köche, Maultiertreiber und andere Leute dieses Schlags vergibt. Zudem hallen heutzutage die Gerichte fast von keinen Streitigkeiten mehr wider als von solchen, die sich um Pfründen drehen - man könnte geradezu sagen, daß die Pfründen nichts anderes sind als eine Beute, die man den Hunden zur Jagd vorwirft! Ist es nicht unerträglich zu hören, daß man Leute als „Hirten“ bezeichnet, die in den Besitz einer Kirche eingebrochen sind, als wäre sie ein feindliches Gebiet, die diesen Besitz als Siegesbeute durch Streitereien vor Gericht gewonnen oder mit Geld erkauft oder mit schmutzigen Diensten erworben haben, die als Knaben, die kaum zu stammeln vermochten, in solchen Besitz hineingewachsen sind, als sei er ein Erbbesitz von ihren Onkeln oder verwandten oder zuweilen gar - sofern sie Bastarde sind - von ihren Vätern her?
IV,5,7
Wäre wohl die Zügellosigkeit des Volkes, so verderbt und gesetzlos es aicj gewesen sein mag, je soweit gegangen?
Eine noch größere Ungeheuerlichkeit ist es aber, daß ein einziger Mensch - ich sage nichts davon, was für einer, jedenfalls aber einer, der sich selber nicht zu regieren vermag - an die Spitze von fünf oder sechs Kirchen gestellt wird, um sie zu „leiten“. Man kann heutzutage an den Fürstenhöfen junge Männer sehen, die dreimal Äbte, zweimal Bischöfe und einmal Erzbischöfe sind. Durchgängig aber sind sie Kanoniker, mit fünf, sechs, sieben Pfründen beladen, um die sie sich durchaus nur insofern sorgen, als sie sich eben darum kümmern, Einkünfte aus ihnen zu empfangen. Ich will da nicht den Einwurf machen, daß Gottes Wort dagegen allenthalben Einspruch erhebt - denn das hat bei diesen Leuten seit langer Zeit aufgehört, auch nur die mindeste Bedeutung zu haben. Ich will auch nicht den Einwurf machen, daß man auf vielen Konzilien gegen diese Unverschämtheit die schärfsten Verordnungen erlassen hat - denn auch diese verachten sie wacker, so oft es ihnen paßt. Ich sage aber dies: daß ein einziger Räuber viele Kirchen zugleich mit Beschlag belegt, und daß man einen Menschen als „Hirten“ bezeichnet, der, selbst
wenn er will, nicht bei seiner Herde sein kann - das sind beides ungeheuerliche Schändlichkeiten, die Gott, der Natur und dem Kirchenregiment ganz und gar zuwider sind. Und doch verdeckt man in seiner Schamlosigkeit solch widerwärtige Greuel hinter dem Namen der Kirche, um sie jedem Vorwurf zu entziehen. Ja, „wenn es Gott gefällt“, so besteht in diesen Nichtsnutzigkeiten jene hochheilige Aufeinanderfolge (der Bischöfe), deren Verdienst es, wie sie rühmen, zuwege gebracht hat, daß die Kirche nicht untergegangen ist.
IV,5,8
Jetzt wollen wir zusehen, mit welcher Treue sie ihr Amt ausüben; denn das ist das zweite Kennzeichen, nach dem man einen rechtmäßigen Hirten beurteilen soll.
Unter den Priestern, die man bei den Papisten einsetzt, sind die einen Mönche, die anderen sogenannte Weltpriester.
Dabei ist der erste Haufe der Alten Kirche unbekannt gewesen. Auch steht das Innehaben einer solchen Stelle (nämlich des Priesteramts) in der Kirche mit dem Mönchsberuf in einem solchen Gegensatz, daß Leute, die einst aus den Klöstern heraus in den Klerus aufgenommen wurden, aufhörten Mönche zu sein. Ja, selbst Gregor (I.), zu dessen Zeiten die Kirche bereits sehr viel Unsauberkeit an sich trug, hat trotzdem nicht geduldet, daß eine derartige Verwirrung eintrat. Er will nämlich, daß Leute, die Äbte geworden sind, auf ihren Stand als Kleriker verzichten, und zwar, weil niemand zu gleicher Zeit rechtmäßig Mönch und Kleriker sein könne, da eben eins für das andere ein Hindernis sei (Brief IV,11). Wenn ich nun frage, wieso denn einer, den die kirchlichen Rechtssatzungen für nicht geeignet erklären, sein Amt recht ausfüllen könne - was will man mir dann, das möchte ich zu gerne wissen, für eine Antwort geben? Man wird mir natürlich jene unzeitig zur Welt gekommenen Anordnungen des Innozenz und des Bonifaz zitieren, nach denen Mönche zur Würde und Vollmacht des Priesteramtes zugelassen werden und doch gleichzeitig in ihren Klöstern verbleiben. Aber was ist das für eine Sache, daß irgendein ungelehrter Esel, sobald er nur den römischen Stuhl in Beschlag genommen hat, die ganze alte Ordnung mit einem einzigen Wörtlein über den Haufen wirft? Aber darüber nachher. Für jetzt soll die Feststellung genügen, daß man es in der reineren Kirche für einen großen Widersinn gehalten hat, wenn ein Mönch das Priesteramt ausübte. Denn Hieronymus erklärt, daß er, solange er unter den Mönchen lebt, nicht die Amtspflicht eines Priesters verrichtet; nein, er betrachtet sich als einen aus dem Volke, der von den Priestern regiert wird. Aber lassen wir ihnen das selbst durchgehen, so bleibt doch die Frage, was für eine Amtspflicht sie eigentlich erfüllen. Einige von den Bettelmönchen predigen. Alle anderen Mönche singen und murmeln Messen in ihren Winkeln. Als ob es nach dem Willen Christi wäre oder als ob es das Wesen dieses Amtes duldete, daß man sie zu diesem Zweck zu Presbytern („Priestern“) machte! Die Schrift bezeugt doch offen und klar, daß ein Presbyter die Aufgabe hat, seine eigene Kirche zu regieren (Apg. 20,28). Ist es dann nicht eine gottlose Entweihung, wenn man die heilige Stiftung Gottes in eine andere Richtung bringt, ja, wenn man sie voll und ganz verwandelt? Denn wenn die Mönche ordiniert werden, so wird ihnen doch ausdrücklich verboten, das zu tun, was Gott allen Presbytern („Priestern“) als Pflicht auferlegt hat. Es wird ihnen doch das Liedlein gesungen: Ein Mönch soll sich mit seinem Kloster zufrieden geben und sich nicht unterstehen, die Sakramente zu verwalten oder sonst irgend etwas zu verrichten, was Sache des öffentlichen Amtes ist. Nun sollen sie es doch, wenn sie können, bestreiten, daß es eine offene Verspottung Gottes ist, wenn man einen zu dem Zweck als Presbyter einsetzt, daß er sich seiner wahren und reinen Amtspflicht enthält, und wenn einer, der den Namen hat, die (zugehörige) Sache nicht haben kann!
IV,5,9
Jetzt komme ich zu den Weltpriestern. Diese sind zum Teil Pfründner, wie man sagt; das heißt: sie haben Priesterstellen, um sich von ihnen zu ernähren. Zum anderen Teil vermieten sie ihre täglichen Dienste zum Messelesen und Singen, und sie fristen ihr Leben gleichsam von dem (dabei) aufgebrachten Lohn.
Die Pfründen umfassen zum Teil die Seelsorge, wie z.B. Bistümer und Pfarreien; zum Teil sind sie eine Besoldung für verwöhnte Leute, die sich mit Singen ihr Brot verdienen, so z.B. die Praebenden, Kanonikerstellen, Personate, Dignitäten (bestimmte Domherrenstellen), Kaplansstellen und dergleichen. Allerdings werden, wo die Dinge oben und unten bereits voll und ganz über den Haufen geworfen sind, auch Abts- und Priorstellen nicht nur an Weltpriester, sondern auch - durch „Privileg“, das heißt nach allgemeiner, gebräuchlicher Gewohnheit - an Knaben vergeben.
Was nun die Lohnpriester betrifft, die Tag für Tag ihren Unterhalt suchen - was sollten die anders machen, als sie wirklich tun? Was sollten sie anders machen, als daß sie sich in einer Weise, die eines freien Mannes unwürdig und die beschämend ist, zu schnödem Gewinn mißbrauchen lassen? Vor allem in der Menge, in der heutzutage die Welt von ihnen überströmt! Weil sie nun also nicht öffentlich zu betteln wagen oder weil sie meinen, auf diesem Wege allzu wenig zu erreichen, so laufen sie wie hungrige Hunde umher und pressen den Menschen, die nicht wollen, durch ihr unverschämtes Geilen wie durch Gebell etwas ab, um damit ihren mageren Leib zu füllen. Wenn ich nun hier versuchte, mit Worten darzutun, was für eine Schande es der Kirche bringt, daß die Ehre und das Amt eines Presbyters so weit heruntergekommen sind, so würde ich kein Ende finden. Die Leser haben also keinen Anlaß, von mir eine Rede zu erwarten, die einer solch schandbaren Unwürdigkeit entspräche. Ich sage nur kurz: nach der Vorschrift des Wortes Gottes (1. Kor. 4,1) und auch nach den Erfordernissen der alten Kirchensatzungen hat der Presbyter die Amtsverpflichtung, die Kirche zu weiden und Christi geistliches Reich zu verwalten; wenn es aber so steht, dann gilt von all solchen Meßpriestern, die ihre Arbeit und ihren Lohn bloß beim Handel mit Messen finden, daß sie nicht nur ihre Amtspflicht unterlassen, sondern überhaupt kein rechtmäßiges Amt haben, das sie ausüben könnten. Denn es bietet sich ihnen gar keine Gelegenheit zur Unterweisung, und sie haben auch keine Gemeinde, die sie regieren könnten. Kurzum, es bleibt ihnen nichts außer dem Altar, um Christus darauf zu „opfern“ - das bedeutet aber, wie wir an anderer Stelle sehen werden, nicht etwa, Gott Opfer zu bringen, sondern den Teufeln!
IV,5,10
Ich berühre hier nicht die von außen hinzukommenden Gebrechen, sondern ausschließlich den inwendigen Schaden, der ihrer Gestaltung der Dinge von der Wurzel her anhaftet. Ich will noch ein Wörtlein zufügen, das in ihren Ohren übel klingen wird; aber weil es wahr ist, darum muß man es aussprechen: Alle Kanoniker, Dekane, Kaplane, Pröpste und all jene Leute, die sich von müßigen Priesterämtern ernähren, sind (mit den oben genannten Meßpriestern) auf eine Linie zu stellen! Denn was für einen Dienst können sie der Kirche leisten? Sie haben doch die Predigt des Wortes, die Sorge für die kirchliche Zucht und die Verwaltung der Sakramente als gar zu unbequeme Belastungen von sich abgeschoben! Was ist ihnen also übriggeblieben, auf Grund dessen sie sich rühmen könnten, sie seien wahre Presbyter? Selbstverständlich das Singen und das Gepränge der Zeremonien. Aber was hat das mit der Sache zu tun? Wenn sie sich auf die Gewohnheit, die Übung und den zwingenden Einfluß der langen Zeit berufen, so verweise ich demgegenüber auf Christi Bestimmung (des Amtes), in der er uns die wahren Presbyter beschrieben und damit gezeigt hat, was die haben müssen, die als solche angesehen werden wollen. Wenn sie nun aber ein so hartes Gesetz nicht zu tragen vermögen, daß sie sich der Regel Christi unterwerfen, so sollen sie wenigstens zulassen, daß diese Sache auf Grund der Autorität der ursprünglichen Kirche abgemacht wird. Aber sie
werden keineswegs besser daran sein, wenn über ihren Zustand nach den alten Kirchensatzungen geurteilt wird. Die Leute, die (heutzutage) zu Kanonikern entartet sind, sollten eigentlich Presbyter sein, so wie es einst die waren, die mit dem Bischof gemeinsam die Kirche leiteten und gleichsam im Hirtenamt seine Amtsgenossen waren. Jene sogenannten „Würdenträger in den Kapiteln“ (dignitates capitulares) haben überhaupt mit der wahren Regierung der Kirche nichts zu tun, noch viel weniger die Kaplanschaften und der sonstige Bodensatz solcher Titel. Wofür sollen wir sie deshalb alle miteinander halten? Auf jeden Fall schließt sie das Wort Christi und auch der Brauch der Alten Kirche von der Ehre des Presbyteramtes aus. Trotzdem behaupten sie, sie seien Presbyter. Aber man muß ihnen die Maske vom Gesicht reißen; dann werden wir finden, daß ihr ganzer Beruf mit jenem Amt der Presbyter, das uns die Apostel beschreiben und das in der ursprünglichen Kirche gefordert wurde, rein nichts zu tun hat und weit von ihm entfernt ist. Alle solchen Rangstufen - mit was für Titeln sie auch ausgezeichnet sein mögen - sind also neue Fündlein, die jedenfalls weder auf Gottes Stiftung, noch auf die Ordnung der Alten Kirche gestützt sind, und deshalb dürfen sie in der Ordnung des geistlichen Regiments, das die Kirche als von dem Mund des Herrn selber geheiligt empfangen hat, keinen Platz einnehmen. Oder - wenn sie lieber wollen, daß ich ungeschliffener und gröber rede -: da die Kapläne, Kanoniker, Dekane, Pröpste und dergleichen faule Bäuche nicht einmal mit dem kleinsten Finger irgendein Stücklein von jener Amtspflicht anrühren, die von den Presbytern notwendig verlangt wird, so ist es nicht zu ertragen, daß sie sich fälschlich solche Ehre anmaßen und dadurch Christi heilige Stiftung entweihen.
IV,5,11
Jetzt sind noch die Bischöfe und die Pfarrherren übrig. Ach, wenn sie sich doch anstrengten, bei ihrer Amtspflicht zu bleiben! Denn wir würden ihnen gern zugeben, daß sie ein frommes und herrliches Amt haben- wenn sie es nur ausübten! Aber wenn sie die ihnen anvertrauten Kirchen verlassen, die Sorge um sie auf andere abwälzen und trotzdem für „Hirten“ gehalten werden wollen, so tun sie gerade so, als ob das Amt eines Hirten darin bestände, nichts zu tun. Wenn sich ein Wucherer, der nie einen Fuß vor die Stadt gesetzt hätte, für einen Bauern oder Weingärtner ausgäbe, oder wenn sich ein Kriegsknecht, der fortgesetzt auf dem Schlachtfeld oder im Lager lebte, aber nie ein Gericht oder Bücher zu sehen bekommen hätte, für einen Rechtsgelehrten verkaufen wollte - wer wollte dann solche unsinnigen Nichtsnutzigkeiten ertragen? Aber diese Leute tun noch etwas wesentlich Widersinnigeres, indem sie als rechtmäßige Hirten der Kirche erscheinen und bezeichnet werden möchten und es doch nicht (einmal) sein wollen. Denn wie wenige sind unter ihnen, die auch nur zum Schein die Regierung ihrer Kirche führen! Die meisten verzehren ihr Leben lang die Einkünfte von Kirchen, die sie nicht einmal zum Zweck der Aufsichtsführung je besuchen. Andere kommen im Jahre einmal selber hin oder schicken ihren Verwalter, damit nichts an der Pacht in Verlust gerät. Als diese Verderbnis zuerst aufkam, da machten sich die, die diese Art von Müßiggang genießen wollten, noch durch (besondere) Privilegien frei; jetzt aber ist es ein seltenes Beispiel, wenn jemand in seiner Kirche wohnt. Sie sehen nämlich in den Kirchen nichts anderes als Landhäuser, deren Leitung sie ihren Vikaren gleich Verwaltern oder Pächtern übertragen. Aber das ist auch selbst dem natürlichen Empfinden zuwider, daß einer der Hirte einer Herde ist, der nie ein Schaf aus ihr zu sehen bekommen hat.
IV,5,12
Schon zur Zeit Gregors (I.) sind offenbar gewisse Keime des Übelstandes vorhanden gewesen, daß die Vorsteher der Kirchen in der Unterweisung recht nachlässig zu sein begannen; denn an einer Stelle führt er darüber ernste Klage. „Die Welt“, sagt er, „ist voll von Priestern, und doch findet man selten einen Arbeiter in der Ernte; denn wir übernehmen zwar das priesterliche Amt, aber das Werk, das zu diesem Amt gehört, das richten wir nicht aus“ (Predigten über die
Evangelien I,17,3). Ebenso: „Weil sie das Herzblut der Liebe nicht haben, darum wollen sie als Herren angesehen werden; aber daß sie Vater sind, das erkennen sie überhaupt nicht; den Platz der Niedrigkeit verwandeln sie in den Stolz der Herrschaft“ (Ebenda). Oder ebenso: „Aber wir, ihr Hirten, was tun wir, wenn wir den Lohn empfangen, aber keine Werkleute sind? ... Wir sind auf Dinge verfallen, die uns nichts angehen. Wir übernehmen das eine, aber wir tun etwas anderes. Wir verlassen den Dienst der Predigt, und wie ich sehe, werden wir zu unserer Strafe Bischöfe genannt, wir, die wir allein den Titel der Ehre, nicht aber den der Tugend führen“ (Ebenda). Wenn Gregor solch harte Worte gegen Leute gebraucht, die in ihrem Amte bloß weniger eifrig und fleißig waren - was würde er dann wohl, frage ich, sagen, wenn er sähe, daß unter den Bischöfen fast keiner oder jedenfalls nur selten einer, unter den übrigen kaum einer unter hundert je eine Kanzel besteigt? Denn man ist dermaßen von Sinnen geraten, daß es allgemein als eine Sache gilt, die unter der Würde eines Bischofs ist, wenn einer eine Predigt an das Volk hält. Zur Zeit des Bernhard (von Clairvaux) waren die Dinge bereits wesentlich schlimmer in Verfall geraten (als zu Gregors Zeiten); aber wir sehen auch, mit was für bitteren Vorwürfen er gegen den ganzen Stand losfährt; und doch ist anzunehmen, daß dieser damals nicht wenig besser in Ordnung war, als er es heute ist.
IV,5,13
Wenn jemand die ganze Gestalt des Kirchenregiments, wie sie heutzutage unter dem Papsttum besteht, gehörig erwägt und untersucht, so wird er finden, daß es keine Räuberhöhle gibt, in der die Räuber willkürlicher ohne Gesetz und Maß wüteten. Auf jeden Fall ist dort alles der Einsetzung Christi dermaßen unähnlich, ja fremd, man ist von den alten Einrichtungen und Sitten der Kirche dermaßen abgefallen, man lebt in solchem Widerspruch gegen Natur und Vernunft, daß man Christus gar keine größere Unehre antun kann, als indem man seinen Namen als Vorwand zur Verteidigung solch ordnungswidrigen Regiments benutzt. Wir sind - so sagt man - die Pfeiler der Kirche, die Obersten in der Religion, wir sind die Stellvertreter Christi, die Häupter der Gläubigen; denn die apostolische Vollmacht ist durch die Aufeinanderfolge (der Bischöfe) auf uns gekommen. Immerzu brüsten sie sich mit solchen Nichtsnutzigkeiten - als ob sie zu Klötzen sprächen! Jedesmal aber, wenn sie darauf pochen, so frage ich sie wiederum, was sie denn mit den Aposteln gemeinsam hätten. Denn es handelt sich hier nicht um eine erbliche Würde, die man einem im Schlafe übertragen könnte, sondern um das Predigtamt, dem sie so sehr aus dem Wege gehen. Und ähnlich: wenn wir erklären, ihr Regiment sei die Tyrannei des Antichrists, so wenden sie immerzu ein, es sei jene verehrungswürdige „Hierarchie“, die so oft von großen und heiligen Männern gepriesen worden sei. Als ob die heiligen Väter, wenn sie die kirchliche Hierarchie oder das geistliche Regiment, wie es ihnen von den Aposteln überliefert war, hoch rühmten, im Traum an dieses mißgestaltete und von Verwüstung erfüllte Chaos gedacht hätten, wo die Bischöfe entweder zuallermeist ungebildete Esel sind, die nicht einmal die ersten und bekanntesten Grundelemente des Glaubens kennen, oder auch Kinder, die eben frisch von der Säugamme kommen, wo, wenn es einige gibt, die etwas gelehrter sind - was jedoch selten der Fall ist -, diese das Bischofsamt für nichts anderes halten als für einen Titel von Prunk und Gepränge, wo die Vorsteher der Kirchen ebensowenig an das Weiden ihrer Herde denken wie der Schuster ans Ackerbauen, und wo alles in einer mehr als babylonischen Verwirrung so durcheinandergebracht ist, daß von der Einrichtung der Väter keine unversehrte Spur mehr zum Vorschein kommt.
IV,5,14
Wie sieht es nun aus, wenn wir jetzt auf den Lebenswandel zu sprechen kommen? Wo ist da wohl jenes „Licht der Welt“, das Christus fordert, wo ist das „Salz der Erde“ (Matth. 5,14.13)? Wo ist wohl jene Heiligkeit, die gleichsam als
beständige Lebensregel dienen könnte? Kein Stand unter den Menschen ist heutzutage berüchtigter wegen seiner Ausschweifungen, seiner Verweichlichung, seiner Vergnügungen, kurz jeder Art von Begierden, aus keinem Stand kommen geschicktere und erfahrenere Meister in allerlei Falschheit, Betrug, Verrat und Treulosigkeit, nirgendwo findet man soviel Getriebenheit und Verwegenheit, Schaden zu tun! Ich schweige noch von der Aufgeblasenheit und dem Hochmut, der Raubgier und der Wildheit. Ich schweige von der ungebundenen Willkür in allen Stücken der Lebensführung. Die Welt ist es dermaßen müde, sich dergleichen gefallen zu lassen, daß ich nicht befürchten muß, den Anschein zu erwecken, als ob ich etwas gar zu sehr übertriebe. Ich sage nur eins, was sie selber nicht werden leugnen können: wenn man auf Grund der alten Kirchensatzungen ein Urteil über ihren Lebenswandel sprechen sollte, so wäre unter den Bischöfen beinahe nicht ein einziger, unter den Vorstehern der Pfarreien nicht einer unter hundert, der nicht in den Bann getan oder wenigstens seines Amtes entsetzt werden müßte. Es hat den Anschein, als ob ich etwas Unglaubliches ausspräche, so sehr ist die alte Zucht, die eine schärfere Untersuchung über den Lebenswandel des Klerus vorzunehmen gebot, in Abgang geraten; aber die Verhältnisse sind tatsächlich so!
Jetzt sollen die, die unter der Fahne und Leitung des römischen Stuhles Kriegsdienst tun, ruhig hingehen und sich des Priesterstandes rühmen, der bei ihnen vorhanden ist. Jedenfalls stammt der, den sie haben, offenbar weder von Christus noch von seinen Aposteln, noch von den Vätern, noch von der Alten Kirche.
IV,5,15
Jetzt sollen die Diakonen hervortreten, dazu auch jene hochheilige Austeilung der kirchlichen Güter, die sie üben: Allerdings setzen sie ihre Diakonen keineswegs mehr zu diesem Behuf ein; denn sie tragen ihnen nichts anderes auf, als daß sie Altardienst verrichten, das Evangelium verlesen und singen und wer weiß was sonst für Possen treiben. Keine Rede von Almosen, keine Rede von der Fürsorge für die Armen, keine Rede von der ganzen Amtsaufgabe, die sie einstmals innehatten! Ich rede hier von der eigentlichen Einrichtung (des Diakonenamtes); denn wenn wir auf das blicken, was sie verrichten, dann haben sie tatsächlich kein Amt, sondern es handelt sich nur um eine Stufe zur Presbyterwürde. In einem einzigen Stück legen die, die in der Messe als Diakonen wirken, einen leeren Schein der alten Einrichtung an den Tag: sie nehmen nämlich vor der Konsekration die Opfergaben in Empfang. Die alte Gewohnheit bestand darin, daß sich die Gläubigen vor dem gemeinschaftlichen Genuß des heiligen Abendmahls gegenseitig küßten und ihre Almosen am Altar opferten; so gaben sie zunächst durch jenes Merkzeichen (den Kuß) und dann auch durch Wohltun selbst ihre Liebe zu erkennen. Der Diakon, der ja der Verwalter für die Armen war, nahm das, was gegeben wurde, in Empfang, um es zu verteilen. Heutzutage aber kommt den Armen von jenen Almosen ebensowenig zugute, als wenn sie (alle) ins Meer geworfen würden. Mit solchem lügenhaften „Diakonat“ verspottet man also die Kirche. Auf jeden Fall haben die Papisten darin nichts, was mit der apostolischen Stiftung oder auch mit dem, was die Alten beobachtet haben, eine Ähnlichkeit hätte.
Die Austeilung der Güter selbst aber haben sie anderswohin verbracht und so eingerichtet, daß man sich nichts Ordnungswidrigeres vorstellen kann. Wie nämlich die Räuber, nachdem sie den Menschen den Hals herumgedreht haben, die Beute unter sich verteilen, so machen sie es auch: nachdem das Licht des Wortes Gottes ausgelöscht und die Kirche gleichsam erwürgt ist, sind sie auf die Meinung geraten, daß alles, was man zu heiligem Gebrauch geweiht hat, dem Raub und der Ausplünderung preisgegeben sei. Deshalb haben sie es verteilt, und dann hat sich jeder errafft, soviel er vermochte.
IV,5,16
Hier sind alle jene alten Grundsätze, die wir dargelegt haben, nicht allein durcheinandergebracht, sondern ausgetilgt und zunichte gemacht. Das beste Stück (aus den Kirchengütern) haben die Bischöfe und die städtischen Presbyter (Stadtpriester), die, durch diese Beute reich geworden, in Kanoniker verwandelt worden sind, plündernd untereinander verteilt. Daß die Verteilung trotzdem unter Tumult vor sich gegangen ist, wird daran offenbar, daß sie bis auf den heutigen Tag über die (gegenseitigen) Grenzen miteinander im Streite liegen. Wie dem auch sei - durch diese Abmachung ist dafür gesorgt, daß von allen Gütern der Kirche nicht ein einziger Pfennig an die Armen gelangt, denen sie doch wenigstens zur Hälfte zukamen. Denn die Kirchensatzungen sprechen ihnen ausdrücklich den vierten Teil (des Kirchenvermögens) zu, und ein weiteres viertel weisen sie den Bischöfen zu dem Zweck zu, daß sie es zur Gastfreiheit und zu anderen Pflichten der Wohltätigkeit ausgeben. Ich schweige davon, was die Kleriker mit ihrem Anteil machen und zu welchem Gebrauch sie ihn verwenden sollten; denn ich habe bereits zur Genüge dargetan, daß auch der Rest, der für die Kirchen, Gebäude und andere Ausgaben bestimmt ist, in der Not den Armen zur Verfügung stehen muß. Ich frage nur: wenn diese Papisten auch nur einen einzigen Funken Gottesfurcht im Herzen hätten - würden sie dann das Bewußtsein ertragen können, daß alles, was sie an Nahrung und Kleidung wenden, aus Diebstahl, ja aus Tempelraub herrührt? Aber weil sich diese Leute von Gottes Gericht gar wenig rühren lassen, so sollten sie doch wenigstens bedenken, daß es Menschen sind, mit Empfinden und Vernunft begabt, denen sie weismachen wollen, sie hätten in ihrer Kirche so herrliche und wohlgeordnete Stände, wie sie es rühmend zu behaupten pflegen. Sie sollen mir doch nur kurz antworten, ob denn die Diakonie wirklich die willkürliche Freiheit zum Stehlen und Rauben ist. Wenn sie das leugnen, dann müssen sie auch notgedrungen eingestehen, daß sie keinerlei Diakonie mehr haben; denn bei ihnen ist die ganze Verwaltung der Kirchengüter offenkundig zu einer heiligtumsschänderischen Ausraubung geworden!
IV,5,17
Aber hier wenden sie nun eine ganz feine Deckfarbe an: sie sagen nämlich, durch diese Prachtentfaltung werde die Würde der Kirche in sehr geziemender Weise aufrechterhalten. Sie haben auch in ihrer Sekte gewisse Leute, die dermaßen unverschämt sind, daß sie offen zu rühmen wagen, jene Weissagungen, mit denen die alten Propheten die Herrlichkeit des Reiches Christi beschreiben, gingen erst dadurch in Erfüllung, daß am Priesterstande solch königliche Pracht sichtbar sei. Gott hat doch, so sagen sie, seiner Kirche verheißen: „Könige werden kommen und vor dir anbeten und dir Gaben zutragen“ (Ps. 72,10f.; nicht Luthertext), er hat doch verheißen: „Mache dich auf, mache dich auf, Zion! Zieh deine Stärke an, schmücke dich herrlich, Jerusalem! ... Sie werden aus Saba alle kommen, Gold und Weihrauch bringen und des Herrn Lob verkündigen. Alle Herden in Kedar sollen zu dir versammelt werden ...” (Jes. 52,1; 60,6f.)! Diese Weissagungen, so meinen sie, sind doch nicht umsonst geschehen! Wenn ich nun diese Frechheit ausführlich widerlegen wollte, so müßte ich fürchten, ich könnte albern erscheinen. Deshalb habe ich keine Lust, ohne Grund Worte zu verlieren. Ich frage aber doch: wenn nun irgendein Jude solche Zeugnisse mißbrauchen würde, was würden sie ihm dann für eine Erklärung geben? Sie würden selbstverständlich seinen Stumpfsinn tadeln, weil er das, was geistlich über Christi geistliches Reich gesagt ist, auf Fleisch und Welt bezöge. Denn wir wissen, daß uns die Propheten unter dem Bilde irdischer Dinge Gottes himmlische Herrlichkeit abgezeichnet haben, die in der Kirche leuchten soll. Denn an jenen Segnungen, die die Worte der Propheten
zum Ausdruck bringen, hat die Kirche niemals weniger Überfluß gehabt als unter den Aposteln, und doch geben alle Leute zu, daß damals die Kraft des Reiches Christi in höchster Blüte stand! Was haben nun jene Aussagen der Propheten für einen Sinn? Doch diesen: alles, was je kostbar, erhaben und herrlich ist, das muß dem Herrn unterworfen werden. Was da aber ausdrücklich von den Königen zu lesen steht, nämlich daß sie Christus ihre Gewalt unterstellen, ihm ihre Kronen zu Füßen werfen und der Kirche ihre Reichtümer weihen werden - wann soll das wohl, so wird man (mit mir) sagen, wahrhaftiger und völliger in Erfüllung gegangen sein als damals, als Theodosius den Purpur von sich warf, die kaiserlichen Machtzeichen hinter sich ließ und sich wie irgendein Mensch aus dem Volke vor Gott und der Kirche zu feierlicher Buße unterwarf? Wann soll es vollständiger erfüllt worden sein als damals, als er selbst und andere fromme Fürsten seinesgleichen ihren Eifer und ihre Sorge an die Erhaltung der reinen Lehre in der Kirche und an die Unterstützung und Schirmung der rechtgesinnten Lehrer wandten? Wie rein gar nicht aber dazumal die Priester in überflüssigem Besitz schwelgten, das gibt ein einziges Wort der Synode von Aquileja, deren Vorsitz Ambrosius führte, genugsam zu erkennen: „An den Dienern des Herrn ist Armut glorreich“. Sicherlich besaßen damals die Bischöfe einiges Vermögen, mit dessen Hilfe sie der Kirche einen sichtbaren Glanz hätten geben können, wenn sie gemeint hätten, dergleichen sei der wahre Zierat der Kirche. Aber da sie wußten, daß der Amtspflicht der Hirten nichts mehr zuwider ist, als durch die Genüsse der Tafel, die Pracht der Gewänder, die Größe der Dienerschaft und die Großartigkeit der Paläste Glanz zu entfalten und Hoffart zu treiben, so befleißigten sie sich und huldigten sie der Demut und Bescheidenheit, ja, der Armut selbst, die Christus unter seinen Dienern geheiligt hat.
IV,5,18
Aber um nicht zu weitschweifig zu werden, wollen wir wiederum in einer kurzen Summe zusammenfassen, wie weit die heutzutage geübte Austeilung oder (vielmehr) Verschwendung der Kirchengüter von der wahren Diakonie entfernt ist, wie sie uns das Wort Gottes ans Herz legt und wie sie auch die Alte Kirche gewahrt hat. Was man auf die Ausschmückung der Kirchengebäude verwendet, das ist, so behaupte ich, falsch angewandt, wofern nicht das Maß gehalten wird, das die Natur der Heiligtümer vorschreibt und das uns auch die Apostel und andere heilige Väter durch Unterweisung wie durch ihr eigenes Vorbild vorgezeichnet haben. Aber was bekommt man davon heutzutage in den Kirchen zu sehen? Alles, was - ich sage nicht: nach jener ursprünglichen Schlichtheit, sondern - überhaupt nach irgendeinem anständigen Mittelmaß geartet ist, das wird verächtlich beiseitegeschoben. Allgemein findet nur das Billigung, was nach Üppigkeit und nach der Verderbnis der Zeit schmeckt. Unterdessen ist man so weit davon entfernt, die gehörige Fürsorge für die lebendigen Tempel walten zu lassen, daß man lieber viele tausend Arme am Hunger zugrunde gehen lassen würde, als auch nur den geringsten Kelch oder das geringste Krüglein zu zerbrechen, um ihren Mangel zu beheben. Um nicht von mir aus etwas allzu Hartes auszusprechen, möchte ich nur, der fromme Leser würde einmal folgendes bedenken: wenn der oben genannte Bischof Exuperius von Toulouse, wenn Acatius, wenn Ambrosius oder irgendeiner ihresgleichen heute von den Toten auferstehen sollte - was sollte er wohl sagen? Diese Männer würden es wahrscheinlich nicht gutheißen, daß man bei solcher Not der Armen die Güter einem anderen Zweck zuführte, als ob sie (zu ihrem eigentlichen Zweck) überflüssig wären! Ich will noch davon schweigen, daß die Verwendungsarten, denen man sie dienen läßt, selbst dann in vieler Hinsicht schädlich, aber in keiner Weise nutzbringend wären, wenn es keine Armen gäbe. Aber ich lasse die Menschen beiseite. Diese Güter sind doch Christus geheiligt, und deshalb müssen sie auch nach seinem Urteil verteilt werden. Vergebens werden die Papisten aber so tun, als ob sie den Teil für Christus aufgewandt hätten, den sie ohne seinen Befehl ver-
schwendet haben. Allerdings - um die Wahrheit zu sagen -: durch diese Ausgaben (nämlich für die Kirchengebäude) geht von den ordentlichen Einkünften der Kirche nicht sehr viel verloren. Denn die Bistümer mögen noch so reich, die Abteien noch so fett, die Pfarrpfründen schließlich mögen noch so zahlreich, noch so glänzend sein, so reichen sie doch alle nicht hin, um der Gefräßigkeit der Priester zu genügen. Es ist vielmehr so: sie wollen sich selbst schonen, und deshalb bringen sie das Volk durch Aberglauben dazu, daß es die Mittel, die eigentlich den Armen zugute kommen müßten, auf die Erbauung von Kirchengebäuden, die Errichtung von Standbildern, den Kauf von Gefäßen und den Erwerb kostbarer Gewänder verwendet. Auf diese Weise werden die täglichen Almosen von diesem Abgrund verschlungen.
IV,5,19
Was soll ich nun von den Einkünften, die sie aus Grundstücken und Besitztümern empfangen, anders sagen, als was ich bereits dargelegt habe und was auch vor aller Augen ist? Wir sehen ja, mit was für einer Treue die Leute, die man Bischöfe und Äbte nennt, den größten Teil davon verwalten. Was ist es für ein Wahnwitz, hier kirchliche Ordnung zu suchen? Ist es etwa schicklich, daß die, deren Leben ein einzigartiges Vorbild der Genügsamkeit, Bescheidenheit, Enthaltsamkeit und Demut sein sollte, in der Zahl ihrer Dienerschaft, im Glanz ihrer Häuser und im Prunk ihrer Gewänder und Mähler mit dem Wohlleben der Fürsten wetteifern? Gottes ewige und unverletzliche Weisung verbietet ihnen doch, nach schnödem Gewinn zu trachten, und verlangt von ihnen, daß sie mit schlichter Nahrung zufrieden sind (Tit. 1,7); wie sehr steht aber dann auch dies zu ihrer Amtspflicht im Widerspruch, daß sie nicht allein auf Dörfer und Burgen die Hand legen, sondern sich auch auf die ausgedehntesten Fürstentümer losstürzen und schließlich ganze Reiche mit Beschlag belegen? Wenn sie das Wort Gottes verachten, was wollen sie dann (wenigstens) auf jene Verordnungen der Synoden antworten, in denen festgesetzt wird, der Bischof solle nicht weit von der Kirche sein Häuslein haben, sein Tisch und Hausrat solle schlicht sein? Was wollen sie zu jenem Ausspruch der Synode von Aquileja sagen, in welchem gerühmt wird, an den Priestern des Herrn sei Armut etwas Glorreiches? Denn die Weisung, die einst Hieronymus dem Nepotian erteilte, es sollten zu seinem Tisch die Armen und die Fremdlinge und mit ihnen Christus als Tischgast Zugang haben, die werden sie wahrscheinlich als gar zu streng verwerfen! Aber was er gleich anfügt, das werden sie sich schämen zu leugnen, nämlich: der Ruhm eines Bischofs sei es, für den Besitz der Armen zu sorgen, eine Schande für alle Priester aber, wenn sie nach eigenen Reichtümern trachteten. Dies aber können sie nicht annehmen, ohne sich allesamt zur Schmach zu verurteilen. Aber es ist nicht erforderlich, sie hier härter zu verfolgen, weil ich keine andere Absicht hatte als zu beweisen, daß bei ihnen schon seit langem der rechtmäßige Stand der Diakonen verschwunden ist. Das wollte ich zeigen, damit sie sich dieses Titels nicht weiterhin zum Preis ihrer Kirche hochmütig rühmten. Und ich glaube, daß ich das genugsam vollbracht habe.
Sechstes Kapitel
Von der Obergewalt des römischen Stuhles
IV,6,1
Bisher haben wir diejenigen Rangstufen in der Kirche behandelt, die bereits bei der Regierung der Alten Kirche bestanden haben, hernach aber mit der Zeit verderbt und dann mehr und mehr verfälscht worden sind und heute in der päpstlichen Kirche nur noch ihren Namen beibehalten haben, in Wirklichkeit aber nichts anderes als Masken darstellen. Diese Erörterung hatte den Zweck, daß der fromme Leser auf Grund des Vergleiches ein Urteil darüber gewinnen sollte, was die Römischen eigentlich für eine Kirche haben, um derentwillen sie uns der Kirchenspaltung (schisma) beschuldigen, weil wir uns ja von ihr geschieden haben.
Das Haupt aber und die Spitze der ganzen Stufenordnung, nämlich die Obergewalt (den „Primat“) des römischen Stuhls, von der aus sie zu beweisen bestrebt sind, daß allein bei ihnen die katholische Kirche sei, haben wir dabei nicht berührt. Denn diese Obergewalt hat ihren Ursprung weder aus der Einsetzung Christi noch aus der Gepflogenheit der Alten Kirche genommen - im Gegensatz zu den oben genannten Ämtern, die, wie wir gezeigt haben, von der alten Zeit ausgegangen sind, freilich so, daß sie durch die Verderbnis der Zeiten ganz und gar entartet sind, ja, eine völlig neue Gestalt angenommen haben.
Und trotzdem suchen die Römischen der Welt einzureden, das vornehmste und nahezu einzige Band der kirchlichen Einheit sei dann gegeben, wenn wir dem römischen Stuhle anhingen und im Gehorsam gegen ihn verharrten. Die Stütze, sage ich, auf die sie vor allem bauen, wenn sie uns die Kirche absprechen und sie sich selber zueignen wollen, besteht in der Behauptung, sie besäßen eben das Haupt, von dem die Einheit der Kirche abhinge und ohne das sie notwendig zerspringen und zerbrechen müßte. Sie meinen das nämlich so: die Kirche sei gewissermaßen ein unvollständiger, verstümmelter Leib, wenn sie nicht dem römischen Stuhl, gleichsam als ihrem Haupte, unterworfen sei. Wenn sie also über ihre „Hierarchie“ Erörterungen anstellen, so nehmen sie ihren Ausgangspunkt stets bei dem Grundsatz: Der Bischof von Rom ist gleichsam der Statthalter Christi, der das Haupt der Kirche ist; als solcher hat er an Christi Statt die Führung der gesamten Kirche, und die Kirche ist nur dann recht eingerichtet, wenn der römische (Bischofs-) Stuhl über alle anderen die Obergewalt innehat. Deshalb müssen wir auch nachprüfen, wie es hierum steht, damit wir nichts übergehen, was zum rechten Regiment der Kirche gehört..
IV,6,2
Die gestellte Frage soll also sein, ob es zur wahren Gestalt der von ihnen so genannten „Hierarchie“ oder der kirchlichen Leitung erforderlich ist, daß ein (Bischofs-) Sitz unter den anderen an Würde und Macht den Vorrang hat, so daß er also das Haupt des ganzen Leibes wäre. Wir unterwerfen aber die Kirche doch gar zu unbilligen Gesetzen, wenn wir ihr solche Notwendigkeit ohne das Wort Gottes auferlegen. Wollen also unsere Widersacher das, was sie verlangen, auch beweisen, so müssen sie zunächst zeigen, daß diese Ordnung von Christus eingesetzt sei.
Zu diesem Zweck führen sie aus dem Gesetz den Hohenpriester an, ebenso auch das oberste Gericht, das Gott in Jerusalem eingesetzt hatte. Aber darauf
ist leicht zu antworten, und zwar auf vielfältige Weise, sofern sich die Widersacher an einer einzigen Antwort nicht genügen lassen.
Zunächst: es gibt keinen zwingenden Grund, das, was in einem Volke von Nutzen war, auf die ganze Welt auszudehnen. Ja, es wird doch wohl etwas wesentlich anderes sein, ob es sich um ein einziges Volk oder um die ganze Welt handelt! Die Juden waren doch ringsum von Götzendienern umgeben, und damit sie nun nicht durch eine Vielartigkeit von Religionen auseinandergezogen wurden, so hat Gott den Sitz seiner Verehrung mitten im Schoß des Landes aufgerichtet; dort hat er auch einen einzigen Vorsteher eingesetzt, auf den sie alle ihren Blick richten sollten, um dadurch besser in der Einheit erhalten zu werden. Jetzt aber ist doch die wahre Religion über die ganze Welt verbreitet, und wer sieht da nicht, daß es völlig widersinnig wäre, wenn man die Regierung des Ostens und des Westens einem einzigen Menschen übergäbe? Das wäre genau so, als wenn jemand die Behauptung aufstellte, die ganze Welt müsse von einem einzigen Amtmann regiert werden, und zwar, weil eben ein einziges Gebiet nicht mehrere Amtmänner hätte!
Aber es gibt noch einen zweiten Grund, weshalb jene (oben genannte) Tatsache nicht als Beispiel genommen werden darf. Jedermann weiß doch, daß jener Hohepriester ein Vorbild auf Christus gewesen ist. Nun ist aber „das Priestertum verändert“, also „muß auch das Gesetz verändert werden“ (Hebr. 7,12). Auf wen ist nun aber das Priestertum übertragen worden? Doch ganz gewiß nicht auf den Papst, wie dieser unverschämt zu rühmen wagt, wenn er diese Aussage auf sich bezieht, sondern auf Christus, der das Amt ohne jeglichen Statthalter oder Nachfolger ausübt und demgemäß auch die Ehre keinem anderen überläßt. Denn dieses (Hohe-) Priesteramt besteht nicht nur in der Lehre, sondern in der Versöhnung Gottes, die Christus durch seinen Tod vollbracht hat, und in jener Fürsprache, die er jetzt bei dem Vater übt.
IV,6,3
Es geht also nicht an, daß sie uns an jenes Beispiel, das doch, wie wir sehen, zeitlich gewesen ist, festbinden, als ob es ein fortwährendes Gesetz sei.
Aus dem Neuen Testament haben sie nur eine Tatsache, um sie zur Bekräftigung ihrer Meinung vorzubringen: nämlich, daß nur zu einem Apostel gesagt wurde: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeinde“ (Matth. 16,18), und ebenso: „Petrus, hast du mich lieb? ... Weide meine Schafe“ (Joh. 21,15-17; nicht ganz Luthertext).
Sollen aber nun solche Beweise tragfest sein, so müssen die Papisten vor allem zeigen, daß der, dem die Weisung zuteil wird, er solle Christi Herde weiden, damit die Macht über alle Kirchen anvertraut erhält; ferner müssen sie nachweisen, daß „Binden“ und „Lösen“ nichts anderes bedeutet, als die Führung der ganzen Welt innezuhaben.
Wie nun aber Petrus vom Herrn jenen Auftrag empfing, so ermahnt er wiederum alle anderen Presbyter, die Kirche zu weiden (1. Petr. 5,2). Daraus läßt sich die Folgerung ziehen, daß dem Petrus entweder durch jenes Wort des Herrn gar nichts gegeben worden ist, das er vor anderen voraus gehabt hätte, oder aber daß Petrus das Recht, das er empfangen hatte, mit den anderen in gleichem Maße geteilt hat. Wir haben aber, damit wir nicht umsonst streiten, an anderer Stelle aus dem Munde Christi eine klare Auslegung, (die uns zeigt,) was „Binden“ und „Lösen“ bedeutet; es bedeutet nämlich, die Sünden zu „behalten“ und zu „erlassen“ (Joh. 20,23). Wie aber solches „Binden“ und „Lösen“ geschieht, das zeigt uns die ganze Schrift immer wieder; besonders klar aber gibt es uns Paulus zu verstehen, indem er erklärt, die Diener des Evangeliums hätten den Auftrag, die Menschen mit Gott zu versöhnen, und zugleich hätten sie die Vollmacht, gegen die, welche solche Wohltat verschmähten, Strafe zu üben (2. Kor. 5,18; 10,6).
IV,6,4
Wie unwürdig nun die Papisten jene Stellen verdrehen, die das „Binden“ und „Lösen“ erwähnen, das habe ich bereits an anderer Stelle gestreift, und es wird erst recht bald hernach ausführlicher zu entfalten sein. Jetzt ist es nur erforderlich, daß wir zusehen, was sie aus jener berühmten Antwort Christi an Petrus herausholen. Christus hat dem Petrus „des Himmelreichs Schlüssel“ verheißen, er hat ihm zugesagt, was er auf Erden binden werde, das solle auch im Himmel gebunden sein (Matth. 16,19). Wenn nun über den Ausdruck „Schlüssel“ und über die Art des „Bindens“ unter uns Einstimmigkeit herrschte, so würde jeder Streit sofort aufhören. Denn auch der Papst würde gerne die den Aposteln beigelegte Aufgabe fahrenlassen; denn sie ist voll Arbeit und Mühsal und würde ihm sein Wohlleben austreiben, ohne ihm irgendwelchen Gewinn zu bringen.
Da uns nun die Himmel durch die Lehre des Evangeliums aufgetan werden, so wird diese in einem treffenden Vergleich mit dem Namen „Schlüssel“ ausgezeichnet. Dann werden aber die Menschen auf keine andere Weise „gebunden“ und „gelöst“ als dadurch, daß die einen im Glauben mit Gott versöhnt, die anderen aber durch ihren Unglauben nur noch tiefer verstrickt werden. Wenn sich nun der Papst nur dies herausnähme, so würde nach meiner Ansicht niemand dasein, der ihm das neiden oder deswegen mit ihm Streit anfangen wollte.
Tatsächlich aber sagt dem Papst diese Nachfolgerschaft, die doch mühselig und keineswegs einträglich ist, durchaus nicht zu, und deshalb entsteht nun der Ausgangspunkt des Streites (zwischen ihm und uns) eben an der Frage, was denn Christus dem Petrus verheißen habe. Ich ziehe aus dem Tatbestand selbst die Folgerung, daß mit dieser Verheißung ausschließlich die Würde des apostolischen Amtes bezeichnet wird, die sich von der Last dieses Amtes nicht abtrennen läßt. Denn wenn man jene Bestimmung (der Begriffe „Binden“ und „Lösen“) annimmt, die ich oben aufgestellt habe - und die kann man nur aus Unverschämtheit verwerfen -, dann wird hier dem Petrus nichts gegeben, das nicht auch seinen Amtsgenossen gemeinsam gewesen ist; denn sonst würde nicht nur den Personen Unrecht zugefügt, sondern es würde auch die Majestät der Lehre selbst ans Hinken geraten.
Dagegen erheben nun die Papisten Einspruch. Aber ich bitte dich, was soll es ihnen helfen, an diesen Felsen anzustoßen? Denn sie werden es nicht ändern können, daß die Apostel, wie ihnen allen die Predigt des gleichen Evangeliums aufgetragen war, so auch gemeinsam mit der Vollmacht zum Binden und Lösen ausgerüstet waren. Die Papisten sagen: „Als Christus dem Petrus die Verheißung gab, er wolle ihm die Schlüssel geben, da hat er ihn doch zum Oberhaupt der ganzen Kirche eingesetzt.“ Aber was er damals dem einen Apostel verheißen hat, das hat er an anderer Stelle allen andern zugleich übertragen und gleichsam in die Hand gegeben (Matth. 18,18; Joh. 20,23)! Wenn nun damit allen eben das Recht zugestanden worden ist, das einem verheißen war, worin soll dann der Vorrang dieses einen bestehen? „Seine Sonderstellung“, sagen sie, „bestand darin, daß er dieses Recht sowohl gemeinsam (mit den anderen) erhielt als auch für sich besonders, während es den anderen nur gemeinsam gegeben wurde.“ Was wollen sie aber anfangen, wenn ich jetzt mit Cyprian und Augustin antworte, Christus habe das nicht etwa getan, um einen Menschen den anderen vorzuziehen, sondern um auf diese Weise die Einheit der Kirche hochzuhalten? Cyprian sagt nämlich so: in der Person eines einzigen Menschen habe der Herr allen die Schlüssel gegeben, um die Einheit aller aufzuzeigen; denn die anderen seien ja eben das gleiche gewesen, was auch Petrus war, mit gleichem Anteil an Ehre und Macht ausgestattet; Christus aber habe bei einem den Anfang gemacht, um damit zu zeigen, daß seine Kirche eine sei (von der Einheit der katholischen Kirche 4). Augustin aber
erklärt: „Wenn in Petrus nicht das Geheimnis der Kirche wäre, so würde der Herr nicht zu ihm sagen: ‚Dir werde ich die Schlüssel geben’; denn wenn das zu Petrus (allein) gesagt ist, dann hat die Kirche die Schlüssel nicht; wenn aber die Kirche die Schlüssel hat, dann bezeichnete Petrus, als er die Schlüssel empfing, die ganze Kirche“ (Predigten zum Johannesevangelium 50, 12). Und an anderer Stelle sagt er: „Es waren doch alle (von Christus) gefragt, aber Petrus allein antwortete: ‚Du bist Christus ...’; da wurde zu ihm gesagt: ‚Ich will dir die Schlüssel geben ...’ - als ob er die Gewalt, zu binden und zu lösen, allein empfangen hätte; weil er jene Antwort aber allein für die anderen gegeben hatte und demgemäß auch diesen Auftrag mit den anderen zusammen und gleichsam als einer, der die Einheit selbst in seiner Person darstellte, empfangen hat, darum wird er allein für alle genannt, weil ja zwischen allen die Einheit besteht“ (Predigten zum Johannesevangelium 11,5).
IV,6,5
Ja, sagt man, aber es steht doch irgendwo zu lesen, daß das Wort: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeinde“ (Matth. 16,18), (je) zu einem anderen gesagt worden ist! Als ob Christus hier von Petrus etwas anderes aussagte als Paulus und auch Petrus selber von allen Christen! Paulus nämlich erklärt Christus für den vornehmsten Eckstein, auf den alle erbaut werden sollen, die zu einem Tempel erwachsen, der dem Herrn heilig ist (Eph. 2,20-22). Petrus aber gebietet uns, „lebendige Steine“ zu sein, um als solche, auf jenen „auserwählten und köstlichen“ Stein gegründet, durch dieses Band und diese Zusammengefügtheit mit unserem Gott und untereinander verbunden zu sein (1. Petr. 2,5ff.). Ja, sagen sie, aber Petrus steht trotzdem vor allen, weil er in besonderer Weise den Namen (Fels, Stein) innehat. Ganz sicher gestehe ich dem Petrus gern die Ehre zu, daß er im Gebäu der Kirche unter den ersten seinen Platz hat oder - wenn sie auch das verlangen - unter allen Gläubigen der erste ist. Aber ich werde nicht zulassen, daß sie daraus ableiten, er habe über die anderen eine Obergewalt. Was soll das auch für ein Schlußverfahren sein, wenn man sagt: er übertraf die anderen an Glut des Eifers, an Unterweisung und Geistesgröße - also hat er auch Macht über sie? Als ob man nicht (dann auch) mit besserem Schein folgern könnte: Andreas steht nach dem Rang vor Petrus, weil er ihm zeitlich (in der Jüngerschaft) vorangegangen ist und ihn zu Christus hingeführt hat (Joh. 1,40.42)! Aber das lasse ich beiseite. Petrus möge sicherlich den ersten Platz haben. Aber es besteht doch ein großer Unterschied zwischen rangmäßiger Ehre und - Gewalt. Wir sehen, wie die Apostel dem Petrus durchweg die Aufgabe erteilt haben, in der Versammlung das Wort zu führen und gleichsam mit Berichten, Ermahnen und Ermuntern voranzugehen. Von einer (besonderen) Gewalt dagegen (die Petrus gehabt hätte) lesen wir nirgendwo ein Wort.
IV,5,6
Doch sind wir mit dieser Erörterung noch nicht beschäftigt. Für den Augenblick möchte ich nur dies feststellen: wenn unsere Gegner allein aus dem Namen des Petrus (der mit „Fels“ in Zusammenhang gebracht ist) dessen Herrschaft über die gesamte Kirche aufrichten wollen, so ist das eine gar zu oberflächliche Beweisführung. Denn jene alten Albernheiten, mit denen sie anfangs den Menschen etwas vorzumachen versuchten, sind keiner Widerlegung, ja, auch keiner Erwähnung wert. Sie sagten da, auf Petrus sei die Kirche gegründet, weil es doch hieße: „Auf diesen Felsen ...” So haben aber, wird man sagen, einige von den (Kirchen-) Vätern geredet! Gewiß, aber hier erhebt doch die ganze Schrift Einspruch, und wozu will man unter diesen Umständen die Autorität dieser Kirchenväter gegen Gott vorschützen? Ja, wozu streiten wir denn um den Sinn dieser Worte, als ob er dunkel oder zweideutig wäre, wo doch gar nichts Klareres und Gewisseres hätte gesagt werden können? Petrus hatte in seinem und der Brüder Namen bekannt, daß Christus der Sohn Gottes sei (Matth. 16,16). Auf diesen Felsen baut Christus seine Kirche, weil er, wie Paulus sagt, das einige Fundament ist, außer dem kein anderes gelegt
werden kann (1. Kor. 3,11). Ich verwerfe auch hier die Autorität der Väter nicht etwa deshalb, weil mir Zeugnisse von ihrer Seite zur Bestätigung meiner Behauptung abgingen, wenn ich sie heranzuziehen Lust hätte; nein, ich will, wie ich bereits ausführte, den Lesern nicht durch Streiten über eine so klare Sache unnütz lästig fallen, vor allem, da diese Angelegenheit von unseren Männern bereits vor langer Zeit mit ausreichender Gründlichkeit behandelt und entfaltet worden ist.
IV,6,7
Und doch kann tatsächlich niemand diese Frage besser lösen als die Heilige Schrift selber, wenn wir alle Stellen zueinanderbringen, an denen sie lehrt, was für ein Amt und was für eine Macht Petrus unter den Aposteln besessen, wie er sich verhalten hat und wie er auch von ihnen aufgenommen worden ist. Man gehe alle vorhandenen Berichte durch, so wird man nichts anderes finden, als daß er einer aus der Zahl der Zwölfe war, den anderen gleichgestellt, ihr Mitgenosse, aber nicht ihr Herr. Er bringt zwar in ihrem Rat vor, was je zu tun ist, und er ermahnt sie, was geschehen müsse; aber er hört zugleich auch auf die anderen, und er gibt ihnen nicht nur die Möglichkeit, ihre Meinung auszusprechen, sondern überläßt ihnen die Entscheidung; wo sie etwas festgesetzt haben, da folgt er und gehorcht (Apg. 15,5ff.). Als er an die Hirten schreibt, da gibt er seine Weisungen nicht auf Grund einer Befehlsgewalt, als ob er über ihnen stünde, sondern er behandelt sie als seine Amtsgenossen und ermahnt sie freundschaftlich, wie es unter Gleichgestellten zu geschehen pflegt (1. Petr. 5,1ff). Er wurde angeschuldigt, weil er zu Heiden eingegangen war; das geschah zwar, ohne daß er solchen Vorwurf verdient hätte, aber trotzdem antwortete er und reinigte er sich (Apg. 11,3ff.). Die Amtsgenossen beauftragten ihn, mit Johannes nach Samaria zu gehen - und er weigert sich nicht (Apg. 8,14). Indem die Apostel ihn aussenden, machen sie deutlich, daß sie ihn durchaus nicht für ihren Vorgesetzten halten; indem er selbst gehorcht und die ihm aufgetragene Sendung übernimmt, gibt er zu, daß er mit ihnen in Gemeinschaft steht, aber keine Herrschaft über sie ausübt.
Selbst wenn alle diese Berichte nicht vorhanden wären, so könnte uns doch allein der Brief an die Galater mit Leichtigkeit jeden Zweifel nehmen. Da behauptet Paulus fast zwei Kapitel hindurch nichts anderes, als daß er hinsichtlich der Würde des Apostelamtes dem Petrus gleichgestellt sei. Von da aus erinnert er daran, daß er zu Petrus gekommen sei, nicht etwa, um seine Unterworfenheit zu zeigen, sondern allein, um allen ihre Übereinstimmung in der Lehre bezeugt sein zu lassen. Er berichtet weiter, daß auch Petrus selbst nichts derartiges von ihm verlangt, sondern ihm „die rechte Hand“ (zum Zeichen) der Gemeinschaft gegeben hat, damit sie gemeinsam im Weinberg des Herrn arbeiteten. Er erklärt, daß ihm keine geringere Gnade unter den Heiden zuteil geworden sei als dem Petrus unter den Juden (Gal. 1,18; 2,8). Schließlich erzählt er, wie Petrus, als er nicht ganz treulich gehandelt hatte, von ihm zurechtgewiesen worden ist und dieser Zurechtweisung auch Gehorsam geleistet hat (Gal. 2,11-14). All dies macht offenbar, daß entweder zwischen Paulus und Petrus Gleichheit herrschte, oder daß jedenfalls Petrus den anderen gegenüber nicht mehr Macht besessen hat als diese ihm gegenüber. Dies aber behandelt Paulus, wie ich bereits sagte, mit voller Absicht: es sollte ihm keiner den Petrus oder den Johannes im Apostelamt vorziehen, weil diese eben seine Amtsgenossen, nicht aber seine Herren waren.
IV,6,8
Aber ich will ihnen einmal mit Bezug auf Petrus zugeben, was sie gern haben möchten; ich will also anerkennen, er sei wirklich der Oberste unter den Aposteln gewesen und habe an Würde einen Vorrang vor den übrigen gehabt. Selbst wenn ich das tue, so besteht doch keine Ursache, aus einem einzigartigen Beispiel eine allgemeine Regel zu machen und das, was einmal geschehen ist, auf ewige Zeiten zu beziehen: denn das ist eine völlig andere Sache.
Unter den Aposteln war (das will ich einmal zugeben) einer der oberste, weil sie eben wenige an Zahl waren. Wenn nun über zwölf Menschen ein einziger Mann gesetzt war - ergibt sich daraus etwa, daß auch über hunderttausend Menschen ein einziger Mann gesetzt werden muß? Daß die Zwölf einen Mann unter sich gehabt hatten, der sie alle regieren sollte, das wäre nicht verwunderlich. Denn die Natur bringt es mit sich und das Wesen der Menschen erfordert es, daß in jedem Kreise, auch dann, wenn alle an Macht gleich sind, doch einer gleichsam als Leiter wirkt, auf den die anderen blicken sollen. Es gibt keinen Rat ohne Bürgermeister, kein Gericht ohne Vorsitzenden oder Untersuchungführenden, kein Kollegium ohne Vorsteher, keine Genossenschaft ohne Meister. So läge nichts Widersinniges darin, wenn wir zugäben, daß die Apostel dem Petrus eine derartige Obergewalt (über ihren Kreis) übertragen hätten.
Aber was unter wenigen gilt, das läßt sich nicht gleich auf den gesamten Erdkreis beziehen, zu dessen Regierung ein einzelner Mensch allein nicht ausreicht. Aber, sagen sie, nicht weniger gilt in der Natur im allgemeinen wie auch in den einzelnen Teilen auch dies, daß ein oberstes Haupt über allen steht. Und für diese Behauptung entnehmen sie, wenn es Gott gefällt, den Beweis bei den Kranichen und Bienen, die sich auch allezeit ein Oberhaupt wählen und nicht mehrere. Allerdings lasse ich die von ihnen vorgebrachten Beispiele gelten. Aber strömen etwa aus der ganzen Welt die Bienen herbei, um sich einen einzigen König (!) zu wählen? Nein, die einzelnen Könige sind mit ihren eigenen Bienenkörben zufrieden! Ebenso hat auch unter den Kranichen jeder einzelne Schwarm seinen eigenen König. Was können (also) die Papisten aus diesen Beispielen anders gewinnen, als daß jeder einzelnen Kirche ihr besonderer Bischof zugeteilt sein muß? Dann verweisen sie uns auf Beispiele aus dem bürgerlichen Leben, sie ziehen das Wort aus Homer heran: „Vielherrschaft tut nicht gut“ (Ilias II,204), dazu auch das, was man im gleichen Sinne zur Empfehlung der Monarchie bei weltlichen Schriftstellern zu lesen bekommt. Die Erwiderung ist leicht zu geben: wenn Homers Ulysses oder andere Leute die Monarchie preisen, so geschieht das nämlich nicht in dem Sinne, als ob ein Mensch mit seinem Befehl die ganze Welt regieren sollte, sondern sie wollen zeigen, daß ein Reich nicht zwei Könige fassen kann und daß, wie einmal jemand gesagt hat, die Macht keinen Mitgenossen zu ertragen vermag (Lukan, Pharsalia I,92f.).
IV,6,9
Aber wir wollen es einmal so gelten lassen, wie sie es wollen, wir wollen einmal zugeben, es sei gut und nützlich, wenn die ganze Welt unter (einer) Monarchie stünde - es wäre allerdings höchst widersinnig; aber es möge einmal so sein! Selbst dann aber werde ich deswegen nicht zugeben, daß das gleiche auch für die Leitung der Kirche Geltung hätte. Denn die Kirche hat Christus zu ihrem einzigen Haupte, unter dessen Herrschaft wir alle miteinander verbunden sind, und zwar nach der Ordnung und der Gestalt der Regierung, die er selbst vorgeschrieben hat. Die Papisten fügen also Christus sehr großes Unrecht zu, wenn sie verlangen, ein einziger Mensch müsse die gesamte Kirche regieren, und wenn sie dabei den Vorwand benutzen, die Kirche könne eben ein solches Haupt nicht entbehren. Denn Christus ist das Haupt, „von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist und ein Glied am anderen hanget durch alle Gelenke, dadurch eins dem anderen Handreichung tut nach dem Werk eines jeglichen Gliedes in seinem Maße und macht, daß der ganze Leib wächst ...” (Eph. 4,15f.). Sieht man, wie der Apostel allen Menschen ohne jede Ausnahme in dem Leibe ihren Platz zuweist, die Ehre und den Namen des Hauptes aber Christus allein vorbehält? Sieht man, wie er allen einzelnen Gliedern ein bestimmtes Maß, eine festgesetzte und begrenzte Aufgabe zuerteilt, damit die Vollkommenheit der Gnade wie auch die höchste Regierungsgewalt bei Christus allein liege?
Es ist mir auch nicht unbekannt, was für eine Ausflucht die Papisten suchen, wenn man ihnen dies vorhält; sie sagen nämlich: Christus wird im eigentlichen Sinne das einige Haupt genannt, weil er allein kraft eigener Autorität und in seinem eigenen Namen regiert; aber das hindert nicht, daß es unter ihm noch ein zweites, „dienstbares Haupt“ gibt - so drücken sie sich aus! -, das auf Erden seine Vertretung führt. Aber mit dieser Ausflucht werden sie nichts zuwege bringen, wenn sie nicht zuvor gezeigt haben, daß Christus dieses Amt verordnet hat. Der Apostel nämlich lehrt, die ganze „Handreichung“ sei über die Glieder hin verstreut, die Kraft aber ströme von jenem einen himmlischen Haupte her (Eph. 4,16). Oder wenn sie etwas Deutlicheres hören wollen: da die Schrift bezeugt, daß Christus das Haupt ist, und da sie ihm allein diese Ehre zuschreibt, so darf diese nur dann auf einen anderen übertragen werden, wenn Christus selber ihn zu seinem Statthalter gemacht hat. Dies aber steht nicht nur nirgendwo zu lesen, sondern man kann es auf Grund von vielen Stellen reichlich widerlegen (Eph. 1,22; 4,15; 5,23; Kol. 1,18; 2,10).
IV,6,10
Paulus malt uns einige Male ein lebendiges Bild der Kirche vor Augen. Von dem einen (menschlichen) Haupte dagegen liest man dort nichts. Nein, es läßt sich vielmehr aus seiner Beschreibung die Folgerung ziehen, daß dies „eine Haupt“ mit Christi Einsetzung nichts zu tun hat. Christus hat uns durch seine Himmelfahrt seine sichtbare Gegenwart entzogen; dennoch ist er „aufgefahren ..., auf daß er alles erfüllte“ (Eph. 4,10). Die Kirche hat ihn also auch jetzt noch gegenwärtig und wird ihn allezeit gegenwärtig haben. Indem nun Paulus die Art und Weise schildern will, in der sich Christus zeigt, verweist er uns auf die Ämter, deren sich Christus bedient. „In uns allen“, sagt er, „ist der Herr, nach dem Maß der Gnade, das er jedem einzelnen Gliede hat zuteil werden lassen. Darum hat er einige zu Aposteln eingesetzt, andere aber zu Hirten, andere zu Evangelisten, andere zu Lehrern ...” (Eph. 4,7.11, ungenau). Weshalb sagt Paulus nicht, Christus habe einen Menschen über alle gesetzt, der seine Vertretung führen sollte? Denn die Stelle (die ja immerzu von der Einheit redet) erforderte das in höchstem Maße, und es hätte unter keinen Umständen ausgelassen werden dürfen, wenn es wahr wäre. Er sagt: „Christus ist bei uns“. Wieso? Durch das Dienstamt der Menschen, die Christus zur Leitung der Kirche eingesetzt hat! Weshalb sagt er nicht lieber: durch das „dienstbare Haupt“, dem er seine Stellvertretung aufgetragen hat? Er spricht ausdrücklich von Einheit: aber das ist Einheit in Gott und im Glauben an Christus. Den Menschen schreibt er nichts zu als einen gemeinsamen Dienst und dazu jedem einzelnen sein besonderes „Maß“ (Vers 16). Er hatte doch von dem „einen Leib“, dem „einen Geist“, von der einen „Hoffnung der Berufung“ gesprochen, er hatte gesagt: „ein Gott, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph. 4,4-6, ungenau) - weshalb fügt er in diesem Lobpreis der Einheit nicht auch gleich zu, es gebe auch einen obersten Bischof, der die Kirche in der Einheit erhalten solle? Es hätte gar nichts Passenderes gesagt werden können - vorausgesetzt nur, daß die Wirklichkeit sich so verhielt! Man möge diese Stelle eindringlich erwägen: es besteht kein Zweifel, daß Paulus hier durchaus das heilige, geistliche Regiment der Kirche hat darstellen wollen, das die Späteren dann als „Hierarchie“ bezeichnet haben. Dagegen hat er nicht nur keine Monarchie unter den Dienern (der Kirche) aufgerichtet, sondern er hat gezeigt, daß es keine gibt. Es besteht auch kein Zweifel, daß er die Art der Verbundenheit hat zum Ausdruck bringen wollen, in der die Gläubigen mit Christus, ihrem Haupte, zusammenhängen. Da erwähnt er nun nicht nur kein „dienstbares Haupt“, sondern er schreibt jedem einzelnen Gliede ein besonderes „Werk“ zu (Vers 16), nach dem Maße der Gnade, die jedem einzelnen zugeteilt ist. Es besteht auch kein Anlaß, daß sie über die Vergleichung der himmlischen mit der irdischen „Hierarchie“ scharfsinnig philosophieren; denn es ist nicht gefahrlos, in Bezug auf die himmlische über das Maß
hinaus klug sein zu wollen, und bei der Aufrichtung der irdischen soll man keinem anderen Vorbild folgen als dem, das der Herr selber in seinem Worte umschrieben hat.
IV,6,11
Ich will ihnen aber auch dies andere einmal durchgehen lassen, was sie allerdings bei vernünftigen Menschen nie und nimmer werden durchsetzen können, nämlich daß in der Person des Petrus für die Kirche eine Obergewalt aufgerichtet worden sei, und zwar so, daß sie durch fortwährende Aufeinanderfolge stets erhalten bleiben würde. Woraus wollen sie dann aber beweisen, daß der Sitz (dieser Obergewalt) in Rom aufgerichtet sei, so daß also jeder, der Bischof dieser Stadt wäre, auch die Herrschaft über die ganze Welt hätte? Mit welchem Recht binden sie diese Würde an einen Ort, obwohl sie doch ohne Erwähnung eines Ortes gegeben worden ist? Petrus, sagen sie, hat doch in Rom gelebt und ist dort gestorben! Wie ist es aber mit Christus selbst? Hat er nicht, solange er lebte, das Bischofsamt in Jerusalem geführt und hat er nicht durch sein Sterben das Priesteramt erfüllt? Der Oberste der Hirten, der höchste Bischof, das Haupt der Kirche vermochte dem Ort (seines Wirkens) keine Ehre zu erwerben - und Petrus, der ihm doch bei weitem nachsteht, hat es vermocht? Sind das nicht mehr als kindische Albernheiten? Christus - so sagt man - hat die Ehre der Obergewalt dem Petrus übertragen, Petrus aber hatte seinen Sitz in Rom, also hat er dort den Sitz dieser Obergewalt aufgerichtet. Auf diese Weise hätten denn wohl die Israeliten vorzeiten den Sitz der Obergewalt in der Wüste aufrichten müssen, wo Mose als höchster Lehrer und Oberster der Propheten sein Amt verrichtet hatte und gestorben war (Deut. 34,5)!
IV,6,12
Wir wollen aber zusehen, wie trefflich die Papisten ihren Beweis führen. Petrus, sagen sie, hatte unter den Aposteln die führende Stellung, deshalb muß die Kirche, in der er seinen Sitz hatte, dieses Vorrecht haben. Wo hatte Petrus aber zuerst seinen Sitz? In Antiochia, sagen sie. Also erhebt die Kirche zu Antiochia mit Recht den Anspruch auf die Obergewalt für sich! Sie geben zu, daß sie einst die erste gewesen ist. Dann aber sei, so behaupten sie, Petrus von dort weggezogen, und er habe die Ehre, die er mit sich brachte, nach Rom überführt. Es ist unter dem Namen des Papstes Marcellus ein Schreiben an die Presbyter von Antiochia erhalten, in dem er sich folgendermaßen ausspricht: „Der Sitz des Petrus befand sich anfangs bei euch; nachher ist er auf Weisung des Herrn nach hier übertragen worden. So hat die Kirche zu Antiochia, die einst die erste war, dem römischen Stuhl den Platz geräumt“ (Decretum Gratiani II,24,1,15). Aber durch was für ein Offenbarungswort hat der gute Mann gewußt, daß der Herr es so geboten habe? Denn wenn diese Sache rechtmäßig entschieden werden soll, so müssen die Papisten antworten, ob dieses Vorrecht nach ihrem Willen persönlich, sachlich oder aber teils persönlich, teils sachlich (mixtum) ist. Denn eins von diesen dreien muß es notwendig sein. Wenn sie nun sagen, es sei ein persönliches Vorrecht, so hat es also mit dem Ort nichts zu tun. Sagen sie aber, es sei sachlicher Art, so kann es dem Orte, sobald es ihm einmal gegeben ist, wegen des Todes oder Wegzugs der Person nicht genommen werden. Es bleibt also übrig, daß sie behaupten, es sei teils persönlicher, teils sachlicher Art; in diesem Falle aber darf sich die Betrachtung nicht einfach dem Ort zuwenden, sofern mit diesem nicht zugleich die Person in Beziehung steht. Sie mögen sich auswählen, was sie wollen - ich werde jedenfalls gleich entgegnen und mit Leichtigkeit beweisen, daß sich Rom ohne jeglichen Grund die Obergewalt anmaßt.
IV,6,13
Es möge aber einmal so sein! Geben wir zu, die Obergewalt wäre, wie sie schwatzen, von Antiochia nach Rom übertragen worden. Weshalb hat dann aber Antiochia nicht den zweiten Platz behalten? Denn wenn Rom deshalb die erste Stelle einnimmt, weil Petrus dort bis zum Schluß seines Lebens seinen Sitz hatte, wem soll man dann eher die zweite geben als der Stadt, in der er seinen ersten
Sitz gehabt hatte? Wie ist es denn gekommen, daß Alexandria den Vorrang vor Antiochia gewann? Wie reimt sich das, daß die Kirche eines (gewöhnlichen) Jüngers (Markus) dem Sitz des Petrus vorangeht? Wenn jeder Kirche eine Ehre gemäß der Würde ihres Begründers zukommt, was sollen wir dann auch von den anderen Kirchen sagen? Paulus nennt drei Männer, die als Säulen angesehen wurden, nämlich Jakobus, Petrus und Johannes (Gal. 2,9). Wenn nun der römische Bischofssitz dem Petrus zu Ehren den ersten Platz zugewiesen bekommt, verdienen dann nicht die Bischofssitze von Ephesus und Jerusalem, wo Johannes und Jakobus wirkten, den zweiten und dritten? Tatsächlich aber hatte unter den Patriarchaten Jerusalem früher den letzten Platz, und Ephesus konnte sich nicht einmal in der äußersten Ecke festsetzen! Auch andere Kirchen sind übergangen worden: sowohl alle, die Paulus gegründet hatte, als auch solche, in denen andere Apostel als Vorsteher gewirkt hatten. Der Sitz des Markus aber (Alexandria), der nur einer von den Jüngern war, ist zu Ehren gekommen. Die Papisten müssen nun entweder zugeben, daß diese Ordnung unangebracht war, oder aber sie müssen uns zugestehen, daß es gar keine fortdauernde Regel ist, daß jeder einzelnen Kirche der Ehrenrang zukommt, den ihr Begründer besessen hat.
IV,6,14
Allerdings sehe ich nicht, wieweit das, was sie von dem Amtsaufenthalt des Petrus in der Kirche zu Rom berichten, Glauben finden muß. Auf jeden Fall läßt sich das, was bei Eusebius steht, nämlich Petrus habe die Kirche dort fünfundzwanzig Jahre lang geleitet, mit Leichtigkeit widerlegen. Denn wie sich aus dem ersten und zweiten Kapitel des Briefs an die Galater mit Sicherheit ergibt, ist Petrus noch etwa zwanzig Jahre nach Christi Tod in Jerusalem gewesen (Gal. 1,18; 2,1ff.); dann ist er nach Antiochia gekommen (Gal. 2,11), und wie lange er dort gewesen ist, ist ungewiß. Gregor zählt sieben Jahre, Eusebius aber fünfundzwanzig. Aber man wird finden, daß der Zeitraum zwischen Christi Tod und dem Ende der Regierung des Nero, unter dem Petrus, wie man berichtet, getötet worden ist, bloß siebenunddreißig Jahre beträgt. Das Leiden des Herrn nämlich fällt in die Regierung des Tiberius, und zwar in deren achtzehntes Jahr. Wenn man nun (von den erwähnten siebenunddreißig Jahren) zwanzig Jahre abzieht, die Petrus nach dem Zeugnis des Paulus in Jerusalem verbracht hat, so bleiben höchstens siebzehn übrig. Diese muß man nun auf jene zwiefache Wirksamkeit als Bischof (in Antiochia und in Rom) verteilen. Hat sich Petrus lange in Antiochia aufgehalten, so hat er in Rom nicht verweilen können, es sei denn für ganz kurze Zeit. Eben dies läßt sich noch klarer zeigen. Paulus hat den Brief an die Römer von einer Reise aus geschrieben, als er nach Jerusalem zog (Röm. 15,25); dort wurde er gefangengenommen und dann später nach Rom geführt. Es ist also wahrscheinlich, daß dieser Brief vier Jahre vor seiner Ankunft in Rom geschrieben worden ist. In diesem Brief findet sich noch keine Erwähnung des Petrus, und eine solche hätte nicht unterbleiben können, wenn Petrus diese Kirche (damals) geleitet hätte. Ja, selbst am Ende (des Briefes), wo Paulus eine lange Liste von Frommen aufzählt, die er zu grüßen gebietet, eine Liste nämlich, in der er alle ihm bekannten Leute zusammenfaßt (Röm. 16,3-16), schweigt er von Petrus noch vollständig. Bei Menschen mit einigermaßen gesundem Urteil bedarf es hier auch keines langen und scharfsinnigen Beweises; denn der Sachverhalt selbst und der ganze Inhalt des Briefes bezeugt laut, daß Paulus den Petrus nicht hätte übergehen dürfen, wenn dieser in Rom gewesen wäre.
IV,6,15
Dann wurde Paulus gefangen nach Rom gebracht (Apg. 28,16). Lukas berichtet, daß er von den Brüdern empfangen worden ist (Apg. 28,15f.). Von Petrus kein Wort! Paulus schreibt von Rom aus an viele Kirchen. In einigen Briefen schreibt er im Namen einiger Männer Grüße. Aber er läßt nicht mit einem einzigen Wort erkennen, daß Petrus damals in Rom gewesen sei. Wer, das möchte ich doch wissen,
sollte wohl glauben, Paulus hätte schweigen können, wenn Petrus dort gewesen wäre? Ja, im Brief an die Philipper sagt er zunächst, er habe niemanden, der das Werk des Herrn so treu besorge wie Timotheus, und dann klagt er: „Sie suchen alle das Ihre ...” (Phil. 2,19-21). Und in einem Brief an den nämlichen Timotheus ist die Klage noch schwerer: „In meiner ersten Verantwortung stand mir niemand bei, sondern sie verließen mich alle“ (2. Tim. 4,16). Wo war nun damals Petrus? Denn wenn man sagt, er sei in Rom gewesen, was brennt ihm Paulus dann für einen schlimmen Makel auf, als ob er das Evangelium schmählich verlassen hätte? Denn er redet von Gläubigen, weil er ja zufügt: „Gott wolle es ihnen nicht zurechnen“ (2. Tim. 4,16; nicht Luthertext).
Wie lange hat also Petrus diesen Bischofssitz innegehabt und zu welcher Zeit? Ja, sagt man wohl, es ist doch die feste Überzeugung der Schriftsteller, daß er diese Kirche bis zu seinem Tode regiert hat! Aber unter den Schriftstellern selbst besteht keine Einhelligkeit darüber, wer sein Nachfolger gewesen sein soll: die einen nennen Linus, die anderen Clemens. Auch erzählen sie viele widersinnige Märlein über ein Streitgespräch, das zwischen Petrus und Simon, dem Zauberer, stattgefunden habe. Auch verhehlt Augustin bei einer Erörterung über abergläubische Anschauungen nicht, daß in Rom auf Grund einer unüberlegt aufgenommenen Ansicht die Sitte aufgekommen sei, an dem Tage, an dem Petrus über Simon, den Zauberer, die Siegespalme davongetragen habe, nicht zu fasten (Brief 36). Kurzum, die Geschehnisse der damaligen Zeit sind durch die Vielfältigkeit der Meinungen dermaßen verwickelt, daß wir, wo wir etwas geschrieben finden, nicht gleich alles unüberlegt glauben dürfen. Und doch bestreite ich wegen dieser Einstimmigkeit der Schriftsteller nicht, daß Petrus in Rom gestorben ist; daß er aber dort Bischof gewesen sei, vor allem gar lange Zeit hindurch, davon kann man mich nicht überzeugen. Ich kümmere mich auch nicht sehr darum, weil Paulus bezeugt, daß sich das Apostelamt des Petrus in besonderer Weise auf die Juden, seines aber auf uns (Heiden) bezieht. Damit also jene Bundesgenossenschaft, die sie (Petrus und Paulus Gal. 2,9) miteinander abgeschlossen haben, bei uns in Kraft steht, ja, damit die Anordnung des Heiligen Geistes unter uns als beständig gilt, gebührt es sich, daß wir mehr auf das Apostelamt des Paulus als auf das des Petrus schauen. Denn der Heilige Geist hat die Aufgaben unter sie dergestalt verteilt, daß er den Petrus für die Juden, den Paulus aber für uns bestimmte. Deshalb sollen sich nun die Römischen ihre Obergewalt anderswo suchen als im Worte Gottes; denn da kann man sie keineswegs begründet finden.
IV,5,16
Jetzt wollen wir zur Alten Kirche kommen, damit auch deutlich wird, daß unsere Widersacher mit ihrer Zustimmung nicht weniger unbegründet und fälschlich prahlen als mit dem Zeugnis des Wortes Gottes. Die Römischen rühmen nun ihren Grundartikel, nach welchem die Einheit der Kirche nur dann erhalten werden kann, wenn es auf Erden ein oberstes Haupt gibt, dem dann alle Glieder gehorchen sollen; eben deshalb hat, so behaupten sie weiter, der Herr dem Petrus und danach auch kraft des Rechtes der Aufeinanderfolge dem römischen Stuhl die Obergewalt gegeben, damit sie bei ihm bis zum Ende verbleibt. Und nun versichern sie, das sei von Anfang an stets so gehalten worden! Da sie nun aber viele Zeugnisse übel verdrehen, so will ich zunächst vorweg sagen: ich leugne nicht, daß die Alten der römischen Kirche allenthalben große Würde beilegen und in Ehrfurcht von ihr reden. Ich meine, daß dies vor allem aus drei Gründen geschieht.
(1) Jene Meinung, die auf wer weiß welche Weise zur Geltung gekommen ist, nämlich diese Kirche sei durch den Dienst des Petrus begründet und aufgerichtet worden, besaß in höchstem Maße die Kraft, ihr Gunst und Ansehen
zu verschaffen. Deshalb wurde die Kirche zu Rom im Westen auch zu ihrer Ehrung als „apostolischer Stuhl“ bezeichnet.
(2) Zweitens war ja Rom die Hauptstadt des Reiches, und aus diesem Grunde konnte man annehmen, daß dort Männer waren, die sich durch Gelehrsamkeit, Verstand, Erfahrung und Geübtheit in vielen Sachen mehr auszeichneten, als das irgendwo sonst der Fall war. Deshalb trug man dieser Tatsache verdientermaßen Rechnung, damit es nicht den Anschein hatte, als schätze man den hohen Rang der Stadt und auch andere, viel herrlichere Gaben Gottes gering.
(3) Dazu kam auch das dritte. Während die Kirchen des Ostens und Griechenlands, auch die afrikanische Kirche, in vielen Meinungsstreitigkeiten untereinander im Aufruhr waren, war die Kirche zu Rom friedlicher und weniger aufgewühlt gewesen. So kam es, daß fromme und heilige Bischöfe, die man von ihren Sitzen vertrieben hatte, nach Rom ihre Zuflucht nahmen, als ob es gleichsam eine Freistatt oder ein Hafen wäre. Denn die Menschen im Westen sind weniger scharfen und schnellen Geistes als die Asiaten und Afrikaner, und dementsprechend trachten sie auch weniger nach Neuerungen. Es trug also zur Stärkung des Ansehens der Kirche zu Rom sehr wesentlich bei, daß sie in jenen unklaren Zeiten nicht so ruhelos gewesen ist wie die übrigen, und daß sie an der einmal überlieferten Lehre zäher festgehalten hat als alle anderen. Das werden wir bald noch besser auseinandersetzen. Aus diesen drei Ursachen, sage ich, genoß die Kirche in Rom eine ungewöhnliche Ehre und wurde sie in vielen herrlichen Zeugnissen der Alten gepriesen.
IV,6,17
Wenn aber unsere Gegner auf Grund dieser Tatsachen der Kirche zu Rom die Obergewalt und die höchste Macht über die anderen Kirchen verschaffen wollen, dann handeln sie, wie ich bereits sagte, völlig verkehrt. Damit das klarer herauskommt, will ich zunächst kurz zeigen, was denn die Alten über die Einheit gedacht haben, auf die die Papisten solchen Nachdruck legen. Hieronymus zählt in einem Brief an Nepotian zunächst viele Beispiele solcher Einheit auf, und dann kommt er schließlich auf die kirchliche Hierarchie zu sprechen. Da sagt er: „Jeder einzelne Bischof einer Kirche, auch jeder Archipresbyter, jeder Archidiakon und überhaupt jeder kirchliche Rang stützt sich auf seine Regenten“ (Der Brief ist an Rusticus gerichtet, Brief 125). Hier redet ein Presbyter der Kirche zu Rom; er preist die Einheit im kirchlichen Stande - weshalb aber erwähnt er nicht, alle Kirchen seien untereinander durch das eine Haupt wie durch ein Band verbunden? Es gab doch nichts, was zu der eben von ihm behandelten Sache besser hätte dienen können! Auch läßt sich nicht sagen, diese Übergehung (des angeblichen menschlichen Oberhaupts der Kirche) sei aus Vergeßlichkeit geschehen; denn Hieronymus hätte nichts lieber getan (als dies) - wenn die Sache es gelitten hätte! Er sah also ohne jeden Zweifel, daß die wahre Art der Einheit die ist, die Cyprian so trefflich beschreibt, wenn er sagt: „Es ist ein Bischofsamt, von dem jeder einzelne (Bischof) ein Stück vollkömmlich innehat, und es ist eine Kirche, die sich mit wachsender Fruchtbarkeit in ihrer Vielheit zu größerer Weite ausbreitet. Die Strahlen der Sonne sind viele, und das Licht ist doch eins, viele Äste hat der Baum, aber einen einzigen Stamm, der auf fester Wurzel gegründet ist; von einer einzigen Quelle fließen sehr viele Bäche her, und mag auch bei dem Reichtum der überströmenden Wassermenge der Eindruck einer verstreuten Vielheit entstehen, so bleibt doch im Ursprung die Einheit erhalten. Genau so breitet auch die Kirche, von dem Lichte des Herrn durchflossen, ihre Strahlen über den ganzen Erdkreis aus, und doch ist es ein Licht, das sich da allenthalben ergießt, und die Einheit ihres Leibes wird nicht zerteilt; sie streckt ihre Äste über den ganzen Erdkreis hin, sie strömt überfließende Bäche aus, und doch ist es ein Haupt und ein Brunnquell ...” (Von der Einheit der katholischen Kirche 5). Und dann heißt es weiter: „Die Braut Christi kann man nicht zum Ehebruch verführen: sie kennt das eine Haus, und sie hütet die Heiligkeit der einen Kammer in
züchtiger Scham” (Von der Einheit der katholischen Kirche 6). Da sieht man, wie er allein Christi Bischofsamt für allgemeinwirksam erklärt, weil es die ganze Kirche unter sich erfaßt, und wie er es ausspricht, daß jeder einzelne, der unter diesem Haupte ein Bischofsamt ausrichtet, ein Stück davon vollkömmlich innehat. Wo bleibt die Obergewalt des römischen Stuhls, wenn bei Christus allein sein Bischofsamt unverkürzt verbleibt und jeder einzelne einen Teil davon vollkömmIich innehat?
Diese Ausführungen haben den Zweck, daß der Leser im Vorbeigehen einsieht: jener Hauptgrundsatz von der Einheit des irdischen Hauptes in der Hierarchie, den die Römischen für ausgemacht und unzweifelhaft ansehen, ist den Alten ganz und gar unbekannt gewesen.
Siebentes Kapitel
Vom Beginn und vom Wachstum des römischen Papsttums, bis es zu seiner heutigen Hoheit emporgestiegen ist, durch welche die Freiheit der Kirche unterdrückt und zugleich alles rechte Maß umgestürzt worden ist
IV,7,1
Was das Alter der Obergewalt des römischen Stuhls betrifft, so besitzt man zu seiner Bekräftigung nichts Älteres als jenen Beschluß des Konzils von Nicäa (325), kraft dessen dem Bischof von Rom der erste Platz unter den Patriarchen eingeräumt und ihm zugleich die Weisung erteilt wird, die in der Nachbarschaft der Stadt gelegenen Kirchen zu versorgen. Wenn nun das Konzil zwischen ihm und den anderen Patriarchen dergestalt teilt, daß es jedem sein Gebiet zuweist, so setzt es ihn wahrhaftig nicht zum Haupt über alle ein, sondern macht ihn zu einem der Vornehmsten. Bei dem Konzil waren im Namen des Julius, der dazumal die Kirche zu Rom regierte, Vitus und Vincentius zugegen; diesen hat man den vierten Platz zugewiesen. Ich möchte doch wissen, ob man die Abgesandten des Julius auf den vierten Platz verwiesen hätte, wenn er selbst damals als Haupt der Kirche anerkannt gewesen wäre! Hätte dann auch wohl Athanasius den Vorsitz bei dem Konzil geführt, wo doch gerade darin die Gestalt der hierarchischen Ordnung besonders leuchtend hervortreten soll?
Auf der Synode von Ephesus (431) hat Coelestinus, der damals römischer Bischof war, offenkundig einen versteckten Kunstgriff angewandt, um für die Würde seines Stuhles zu sorgen. Denn obwohl er seine Leute dorthin sandte, trug er dem Cyrill von Alexandria, der auch ohnedies den Vorsitz führen sollte, seine „Vertretung“ auf. Wozu sollte solch ein Auftrag anders dienen als dazu, daß auf irgendeine Weise sein Name an dem ersten Platz haften sollte? Denn seine Abgesandten hatten an untergeordneter Stelle ihren Sitz, man fragte sie um ihre Meinung wie andere auch, und sie unterschrieben nach ihrem eigenen Rang; unterdessen aber verband der Patriarch von Alexandria den Namen des römischen Bischofs mit seinem eigenen!
Was soll ich von dem zweiten Konzil zu Ephesus (449) sagen? Da waren zwar die Abgesandten Leos (I.) zugegen, aber trotzdem führte der Patriarch Dioskur von Alexandria gleichsam auf Grund seines eigenen Rechtes den Vorsitz. Die Papisten werden freilich einwenden, dies Konzil habe doch den heiligen Mann Flavian verdammt, den Eutyches dagegen freigesprochen und seine Unfrömmigkeit gebilligt, und deshalb sei es eben nicht rechtgläubig gewesen. Ja, aber als die Synode zusammentrat und als die Bischöfe die Sitze unter sich verteilten, da saßen jedenfalls die Abgesandten der Kirche von Rom unter den anderen, nicht anders als in einem heiligen und rechtmäßigen Konzil! Trotzdem stritten die römischen Gesandten nicht um den ersten Platz, sondern überließen ihn jemand anders, und das hätten sie nie und nimmer getan, wenn sie geglaubt hätten, dieser Platz käme ihnen mit Recht zu. Denn die Bischöfe von Rom haben sich nie geschämt, um ihrer Ehre willen die größten Streitigkeiten zu entfesseln und allein aus diesem Grunde die Kirche oftmals mit vielen und gefährlichen Kämpfen zu beunruhigen und zu verwirren. Nein, Leo sah eben ein, daß es ein allzu unverschämtes Verlangen sein würde, wenn er für seine Abgesandten den ersten Platz beanspruchte, und deshalb sah er davon ab.
IV,7,2
Dann folgte das Konzil zu Chalcedon (451). Auf diesem haben die Abgesandten der Kirche zu Rom mit Zustimmung des Kaisers den ersten Platz eingenommen. Aber Leo selbst gibt zu, daß dies ein außergewöhnliches Vorrecht war; denn als er es von dem Kaiser Marcian und der Kaiserin Pulcheria
erbittet, da behauptet er nicht, es komme ihm zu, sondern er braucht nur den Vorwand, die Bischöfe des Ostens, die auf dem Konzil zu Ephesus (449) den Vorsitz geführt hatten, hätten damals alles durcheinandergebracht und ihre Macht übel mißbraucht. Da es also eines ernstgesinnten Leiters bedurfte und da es nicht wahrscheinlich war, daß die, die einmal so leichtfertig und aufrührerisch gewesen waren, zu dieser Aufgabe geeignet sein würden, so bat Leo, man möge ihm wegen der Fehlerhaftigkeit und mangelnden Eignung der anderen die Aufgabe der Leitung übertragen. Wenn er das kraft eines besonderen Vorrechts und außerhalb der Ordnung erbittet, so beruht es jedenfalls nicht auf einem allgemeinen Gesetz. Wenn er nun den einen Vorwand braucht, es sei ein neuer Vorsitzender erforderlich, weil sich die vorigen übel verhalten hätten, so geht daraus klar hervor, daß es weder vorher so gemacht worden ist noch auf die Dauer so sein muß, sondern ausschließlich im Blick auf die gegenwärtige Gefahr geschieht. Der römische Bischof hat also auf dem Konzil zu Chalcedon den ersten Platz nicht etwa deshalb, weil dieser seinem Stuhl zukäme, sondern weil es der Synode an einem ernsten und geschickten Leiter fehlt, indem sich eben die, denen der Vorsitz gebührte, durch ihre Zügellosigkeit und Willkür von diesem Platz ausschließen.
Was ich sage, das hat dann ein Nachfolger Leos (I.) tatsächlich bestätigt. Denn als er zu der lange Zeit später abgehaltenen fünften Synode zu Konstantinopel (553) seine Abgesandten schickte, da stritt er nicht um den ersten Platz, sondern ließ es mit Leichtigkeit hingehen, daß der Patriarch Mennas von Konstantinopel den Vorsitz führte. Ebenso sehen wir auch, daß auf dem Konzil zu Karthago (418), an dem Augustin teilnahm, nicht die Abgesandten des römischen Stuhls den Vorsitz geführt haben, sondern der örtliche Erzbischof Aurelius, und das, obwohl der Streit gerade um die Autorität des römischen Oberpriesters ging. Ja, es ist sogar in Italien selbst ein allgemeines Konzil abgehalten worden, an dem der Bischof von Rom nicht teilgenommen hat, nämlich das Konzil zu Aquileja (381). Den Vorsitz führte dabei Ambrosius, der damals beim Kaiser in sehr hohem Ansehen stand. Der römische Bischof wurde dort gar nicht erwähnt. So ist es damals vermöge der Würde des Ambrosius dahin gekommen, daß der Bischofsstuhl von Mailand in höherem Glänze stand als der von Rom.
IV,7,3
Was nun den Titel „Obergewalt“ und andere hoffärtige Bezeichnungen anbelangt, deren sich der Papst heutzutage großmächtig rühmt, so ist nicht schwer ein Urteil darüber zu gewinnen, wann und auf welche Weise sie aufgekommen sind. Cyprian erwähnt oft den (Bischof) Cornelius (von Rom); aber er verwendet zu seiner Bezeichnung keine anderen Namen als „Bruder“, „ Mitbischof” oder „Amtsgenosse“. Wenn er aber an Stephanus, den Nachfolger des Cornelius, schreibt, so behandelt er ihn nicht nur als ihm selber und anderen gleichgestellt, sondern fährt auch recht scharf gegen ihn los und wirft ihm bald Anmaßung, bald Unwissenheit vor (Brief 72,3 und 75,3). Aus der Zeit nach Cyprian wissen wir, was hierüber die ganze afrikanische Kirche für eine Meinung hatte. Denn ein Konzil zu Karthago (397) verbot es, daß jemand als „Oberster der Priester“ oder als „erster Bischof“ bezeichnet wurde, und erlaubte nur die Benennung „Bischof des ersten Stuhls“. Wenn jemand ältere Urkunden durchblättert, so wird er finden, daß sich der Bischof von Rom damals mit der allgemeinen Anrede „Bruder“ zufriedengegeben hat. Auf jeden Fall waren, solange die wahre und reine Gestalt der Kirche dauerte, all jene hoffärtigen Namen, mit denen der römische Stuhl hernach übermütig zu werden begann, gänzlich unerhört; was „der oberste Bischof“ und das „einige Haupt der Kirche auf Erden“ sei, das wußte man nicht. Wenn der Bischof von Rom es gewagt hätte, sich dergleichen anzumaßen, so waren da immerhin beherzte Männer, um seine Torheit alsbald zurückzuweisen. Hieronymus war ein Presbyter der Kirche zu Rom, und er war deshalb nicht knauserig damit, die Würde seiner Kirche zu rühmen, soweit
es die Sache und die Zeitverhältnisse zuließen. Trotzdem sehen wir, wie er auch diese seine Kirche in die Ordnung hineinstellt. „Wenn man nach dem Ansehen fragt“, sagt er, „so ist der Erdkreis größer als eine Stadt. Was hältst du mir die Gewohnheit einer einzigen Stadt vor? Wozu berufst du dich auf eine geringe Zahl, von der die Hoffart ausgegangen ist, gegenüber den Gesetzen der Kirche? Wo auch immer ein Bischof gewesen ist, sei es zu Rom oder zu Eugubium, zu Konstantinopel oder zu Rhegium - er hat das gleiche Verdienst und das gleiche Priesteramt! Die Macht der Reichtümer oder auch die Niedrigkeit der Armut macht einen Bischof nicht höher und nicht geringer“ (Brief 146, an Euangelus bzw. Euagrius).
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Über den Titel „Allgemeiner Bischof“ (universalis episcopus) ist erst zur Zeit Gregors (I.) ein Streit entstanden. Den Anlaß dazu bot die Ehrsucht des Johannes von Konstantinopel. Denn dieser wollte sich, was niemand anders je vorher versucht hatte, zum Allgemeinbischof machen. In diesem Streit gibt nun Gregor nicht als Grund an, das Recht, das Johannes für sich begehrte, werde ihm damit entrissen; nein, er erhebt wacker Einspruch und erklärt, das sei eine unheilige, ja frevlerische Bezeichnung, ja, sie sei ein Vorbote des Antichrists. „Es fällt ja die ganze Kirche aus ihrem Stand heraus“, sagt er, „wenn der fällt, der sich Allgemeinbischof nennen läßt“ (Brief V,37). Und an anderer Stelle sagt er: „Es ist ein sehr trauriges Ding, wenn man geduldig ertragen soll, daß unser Bruder und Mitbischof unter Verachtung aller allein Bischof heißen soll. Aber was tritt in dieser seiner Hoffart anders zutage, als daß die Seiten des Antichrists bereits nahe sind? Denn er macht es doch dem nach, der die Gemeinschaft der Engel verachtete und versuchte, zum Gipfel der Alleinherrschaft emporzusteigen“ (Brief V,39). An anderer Stelle schreibt er an Eulogius von Alexandria und Anastasius von Antiochia: „Keiner meiner Vorgänger hat je diese unheilige Bezeichnung anwenden wollen; denn es ist doch so: wenn einer ‚allgemeiner Patriarch’ heißt, so wird den anderen damit der Name ‚Patriarch’ abgesprochen. Aber es sei ferne von einem christlichen Sinn, daß sich jemand etwas anmaßen wollte, wodurch er der Ehre seiner Brüder auch nur zum geringsten Teil Abbruch tun könnte“ (Brief V,41). (Oder anderwärts:) „In diesen verruchten Namen einzuwilligen, das heißt nichts anderes, als den Glauben zugrunde zu richten“ (Brief V,45). „Es ist etwas anderes“, sagt er, „was wir zu tun haben, um die Einheit des Glaubens zu wahren - und etwas anderes, was wir unternehmen sollen, um die Hoffart zu dämpfen. Ich sage aber frei heraus, daß jeder, der sich ‚allgemeiner Priester’ nennt oder begehrt, so genannt zu werden, in seiner Hoffart ein Vorläufer des Antichrists ist, weil er sich durch sein hochmütiges Verhalten über die anderen stellt“ (Brief VII,30). Ebenso schreibt er, wiederum an Anastasius von Alexandria: „Ich habe gesagt, daß er mit uns keinen Frieden haben kann, wofern er nicht die Hoffart jener abergläubischen und hochmütigen Bezeichnung fahrenläßt, die der erste Abtrünnige erfunden hat. Auch ist es doch - um von dem Unrecht zu schweigen, das damit eurer Ehre angetan wird - so: wenn einer ‚allgemeiner Bischof’ heißt, so bricht die gesamte Kirche zusammen, sobald dieser ‚Allgemeinbischof’ fällt“ (Brief VII,24).
Er schreibt dann auch, man habe diese Ehre auf dem Konzil zu Chalcedon dem Leo angetragen. Aber das hat keinen Schein von Wahrheit. Denn man liest in den Verhandlungen jener Synode nichts dergleichen. Auch bekämpft Leo selbst in vielen Briefen den dort zu Ehren des Stuhls von Konstantinopel gefaßten Beschluß, und er hätte dabei ohne Zweifel dies Beweisstück, das doch von allen das überzeugungskräftigste gewesen wäre, nicht ausgelassen, wenn es wahr gewesen wäre, daß er solche Würde angeboten bekommen und abgelehnt hätte. Auch war Leo doch im übrigen mehr als genug auf Ehre versessen, und er hätte deshalb nicht gerne etwas ausgelassen, das ihm zum Lobe gereicht hätte. Gregor war also im Irrtum, wenn er meinte, jener Titel sei dem römischen Stuhl von der Synode zu Chalcedon
angetragen worden (Brief V,37; V,41). Dabei will ich noch davon schweigen, daß es lächerlich ist, wenn er bezeugt, dieser Titel sei von der heiligen Synode ausgegangen, und wenn er doch zugleich von ihm sagt, er sei verbrecherisch, unheilig, ruchlos, hoffärtig und frevlerisch, ja, vom Teufel erdacht und von einem Herold des Antichrists an die Öffentlichkeit gebracht (Brief IX,156). Und doch fügt er an, sein Vorgänger Leo habe diesen Titel abgelehnt, damit nicht, indem einem etwas für sich allein gegeben werde, sämtliche Priester der ihnen gebührenden Ehre beraubt würden (Brief V,37). An anderer Stelle heißt es: „Niemand hat je mit einer solchen Bezeichnung angeredet werden wollen, niemand hat diesen unüberlegten Namen an sich gebracht, damit er sich nicht im biblischen Rang den Ruhm einer einzigartigen Sonderstellung aneignete und dadurch den Eindruck erweckte, als habe er diesen Ruhm allen seinen Brüdern entzogen“ (Brief V,44).
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Ich komme nun zu der Rechtsprechungsgewalt, die der römische Bischof ohne Widerspruch über alle Kirchen zu haben behauptet. Ich weiß, was für große Streitigkeiten darüber in alter Zeit stattgefunden haben; denn es hat nie eine Zeit gegeben, in der nicht der römische Stuhl die Herrschaft über die anderen Kirchen erstrebt hätte. Es wird auch an dieser Stelle nicht unangebracht sein, wenn wir untersuchen, auf welche Weise er damals allmählich zu einer gewissen Macht emporgestiegen ist. Ich rede noch nicht von der heutigen, unbegrenzten Herrschaft, die er sich vor noch nicht so sehr langer Zeit angeeignet hat; denn das wollen wir bis auf die dazu vorgesehene Stelle verschieben. Hier aber ist es vonnöten, daß ich mit wenigen Worten zeige, wie und auf welche Weise er sich einst erhoben hat, um sich einiges Recht über andere Kirchen herauszunehmen.
Als die Kirchen des Ostens unter den Kaisern Konstantius und Konstans, den Söhnen Konstantins des Großen, durch die arianischen Streitigkeiten zerspalten und verwirrt waren und Athanasius, der daselbst der vornehmste Verteidiger des orthodoxen Glaubens war, von seinem Bischofsstuhl vertrieben war, da sah sich Athanasius durch solche Not gezwungen, nach Rom zu kommen, um vermöge der Autorität des römischen Stuhles sowohl die Wut seiner Feinde einigermaßen zu dämpfen, als auch die im Kampfe stehenden Frommen zu stärken. Er wurde von dem damaligen Bischof Julius ehrenvoll empfangen und erreichte es, daß die Kirchen des Westens die Verteidigung seiner Sache in die Hand nahmen. Da also die Gläubigen fremder Hilfe sehr bedurften und da sie weiter sahen, daß in der Kirche von Rom für sie ein sehr guter Schutz lag, so übertrugen sie ihr gern soviel Autorität, wie sie nur konnten. Das war aber alles nichts anderes, als daß die Gemeinschaft mit der Kirche zu Rom hochgeschätzt wurde und es andererseits als schimpflich galt, von ihr mit dem Bann belegt zu werden.
Späterhin haben auch selbst die Bösen und Gottlosen dieser Autorität viel Zuwachs verschafft: um nämlich den rechtmäßigen Gerichten zu entgehen, begaben sie sich nach Rom als zu einem Freiplatz. Wenn also irgendein Presbyter von seinem Bischof oder irgendein Bischof von seiner Provinzialsynode verurteilt worden war, so beriefen sie sich sogleich auf Rom. Und die Bischöfe von Rom nahmen diese Berufungen begieriger an, als es billig war, und zwar, weil es eine Art außergewöhnlicher Macht zu sein schien, sich auf diese Weise weit und breit in die Dinge einzumischen. Als z.B. Eutyches durch Flavian von Konstantinopel verurteilt worden war, beklagte er sich bei Leo, es sei ihm Unrecht geschehen. Dieser zögerte keinen Augenblick und übernahm den Schutz dieser üblen Sache ebenso unüberlegt wie plötzlich; er fuhr gegen Flavian heftig los, als ob er ohne Untersuchung des Falles einen unschuldigen Menschen verurteilt hätte - und mit dieser seiner Ehrsucht brachte er es dahin, daß sich die Unfrömmigkeit des Eutyches eine Zeitlang verstärkte!
In Afrika ist das offenbar öfters vorgekommen; sobald nämlich irgendein Schwätzer im ordentlichen Gericht unterlegen war, begab er sich schleunigst nach Rom und belastete die Seinigen mit vielen Schmähungen; der römische Stuhl aber war
stets bereit, sich ins Mittel zu legen! Diese Unverschämtheit zwang die Bischöfe von Afrika zu dem Erlaß, es dürfe bei Strafe des Bannes keiner jenseits des Meeres (eben in Rom) eine Berufung vorbringen.
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Wie das aber nun auch gewesen sein mag - wir wollen untersuchen, was für ein Recht oder was für eine Macht der römische Stuhl dazumal besessen hat. Die Kirchengewalt besteht nun in vier Hauptstücken: sie umfaßt (1) die Ordination der Bischöfe, (3) die Ausschreibung von Konzilien, (4) das Anhören von Berufungen oder die „Jurisdiktion“ und (2) die Vermahnungen im Sinne der Kirchenzucht oder die „Zensuren“.
(1) Alle alten Synoden gebieten, die Bischöfe sollten von dem zuständigen Bischof der Hauptstadt (dem Metropoliten) ordiniert werden; eine Herbeirufung des Bischofs, von Rom ordnen sie nirgends an, außer in dessen eigenem Patriarchat. Allmählich aber kam die Sitte auf, daß sämtliche Bischöfe Italiens nach Rom kamen, um ihre Weihe nachzusuchen, mit Ausnahme der Metropoliten, die sich in diese Knechtschaft nicht hineinzwingen ließen. Sollte ein Metropolit ordiniert werden, so sandte der Bischof von Rom vielmehr einen von seinen Presbytern dorthin, der bloß zugegen sein, nicht aber die Leitung haben sollte. Ein Beispiel dafür haben wir bei Gregor (I.) in der Weihe des Konstantius von Mailand vor uns, nach dem Tode des Laurentius (Brief III,29). Ich glaube allerdings nicht, daß dies Verfahren sehr alt gewesen ist. Es war vielmehr so: im Anfang schickten sie hin und her Abgesandte, und zwar zur Ehrung und aus Wohlwollen: diese sollten Zeugen der Ordination sein, um die gegenseitige Gemeinschaft zu bekunden; später hat man dann begonnen, das, was freiwillig war, als notwendig anzusehen. Wie dem auch sein mag - es steht jedenfalls fest, daß der Bischof von Rom die Vollmacht zur Ordination einstmals allein im Gebiet seines Patriarchats besessen hat, das heißt in den der Stadt benachbarten Kirchen, wie die Satzung des Konzils von Nicäa sagt.
Mit der Ordination war die Aussendung des Synodalsendschreibens verbunden. Auch hierin hatte der Bischof von Rom keine höhere Stellung als die anderen. Die Patriarchen pflegten gleich nach ihrer Weihe in einem feierlichen Schreiben ihren Glauben zu verbürgen, um dadurch zu bezeugen, daß sie den (Beschlüssen der) heiligen und rechtgläubigen Synoden zustimmten. So sprachen sie sich, nachdem sie von ihrem Glauben Rechenschaft abgelegt hatten, gegenseitig ihre Anerkennung aus. Wenn nun der Bischof von Rom dieses Bekenntnis von den anderen empfangen, selbst aber nicht abgelegt hätte, dann wäre er damit als übergeordnet anerkannt worden. Aber tatsächlich mußte er es ebensogut abgeben, wie er es von den anderen erforderte, er mußte also dem gemeinsamen Gesetz unterworfen sein, und das war sicherlich ein Zeichen von Gemeinschaft, nicht aber von Herrschaft. Ein Beispiel dafür findet sich in dem Briefe Gregors an Anastasius (Brief I,25), in einem anderen an Cyriacus von Konstantinopel (VII,5) und anderwärts in einem Schreiben an alle Patriarchen zugleich (I,24).
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(2) Dann folgen die Vermahnungen oder „Zensuren“. Diese haben die Bischöfe von Rom einst gegen andere geübt, aber genau so auch ihrerseits erdulden müssen. So hat Irenäus den (Bischof) Viktor (von Rom) scharf zurechtgewiesen, weil er um einer völlig unbedeutenden Sache willen die Kirche unüberlegt mit gefährlicher Spaltung verwirrte. Und Viktor erhob keinen Widerspruch, sondern gehorchte! Bei den heiligen Bischöfen war dazumal die Freiheit gebräuchlich, daß sie gegenüber dem Bischof von Rom mit Ermahnen und Strafen das Bruderrecht übten, wenn er sich einmal versündigte. Dieser gemahnte dann wiederum auch seinerseits die anderen an ihre Amtspflicht, wenn die Sache es erforderte; und wenn ein Fehler vorlag, so
tadelte er ihn. So fordert Cyprian den Stephanus (von Rom) auf, er solle die Bischöfe von Gallien ermahnen; aber er entlehnt nun den Grund dazu nicht etwa dessen größerer Vollmacht, sondern dem allgemeinen Recht, das die Priester untereinander haben. Ich möchte doch wissen: hätte Cyprian, wenn Stephanus dazumal ein Führungsrecht über Gallien gehabt hätte, nicht sagen müssen: „Züchtige sie, denn es sind deine Leute“? Tatsächlich aber redet er ganz anders: „Diese brüderliche Gemeinschaft“, sagt er, „mit der wir untereinander verbunden sind, erfordert es, daß wir uns gegenseitig ermahnen“ (Brief 68). Und wir sehen auch, mit was für bitteren Worten dieser sonst so mildgesinnte Mann gegen Stephanus selber losfährt, wo er meint, daß dieser gar zu übermütig wird (Brief 74). So tritt also auch in diesem Stück noch nicht zutage, daß der Bischof von Rom irgendeine Rechtsprechungsgewalt gegen die besessen hätte, die nicht zu seinem Gebiet gehörten.
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(3) Was nun die Einberufung von Synoden betrifft, so hatte jeder Metropolit die Amtsaufgabe, zu festgesetzten Zeiten die Provinzialsynode zu versammeln. Darin hatte der Bischof von Rom keinerlei Recht. Ein allgemeines Konzil aber auszuschreiben, das vermochte allein der Kaiser. Wenn dies nämlich irgendeiner von den Bischöfen versucht hätte, so hätten nicht nur die, die außerhalb seines Bereiches waren, seinem Ruf den Gehorsam verweigert, sondern es wäre auch sofort ein Aufruhr entstanden. Deshalb ließ der Kaiser allen gleichermaßen die Botschaft zukommen, sie sollten anwesend sein. Zwar berichtet (der Kirchengeschichtsschreiber) Sokrates, (der Bischof) Julius (von Rom) habe sich bei den Bischöfen des Ostens beschwert, weil sie ihn nicht zu der Synode von Antiochia gerufen hätten, obwohl es doch nach den Kirchensatzungen verboten sei, ohne Mitwissen des Bischofs von Rom etwas zu beschließen (Historia tripartita IV,9). Aber wer sieht nicht, daß man hier an solche Beschlüsse denken muß, die die gesamte Kirche binden? Es ist nun aber keineswegs verwunderlich, wenn man dem Alter und der Bedeutung der Stadt wie auch der Würde ihres Bischofssitzes soviel Ehre antut, daß man in Abwesenheit des Bischofs von Rom keinen allgemeinen Beschluß über die Gottesverehrung faßt, vorausgesetzt daß er es nicht ablehnt, zugegen zu sein. Aber was hat das mit einer Herrschaft über die ganze Kirche zu tun? Denn wir leugnen ja gar nicht, daß der Bischof von Rom einer von den vornehmsten gewesen ist; wir wollen aber nicht annehmen, was die Römischen heutzutage behaupten, nämlich, daß er eine Herrschaft über alle innegehabt hätte.
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(4) Jetzt ist noch die vierte Art von (kirchenregimentlicher) Macht übrig, die in den Berufungen (bei kirchlichen Prozessen) besteht. Es steht fest, daß bei dem, auf dessen Richterstuhl man sich beruft, die oberste Herrschaft liegt, viele haben sich nun, und zwar oft, auf den Bischof von Rom berufen, auch hat er selber versucht, die Untersuchung der Fälle an sich zu ziehen; aber er wurde stets ausgelacht, wenn er seine Grenzen überschritt. Ich will nichts vom Osten oder von Griechenland sagen, nein, es steht fest, daß auch die Bischöfe von Gallien tapfer widerstanden haben, wenn es den Eindruck machte, als wollte er sich eine Herrschaft über sie anmaßen.
In Afrika ist über diese Sache lange Zeit hindurch gestritten worden. Als nämlich auf dem Konzil zu Mileve, an dem Augustin teilnahm, die Leute mit dem Bann belegt worden waren, die „jenseits des Meeres“ eine Berufung vorbrachten, da versuchte der Bischof von Rom zu erreichen, daß dieser Beschluß rückgängig gemacht würde. Er schickte Abgesandte, die darlegen sollten, daß ihm auf dem Konzil zu Nicäa dieses Vorrecht gegeben worden sei. Diese Abgesandten legten Akten des Konzils zu Nicäa vor, die sie aus dem Archiv ihrer Kirche entnommen hatten. Die Afrikaner leisteten Widerstand und erklärten, man dürfe dem Bischof von Rom in eigener Sache keinen Glauben schenken und sie würden deshalb Boten nach Konstantinopel und in andere Städte Griechenlands schicken, wo man weniger verdächtige Exemplare (dieser Konzilsakten) hätte. Dabei brachte man klar in Erfahrung, daß
darin nichts von der Art geschrieben stand, wie es die Römischen vorgeschoben hatten! So ist jener Beschluß, der dem Bischof von Rom das oberste Untersuchungsrecht abgesprochen hatte, in Geltung geblieben. In dieser Sache kam die schandbare Unverschämtheit des Bischofs von Rom selber zum Vorschein. Denn er hatte in betrügerischer Weise die (Beschlüsse der) Synode von Sardika (347) für die von Nicäa eingeschoben und wurde nun schimpflich bei offenem Betrug ertappt.
Aber noch größer und schamloser war die Nichtsnutzigkeit derer, die den Akten des Konzils einen gefälschten Brief zufügten, in dem ich weiß nicht was für ein Bischof von Karthago die Anmaßung seines Vorgängers Aurelius verdammt, weil dieser es gewagt habe, sich dem Gehorsam gegenüber dem apostolischen Stuhl zu entziehen, sich selbst und seine Kirche unterwirft und demütig um Verzeihung bittet! Das sind also die herrlichen Urkunden der alten Zeit, auf die die Majestät des römischen Stuhls gegründet ist; (sie kommen zustande,) indem sie unter dem Vorwande ganz alter Herkunft dermaßen kindisch lügen, daß es selbst Blinde tastend merken können! „Aurelius“, so sagt dieser „Bischof von Karthago“, „hat sich, von teuflischer Vermessenheit und Widerspenstigkeit übermütig gemacht, gegen Christus und den heiligen Petrus empört, und deshalb muß er mit dem Anathema verdammt werden.“ Was hat denn Augustin getan? Was haben denn die vielen Väter getan, die an dem Konzil von Mileve teilgenommen haben? Aber wozu ist es nötig, mit vielen Worten dieses törichte Schriftstück zu widerlegen, das nicht einmal die Römischen selbst ohne große Scham anschauen können, wenn sie noch einiges Ehrgefühl haben? Ebenso (wie die oben genannten Betrüger) macht es Gratian, ob nun aus Bosheit oder aus Unwissenheit, das weiß ich nicht: er berichtet zunächst von jenem Beschluß, nach dem alle, die „jenseits des Meeres“ Berufung einlegen, der kirchlichen Gemeinschaft verlustig gehen sollen - und dann fügt er die Ausnahme hinzu: „Sofern sie sich nicht etwa auf den römischen Stuhl berufen“ (Decretum Gratiani II,2,6,35)! Was soll man nun mit solchen wilden Tieren anfangen, denen der gesunde Menschenverstand dermaßen abgeht, daß sie von einem Gesetz eben gerade das eine ausnehmen, dessentwegen, wie jedermann weiß, dies Gesetz aufgestellt worden ist? Denn wenn das Konzil die Berufungen „jenseits des Meeres“ verurteilt, so richtet sich sein Verbot doch nur dagegen, daß sich jemand auf Rom beruft. Und hier nimmt der gute Ausleger gerade Rom von dem allgemeinen Gesetz aus!
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Aber - wir wollen diese Frage einmal zu Ende bringen -: wie die Rechtsprechungsgewalt des Bischofs von Rom einst geartet war, das wird eine Geschichte offen an den Tag bringen. Der Bischof Caecilian von Karthago war von Donatus von Casae Nigrae angeklagt worden. Der Angeklagte war ohne Verhör und Prozesse verurteilt worden. Denn er wußte, daß die Bischöfe gegen ihn eine Verschwörung gemacht hatten, und wollte deshalb nicht (vor ihrem Gericht) erscheinen. Daraufhin kam die Sache an den Kaiser Konstantin. Dieser wollte, daß die Angelegenheit durch ein kirchliches Urteil erledigt würde, und deshalb übertrug er die Untersuchung dem Bischof Melciades von Rom, dem er als Amtsgenossen einige Bischöfe aus Italien, Gallien und Spanien zur Seite stellte (Augustin, Brief 43 und 88 und Kleiner Bericht über eine Zusammenkunft mit den Donatisten,12). Wenn es nun zur gewöhnlichen Rechtsprechungsgewalt des römischen Stuhls gehörte, Berufungen in kirchlichen Rechtsfällen zu untersuchen - weshalb duldete es dann der Bischof von Rom, daß ihm nach der Entscheidung des Kaisers andere Bischöfe zur Seite gestellt wurden, ja, weshalb übernahm er das Urteil mehr auf Befehl des Kaisers als auf Grund seiner Amtsaufgabe? Aber wir wollen hören, was sich nachher zutrug. Caecilian siegte in diesem Verfahren, und Donatus von Casae Nigrae fiel mit seiner verleumderischen Anklage durch. Er legte Berufung ein. Da übertrug Konstantin das Berufungsurteil dem Bischof von Arles, und dieser nahm den Richterstuhl ein, um nach dem Bischof von Rom das ihm richtig erscheinende Urteil zu
fällen! Wenn nun der römische Stuhl die höchste (richterliche) Gewalt hat, so daß eine Berufung nicht weiter eintreten kann - weshalb duldet es dann Melciades, daß ihm eine so auffallende Schmach zugefügt wird, daß man ihm den Bischof von Arles vorzieht? Und wer ist der Kaiser, der das tut? Doch Konstantin, von dem die Römischen rühmen, er habe nicht nur all seinen Eifer, sondern beinahe alle Macht seines Reiches daran gewandt, die Würde ihres Stuhls zu vergrößern! Wir sehen also schon, wie weit damals der Bischof von Rom in jeder Hinsicht von jener obersten Herrschaft entfernt war, die ihm nach seiner Versicherung von Christus über alle Kirchen gegeben ist und von der er lügnerisch behauptet, er habe sie zu allen Zeiten mit Einwilligung der ganzen Welt innegehabt.
IV,7,11
Ich weiß wohl, wieviel Briefe, wieviel Reskripte und Edikte es gibt, in denen die Päpste dem römischen Stuhl alles nur Denkbare beilegen und es zuversichtlich für ihn in Anspruch nehmen. Aber alle, die auch nur den mindesten Verstand oder die geringsten Kenntnisse haben, wissen auch dies, daß die meisten von diesen Urkunden dermaßen abgeschmackt sind, daß man bei der ersten Kostprobe mit Leichtigkeit herausfinden kann, aus was für einer Werkstatt sie stammen. Denn welcher vernünftige und nüchterne Mensch wird meinen, daß jene berühmte Auslegung wirklich von Anaklet herrührt, die sich unter dem Namen des Anaklet bei Gratian findet, jene Auslegung nämlich, die besagt, „Kephas“ bedeute „Haupt“; (Decretum Gratiani I,22,2). Sehr viele törichte Dinge dieser Art, die Gratian ohne Urteil zusammengepackt hat, mißbrauchen die Römischen heutzutage gegen uns zur Verteidigung ihres Stuhls, und solch dummes Zeug, mit dem sie einst in der Finsternis unerfahrene Leute zu Narren gehalten haben, wollen sie noch heute bei solch hellem Licht an den Mann bringen! Aber ich will an die Widerlegung solcher Dinge, die sich wegen ihrer gar zu großen Abgeschmacktheit selber deutlich widerlegen, nicht viel Mühe verwenden.
Ich gebe zu, daß auch echte Briefe früherer Päpste vorliegen, in denen sie die Bedeutung ihres Stuhls mit großmächtigen Lobsprüchen anpreisen; von dieser Art sind einige Briefe Leos (I.). Denn so gebildet und redegewandt dieser Mann war, so sehr war er auch über die Maßen auf Ruhm und Herrschaft versessen; die Frage ist aber, ob damals, während er sich so erhob, die Kirchen seinem Zeugnis Glauben beigemessen haben. Es ist jedoch offenkundig, daß sich viele über seine Ehrsucht geärgert und auch seiner Begehrlichkeit Widerstand entgegengesetzt haben. An einer Stelle trägt er dem Bischof von Thessalonich seine Stellvertretung für Griechenland und andere, benachbarte Gebiete auf (Brief 14,1), an einer anderen dem Bischof von Arles oder irgend jemand anders für Gallien (Brief 10,9). Ebenso setzt er den Bischof Hormisdas von Hispalis zu seinem Statthalter für Spanien ein (Brief 15,17). Aber überall macht er die Einschränkung, er gebe derartige Aufträge nach der Ordnung, daß die althergebrachten Vorrechte des Metropoliten unverkürzt und uneingeschränkt bestehen blieben. Leo selber aber erklärt, eines von diesen Vorrechten bestehe darin, daß man bei jedem vorfallenden Zweifel über eine Sache an erster Stelle den Metropoliten zu befragen habe. Diese Statthalterschaften vollzogen sich also unter der Bedingung, daß kein Bischof in seiner ordentlichen Rechtsprechung, kein Metropolit in der Verhandlung der Berufungssachen und auch keine Provinzialsynode in der Ordnung der Kirchen behindert werden sollte. Was hieß das aber anders, als sich jeder Rechtsprechung zu enthalten und sich dagegen nur, soweit es das Gesetz und das Wesen der kirchlichen Gemeinschaft mit sich bringt, ins Mittel zu legen, um Mißhelligkeiten zu schlichten?
IV,7,12
Zur Zeit Gregors war dieser alte Zustand bereits wesentlich verändert. Denn das Reich war erschüttert und zerrissen, Gallien und Spanien hatten hintereinander viele Niederlagen erlitten und lagen am Boden, Illyrien war verwüstet, Italien war ge-
plagt und Afrika durch andauernde Nöte nahezu zugrunde gerichtet. Damit nun bei solcher Zerrüttung der bürgerlichen Verhältnisse wenigstens die Reinheit des Glaubens erhalten blieb oder jedenfalls nicht gänzlich unterging, schlossen sich von allen Seiten alle Bischöfe enger an den Bischof von Rom an. Dadurch ist es zustande gekommen, daß nicht allein die Würde, sondern auch die Macht dieses Stuhls gewaltig anwuchs. Allerdings bekümmere ich mich nicht so sehr darum, auf welche Art und Weise es dazu gekommen ist. Jedenfalls steht es fest, daß diese Macht damals größer gewesen ist als in den vorausgehenden Jahrhunderten. Und doch fehlte noch viel daran, daß es jene ungebundene Herrschaft gewesen wäre, so daß also einer nach seiner Willkür über die anderen hätte regieren können. Aber der römische Stuhl genoß eine solche Ehrerbietung, daß er die Bösen und Widerspenstigen, die von ihren Amtsgenossen nicht bei ihrer Pflicht gehalten werden konnten, mit seiner Autorität zu dämpfen und zurückzudrängen vermochte. Jedenfalls bezeugt Gregor wiederholt mit Nachdruck, er wahre den anderen ihre Rechte nicht minder getreulich, als er selbst seine Rechte von ihnen fordere (Brief III,29). „Niemandem“, sagt er, „nehme ich, von der Ehrsucht angestachelt, was sein Recht ist, sondern ich bin bestrebt, meine Brüder in jeder Hinsicht zu ehren“ (Brief II,52). In seinen Schriften findet sich kein Wort, in dem er die Bedeutung seiner Obergewalt mit mehr Hochmut rühmte, als folgendes: „Ich weiß nicht, welcher Bischof dem apostolischen Stuhl nicht unterworfen wäre, wofern er schuldig befunden wird.“ Trotzdem setzt er unmittelbar darauf hinzu: „Wo keine Schuld ist, die es (anders) erforderte, da sind alle nach der Art der Demut einander gleichgestellt“ (Brief IX,27). Er schreibt sich also das Recht zu, die zu strafen, die gefehlt haben; tun aber alle ihre Pflicht, so macht er sich den anderen gleich. Zudem sprach er sich zwar selbst dieses Recht zu, und die da wollten, willigten darin ein; andere aber, denen das nicht paßte, durften ungestraft Widerspruch erheben, und das haben bekanntermaßen auch manche getan. Außerdem spricht er ja an dieser Stelle von dem Oberbischof von Byzanz: dieser war von der Provinzialsynode verurteilt worden und hatte das ganze Urteil verworfen. Diese Widerspenstigkeit des Mannes hatten seine Amtsgenossen dem Kaiser gemeldet. Der Kaiser hatte den Willen, Gregor sollte in dieser Sache eine Entscheidung fällen. Wir sehen also, daß er nichts unternimmt, um die gewöhnliche Rechtsprechung zu verletzen, und daß er auch eben das, was er tut, um anderen behilflich zu sein, ausschließlich auf Geheiß des Kaisers tut.
IV,7,13
Die ganze Gewalt des Bischofs von Rom bestand also damals darin, sich widerspenstigen und ungezähmten Köpfen entgegenzustellen, wo irgendein außerordentliches Mittel erforderlich war, und das geschah, um den anderen Bischöfen zu helfen, nicht aber, um sie zu behindern. Daher nimmt sich Gregor den anderen gegenüber keineswegs mehr heraus, als er an anderer Stelle allen sich selbst gegenüber zugesteht, indem er bekennt, er sei bereit, sich von allen bestrafen, von allen bessern zu lassen (Brief II,50). So gibt er an anderer Stelle dem Bischof von Aquileja zwar die Weisung, nach Rom zu kommen, um sich wegen einer Glaubensstreitigkeit zu verantworten, die zwischen ihm und anderen entstanden war; aber er gibt diesen Befehl nicht auf Grund seiner eigenen Vollmacht, sondern weil es ihm der Kaiser aufgetragen hat. Auch kündigt er nicht an, daß er allein Richter sein werde, sondern er verspricht, die Synode zu versammeln, von der die ganze Angelegenheit beurteilt werden solle (Brief I,16). So bestand also noch ein solches Maßhalten, daß die Gewalt des römischen Stuhls ihre bestimmten Grenzen hatte, über die sie nicht hinausgehen durfte, und daß der Bischof von Rom selber nicht in höherem Maße über den anderen stand, als er ihnen zugleich unterstellt war.
Aber obgleich es so war, kommt doch deutlich zutage, wie sehr dieser Zustand dem Gregor mißfallen hat; denn er klagt zuweilen, daß er unter dem Schein des Bischofsamtes wieder zur Welt zurückgeführt worden sei, er klagt, er sei mehr in
irdische Sorgen verwickelt, als er je im Laienstande an sie geknechtet gewesen sei, er werde in seinem Ehrenrang von einem Gewirr weltlicher Geschäfte erdrückt (Brief I,5). An anderer Stelle sagt er: „Mich drücken derartige Lasten von Geschäften darnieder, daß mein Herz sich zu höheren Dingen gar nicht mehr erheben kann. Viele Sachen rütteln mich gleich Wogen, und nach jener (früheren) Muße der Ruhe werde ich dermaßen von den Stürmen eines wirren Lebens gequält, daß ich mit Recht sagen kann: ‚Ich bin gekommen in die Tiefe des Meeres, und der Sturm hat mich versinken lassen’„ (Jona 2,4; kein genaues Zitat; Brief I,7; I,25). Hieraus kann man entnehmen, was er wohl gesagt hätte, wenn er in unseren Zeiten gelebt hätte. Wenn er auch das Hirtenamt nicht voll erfüllte, so verrichtete er es doch. Der Führung einer bürgerlichen Herrschaft enthielt er sich, und er bekannte, daß er zusammen mit den anderen dem Kaiser Untertan sei. In die Sorge für andere Kirchen drängte er sich nicht ein, wofern ihn nicht die Not dazu zwang. Und doch hat er den Eindruck, in einem Irrgarten zu sein, weil er nicht einfach ganz für die Übung seiner Amtspflicht als Bischof frei sein kann.
IV,7,14
Zu dieser Zeit kämpfte der Bischof von Konstantinopel mit dem von Rom um die Obergewalt, wie bereits dargelegt wurde. Denn nachdem die Residenz des Reiches in Konstantinopel aufgerichtet war, schien es die Majestät des Kaiserreichs zu fordern, daß auch die Kirche daselbst den zweiten Ehrenplatz nach der von Rom innehätte. Und sicherlich hatte im Anfang nichts mehr Bedeutung für die Übertragung einer Obergewalt an Rom gehabt, als die Tatsache, daß sich dort eben damals das Haupt des Reiches befand. Bei Gratian ist ein Schreiben unter dem Namen des Papstes Lucius vorhanden, in dem dieser erklärt, die Städte, in denen Metropoliten und Oberbischöfe die Leitung haben sollten, seien ausschließlich nach der Art der bürgerlichen Regierung bestimmt, die dort zuvor bestanden hätte (Decretum Gratiani I,80,1). Auch findet sich ein anderes, ähnliches Schreiben unter dem Namen des Papstes Clemens, in dem dieser sagt, in den Städten, die einst die obersten Priester gehabt hätten, habe man auch die Patriarchen eingesetzt (Decretum Gratiani I,80,2). Obgleich das nun ohne eigentlichen Inhalt ist, so ist es doch dem wahren Tatbestand entnommen. Denn es steht fest, daß man die Gebiete, um möglichst wenig Veränderungen eintreten zu lassen, auf Grund des damals vorhandenen Standes der Dinge verteilt hat, und daß die Oberbischöfe und Metropoliten in den Städten ihren Sitz bekommen haben, die vor den übrigen an Ehren und Macht den Vorrang besaßen. Deshalb wurde auf dem Konzil zu Turin (401) der Beschluß gefaßt, die Städte, die in den einzelnen Provinzen in der bürgerlichen Regierung an erster Stelle stünden, sollten auch die ersten Bischofssitze sein; wenn es aber vorkäme, daß die Ehre der bürgerlichen Regierung von einer Stadt auf eine andere übertragen würde, so sollte auch das Recht einer (kirchlichen) Hauptstadt mit auf sie übergehen (Kap. 1). Als nun aber der Bischof Innozenz von Rom sah, wie die alte Würde der Stadt, seitdem der Sitz des Reiches nach Konstantinopel verlegt war, in Abgang kam, da fürchtete er für seinen Stuhl und erließ ein gegenteiliges Gesetz: in diesem erklärt er, es sei nicht notwendig, daß jeweils mit einer Änderung der kaiserlichen Hauptstädte auch die kirchlichen gewechselt würden. Aber die Autorität der Synode ist verdientermaßen der Ansicht eines einzigen Mannes vorzuziehen. Außerdem muß uns Innozenz selbst verdächtig sein (denn er spricht) in eigener Sache. Wie das nun aber auch sein mag: er zeigt trotz allem durch seine Vorsichtsmaßregel, daß es von Anfang an so eingerichtet gewesen ist, daß die (kirchlichen) Hauptstädte nach der äußeren Ordnung des Reiches eingerichtet wurden.
IV,7,15
Auf Grund dieses alten Brauchs hat man auf der ersten Synode zu Konstantinopel (381) festgesetzt, der Bischof dieser Stadt solle hinsichtlich seiner Ehrenvorrechte gleich auf den Bischof von Rom folgen, und zwar weil Konstantinopel das neue Rom sei (Socrates, Kirchengeschichte V, 8, Historia tripartita IX,13, Decretum
Gratiani I,22,3). Lange Zeit später jedoch, als man in Chalcedon einen ähnlichen Beschluß gefaßt hatte, erhob Leo heftigen Widerspruch. Und er erlaubte es sich nicht nur, das, was sechshundert Bischöfe oder mehr beschlossen hatten, für nichts zu achten, sondern er griff sie auch mit heftigen Vorwürfen an, weil sie die Ehre, die sie der Kirche zu Konstantinopel beizulegen gewagt hätten, anderen Bischofssitzen entzogen hätten. Ich möchte nun wissen: was anders konnte diesen Mann dazu reizen, den Erdkreis wegen einer so unerheblichen Angelegenheit in Erschütterung zu versetzen, als reine Ehrsucht? Er erklärte: was die Synode von Nicäa einmal festgesetzt habe, das müsse auch unverletzt bleiben. Als ob der christliche Glaube aufs Spiel gesetzt würde, wenn eine Kirche der anderen vorgezogen wird! Oder als ob man in Nicäa die Patriarchate zu einem anderen Zweck festgelegt hätte als um der äußeren Ordnung willen! Wir wissen aber, daß die äußere Ordnung je mit wechselnder Zeit vielfältige Veränderungen durchmacht, ja erfordert. Es war daher ein nichtiger Vorwand, wenn Leo erklärte, man dürfe die Ehre, die kraft der Autorität des Konzils von Nicäa dem Bischofssitz von Alexandria gegeben worden sei, nicht auf den von Konstantinopel übertragen. Denn der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß dieser Beschluß von solcher Art war, daß er je nach den Erfordernissen der Zeit auch wieder aufgehoben werden konnte. Wie kommt es auch, daß von Bischöfen des Ostens niemand Widerspruch erhob, obwohl diese doch der Fall am meisten anging? Es war doch jedenfalls Proterius anwesend, den man an Stelle des Dioskur zum Patriarchen von Alexandria gemacht hatte, auch andere Patriarchen waren zugegen, deren Ehre (durch solchen Beschluß) gemindert wurde. Diese hätten die Aufgabe gehabt, Einspruch zu erheben, nicht aber Leo, der an seinem Platz ohne jede Einbuße blieb! Während diese aber alle schweigen, ja zustimmen, widersetzt sich allein der Bischof von Rom. Hier ist auch das Urteil, was ihn denn dazu bewogen haben mag, schnell bei der Hand: er sah eben voraus, was dann auch nicht lange nachher eintrat, nämlich daß sich mit dem Abnehmen der Ehre des alten Rom Konstantinopel mit dem zweiten Platz nicht zufriedengeben und mit Rom um die Obergewalt kämpfen würde. Trotzdem hat es Leo mit seinem Einspruch nicht zuwege gebracht, daß der Beschluß des Konzils etwa nicht in Geltung gekommen wäre. Deshalb haben seine Nachfolger, da sie einsahen, daß sie machtlos waren, von jener Halsstarrigkeit friedlich Abstand genommen; sie haben es nämlich geduldet, daß der Bischof von Konstantinopel als zweiter Patriarch galt.
IV,7,16
Kurze Zeit nachher jedoch ist Johannes, der zur Zeit Gregors (I.) die Kirche zu Konstantinopel regierte, soweit gegangen, daß er sich als Patriarchen für die ganze Kirche (universalis Patriarchus) bezeichnete. Dagegen hat sich Gregor, um in so ausgezeichneter Sache nicht die Verteidigung seines Stuhls zu unterlassen, standhaft gewehrt. Und sicherlich war auch die Hoffart wie die Unsinnigkeit des Johannes, der die Grenzen seines Bistums den Grenzen des Reiches gleich machen wollte, untragbar. Trotzdem macht Gregor auf das, was er dem anderen verweigert, nicht etwa selber Anspruch, sondern er verabscheut diesen Namen („Gesamtpatriarch“) als frevlerisch, gottlos und ruchlos - von wem er schließlich auch gebraucht werden möge. Ja, er fährt gar an einer Stelle gegen den Bischof Eulogius von Alexandria los, der ihn mit einem derartigen Titel geehrt hatte. „Seht“, sagt er, „Ihr habt in der Vorrede des Briefes, den Ihr an mich gerichtet habt, trotz meines Verbots ein Wort schreiben lassen, das eine hoffärtige Bezeichnung bedeutet: Ihr habt mich nämlich „Papst der Gesamtkirche” (Papa universalis) genannt. Dies, bitte ich, möge Eure Heiligkeit in Zukunft nicht mehr tun; denn Euch wird entzogen, was einem anderen über das begründete Maß hinaus gegeben wird. Ich betrachte das, von dem ich sehe, daß dadurch die Ehre meiner Brüder gemindert wird, nicht als Ehre. Denn meine Ehre ist die Ehre der gesamten Kirche und der ungeschmälerte Rechtsstand meiner Brüder. Wenn mich aber Eure Heiligkeit den
‚Papst der Gesamtkirche’ nennt, so erklärt sie damit, sie sei das, was ich nach ihrem Geständnis für die Gesamtheit sei, ihrerseits nicht“ (Brief VIII,29).
Die Sache Gregors war zwar gut und ehrenhaft, aber Johannes, dem die Gunst des Kaisers Mauritius zu Hilfe kam, konnte von seinem Vorhaben nicht abgebracht werden. Auch sein Nachfolger Cyriacus hat sich in dieser Sache niemals erweichen lassen.
IV,7,17
Dann trat Phocas nach Ermordung des Mauritius an dessen Stelle. Er war den Römern freundlicher gesinnt - ich weiß nicht, aus was für einem Grunde, ja doch: weil er in Rom ohne Streit gekrönt worden war. Dieser Phocas hat dann endlich Bonifatius dem Dritten zugestanden, was Gregor keineswegs verlangt hatte, nämlich daß Rom das Haupt aller Kirchen sein sollte. Auf diese Weise wurde der Streit geschlichtet.
Trotzdem hätte auch diese Gunstbezeigung des Kaisers dem römischen Stuhl nicht so sehr viel genützt, wenn nicht noch anderes hinzugekommen wäre. Denn Griechenland und ganz Asien sind kurz nachher von der Gemeinschaft mit ihm losgerissen worden. Und Frankreich erwies dem Papst seine Ehrerbietung dergestalt, daß es nur soweit Gehorsam leistete, als es ihm paßte. Es ist in der Tat erst zur Knechtschaft (unter Rom) gebracht worden, als Pipin die Königsgewalt an sich gerissen hatte. Denn der römische Bischof Zacharias hatte ihm zu Treulosigkeit und Räuberei Beihilfe geleistet, so daß er nach Vertreibung des rechtmäßigen Königs das Reich an sich riß, als ob es zur Plünderung preisgegeben wäre. Dafür erhielt Zacharias die Belohnung, daß der römische Stuhl über die französischen Kirchen die Rechtsprechungsgewalt haben sollte. Wie Räuber die gemeinsame Beute untereinander aufzuteilen pflegen, so machten auch diese guten Leute miteinander einen Vergleich: die irdische, bürgerliche Herrschaft sollte nach Beraubung des wahren Königs an Pipin fallen, Zacharias aber sollte das Haupt aller Bischöfe werden und die geistliche Gewalt haben!
Diese war nun im Anfang ungefestigt, wie es mit neuen Sachen so zuzugehen pflegt; darauf aber wurde sie durch die Autorität Karls gestärkt - und zwar aus fast gleicher Ursache. Denn auch Karl war dem römischen Papst verpflichtet, weil er durch seine Bemühungen zur Kaiserwürde gelangt war.
Obgleich nun anzunehmen ist, daß die Kirchen allenthalben schon zuvor sehr verunstaltet waren, steht es doch fest, daß erst damals die alte Gestalt der Kirche in Frankreich und Deutschland gänzlich in Vergessenheit geraten ist. In den Archiven des obersten Gerichtshofs zu Paris sind noch kurze Aufzeichnungen aus jenen Zeiten vorhanden, die, wo es sich um kirchliche Dinge handelt, Verträge in Erwähnung bringen, die Pipin oder auch Karl mit dem römischen Papst abgeschlossen haben. Aus diesen ergibt sich der Schluß, daß damals die Änderung des alten Zustandes erfolgt ist.
IV,7,18
Von dieser Zeit an, als die Verhältnisse allenthalben tagtäglich schlechter wurden, ist dann auch die Tyrannei des römischen Stuhls allmählich zu Kraft und zu größerem Umfang gekommen, und zwar teils durch die Unwissenheit, teils durch die Lässigkeit der Bischöfe. Denn während sich ein einziger alles herausnahm und ohne Maß mehr und mehr fortfuhr, sich gegen Recht und Billigkeit zu erheben, haben sich die Bischöfe nicht mit dem schuldigen Eifer angestrengt, seine Willkür in Schranken zu halten, und wenn sie auch nicht ohne den Willen dazu gewesen wären, so hätte es ihnen dennoch an rechter Unterweisung und Erfahrung gefehlt, so daß sie keineswegs geeignet waren, eine so wichtige Sache anzufassen. So sehen wir, von welcher Art und von was für einer Scheußlichkeit zur Zeit Bernhards (von Clairvaux) die Entweihung alles Heiligen und die Zerstörung der gesamten kirchlichen Ordnung zu Rom gewesen ist. Er klagt, aus der ganzen Welt strömten ehrgierige, habsüchtige
Leute, Menschen, die Simonie, Tempelschändung, Hurerei, Blutschande trieben, und andere Ungeheuer dieser Art nach Rom zusammen, um dort durch apostolische Autorität kirchliche Ehren zu erlangen oder zu behalten; Betrug, Hintergehung und Gewalttaten, klagt er, hätten überhandgenommen (Von der Betrachtung an Papst Eugen III.,I,4f.). Er erklärt, die damals übliche Art der Rechtsprechung sei abscheulich und sie sei nicht nur für die Kirche, sondern auch für das (weltliche) Gericht unziemlich (Ebenda I,10,13). Er ruft aus, die Kirche sei voll ehrgieriger Leute, und es sei keiner da, der vor der Begehung von Schandtaten mehr Abscheu hätte als Räuber in ihrer Höhle, wenn sie die den Reisenden abgenommene Beute verteilten (Ebenda). „Wenige“, sagt er, „schauen auf den Mund des Gesetzgebers; alle aber sehen auf seine Hände. Das geschieht aber auch nicht ohne Grund. Denn alle päpstlichen Geschäfte geschehen eben durch die Hände“ (Ebenda IV,2,4). „Was soll das heißen“ (schreibt er an den Papst), „daß die Leute, die zu dir sagen: ‚Prachtvoll, herrlich!’ - durch Raubgut erkauft werden, das man den Kirchen abnimmt? Der Lebensunterhalt der Armen wird auf den Gassen der Reichen ausgestreut. Das Silber glänzt im Schmutz. Man eilt von allen Seiten herzu - aber nicht der Ärmere, sondern der Stärkere nimmt es auf oder auch der, der gerade am schnellsten vorausläuft! Doch kommt diese Festsetzung oder besser: diese tödliche Zersetzung (mos iste, vel potius mors ista) nicht von dir her - ach, möchte sie bei dir enden! Mitten in alledem schreitest du als ‚Hirte’ einher, mit vielem und kostbarem Zierat umgeben. Wenn ich es zu sagen wagen dürfte - das ist doch eher eine Weide für Teufel als für Schafe. So hat denn wohl auch Petrus getan, so auch Paulus Spott getrieben?“ (Ebenda IV,2,5). „Dein Hof ist gewohnt, mehr gute Leute in sich aufzunehmen - als Leute gut zu machen. Denn die Bösen werden an ihm nicht besser, die Guten aber schlechter!“ (Ebenda IV,4,11). Die Mißbräuche bei den Berufungsverfahren, die er dann berichtet, wird kein frommer Mensch ohne großen Abscheu lesen können (Ebenda III,2,6ff.). Endlich redet er von jener zügellosen Begehrlichkeit des römischen Stuhls in der Anmaßung der Rechtsprechungsgewalt und kommt dabei zu dem Schluß: „Ich spreche das Murren und die gemeinsame Klage der Kirchen aus. Sie rufen laut, daß sie verstümmelt und ihrer Gliedmaßen beraubt werden. Und es gibt gar keine mehr oder nur noch wenige, die diesen Schlag nicht schmerzlich empfinden oder nicht (wenigstens) fürchten. Fragst du, was für einen Schlag? Daß man die Äbte ihren Bischöfen (hinsichtlich der Gerichtsgewalt und anderer Rechte) entzieht und die Bischöfe den Erzbischöfen ...! Es wäre ein Wunder, wenn man das entschuldigen könnte. Indem ihr so handelt, beweist ihr zwar, daß ihr volle Macht habt - aber nicht volle Gerechtigkeit. Ihr tut es, weil ihr es könnt; aber ob ihr es auch dürft, das ist die Frage. Ihr seid doch dazu gesetzt, jedem seine Ehre und seinen Rang zu erhalten, nicht aber, sie ihm zu mißgönnen“ (Ebenda III,4,14). Dies wenige wollte ich doch aus vielem heraus berichten, und zwar, damit die Leser einerseits sehen, was für einen schweren Fall die Kirche damals getan hatte, und auch andererseits erkennen, wie sehr diese Not alle Frommen in Trauer und Seufzen versetzt hat.
IV,7,19
Wenn wir nun aber dem Bischof von Rom heutzutage auch die hervorragende Stellung und die große Macht in der Rechtsprechung zugeben würden, die dieser Stuhl in den mittleren Zeiten (der Entwicklung), wie z.B. zu Zeiten Leos oder Gregors besessen hat - was würde das dem gegenwärtigen Papsttum nützen? Ich rede noch nicht von der irdischen Herrschaft, auch nicht von der bürgerlichen Gewalt; darüber werden wir nachher noch an geeigneter Stelle unsere Betrachtungen anstellen. Nein, was hat das geistliche Regiment selbst, das sie rühmen, mit den Verhältnissen jener Zeiten Ähnliches? Denn den Papst beschreibt man nicht anders als so: er ist das oberste Haupt der Kirche auf Erden und der Allgemeinbischof des ganzen Erdkreises. Wenn aber die Päpste selbst über ihre Autorität sprechen, so erklären sie in großer Hoffart, bei ihnen liege die Vollmacht zum Befehlen, für die
anderen bestehe die Notwendigkeit zu gehorchen; auf diese Weise seien alle ihre Anordnungen so anzusehen, als wenn sie gleichsam durch die göttliche Stimme des Petrus bekräftigt seien. Die Provinzialsynoden - so heißt es weiter - hätten, da sie ohne Gegenwart des Papstes stattfänden, keine Kraft. Die Päpste erklären weiter, sie könnten für jede beliebige Kirche Kleriker ordinieren und die, welche anderswo ordiniert wären, vor ihren Stuhl rufen. Zahllose Aussagen dieser Art finden sich in dem Sammelwerk des Gratian; ich zähle sie nicht auf, um dem Leser nicht gar zu beschwerlich zu fallen. Der Hauptinhalt läuft aber darauf hinaus: bei dem Bischof von Rom allein liegt die oberste Entscheidung über alle kirchlichen Angelegenheiten, ob es nun darum geht, Lehren zu beurteilen und festzustellen, Gesetze zu erlassen, die Zucht zu regeln oder die Rechtsprechung zu üben. Langwierig und überflüssig wäre es auch, die Vorrechte aufzuzählen, die sie sich mit den von ihnen so genannten „Reservationen“ (dem Papste vorbehaltene Rechte) herausnehmen. Das unerträglichste von allem ist aber dies: sie lassen auf Erden kein Gericht bestehen, das ihre Willkür in Schranken halten oder zügeln könnte, wenn sie eine derart unermeßliche Gewalt mißbrauchen. „Niemandem“, sagen sie, „soll es gestattet sein, sich dem Urteil dieses Stuhles zu widersetzen, und zwar um der Obergewalt der Kirche zu Rom willen“ (Decretum Gratiani II,17,4,30). Oder ebenso: „Dieser Richter (der Papst) soll weder vom Kaiser noch von den Königen, noch von irgendwelchem Klerus, noch vom Volke gerichtet werden“ (Decretum Gratiani II,9,3,13). Es ist schon mehr als herrisch genug, wenn sich ein einziger Mensch als Richter über alle einsetzt, dagegen nicht bereit ist, sich dem Urteil eines anderen zu fügen. Aber was soll man erst sagen, wenn er seine Tyrannei gegen das Volk Gottes ausübt, wenn er Christi Reich zerstreut und verwüstet, wenn er die ganze Kirche in Verwirrung bringt, wenn er das Hirtenamt in Räuberei verwandelt? Ja, selbst für den Fall, daß der Papst der verruchteste unter allen Menschen wäre, bestreitet er, daß er gezwungen sei, Rechenschaft zu geben! Denn es sind Aussprüche von Päpsten, wenn es heißt: „Die Angelegenheiten anderer Menschen hat Gott durch Menschen erledigen lassen wollen, den Bischof dieses Stuhls aber hat Gott ohne richterliche Untersuchung (durch Menschen) seinem eigenen Urteil vorbehalten“ (Decretum Gratiani II,9,3,14). Oder ebenso: „Die Taten unserer Untertanen werden von uns gerichtet, die unseren aber von Gott allein“ (Decretum Gratiani II,9,3,15).
IV,7,20
Damit nun dergleichen Verordnungen mehr Gewicht haben, so hat man fälschlicherweise die Namen alter Bischöfe (von Rom) untergeschoben, als ob die Dinge bereits von Anfang an so geregelt gewesen wären. Und dabei ist es doch mehr als gewiß, daß alles, was man dem Bischof von Rom mehr zumißt, als ihm nach unserem Bericht die alten Konzilien gegeben haben, neu und erst vor kurzer Zeit zusammengezimmert ist. Ja, man ist in seiner Unverschämtheit so weit gegangen, daß man ein Schreiben unter dem Namen des Patriarchen Anastasius von Konstantinopel herausgebracht hat, worin dieser bezeugt, es sei durch die alten Regeln festgelegt worden, daß auch in den entferntesten Provinzen nichts geschehen dürfte, das nicht zuvor an den römischen Stuhl berichtet worden sei (Decretum Gratiani II,9,3,12). Abgesehen davon, daß dies nun ganz sicher völlig erlogen ist, möchte ich doch fragen: wer wollte es glaubhaft finden, daß ein derartiger Lobpreis des römischen Stuhls ausgerechnet von dem ausgegangen wäre, der sein Widersacher war und mit ihm eifersüchtig um Ehre und Würde kämpfte? Aber diese Antichristen mußten eben notwendig zu einer derartigen Unsinnigkeit und Verblendung fortgerissen werden, daß ihre Nichtsnutzigkeit allen Menschen mit gesundem Verstand offenkundig ist, die nur ihre Augen aufmachen wollen. Die Verordnungsschreiben, die Gregor IX. gesammelt hat, dazu auch die „Clementinen“ und die „Extravagantes Martini“ lassen noch deutlicher und mit volleren Backen diese furchtbare Unbändigkeit und diese
geradezu zu barbarischen Königen passende Tyrannei allenthalben an den Tag treten. Aber das sind die Offenbarungsworte, nach denen die Römischen ihr Papsttum beurteilt wissen wollen! Daraus sind dann auch die herrlichen Grundsätze entstanden, die heutzutage im Papsttum allenthalben die Geltung von Offenbarungsworten haben, so etwa: der Papst könne nicht irren, der Papst sei den Konzilien übergeordnet, der Papst sei der allgemeine Bischof aller Kirchen und das oberste Haupt der Kirche auf Erden. Ich schweige von noch widersinnigeren Ungereimtheiten, die törichte Kirchenrechtsgelehrte in ihren Schulen ausplaudern - und doch stimmen diesen die römischen Theologen nicht nur zu, sondern sie bezeugen ihren Beifall, um ihrem Abgott zu schmeicheln!
VI,7,21
Ich will nicht nach schärfstem Recht mit ihnen umgehen. Gegen eine derart große Überheblichkeit könnte irgendein anderer einen Ausspruch des Cyprian setzen, den dieser gegenüber den Bischöfen anwandte, deren Konzil er leitete: „Niemand unter uns nennt sich einen ‚Bischof der Bischöfe’ oder zwingt seine Amtsgenossen mit tyrannischem Druck in die Notwendigkeit hinein, ihm Gehorsam zu leisten.“ Er (jener „andere“) könnte auch einwerfen, was man einige Zeit danach in Karthago beschlossen hat: niemand solle sich als Obersten der Priester oder als Ersten Bischof bezeichnen. Er könnte aus den Geschichtsbüchern viele Zeugnisse, aus den (Akten der) Synoden Kirchensatzungen und aus den Büchern der Alten viele Aussagen sammeln, in denen der Bischof von Rom zur Ordnung gezwungen wird.
Ich aber sehe davon ab, um nicht den Eindruck zu erwecken, als setzte ich ihnen gar zu scharf zu. Es sollen mir aber die besten Beschützer des römischen Stuhls antworten, wie sie die Stirn haben wollen, die Verteidigung des Titels „Allgemeinbischof” (Bischof der Gesamtkirche) zu wagen, wo sie doch sehen, daß dieser Titel von Gregor (I.) so oft mit feierlichem Fluch verdammt wird. Wenn das Zeugnis Gregors in Kraft sein soll, so erklären sie damit, daß sie ihren Bischof zum „Allgemeinbischof“ machen, zugleich, daß er der Antichrist ist!
Auch der Name „Haupt“ (der Kirche) war keineswegs gebräuchlicher. Denn Gregor sagt an einer Stelle so: „Petrus war das vornehmste Glied am Leibe (Christi); Johannes, Andreas und Jakobus waren die Häupter besonderer Gemeinden. Alle aber sind unter dem einen Haupte Glieder der Kirche; ja, die Heiligen vor der Zeit des Gesetzes, die Heiligen unter dem Gesetz, die Heiligen in der Gnade - sie alle machen den Leib des Herrn vollständig und sind in die Reihe der Glieder gestellt, und keiner von ihnen hat je gewollt, daß man ihn als ‚allgemein’ bezeichnete“ (Brief V,44).
Daß sich aber der Bischof von Rom die Macht zum Befehlen anmaßt, das ist gar wenig in Übereinstimmung mit einer Aussage, die Gregor an anderer Stelle macht. Als nämlich der Bischof Eulogius von Alexandria erklärte, er habe von Gregor einen „Befehl“ empfangen, da antwortete dieser in folgender Weise: „Dieses Wort ‚Befehl’, bitte ich, laßt mir nicht zu Gehör kommen; denn ich weiß, wer ich bin und wer ihr seid: ihr seid nach eurer Stellung meine Brüder, nach eurem Wandel meine Väter; ich habe also nicht befohlen, sondern ich habe mich bemüht zu zeigen, was mir nützlich erschienen ist“ (Brief VIII,29).
Daß der Papst seine Rechtsprechungsgewalt so grenzenlos ausdehnt, darin tut er nicht nur den übrigen Bischöfen, sondern auch jeder einzelnen Kirche schweres, fürchterliches Unrecht an; denn er reißt die Kirchen dermaßen auseinander und verstümmelt sie so, daß er aus ihren Bruchstücken seinen Stuhl erbaut.
Daß er sich ferner jedem Urteil entzieht und in tyrannischer Art dergestalt herrschen will, daß er die Willkür, die er selbst allein übt, als Gesetz ansieht, das ist jedenfalls zu unwürdig und von der kirchlichen Handlungsweise zu verschieden, als daß man es irgendwie ertragen könnte. Denn es steht nicht nur zum Empfinden der Frömmigkeit, sondern auch zu dem der Menschlichkeit in klaffendem Widerspruch.
IV,7,22
Um aber nicht genötigt zu sein, das einzelne durchzugehen und zu untersuchen, so wende ich mich abermals an die, die heutzutage als die besten und getreuesten Anwälte des römischen Stuhls gelten wollen, und frage sie, ob sie sich denn nicht schämen, den gegenwärtigen Zustand des Papsttums zu verteidigen; denn es steht fest, daß er hundertmal verderbter ist, als er es in den Zeiten Gregors oder Bernhards war, und doch hat selbst jener Zustand damals diesen heiligen Männern so sehr mißfallen. Gregor klagt immer wieder, er werde durch fremde Geschäfte über die Maßen hin und hergezerrt, unter dem Schein des Bischofsamtes sei er zur Welt zurückgeführt worden, und er müsse jetzt in seinem Amt so vielen Erdensorgen dienstbar sein, daß er sich nicht erinnern könne, in seinem früheren Laienstande je unter so viele geknechtet gewesen zu sein, er werde vom Gewirr weltlicher Geschäfte dermaßen erdrückt, daß sein Herz sich nicht zu den himmlischen zu erheben vermöchte, die vielen Wellen der Rechtssachen zerrütteten ihn, und die ungestümen Stürme des Lebens brächten ihn in Anfechtung, so daß er mit Recht sagen könnte: „Ich bin gekommen in die Tiefe des Meeres ...” (Brief I,5; 1,7; 1,25; 1,24). Sicherlich konnte er mitten in solch irdischen Geschäften das Volk in Predigten unterweisen, ja, insonderheit ermahnen, sicherlich konnte er die, bei denen es sein mußte, noch strafen, die Kirche ordnen, den Amtsgenossen einen Rat geben und sie an ihre Pflicht mahnen; überdies blieb ihm auch noch einige Zeit zum Schreiben - und trotzdem beklagt er seine Not, weil er in die tiefste Tiefe des Meeres versunken sei. Wenn die Verwaltungsarbeit zu jener Zeit ein „Meer“ war, was wird man dann von dem gegenwärtigen Papsttum sagen müssen? Denn was haben sie noch Ähnliches miteinander? Hier gibt es keine Predigten, kein Sorgen für die Zucht, keinen Eifer um die Kirchen, keine geistliche Amtsaufgabe - kurz, hier ist nichts als die Welt. Und trotzdem preist man diesen Irrgarten, als ob sich nichts Geordneteres und Wohlbestellteres finden ließe!
Was für Klagen aber schüttet Bernhard aus, was für Seufzer läßt er vernehmen, indem er die Gebrechen seiner Zeit anschaut! Was würde er tun, wenn er unser Zeitalter ansähe, das da „eisern“ ist oder allenfalls gar noch schlimmer als Eisen? Was ist es da für eine Unverschämtheit, wenn man das, was alle Heiligen jederzeit einstimmig verworfen haben, halsstarrig als etwas Heiliges und Göttliches verteidigt, ja, nicht nur dies, sondern gar noch ihr Zeugnis zur Verteidigung eines Papsttums mißbraucht, das ihnen doch unzweifelhaft gänzlich unbekannt gewesen ist! Allerdings gebe ich bezüglich der Zeit Bernhards zu, daß damals die Verderbnis aller Dinge so groß gewesen ist, daß diese Zeit von der unseren nicht sehr verschieden war. Aller Scham aber entbehren solche Leute, die aus jener mittleren Zeit, nämlich der des Leo, des Gregor und ähnlicher Männer, irgendeinen Vorwand nehmen wollen. Denn diese Leute machen es genau so, wie wenn jemand zur Bestätigung der Alleinherrschaft der (römischen) Kaiser den alten Zustand des römischen Reiches loben wollte, das heißt: den Lobpreis der Freiheit dazu entlehnte, die Tyrannei zu zieren.
IV,7,23
Zum Schluß: selbst wenn man den Römischen alles dies schenken mag, so entsteht für sie doch abermals ein ganz neuer Streit, wenn wir leugnen, daß sich in Rom eine Kirche befinde, bei der solche Wohltaten ihren Platz haben könnten, und wenn wir ferner leugnen, daß es (dort) einen Bischof gibt, der solche Würdenvorrechte besäße. Nehmen wir einmal an, alle jene (vorigen) Behauptungen wären wahr - wir haben sie ihnen allerdings bereits aus der Hand geschlagen! -, nehmen wir also an, Petrus sei wirklich durch Christi Wort zum Haupt der gesamten Kirche eingesetzt worden, er habe die ihm übertragene Ehre dem römischen Stuhl übergeben, dies sei durch die Autorität der Alten Kirche festgelegt und durch lange Übung bestätigt, dem Bischof von Rom sei die oberste Gewalt alle Zeit einmütig von allen zuerkannt worden, er sei Richter über alle Rechtssachen wie auch über alle
Menschen, selbst dagegen dem Gericht keines Menschen unterworfen gewesen. Ja, die Römischen können noch mehr haben, wenn sie wollen - ich antworte jedenfalls mit dem einen Wort, daß all dies keinen Wert hat, wenn es in Rom keine Kirche und keinen Bischof gibt. Das müssen sie mir doch notwendig zugeben, daß etwas, das selbst keine Kirche ist, nicht die Mutter der Kirchen sein kann, und daß einer, der selbst kein Bischof ist, nicht der Oberste der Bischöfe sein kann. Wollen sie nun zu Rom den „apostolischen“ Stuhl haben? Dann müssen sie mir (dort auch) das wahre, rechtmäßige Apostelamt vorweisen! Wollen sie dort den obersten Bischof haben? Dann müssen sie mir auch einen Bischof vorweisen! Wie aber nun? Wo werden sie uns irgendeine erkennbare Gestalt der Kirche zeigen? Dem Namen nach tun sie das freilich, und sie führen die Kirche stets im Munde. Nun wird aber die Kirche sicherlich an ihren bestimmten Merkzeichen erkannt, und „Bistum“ ist der Name eines Amtes. Ich rede hier nicht vom Volke, sondern von dem Kirchenregiment selbst, das in der Kirche beständig zu sehen sein soll. Wo ist nun zu Rom das Amt nach der Art, wie es Christi Stiftung erfordert? Wir wollen uns an das erinnern, was oben von der Amtspflicht der Presbyter und Bischöfe gesagt wurde. Wenn wir das Amt der Kardinäle nach dieser Richtschnur messen, so müssen wir zugeben, daß sie nichts weniger sind als Presbyter. Und was der Bischof selber irgendwie Bischöfliches an sich haben soll, das möchte ich wohl wissen. Das erste Hauptstück beim Bischofsamt besteht darin, das Volk mit Gottes Wort zu unterweisen, das zweite, das diesem unmittelbar folgt, die Sakramente zu verwalten, und das dritte besteht darin, zu ermahnen und zu ermuntern, dazu auch die zu strafen, die sich vergehen, und das Volk in heiliger Zucht zu halten. Was von alledem tut der Bischof zu Rom? Ja, was gibt er wenigstens vor zu tun? Man soll mir also sagen, in welchem Sinne man einen Menschen für einen Bischof gehalten wissen will, der kein Stück seiner Amtspflicht auch nur mit dem kleinsten Finger, wenn auch gar nur zum Schein anrührt.
IV,7,24
Mit einem Bischof verhält es sich nicht so wie mit einem König; denn wenn dieser auch das, was eigentlich zu einem König gehört, nicht ausübt, so behält er trotzdem die Ehre und den Titel bei. Bei der Beurteilung eines Bischofs dagegen schaut man auf Christi Auftrag, der in der Kirche stets in Kraft bleiben muß. Die Römischen sollen mir also diesen Knoten auflösen. lch erkläre, daß ihr Bischof eben deshalb nicht der Oberste der Bischöfe ist, weil er kein Bischof ist! Sie müssen nun notwendig zunächst beweisen, daß die letztere Behauptung verkehrt ist, wenn sie bezüglich der ersteren obsiegen wollen. Was wollen sie aber sagen, wo ihr Bischof nicht nur nichts von dem hat, was die Eigenart eines Bischofs ausmacht, sondern vielmehr lauter Eigenschaften, die ihr zuwiderlaufen? Aber, o Gott, wo soll ich da den Anfang machen? Bei der Lehre oder etwa bei dem Lebenswandel? Was soll ich sagen oder - was soll ich verschweigen? Und wo soll ich aufhören? Das sage ich: wenn die Welt heutzutage so voll ist von soviel verkehrten und gottlosen Lehren, wenn sie erfüllt ist mit so vielartigem Aberglauben, wenn sie von soviel Irrtümern geblendet und in soviel Abgötterei versunken ist, so ist nirgendwo etwas von alledem, das nicht von Rom seinen Ursprung genommen oder wenigstens seine Billigung empfangen hätte. Und wenn die Päpste mit solcher Wut gegen die wieder aufkommende Lehre des Evangeliums vorgehen, wenn sie alle ihre Kräfte anspannen, um sie zu unterdrücken, wenn sie alle Könige und Fürsten zu grausamem Wüten anfeuern, so geschieht das aus keiner anderen Ursache, als weil sie sehen, daß ihre ganze Herrschaft ineinanderfällt und zusammenbricht, sobald einmal das Evangelium von Christus Geltung erlangt hat. Leo (X.) ist grausam gewesen, Clemens (VII.) blutdürstig, und Paul (III.) ist grimmig. Aber es war nicht so sehr ihre Natur, die sie zur Bestreitung der Wahr-
heit antrieb, als vielmehr die Tatsache, daß dies die einzige Art und Weise war, ihre Macht aufrechtzuerhalten. Da sie also nur dann bestehen bleiben können, wenn Christus niedergeschlagen ist, so mühen sie sich in dieser Sache nicht anders, als wenn sie für Haus und Herd und für ihr eigenes Leben kämpften! Wie nun, soll etwa da, wo wir nichts sehen als furchtbare Abtrünnigkeit, für uns der „apostolische Stuhl“ sein? Soll das der „Statthalter Christi“ sein, der in verbissenen Anlaufen das Evangelium verfolgt und dadurch offen zutage treten läßt, daß er der Antichrist ist? Soll das der „Nachfolger des Petrus“ sein, der mit Feuer und Schwert wütet, um alles niederzureißen, was Petrus aufgebaut hat? Soll der „das Haupt der Kirche sein, der die Kirche von Christus, ihrem einigen Haupte, wegreißt und abschneidet und sie dann in sich selbst zerstückelt und auseinanderreißt? Mag Rom wohl vorzeiten die Mutter aller Kirchen gewesen sein, so hat es jedenfalls, seitdem es begonnen hat, der Sitz des Antichrists zu werden, aufgehört, das zu sein, was es war.
IV,7,25
Einige haben den Eindruck, wir trieben gar zu große Lästerung und gar zu tollen Mutwillen, wenn wir den Papst zu Rom als Antichrist bezeichnen. Aber die das meinen, die merken nicht, daß sie damit Paulus der Maßlosigkeit beschuldigen, dem wir uns mit solcher Redeweise anschließen, ja, dessen eigene Worte wir nachsprechen. Damit uns nun niemand den Einwurf macht, als bezögen wir die Worte des Paulus, die an sich einen anderen Sinn hätten, in fälschlicher Verdrehung auf den Bischof von Rom, so will ich kurz zeigen, daß man diese Worte nicht anders verstehen kann, als daß sie das Papsttum betreffen. Paulus schreibt, der Antichrist werde im Tempel Gottes seinen Sitz nehmen (2. Thess. 2,4). Auch an anderer Stelle zeichnet uns der Heilige Geist ein Bild des Antichrists, und zwar in der Person des Antiochus, und da zeigt er, daß seine Herrschaft in Großsprecherei und Gotteslästerungen bestehen werden (Dan. 7,25). Daraus ziehen wir die Folgerung, daß dies Reich des Antichrists eine Tyrannei ist, die sich mehr gegen die Seelen als gegen die Leiber richtet, eine Tyrannei, die sich wider Christi geistliches Reich erhebt. Ferner ergibt sich, daß dies Reich von der Art ist, daß es weder Christi noch der Kirche Namen abschafft, sondern vielmehr Christus als Vorwand mißbraucht und sich unter dem Namen „Kirche“ wie hinter einer Maske versteckt. Freilich gehören alle Ketzereien und Sekten, die seit Anbeginn bestanden haben, zum Reiche des Antichrists. Wenn jedoch Paulus vorhersagt, es werde ein Abfall kommen (2. Thess. 2,3), so gibt er mit dieser Beschreibung zu erkennen, daß jener Sitz der Abscheulichkeit dann aufgerichtet werden wird, wenn gewissermaßen ein allgemeiner Abfall die Kirche ergriffen hat, mögen auch hin und her viele Glieder der Kirche in der wahren Einheit des Glaubens verharren. Wenn Paulus aber dann zusetzt, schon zu seiner Zeit beginne der Antichrist insgeheim das Werk der Bosheit zu wirken, das er dann hernach öffentlich ausrichten werde (2. Thess. 2,7), so erfahren wir daraus, daß diese Not weder durch einen einzigen Menschen aufgebracht werden noch auch in einem einzigen Menschen zu Ende kommen sollte. Wenn er dann weiter den Antichrist mit dem Merkmal bezeichnet, daß er Gott seine Ehre wegreißen und sie sich selber anmaßen werde (2. Thess. 2,4), so ist dies das wichtigste Zeichen, dem wir folgen müssen, wenn wir den Antichrist suchen wollen, vor allem, wo solcher Hochmut bis zur öffentlichen Zerstreuung der Kirche fortschreitet. Nun steht es aber fest, daß der Papst zu Rom das, was Gott allein und Christus in höchstem Maße, eigen war, unverschämt auf sich übertragen hat, und deshalb ist nicht daran zu zweifeln, daß er der Oberste und Anführer dieses gottlosen und abscheulichen Reiches ist.
IV,7,26
Nun mögen die Römischen hingehen und uns die alte Zeit entgegenhalten. Als ob angesichts einer solchen Verkehrung aller Dinge die Ehre eines (bischöflichen) Stuhls bestehen bleiben könnte, wo gar kein Bischofsstuhl ist! Eusebius berichtet,
Gott habe, damit seiner Rache Raum geschafft würde, die Kirche, die zu Jerusalem war, nach Pella überführt (Kirchengeschichte III,5,3). Was nach dem, das wir hier vernehmen, einmal geschehen ist, das könnte auch öfters eintreten. Deshalb aber ist es doch gar zu lächerlich und ungereimt, wenn man die Ehre der Obergewalt derartig an einen Ort bindet, daß einer, der in Wirklichkeit der verbissenste Feind Christi, der vornehmste Widersacher des Evangeliums, der größte Verwüster und Zerstörer der Kirche und der grausamste Schlächter und Henker aller Heiligen ist, trotzdem als „Statthalter Christi“, als „Nachfolger des Petrus“ und als „erster Vorsteher der Kirche“ angesehen wird, und zwar einzig darum, weil er einen Sitz innehat, der vorzeiten einmal der erste von allen war! Ich schweige noch davon, was für ein großer Unterschied zwischen der Kanzlei des Papstes und einer recht eingerichteten Ordnung der Kirche besteht. Und das tue ich, obwohl diese eine Tatsache jeden Zweifel über diese Frage ausgezeichnet zu beheben vermag. Denn kein Mensch, der bei gesundem Verstand ist, wird das Bischofsamt in Blei und Bullen einschließen, noch viel weniger aber in solch eine Meisterschaft in allen Betrügereien und Übervorteilungen - denn das sind die Dinge, an denen man das „geistliche Regiment“ des Papstes erkennen kann. Sehr trefflich ist es daher, wenn einmal einer sagte, jene römische Kirche, deren man sich rühme, sei bereits seit längerer Zeit in einen Hof verwandelt worden, und diesen allein bekäme man jetzt in Rom zu sehen. Ich klage nun hier nicht die Gebrechen von Menschen an, sondern ich weise nach, daß das Papsttum selbst dem kirchlichen Wesen schlechterdings zuwider ist.
27
Wollen wir nun aber auf die Menschen zu sprechen kommen, so weiß man ja genugsam, was für „Statthalter Christi“ wir da finden werden: da werden nämlich Julius (II.) und Leo (X.) und Clemens (VII.) und Paul (III.) die „Pfeiler des christlichen Glaubens“ und die „obersten Lehrer der Religion“ sein - Leute, die von Christus nichts anderes wissen, als was sie in der Schule des (Spötters) Lucian gelernt haben! Aber wozu zähle ich hier drei oder vier Päpste auf? Als ob es zweifelhaft wäre, was für eine Art Religion die Päpste samt dem ganzen Kardinalskollegium bereits seit langem bekannt haben und auch heutzutage bekennen! Denn das erste Hauptstück der verborgenen Theologie, die unter ihnen das Regiment führt, ist dies: Es gibt keinen Gott. Und das zweite heißt: Alles, was von Christus geschrieben steht und gelehrt wird, das ist Lüge und Betrug. Und das dritte: Die Lehre vom künftigen Leben und von der letzten Auferstehung - das sind lauter Fabeln! Nicht alle denken so, und nur wenige sprechen sich so aus, das gebe ich zu. Aber trotzdem hat das schon lange angefangen, die gewöhnliche Religion der Päpste zu sein, und obwohl es allen, die Rom kennengelernt haben, völlig bekannt ist, so hören doch die römischen Theologen nicht auf zu rühmen, durch ein von Christus gegebenes Vorrecht sei Vorsorge dagegen getroffen, daß der Papst irren könne - denn zu Petrus sei gesagt: „Ich ... habe für dich gebeten, daß dein Glaube nicht aufhöre“ (Luk. 22,32). Ich möchte doch wissen: was werden sie mit diesem schamlosen Gespött anders erreichen, als daß die ganze Welt einsieht, wie sie dermaßen den höchsten Gipfel der Ruchlosigkeit erreicht haben, daß sie weder Gott fürchten noch sich vor den Menschen scheuen?
IV,7,28
Aber nehmen wir an, die Gottlosigkeit der genannten Päpste bliebe verborgen, weil sie sie weder in Predigten noch in Schriften an die Öffentlichkeit gebracht, sondern bloß bei Tisch, in der Kammer oder wenigstens zwischen ihren Wänden von sich gegeben haben. Wenn sie jedoch wollen, daß jenes Vorrecht, das sie vorwenden, seine Geltung hat, so müssen sie (auf jeden Fall) Johann XXII. aus der Zahl der Päpste ausstreichen, der offen behauptet hat, die Seelen seien sterblich und gingen mit den Leibern zusammen bis zum Tage der Auferstehung zugrunde. Damit man nun aber sieht, daß damals der ganze (päpstliche) Stuhl mitsamt seinen vornehmsten Stützen ganz und gar zusammengefallen ist, (so sei auf folgende Tatsache
hingewiesen): von den Kardinälen hat sich keiner solch einem großen Wahnwitz widersetzt, sondern die Schule von Paris hat den König von Frankreich dazu gebracht, daß er den Mann zum Widerruf zwang! Der König hat die (kirchliche) Gemeinschaft mit ihm untersagt, wofern er nicht baldigst Buße täte; und das hat er auch nach gewohnter Sitte durch einen Herold bekanntmachen lassen. Unter diesem Zwang hat der Papst dann seinen Irrtum abgeschworen. Dafür ist Johannes Gerson Zeuge, der damals lebte. Dieses Beispiel hat die Wirkung, daß ich mit unseren Widersachern nicht mehr weiter über ihre Aussage streiten muß, der römische Stuhl und seine Päpste könnten im Glauben nicht fallen, weil zu Petrus gesagt worden sei: „Ich habe für dich gebeten, daß dein Glaube nicht aufhöre ...” (Luk. 22,32). Sicherlich ist jener Johann XXII. in einer so scheußlichen Art von Abfall vom rechten Glauben abgeirrt, um den Nachfahren einen ausgezeichneten Beweis dafür zu bieten, daß nicht alle, die dem Petrus im Bischofsamt nachfolgen, auch Petrusse sind! Allerdings ist jene Behauptung auch an sich zu kindisch, als daß sie einer Antwort bedürfte. Denn wenn sie alles, was zu Petrus gesagt worden ist, auf seine Nachfolger beziehen wollen, so ergibt sich auch, daß alle Päpste Satane sind - denn der Herr hat zu Petrus doch auch gesagt: „Hebe dich, Satan, von mir! Du bist mir ärgerlich“ (Matth. 16,23). Es wird nämlich für uns ebenso leicht sein, das letztere gegen sie zu kehren, wie es für sie sein mag, uns das erste vorzuhalten!
IV,7,29
Aber ich habe keine Lust, meinen Streit mit Albernheiten zu führen - ich will also zu dem zurückkommen, von dem ich abgeschweift war. Wenn man Christus, den Heiligen Geist und die Kirche dergestalt an einen Ort bindet, daß nun jeder, der da die Leitung hat, selbst wenn er der Teufel ist, trotzdem als Christi Statthalter und als Haupt der Kirche gilt, weil dort einst der Sitz des Petrus war, so behaupte ich, ist das nicht nur gottlos und eine Schmähung Christi, sondern auch gar zu widersinnig und dem gesunden Menschenverstand zuwider. Schon seit langer Zeit sind die römischen Päpste entweder gänzlich ohne Religion oder aber gar die ärgsten Feinde der Religion. Sie werden also um des Stuhles willen, den sie einnehmen, ebensowenig zu „Christi Statthaltern“, wie etwa ein Abgott, wenn er in Gottes Tempel aufgestellt wird, für Gott zu halten ist (2. Thess. 2,4). Will man aber über ihren Lebenswandel urteilen, so mögen die Päpste selber für sich die Antwort geben, was das denn überhaupt sein soll, an dem sie als Bischöfe erkannt werden könnten. Zunächst: daß man zu Rom so lebt, wie man es tut, und daß sie dabei nicht allein durch die Finger sehen und schweigen, sondern es gleichsam mit stummer Zustimmung billigen, das ist eines Bischofs ganz und gar unwürdig; denn ein Bischof hat doch die Pflicht, die Ausgelassenheit des Volkes durch die Strenge der Zucht in Schranken zu halten. Aber ich will nicht so rücksichtslos gegen sie sein, daß ich sie mit fremden Missetaten belaste. Daß sie aber selbst samt ihrer Hausgenossenschaft, samt beinahe dem ganzen Kardinalskollegium, samt dem ganzen Haufen ihres Klerus aller Schlechtigkeit, Unsittlichkeit und Unreinheit, jeder Art von Lastern und Schandtaten dermaßen ergeben sind, daß sie eher Ungeheuern gleichen als Menschen - darin legen sie nun sicherlich an den Tag, daß sie nichts weniger sind als Bischöfe. Sie brauchen trotzdem nun nicht zu fürchten, daß ich ihre Schande weiterhin aufdeckte. Denn es verdrießt mich, mit solchem stinkenden Schlamm umzugehen, zudem muß ich auf schamhafte Ohren Rücksicht nehmen - und dann habe ich auch den Eindruck, als ob ich das, was ich zeigen wollte, bereits mehr als zur Genüge dargetan hätte. Das war nämlich dies: selbst wenn Rom einst das Haupt der Kirchen gewesen sein mag, so ist es doch heute nicht wert, zu ihren kleinsten Zehen gerechnet zu werden.
IV,7,30
Was nun die von ihnen so genannten Kardinäle anbetrifft, so weiß ich nichts was eigentlich geschehen ist, daß sie so plötzlich zu solcher Bedeutung emporgestiegen sind. Zu Gregors Zeiten kam dieser Titel allein den Bischöfen zu. Denn jedesmal,
wenn er Kardinäle erwähnt, so schreibt er sie nicht der Kirche zu Rom, sondern irgendwelchen anderen zu, so daß also kurzum ein „Kardinalpriester” nichts anderes ist als ein Bischof (Brief I,15; I,77; I,79; II,12; II,37; III,13). Bei den Schriftstellern der früheren Zeit finde ich den Titel nicht. Ich sehe aber, daß die Kardinäle damals den Bischöfen nachgeordnet waren, während sie ihnen heute wesentlich übergeordnet sind. Bekannt ist ein Wort des Augustin: „Obgleich nach dem in der Kirche gebräuchlich gewordenen Ehrennamen das Bischofsamt höher steht als das des Presbyters, so ist doch (der Bischof) Augustin in vielen Dingen geringer als (der Presbyter) Hieronymus“ (Brief 82). Hier macht er unzweifelhaft zwischen einem Presbyter der Kirche zu Rom und anderen Presbytern keinen Unterschied, sondern er ordnet sie alle gleichermaßen den Bischöfen nach. Das wurde so weitgehend beobachtet, daß auf dem Konzil zu Karthago, als zwei Abgesandte des römischen Stuhls zugegen waren, der eine ein Bischof, der andere ein Presbyter, der letztere an den untersten Platz zurückgedrängt wurde. Aber um nicht gar zu alte Dinge durchzugehen: es gibt ein Konzil, das zu Rom unter Gregor gehalten wurde; da haben nun die Presbyter ihren Sitz auf dem untersten Platz, und sie unterschreiben auch für sich, die Diakonen aber haben bei der Unterschrift gar keinen Platz (Gregor, Brief V,57a). Und ohne Zweifel hatten sie (die heutigen Kardinäle) damals keine andere Amtspflicht, als dem Bischof bei der Verwaltung der Lehre und der Sakramente zur Seite - und nach zustehen. Heutzutage aber hat sich ihr Los derart gewendet, daß sie zu Verwandten von Königen und Kaisern geworden sind. Es ist auch außer Zweifel, daß sie zusammen mit ihrem Oberhaupt allmählich gewachsen sind, bis sie zu dem heutigen Gipfel der Würde emporstiegen.
Ich habe aber auch dies mit wenigen Worten, gleichsam im Vorübergehen, berühren wollen, damit der Leser besser sieht, daß sich der römische Stuhl, wie er heute beschaffen ist, sehr wesentlich von jenem alten unterscheidet, den er stets als Vorwand benutzt, um sich zu schützen und zu verteidigen. Aber die Kardinäle mögen früher gewesen sein, wie sie wollen, so haben sie doch in der Kirche keinerlei wahres und rechtmäßiges Amt und deshalb bloß einen Schein und eine eitle Maske inne. Ja, weil alles, was sie haben, dem kirchlichen Amte gänzlich zuwider ist, so ist ihnen notwendig zugestoßen, was Gregor so oft schreibt: „Weinend sage ich es und seufzend tue ich es kund: da der priesterstand innerlich zerfallen ist, so wird er auch äußerlich keinen Bestand haben können“ (Brief V,58; V,62; VI,7; V,63). Ja, es mußte sich vielmehr an ihnen erfüllen, was Maleachi von solchen Leuten sagt: „Ihr seid von dem Wege abgetreten und ärgert viele im Gesetz und habt den Bund Levis gebrochen, spricht der Herr. Darum habe ich auch euch gemacht, daß ihr verachtet und unwert seid vor dem ganzen Volk ...” (Mal. 2,8f.). Nun überlasse ich es allen Frommen, darüber nachzudenken, von welcher Art der höchste Gipfel der römischen Hierarchie ist, dem die Papisten in gottloser Unverschämtheit ungescheut selbst das Wort Gottes unterwerfen, das doch für Himmel und Erde, für Engel und Menschen hätte verehrungswürdig und heilig sein sollen.
Achtes Kapitel
Von der Macht der Kirche im Bezug auf die Glaubenssätze, und mit was für einer zügellosen Willkür diese im Papsttum zur Verfälschung aller Reinheit der Lehre benutzt worden ist
IV,8,1
Nun folgt das dritte Hauptstück: von der Vollmacht der Kirche. Diese tritt teils bei den einzelnen Bischöfen in Erscheinung, teils bei den Konzilien, und zwar sowohl bei den Provinzialkonzilien als auch bei den allgemeinen. Dabei rede ich ausschließlich von der geistlichen Vollmacht, die der Kirche eigen ist. Diese besteht nun in der Lehre, in der Rechtsprechung oder in der Gesetzgebung. Das Lehrstück von der Lehre hat zwei Teile: es handelt von der Autorität, Glaubenssätze aufzustellen, und von der Auslegung der Glaubenssätze.
Bevor wir nun anfangen, die einzelnen Stücke besonders zu erörtern, möchten wir den frommen Leser auffordern, daß er daran denke, alles, was über die Vollmacht der Kirche gelehrt wird, auf das Ziel zu beziehen, zu dem diese nach dem Zeugnis des Paulus gegeben ist; dies Ziel aber ist Erbauung und nicht Niederreißung (2. Kor. 10,8; 13,10), und die, welche diese Vollmacht rechtmäßig ausüben, sind nicht der Meinung, daß sie mehr seien als Diener Christi und zugleich Diener des Volkes (d.h. der Gemeinde) in Christus. Die Erbauung der Kirche geschieht nun aber nur auf eine einzige Art und Weise, nämlich dann, wenn die Diener selbst sich befleißigen, Christus die ihm gebührende Autorität zu erhalten; diese aber kann nur dann unverkürzt bleiben, wenn ihm gelassen wird, was er vom Vater empfangen hat, nämlich daß er der einzige Lehrmeister seiner Kirche ist. Denn nicht von irgendwem anders, sondern von ihm allein steht geschrieben: „Den sollt ihr hören“ (Matth. 17,5).
So soll also die kirchliche Vollmacht wohl ohne Kleinlichkeit ihre Zier bekommen, aber doch in bestimmte Grenzen eingeschlossen werden, damit sie nicht nach der Willkür der Menschen hierhin und dorthin gezerrt werde. Hierzu wird es in höchstem Maße dienlich sein, wenn wir unser Augenmerk darauf richten, in welcher Weise sie von den Propheten und Aposteln beschrieben wird. Denn wenn wir es den Menschen einfach überlassen, die Macht an sich zu nehmen, die ihnen gefällt, dann sieht jeder sofort ein, wie leicht es ist, in eine Tyrannei zu verfallen, die von der Kirche Christi weit entfernt bleiben muß.
IV,8,2
Deshalb müssen wir hier bedenken, daß alles, was der Heilige Geist in der Schrift den Priestern oder auch den Propheten oder den Aposteln oder den Nachfolgern der Apostel an Autorität und Würde überträgt, voll und ganz nicht eigentlich den Menschen selbst beigelegt wird, sondern dem Amte, dem sie vorstehen, oder, um deutlicher zu reden, dem Worte, dessen Dienst ihnen anvertraut ist. Wenn wir sie nämlich alle der Reihe nach durchgehen, so werden wir nicht finden, daß sie mit irgendeiner Autorität ausgestattet waren, zu lehren oder einen Spruch zu tun, als allein im Namen des Herrn und auf Grund seines Wortes. Denn wenn sie zu ihrem Amt berufen werden, so wird ihnen jedesmal zugleich die Verpflichtung auferlegt, nichts aus sich selbst heraus vorzubringen, sondern aus dem Mund des Herrn heraus zu reden. Auch läßt er sie nicht eher in der Öffentlichkeit auftreten, um vom Volke gehört zu werden, als bis er ihnen aufgetragen hat, was sie reden sollen - damit sie nichts reden außer seinem Wort.
Mose war doch der Oberste aller Propheten, und ihn mußte man vor anderen hören; aber auch er wurde zuvor mit bestimmten Aufträgen versehen, damit er durchaus nichts verkündigen konnte als das, was von dem Herrn kam (Ex. 3,4ff.). Als daher das Volk seine Lehre angenommen hatte, da hieß es von ihm, es habe an Gott und an seinen Knecht Mose geglaubt (Ex. 14,31).
Auch die Autorität der Priester wurde mit schwersten Strafandrohungen gesichert, damit sie nicht in Verachtung geriet (Deut. 17, 9-13). Zugleich aber gibt der Herr zu erkennen, unter welcher Bedingung sie gehört werden sollten, indem er nämlich sagt, er habe mit Levi seinen Bund gemacht, damit „das Gesetz der Wahrheit ... in seinem Munde“ sei (Mal. 2,4.6). Und kurz nachher fügt er noch zu: „Des Priesters Lippen sollen die Lehre bewahren, daß man aus seinem Munde das Gesetz suche; denn er ist ein Bote des Herrn der Heerscharen“ (Mal. 2,7; nicht ganz Luthertext). Will also der Priester gehört werden, so muß er sich als ein Bote Gottes erweisen, das heißt: er muß die Weisungen, die er von seinem Auftraggeber empfangen hat, getreulich weitergeben. Und wo davon die Rede ist, daß die Priester gehört werden sollen, da wird ausdrücklich festgesetzt, daß sie ihren Spruch „nach dem Gesetz“ Gottes tun sollen (Deut. ,7,10.11).
IV,8,3
Wie es um die Vollmacht der Propheten allgemein bestellt war, das wird bei Ezechiel trefflich beschrieben: „Du Menschenkind, spricht der Herr, ich habe dich zum Wächter gesetzt über das Haus Israel, du sollst also aus meinem Munde das Wort hören und ihnen von mir aus Botschaft geben“ (Ez. 3,17; nicht durchweg Luthertext). Wenn er da die Weisung erhält, (das Wort) „aus dem Munde des Herrn“ zu hören - wird ihm damit nicht untersagt, aus sich selbst heraus etwas zu ersinnen? Und wenn es dann heißt, er solle „von dem Herrn aus Botschaft geben“ - was bedeutet das anders, als so zu reden, daß er zuversichtlich zu rühmen wagt, daß es nicht sein, sondern des Herrn Wort ist, was er vorbringt? Das nämliche steht mit anderen Worten bei Jeremia: „Ein Prophet, der Träume hat, der erzähle Träume; wer aber mein Wort hat, der predige mein Wort, das da wahr ist“ (Jer. 23,28; Schluß nicht Luthertext). Damit gibt er unzweifelhaft allen Propheten ein Gesetz. Und dies Gesetz ist von der Art, daß er es nicht duldet, daß einer mehr lehrt, als ihm befohlen ist. Und alles, was nicht von ihm allein ausgegangen ist, das nennt er nachher „Stroh“ (Jer. 23,28b). Deshalb hat auch von den Propheten keiner den Mund aufgetan, wofern nicht der Herr die Worte vorsagte. Deshalb begegnen uns bei ihnen so oft solche Wendungen wie „das Wort des Herrn“, „die Last des Herrn“, „So spricht der Herr“ oder „Der Mund des Herrn hat’s geredet“. Und das mit Recht: denn Jesaja rief doch aus, er habe befleckte Lippen (Jes. 6,5), und Jeremia bekannte, er vermöge nicht zu reden, weil er noch ein Knabe sei (Jer. 1,6). Was hätte aus des einen beflecktem, des anderen einfältigem Munde anders hervorgehen können als Unreines und Törichtes, wenn sie ihr eigenes Wort geredet hätten? Heilige und reine Lippen aber hatten sie, als diese anfingen, die Werkzeuge des Heiligen Geistes zu sein. Sobald die Propheten an die heilige Verpflichtung gebunden sind, nichts von sich zu geben, als was sie empfangen haben, da werden sie mit herrlicher Vollmacht und mit glänzenden Titeln ausgezeichnet. Denn wenn der Herr bezeugt, daß er sie „über Völker und Königreiche“ gesetzt hat, damit sie „ausreißen, zerbrechen, zerstören und verderben ... und bauen und pflanzen“ (Jer. 1,10), so fügt er gleich auch die Ursache bei: all dies geschieht, weil er „seine Worte in ihren Mund gelegt“ hat (Jer. 1,9).
IV,8,4
Und wenn man nun seinen Blick auf die Apostel richtet, so werden diese allerdings mit vielen und herrlichen Bezeichnungen gepriesen: es heißt von ihnen, daß sie „das Licht der Welt“ und „das Salz der Erde“ sind (Matth. 5,13,14), daß man sie an Christi Statt hören soll (Luk. 10,16), daß alles, was sie auf Erden gebunden oder gelöst haben, auch im Himmel gebunden und gelöst sein soll (Joh. 20,23; Matth. 18,18). Aber (schon) durch ihren Namen (Apostel, Abgesandte) legen sie an den Tag, wieviel ihnen in ihrem Amte zugestanden ist: nämlich wenn sie „Apostel“ sind, so sollen sie eben nicht schwatzen, was ihnen gefällt, sondern vielmehr getreulich die Aufträge dessen vorbringen, von dem sie „gesandt“ sind! Deutlich genug sind
auch Christi Worte, mit denen er ihre Sendung umgrenzt hat: er trug ihnen doch auf, sie sollten hingehen und alle Völker lehren, was er ihnen geboten hatte (Matth. 28,19f.). Ja, damit es niemand verstattet sei, sich diesem Gesetz zu entziehen, so hat er es selbst auf sich genommen und sich selbst auferlegt. „Meine Lehre“, spricht er, „ist nicht mein, sondern des, der mich gesandt hat, des Vaters“ (Joh. 7,16; Schluß ist Zusatz). Er ist doch allezeit der einige, wahre Ratgeber des Vaters gewesen, und der Vater hat ihn als Herrn und Meister über alle eingesetzt - trotzdem gibt er, weil er das Amt der Lehrunterweisung ausübt, durch sein eigenes Beispiel allen Dienern die Weisung, welcher Regel sie bei ihrem Lehren folgen sollen. Die Vollmacht der Kirche ist also nicht unbegrenzt, sondern sie ist dem Worte des Herrn unterworfen und gleichsam darin eingeschlossen.
IV,8,5
Obgleich nun aber in der Kirche seit Anbeginn der Grundsatz in Geltung war und es auch heute noch sein muß, daß die Knechte Gottes nichts lehren sollen, was sie nicht von ihm selbst gelernt hätten, so haben sie doch solch Lernen je nach der Verschiedenheit der Zeiten auf verschiedene Art und Weise geübt. Die Art aber, wie es heute geschieht, unterscheidet sich sehr wesentlich von derjenigen früherer Zeiten.
Zunächst gilt doch das Wort Christi, daß niemand den Vater gesehen hat außer dem Sohne und dem, dem es der Sohn hat offenbaren wollen (Matth. 11,27). Ist das aber wahr, so haben alle, die zur Erkenntnis Gottes gelangen wollten, unzweifelhaft allezeit von jener ewigen Weisheit geleitet werden müssen. Denn wie hätten sie anders die Geheimnisse Gottes innerlich erfassen oder aussprechen sollen, als unter der Unterweisung dessen, dem allein die Verborgenheiten des Vaters offenstehen? So haben also die heiligen Menschen von jeher Gott nicht anders erkannt, als indem sie ihn im Sohne wie in einem Spiegel anschauten. Wenn ich das sage, so verstehe ich es so: Gott hat sich den Menschen niemals anders offenbart als durch den Sohn, das heißt durch seine einige Weisheit, sein einiges Licht und seine einige Wahrheit. Aus diesem Brunnquell haben Adam, Noah, Abraham, Isaak, Jakob und andere alles geschöpft, was sie an himmlischer Lehre besaßen. Aus derselben Quelle haben auch alle Propheten entnommen, was sie an himmlischen Offenbarungsworten von sich gegeben haben.
Jedoch hat sich diese Weisheit nicht allezeit auf eine und dieselbe Weise offenbart.
Bei den Erzvätern hat sie geheime Offenbarungen benutzt, zugleich aber zu deren Bestätigung Zeichen von solcher Art angewandt, daß es für jene Männer durchaus keinem Zweifel mehr unterliegen konnte, daß es Gott war, der da redete. Was die Erzväter empfangen hatten, das haben sie dann von Hand zu Hand an ihre Nachkommen überliefert; denn Gott hatte es ihnen mit der Bestimmung anvertraut, daß sie es in dieser Weise fortpflanzten. Die Söhne aber und Enkel wußten durch Gottes innerliche Eingebung (Deo intus dictante), daß das, was sie vernahmen, vom Himmel und nicht von der Erde stammte.
IV,8,6
Als es aber Gott gefiel, eine deutlicher sichtbare Gestalt der Kirche aufzurichten, da hatte er den Willen, daß sein Wort schriftlich niedergelegt und versiegelt wurde, damit die Priester daraus entnähmen, was sie dem Volke vorbringen sollten, und damit jegliche Lehre, die vorgetragen werden sollte, nach dieser Richtschnur geprüft würde. Wenn den Priestern also nach der öffentlichen Kundmachung des Gesetzes die Weisung erteilt wird, sie sollten „aus dem Munde“ des Herrn lehren (Mal. 2,7), so ist der Sinn folgender: sie sollen nichts lehren, was außerhalb der Art der Unterweisung liegt, die Gott im Gesetz beschlossen hat, oder was dieser fremd ist. Vollends war es ihnen nicht erlaubt, etwas hinzuzufügen oder davonzutun (Deut. 4,2; 13,1).
Dann folgten die Propheten. Durch sie hat Gott zwar neue Offenbarungsworte kundgemacht, die zum Gesetz hinzugetan werden sollten; aber diese waren doch nicht so neu, daß sie etwa nicht aus dem Gesetz herrührten und darauf gerichtet wären. Bezüglich der Lehre waren die Propheten nämlich bloß Ausleger des Gesetzes, und sie haben ihm nichts zugefügt als Weissagungen über zukünftige Dinge. Mit Ausnahme dieser Weissagungen haben sie nichts vorgebracht als die reine Auslegung des Gesetzes. Es war aber des Herrn Wohlgefallen, daß die Lehre deutlicher und weitläufiger ans Licht trat, damit den schwachen Gewissen um so besser Genüge geschähe, und deshalb gebot er, daß auch die Prophetien schriftlich niedergelegt wurden und als Teil seines Wortes galten.
Dazu sind dann zugleich auch die Geschichtsbücher gekommen, die ebenfalls Arbeiten von Propheten sind, aber unter der Eingebung des Heiligen Geistes zusammengestellt.
Die Psalmen rechne ich zu den Propheten, weil ja das, was wir diesen zuschreiben, auch ihnen gemein ist.
Dieses ganze Schriftengefüge, das aus dem Gesetz, den Prophetenbüchern, den Psalmen und den Geschichtsbüchern gebildet war, war also für das Volk des Alten Bundes das Wort Gottes, nach dessen Regel die Priester und Lehrer bis zum Kommen Christi ihre Unterweisung ausrichten sollten, und es war ihnen nicht erlaubt, davon abzuweichen, „weder zur Rechten noch zur Linken“ (Deut. 5,29); denn ihr ganzes Amt war von der Begrenzung umschlossen, daß sie aus Gottes Mund zum Volke sprechen sollten. Das geht aus der wichtigen Stelle bei Maleachi hervor, an der er ihnen die Weisung gibt, des Gesetzes zu gedenken und darauf achtzuhaben - bis zur Verkündigung des Evangeliums (Mal. 3,22 = 4,4)! Denn auf diese Weise hält er sie von allen fremden Lehren ab und erlaubt ihnen nicht, das geringste Stücklein von dem Wege abzuweichen, den ihnen Mose getreulich gewiesen hatte. Und das ist auch der Grund, weshalb David die Herrlichkeit des Gesetzes so prachtvoll verkündigt und so viele Lobpreise desselben aufführt: die Juden sollten eben nichts außerhalb des Gesetzes begehren, weil ja alle Vollkommenheit in ihm beschlossen lag!
IV,8,7
Als aber endlich Gottes Weisheit im Fleische geoffenbart wurde, da hat sie uns alles, was mit dem menschlichen Verstande über den himmlischen Vater begriffen werden kann und gedacht werden soll, mit offenem Munde dargelegt. Daher haben wir jetzt, seitdem Christus, die Sonne der Gerechtigkeit, leuchtend aufgegangen ist, den vollen Glanz der göttlichen Wahrheit, so wie die Klarheit am Mittag zu sein pflegt, wenn auch das Licht zuvor einigermaßen verdüstert war. Denn der Apostel wollte wahrhaftig nichts Gewöhnliches verkündigen, als er schrieb: „Nachdem vorzeiten Gott manchmal und mancherleiweise geredet hat zu den Vätern durch die Propheten, hat er am letzten in diesen Tagen zu uns zu reden begonnen durch seinen geliebten Sohn ...” (Hebr. 1,1f.; Schluß ungenau). Er gibt hier nämlich zu verstehen, ja, er erklärt offen, daß Gott fortan nicht mehr, wie zuvor, bald durch den einen, bald wieder durch den anderen reden, auch nicht mehr eine Prophetie an die andere, eine Offenbarung an die andere fügen wird, sondern vielmehr im Sohne jedwede Unterweisung dergestalt vollendet hat, daß dies für das letzte und ewige Zeugnis von ihm zu gelten hat. Aus diesem Grunde wird die ganze Zeit des Neuen Bundes, von da an, da uns Christus mit der Predigt seines Evangeliums erschienen ist, bis zum Tage des Gerichtes, mit solchen Ausdrücken bezeichnet wie „die letzte Stunde“ (1. Joh. 2,18), „die letzten Zeiten“ (1. Tim. 4,1; 1. Petr. 1,20) oder „die letzten Tage“ (Apg. 2,17; 2. Tim. 3,1; 2. Petr. 3,3). Das geschieht, damit wir uns mit der Vollkommenheit der Lehre Christi zufriedengeben und es lernen, uns darüber hinaus keine neue zu ersinnen und auch keine neue anzunehmen, die sich etwa andere erdacht haben.
Deshalb hat uns der Vater nicht ohne Ursache den Sohn mit einem einzigartigen Vorrecht als Lehrer verordnet, indem er gebietet, daß er, nicht irgendeiner von den Menschen, gehört werden soll. Es sind zwar bloß wenige Worte, mit denen er uns die Lehrmeisterschaft des Sohnes ans Herz gelegt hat, indem er spricht: „Den sollt ihr hören“ (Matth. 17,5). Aber in diesen wenigen Worten liegt mehr Gewicht und Kraft, als man gemeiniglich glaubt; es ist nämlich so, als wenn er uns von allen Lehren der Menschen wegführte, uns allein vor diesen Einen stellte und uns geböte, von ihm allein alle Lehre des Heils zu begehren, an ihm allein zu hängen, in ihm allein zu bleiben, kurzum - wie die Worte lauten - auf seine Stimme allein zu horchen! Und wahrlich, was sollte man noch von einem Menschen erwarten und begehren, wo sich uns doch das Wort des Lebens selber vertraut und gegenwärtig kundgegeben hat? Ja, aller Menschen Mund muß füglich geschlossen sein, nachdem einmal der geredet hat, in dem nach dem Willen des himmlischen Vaters „verborgen liegen“ sollen „alle Schätze der Weisheit und der Erkenntnis“ (Kol. 2,3), und zwar dergestalt geredet hat, wie es der Weisheit Gottes geziemte, die in keinem Stück fehlgeht, und dem Messias, von dem man die Offenbarung aller Dinge erhoffte (Joh. 4,25), das heißt so, daß er anderen nach sich selbst nichts mehr zu sagen übrigließ.
IV,8,8
Daher soll es als unerschütterlicher Grundsatz gelten: für Gottes Wort, dem man in der Kirche Raum geben soll, darf nichts anderes gehalten werden, als was zunächst in Gesetz und Propheten und alsdann in den apostolischen Schriften verfaßt ist, und es gibt in der Kirche auch keine andere Art, rechtmäßig zu lehren, als nach der Vorschrift und Richtschnur dieses Wortes.
Daraus schließen wir auch, daß den Aposteln nichts anderes zugestanden war, als was vordem die Propheten besessen hatten: sie sollten nämlich die überkommene Schrift auslegen und nachweisen, daß das, was darin gelehrt wird, in Christus seine Erfüllung gefunden hat; jedoch sollten sie dies allein vom Herrn her tun, das heißt: indem Christi Geist ihnen Weisung gab und ihnen die Worte gewissermaßen in den Mund legte. Denn das war das Gesetz, mit dem Christus selbst ihre Sendung bestimmte, indem er ihnen gebot, sie sollten hingehen und lehren - nicht, was sie sich selber zufällig erdacht hatten, sondern was er ihnen aufgetragen hatte (Matth. 28,19f.). Es hätte auch nichts deutlicher gesprochen werden können, als was er an anderer Stelle sagt: „Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen; denn einer ist euer Meister, Christus“ (Matth. 23,8). Damit dies dann noch tiefer in ihren Herzen haftete, so wiederholte er es an derselben Stelle noch zweimal (Matth. 23,9f.). Und weil sie in ihrer Unkundigkeit das, was sie aus dem Munde des Meisters gehört und gelernt hatten, nicht zu fassen vermochten, so verhieß er ihnen den „Geist der Wahrheit“, von dem sie zum wahren Begreifen aller Dinge geleitet werden sollten (Joh. 14,26; 16,13). Denn man muß gründlich auf die Begrenzung achten, die darin liegt, daß Christus dem Heiligen Geiste die Aufgabe zuerteilte, den Jüngern einzugeben, was er sie zuvor mit seinem Munde gelehrt hatte.
IV,8,9
Deshalb läßt Petrus, der doch von seinem Meister sehr wohl darüber belehrt war, wie weit seine Vollmacht ging, sich selber wie auch anderen nichts weiter übrig, als daß sie die Lehre austeilten, die ihnen von Gott gegeben war. „So jemand redet“, sagt er, „daß er’s rede als Gottes Wort“ (1. Petr. 4,11) - das heißt: nicht unter Zweifeln, wie ja Leute, die ein schlechtes Gewissen haben, zu zagen pflegen, sondern vielmehr mit hoher Zuversicht, wie sie einem Knechte Gottes geziemt, der mit festen Aufträgen versehen ist. Was heißt das aber anders, als alle Erfindungen des menschlichen Verstandes, aus welchem Haupte sie auch schließlich entsprungen sein mögen, fernzuhalten, damit Gottes reines Wort in der Kirche der Gläubigen gelehrt und gelernt werde? Was heißt es anders, als die Meinungen oder vielmehr die Erdich-
tungen aller Menschen, welchen Rang sie auch innehaben mögen, aus dem Wege zu räumen, damit Gottes Ratschlüsse allein in Geltung bleiben? Das sind jene geistlichen „Waffen“, die da „mächtig vor Gott“ sind, „zu zerstören Befestigungen“, jene Waffen, mit denen Gottes treue Knechte „zerstören ... die Anschläge und alle Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes“, und mit denen sie „gefangennehmen alle Vernunft unter den Gehorsam Christi“ (2. Kor. 10,4f.). Sieh da, das ist jene gewaltige Macht, mit der die Hirten der Kirche, was für einen Namen sie auch tragen mögen, ausgerüstet sein müssen, damit sie nämlich auf Grund des Wortes Gottes zuversichtlich alles wagen, seiner Majestät alle Kraft und Herrlichkeit, alle Weisheit und Hoheit dieser Welt zu weichen und Gehorsam zu leisten zwingen, damit sie ferner, auf seine Macht gestützt, allen Menschen, vom höchsten bis zum geringsten gebieten, Christi Haus bauen und das des Satans umstürzen, die Schafe weiden und die Wölfe überwältigen, die Gelehrigen unterweisen und ermahnen, die Widerspenstigen und Halsstarrigen aber strafen, schelten und unterwerfen, und damit sie binden und lösen und schließlich auch Wetterstrahl und Donnerschlag ausgehen lassen, wenn es nötig ist, aber alles mit dem Worte Gottes!
Allerdings besteht, wie ich bereits sagte, zwischen den Aposteln und ihren Nachfolgern der Unterschied, daß jene sichere und beglaubigte Schreiber (amanuenses) des Heiligen Geistes waren und ihre Schriften deshalb als Offenbarungsworte Gottes zu gelten haben, diese dagegen keine andere Aufgabe haben als zu lehren, was in der Heiligen Schrift überliefert und versiegelt ist. Wir stellen also fest, daß es den treuen Dienern (der Kirche) nicht mehr freisteht, einen neuen Glaubenssatz zu schmieden, sondern daß sie einfach bei der Lehre bleiben müssen, der Gott alle ohne Ausnahme unterworfen hat.
Wenn ich das sage, so will ich nicht allein zeigen, was einzelnen Menschen, sondern auch, was der gesamten Kirche erlaubt ist.
Was die einzelnen Menschen betrifft, so war Paulus den Korinthern doch sicherlich vom Herrn als Apostel verordnet, und doch erklärt er, daß er über ihren Glauben nicht Herr sei (2. Kor. 1,24). Wer will es nun wagen, sich ein Herrenrecht anzumaßen, das dem Paulus nach seinem Zeugnis nicht zukam? Hätte Paulus jene willkürliche Freiheit im Lehren anerkannt, nach der ein Hirte (Pastor) von Rechts wegen verlangen könnte, daß ihm in allem, was er auch vorbrächte, fester Glaube beigemessen würde, so hätte er sicherlich den nämlichen Korinthern nicht die Ordnung gegeben, daß, wenn zwei oder drei Propheten redeten, die anderen (ihre Worte) beurteilen sollten, und daß, wenn einem, der dasäße, etwas offenbart wäre, der erste zu schweigen hätte (1. Kor. 14,29). Denn niemandem hat er solche Schonung gewährt, daß er seine Autorität etwa nicht dem Urteil des Wortes Gottes unterworfen hätte!
Ja, wird vielleicht jemand sagen, aber mit der gesamten Kirche ist es doch anders bestellt. Ich antworte, daß Paulus an anderer Stelle auch diesem Zweifel entgegentritt, indem er sagt, der Glaube komme aus dem Hören, das Hören aber aus dem Worte Gottes (Röm. 10,17). Wenn der Glaube nämlich allein am Worte Gottes hängt, wenn er allein nach ihm schaut und auf ihm ruht - was für ein Raum bleibt dann für das Wort der ganzen Welt? Hier kann auch niemand zweifeln, der recht erkannt hat, was Glaube ist; denn dieser muß sich doch auf einen so festen Grund stützen, daß er dadurch gegen den Satan und alle Listen der Hölle und gegen die ganze Welt unüberwindlich und unerschrocken standhält. Diesen festen Grund aber werden wir einzig und allein in Gottes Wort finden. Zudem besteht noch eine allgemeine Ursache, auf die man hier achten muß: wenn Gott dem Menschen die Fähigkeit nimmt, ein neues Dogma vorzubringen, so geschieht das dazu, daß er allein in der geistlichen Unterweisung unser Mei-
ster sei, wie ja er allein auch der Wahrhaftige ist (Röm. 3,4), der nicht lügen noch trügen kann. Diese Ursache hat ihre Geltung nicht weniger für die ganze Kirche als für jeden einzelnen unter den Gläubigen.
IV,8,10
Wenn man nun aber die jetzt beschriebene Vollmacht der Kirche mit derjenigen vergleicht, deren sich schon einige Jahrhunderte lang die geistlichen Tyrannen, die sich „Bischöfe“ und „Vorsteher in der Religion“ nannten, im Volke Gottes gerühmt haben, dann werden diese beiden keineswegs besser zueinander stimmen als Christus und Belial. Ich habe hier nicht die Absicht auseinanderzusetzen, wie und auf wie empörende Weise sie ihre Tyrannei ausgeübt haben; nein, ich will nur ihre Lehre wiedergeben, die sie zunächst in ihren Schriften, dann aber auch heutzutage mit Feuer und Schwert verteidigen.
Sie nehmen es zunächst als ausgemacht an, daß ein allgemeines Konzil die wahre Darstellung (d.h. Repräsentation) der Kirche sei. Nachdem sie diesen Grundsatz einmal angenommen haben, stellen sie dann gleichzeitig als über jeden Zweifel erhaben den Satz auf, dergleichen Konzilien würden unmittelbar durch den Heiligen Geist regiert und könnten deshalb nicht irren. Da sie nun aber selbst die Konzilien regieren, ja, sie (in ihre Gewalt) einsetzen, so machen sie auf das, was nach ihrer Behauptung den Konzilien zukommt, tatsächlich selber Anspruch. Sie wollen also, daß unser Glaube nach ihrem Gutdünken steht und fällt, so daß also alles, was sie nach der einen oder anderen Richtung festgesetzt haben, für unsere Herzen fest und endgültig beschlossen sein soll: wenn sie also etwas gutgeheißen haben, so soll das gleiche auch von uns ohne jegliches Bedenken gebilligt werden, und wenn sie etwas verdammt haben, so soll es auch für uns als verdammt gelten. Unterdessen schmieden sie nach ihrer Willkür und unter Verachtung des Wortes Gottes Glaubenssätze zusammen und erheben dann die Forderung, man solle diesen auf Grund der obigen Ursache Glauben beimessen. Denn es sei, so behaupten sie, nur der ein Christ, der alle ihre Glaubenssätze, die behauptenden wie die verneinenden, mit Gewißheit annähme, und zwar wenn nicht mit „entwickeltem“, so doch mit „unentwickeltem“ Glauben - denn es liege eben bei der Kirche, neue Glaubensartikel zu machen.
IV,8,11
Wir wollen nun zunächst hören, mit welchen Beweisgründen sie es bekräftigen, daß der Kirche eine solche Autorität gegeben sei; dann wollen wir zusehen, wieviel ihnen das, was sie bezüglich der Kirche anführen, helfen kann.
Die Kirche, so sagen sie, besitzt herrliche Verheißungen, daß sie von Christus, ihrem Bräutigam, niemals verlassen werden, sondern von seinem Geiste „in alle Wahrheit geleitet“ werden wird (vgl. Joh. 16,13).
Aber nun sind von den Verheißungen, die sie anzuführen pflegen, viele ebensowohl jedem einzelnen Gläubigen wie der gesamten Kirche gegeben. Denn wenn der Herr sprach: „Siehe, ich bin bei euch ... bis an der Welt Ende“ (Matth. 28,20), oder ebenso: „Ich will den Vater bitten, und er soll euch einen anderen Tröster geben ..., den Geist der Wahrheit“ (Joh. 14,16f.), so richtete er diese Worte zwar an die zwölf Apostel, aber er gab diese Verheißung nicht nur der Zwölfzahl, sondern auch jedem einzelnen von ihnen insonderheit, ja, in gleicher Weise auch anderen Jüngern, die er bereits angenommen hatte oder die später noch hinzukommen sollten. Wenn die Römischen also derartige Verheißungen, die so voll herrlichen Trostes sind, dergestalt auslegen, als ob sie keinem unter den Christenmenschen (für sich allein) gegeben wären, sondern der gesamten Kirche insgemein - was tun sie dann anders, als daß sie allen Christen die Zuversicht nehmen, die aus diesen Verheißungen zu ihrer Ermutigung hätte kommen sollen? Ich bestreite nun hier nicht,
daß die ganze Gemeinschaft der Gläubigen, die doch mit einer vielfachen Mannigfaltigkeit von Gaben ausgerüstet ist, einen viel reicheren und völligeren Schatz himmlischer Weisheit zum Geschenk erhalten hat als jeder einzelne für sich allein; auch bin ich nicht der Meinung, daß jene Zusage allen Gläubigen miteinander in dem Sinne gegeben sei, als ob sie alle gleichermaßen mit jenem Geist des Verstehens und der Unterweisung begabt wären; nein, ich sage das nur, weil man den Widersachern Christi nicht erlauben darf, daß sie die Schrift zur Verteidigung einer bösen Sache in einem ihr fremden Sinn verdrehen.
Aber ich lasse das beiseite und bekenne schlicht, wie es sich auch tatsächlich verhält, daß der Herr immerfort den Seinen gegenwärtig ist und sie mit seinem Geist regiert. Dieser ist nun, so bekenne ich weiter, nicht ein Geist des Irrtums, der Unwissenheit, der Lüge oder der Finsternis, sondern ein Geist gewisser Offenbarung, ein Geist der Weisheit, der Wahrheit und des Lichtes, von dem die Gläubigen ohne Trug lernen, was ihnen geschenkt ist (1. Kor. 2,12), das heißt: „welche da sei die Hoffnung ihrer Berufung, und welcher sei der Reichtum seines herrlichen Erbes bei seinen Heiligen“ (Eph. 1,18). Aber da die Gläubigen in diesem Fleische bloß die „Erstlinge“ und einen gewissen Geschmack dieses Geistes empfangen - auch die, welche vor anderen mit hervorragenderen Gnadengaben beschenkt sind -, so bleibt ihnen nichts Besseres übrig, als daß sie sich, ihrer Schwachheit wohl bewußt, sorglich innerhalb der Grenzen des Wortes Gottes halten, damit sie nicht, wenn sie nach ihrem eigenen Sinn allzu weit ausschweifen, alsbald vom rechten Wege abirren, sofern sie nämlich jenes Geistes, durch dessen Unterweisung allein Wahrheit und Lüge unterschieden werden, noch ledig sind. Denn alle bekennen mit Paulus, daß sie das Endziel noch nicht erreicht haben (Phil. 3,12). Und deshalb streben sie mehr nach dem täglichen Fortschreiten, als daß sie sich etwa der Vollkommenheit rühmten!
IV,8,12
Unsere Widersacher werden jedoch den Einwand machen, es komme doch das, was stückweise jedem einzelnen unter den Heiligen zugesprochen wird, gänzlich und vollkommen der Kirche selber zu. Obwohl dies nun einigermaßen den Schein der Wahrheit hat, so behaupte ich doch, daß es nicht wahr ist. Zwar hat Gott die Gaben seines Geistes an jedes einzelne Glied „nach dem Maß“ (Eph. 4,7) dergestalt ausgeteilt, daß, wofern die Gaben selbst dem allgemeinen Nutzen zugewandt werden, dem gesamten Leibe nichts Notwendiges abgeht. Aber die Reichtümer der Kirche sind allezeit von der Art, daß noch sehr viel zu jener höchsten Vollkommenheit fehlt, die unsere Widersacher rühmen. Und doch hat die Kirche deswegen in keinem Stück solchen Mangel, daß sie etwa nicht allezeit soviel hätte, wie notwendig ist; denn der Herr weiß, was ihre Notdurft erfordert. Aber um sie in der Demut und in frommer Bescheidenheit zu halten, reicht er ihr nicht mehr dar, als ihr, wie er weiß, nützlich ist.
Ich weiß, was sie auch hier gewöhnlich für einen Einwand machen: sie sagen nämlich, die Kirche sei doch „gereinigt durch das Wasserbad im Wort“ des Lebens, auf daß sie „nicht habe einen Flecken oder Runzel“ (Eph. 5,26f.), und deshalb werde sie an anderer Stelle „ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit“ genannt (1. Tim. 3,15).
Aber an der ersteren Stelle wird mehr dargelegt, was Christus Tag für Tag an seiner Kirche wirkt, als was er bereits vollendet hat. Denn wenn er all die Seinen von Tag zu Tag heiligt, reinigt, glättet und von ihren Flecken säubert, so steht jedenfalls fest, daß sie noch mit allerlei Flecken und Runzeln bedeckt sind und daß an ihrer Heiligung noch manches fehlt. Wie töricht und unglaubwürdig ist es dann aber, die Kirche bereits durch und durch und in jeder Hinsicht für heilig und unbefleckt zu halten, wo doch alle ihre Glieder noch befleckt und einigermaßen unrein sind! Es ist also wahr, daß die Kirche durch Christus geheiligt ist;
aber hier tritt bloß der Anfang dieser Heiligung in die Erscheinung, ihr Ende dagegen und ihre vollkommene Erfüllung wird dann vorhanden sein, wenn sie Christus, der Heilige der Heiligen, wahrhaft und vollkommen mit seiner Heiligkeit erfüllen wird. Wahr ist auch, daß ihre Flecken und Runzeln getilgt sind, aber doch so, daß sie noch Tag für Tag getilgt werden, bis Christus durch sein Kommen alles gänzlich wegnimmt, was noch übrig ist. Denn wenn wir das nicht annehmen, so müssen wir notwendig mit den Pelagianern behaupten, die Gerechtigkeit der Gläubigen sei schon in diesem Leben vollkommen, oder wir müssen mit den Katharern und Donatisten dazu kommen, keinerlei Schwachheit in der Kirche zu ertragen.
Die andere Stelle (1. Tim. 3,15) hat, wie wir anderwärts gesehen haben (vgl. Kap. 2, Sektion 1), einen völlig anderen Sinn, als sie ihr geben wollen. Paulus hat da nämlich zuvor den Timotheus belehrt und zum rechten Amt eines Bischofs unterwiesen, und jetzt (1. Tim. 3,14f.) sagt er, er habe das zu dem Zweck getan, daß Timotheus nun wüßte, wie er in der Kirche „wandeln“ sollte. Und damit sich nun Timotheus mit um so größerer Ehrfurcht und um so größerem Eifer dafür einsetzt, fügt Paulus hinzu, die Kirche selbst sei „ein Pfeiler und eine Grundfeste der Wahrheit“. Was sollen nun aber diese Worte anders bedeuten, als daß in der Kirche die Wahrheit Gottes gewahrt wird, nämlich durch das Predigtamt? So lehrt er auch an anderer Stelle, Christus habe Apostel, Hirten und Lehrer gegeben, damit wir uns nicht mehr von jeglichem „Wind der Lehre“ umtreiben oder von den Menschen zu Narren halten lassen, sondern vielmehr, von der wahren Erkenntnis des Sohnes Gottes erleuchtet, alle miteinander zur Einheit des Glaubens herzueilen (Eph. 4,1-11). Daß also die Wahrheit in der Welt nicht ausgelöscht wird, sondern unversehrt erhalten bleibt, das kommt daher, daß sie zu ihrer getreuen Hüterin die Kirche hat, durch deren Arbeit und Dienst sie getragen wird. Wenn aber diese Wacht im prophetischen und apostolischen Amte gelegen ist, dann ergibt sich, daß sie voll und ganz davon abhängt, ob das Wort des Herrn treu bewahrt wird und seine Reinheit behält.
IV,8,13
Damit nun die Leser besser begreifen, um welchen Angelpunkt sich diese Frage vor allem dreht, so will ich mit wenigen Worten auseinandersetzen, was unsere Widersacher verlangen und in was wir uns ihnen widersetzen. Wenn sie behaupten, die Kirche könne nicht irren, so geht das auf folgendes hinaus, und sie legen es folgendermaßen aus: da die Kirche durch den Geist Gottes geleitet wird, so kann sie mit Sicherheit ohne das Wort ihren Weg gehen; wohin sie auch gehen mag, so kann sie nichts denken oder reden als die Wahrheit; wenn sie also außerhalb des Wortes Gottes oder über dasselbe hinaus etwas festsetzt, so ist das für nichts anderes anzusehen als für einen untrüglichen Offenbarungsspruch Gottes.
Wenn wir ihnen nun jenen ersten Satz zugeben, nämlich daß die Kirche in solchen Dingen, die zum Heil notwendig sind, nicht irren kann, so ist unsere Meinung die, daß dies darum gilt, weil sie aller eigenen Weisheit den Abschied gibt und sich vom Heiligen Geist durch das Wort Gottes unterweisen läßt. Der Unterschied besteht also in folgendem: unsere Widersacher stellen die Autorität der Kirche außerhalb des Wortes Gottes, wir dagegen wollen, daß sie an das Wort gebunden sei, und wir dulden es nicht, daß sie von ihm getrennt wird.
Was soll auch Verwunderliches daran sein, wenn die Braut und Schülerin Christi ihrem Bräutigam und Meister unterstellt wird, um beständig und fleißig an seinem Munde zu hängen? Denn in einem wohleingerichteten Hause ist es so bestellt, daß die Frau dem Gebot ihres Mannes gehorcht, und in einer wohlgeordneten Schule herrscht die Regel, daß darin allein die Unterweisung des Meisters gehört werde. Darum soll die Kirche nicht aus sich selbst heraus weise sein, nicht aus sich heraus
etwas denken, sondern sie soll ihrer Weisheit eine Grenze setzen, wo er seinem Reden ein Ende gesetzt hat.
Auf diese Weise wird sie auch allen Fündlein ihrer eigenen Vernunft mit Mißtrauen begegnen, in den Dingen aber, in denen sie sich auf Gottes Wort stützt, wird sie sich von keinem Mangel an Vertrauen und keinem Zagen ins Wanken bringen lassen, sondern sie wird sich mit großer Gewißheit und fester Beständigkeit darauf verlassen. So wird sie auch auf die Größe der Verheißungen, die sie besitzt, vertrauen und sie wird darin Anlaß finden, um ihren Glauben herrlich zu erhalten, so daß sie nicht im geringsten zweifelt, daß ihr der Heilige Geist, der beste Führer auf dem rechten Wege, allezeit zur Seite stehen wird. Aber sie wird zugleich im Gedächtnis behalten, welchen Nutzen wir nach Gottes Willen von seinem Geiste empfangen sollen. „Der Geist“, spricht der Herr, „den ich vom Vater senden werde, der soll euch in alle Wahrheit leiten“ (Joh. 16,7.13; Anfang ungenau). Aber wie wird er das machen? „Denn er wird euch“, so sagt er, „erinnern alles des, das ich euch gesagt habe“ (Joh. 14,26). Er tut uns also kund, daß wir von seinem Geiste nichts mehr erwarten sollen, als daß er unseren Verstand erleuchte, damit wir die Wahrheit seiner Lehre erfassen. Es ist daher sehr trefflich geredet, wenn Chrysostomus sagt: „Viele rühmen sich des Heiligen Geistes, aber die ihre eigenen Dinge reden, die berufen sich fälschlich auf ihn. Wie Christus nach seinem Zeugnis nicht aus sich selbst heraus redete, weil er eben aus dem Gesetz und aus den Propheten heraus redete, so sollen wir auch nicht glauben, wenn man uns etwas außerhalb des Evangeliums unter Berufung auf den Geist aufdrängen will. Denn wie Christus die Erfüllung des Gesetzes und der Propheten ist, so ist der Geist die Erfüllung des Evangeliums“ (Pseudo-Chrysostomus, Predigt über den Heiligen Geist,10; vgl. Joh. 12,49f.; 14,10; Röm. 10,4). Soweit Chrysostomus.
Jetzt läßt sich ohne weiteres entnehmen, wie verkehrt unsere Widersacher handeln, die sich des Heiligen Geistes allein zu dem Zweck rühmen, um unter seinem Namen solche Lehren anzupreisen, die dem Worte Gottes fremd sind und außer ihm stehen, während der Heilige Geist doch selber ein unzertrennliches Band mit dem Worte Gottes verbunden sein will und Christus dies von ihm bezeugt, als er ihn seiner Kirche verheißt. Ja, so verhält es sich. Die maßvolle Nüchternheit, die der Herr seiner Kirche einmal zur Vorschrift gemacht hat, will er auch fort und fort gewahrt wissen. Er hat aber verboten, daß sie seinem Wort etwas zufügt oder etwas von ihm wegnimmt. Das ist Gottes und des Heiligen Geistes unverletzlicher Beschluß - und den versuchen unsere Widersacher umzustoßen, indem sie so tun, als ob die Kirche ohne das Wort vom Heiligen Geiste regiert würde.
IV,8,14
Hier erheben sie nun abermals murrenden Einspruch: die Kirche habe den Schriften der Apostel manches hinzufügen müssen oder die Apostel selbst seien genötigt gewesen, hernach mündlich zu vervollständigen, was sie (in schriftlicher Form) weniger deutlich überliefert hätten; denn Christus habe doch zu ihnen gesagt: „Ich habe euch noch viel zu sagen; aber ihr könnet es jetzt nicht tragen“ (Joh. 16,12); eben dies aber seien die Lehrsatzungen, die ohne die Heilige Schrift, allein durch den Gebrauch und die Gewöhnung zur Annahme gekommen seien. Aber was ist das nun für eine Unverschämtheit! Ich gebe allerdings zu: als die Jünger jenes Wort zu hören bekamen, da waren sie noch unkundig und fast ungelehrig. Aber waren sie auch noch zu der Zeit, als sie ihre Lehre schriftlich niederlegten, mit solcher Schwerfälligkeit behaftet, daß sie es hernach notwendig hatten, mündlich zu vervollständigen, was sie in ihren Schriften aus Unwissenheit ausgelassen hatten? Wenn sie aber bereits von dem Geiste der Wahrheit geleitet waren, als sie ihre Schriften ausgaben - was stand dann im Wege, daß sie etwa nicht eine vollkommene Erkenntnis der Lehre
des Evangeliums in jenen Schriften zusammengefaßt und dann versiegelt hinterlassen hätten? Aber wohlan, wir wollen ihnen zugeben, was sie begehren - sie sollen nur die Dinge aufweisen, die ohne schriftliche Niederlegung offenbart werden mußten! Wenn sie nun das zu unternehmen wagen, dann will ich ihnen mit den Worten Augustins begegnen, der da sagt: „Wo der Herr geschwiegen hat - wer von uns will da sagen: das oder das ist es? Oder wenn er es wagt, das zu sagen - woher will er es beweisen?“ (Predigten zum Johannesevangelium 96,2). Aber was streite ich hier um eine überflüssige Sache? Denn es weiß doch selbst ein Kind, daß uns in den apostolischen Schriften, die jene Leute gewissermaßen verstümmelt und halbiert sein lassen wollen, die Frucht jener Offenbarung entgegentritt, die der Herr damals (Joh. 16,12) seinen Jüngern verheißen hat.
IV,8,15
Wieso, sagen sie - hat denn Christus nicht alles, was die Kirche lehrt und entscheidet, jeder Erörterung entzogen, indem er die Weisung gibt, man solle den, der (ihr) zu widersprechen wagte, für einen „Heiden und Zöllner“ halten (Matth. 18,17)? Zunächst: an dieser Stelle ist keine Rede von der Lehre, sondern es empfängt nur die (kirchliche) Zuchtübung die Sicherung ihrer Autorität zwecks Bestrafung von Vergehen, und das geschieht, damit die, die ermahnt oder getadelt worden sind, sich nicht etwa ihrem Urteil widersetzen. Aber lassen wir das beiseite - es ist doch sehr verwunderlich, daß diese Schwätzer so gar keine Scham haben, so daß sie sich nicht scheuen, selbst diese Stelle zu ihrem Übermut zu benutzen. Denn was können sie damit schließlich beweisen, als daß man die einhellige Überzeugung der Kirche nicht verachten soll, der Kirche, die doch allein auf die Wahrheit des Wortes Gottes hin zusammenstimmt? Man muß die Kirche hören, so sagen sie. Wer leugnet das denn? Denn die Kirche tut keinen Ausspruch als allein aus des Herrn Wort heraus! Verlangen unsere Widersacher irgend etwas mehr, dann müssen sie wissen, daß ihnen diese Worte Christi dabei keinen Beistand tun.
Ich darf auch nicht streitsüchtig scheinen, weil ich mit solcher Schärfe darauf bestehe, daß es der Kirche nicht erlaubt ist, irgendeine neue Lehre zu begründen, das heißt: mehr zu lehren und als Offenbarungswort zu überliefern, als was der Herr in seinem Wort geoffenbart hat. Denn verständige Menschen sehen wohl, was für eine große Gefahr entsteht, wenn man den Menschen einmal soviel Recht zugestanden hat. Sie sehen auch, was für ein großes Fenster dem Gespött und den Sticheleien der Gottlosen aufgetan wird, wenn wir behaupten, es sei das, was Menschen für richtig gehalten haben, unter den Christen für ein Offenbarungswort zu halten.
Zudem muß man beachten, daß Christus, nach dem Brauch seiner Zeit redend, (an der obigen Stelle, Matth. 18,17) diesen Namen („Kirche“ oder „Gemeinde“) dem (damaligen, örtlichen) Synedrium beilegt, damit seine Jünger es lernten, hernach die heiligen Zusammenkünfte der Kirche zu ehren. So würde es denn (wenn die Widersacher mit ihrer Beziehung dieser Stelle auf die Lehre recht hätten) dazu kommen, daß jede Stadt und jedes Dorf die gleiche Freiheit hätte, Lehrsatzungen aufzustellen!
IV,8,16
Die Beispiele, die unsere Widersacher gebrauchen, helfen ihnen nichts. So sagen sie, die Kindertaufe sei nicht so sehr aus einer offenen Weisung der Schrift als aus einem Beschluß der Kirche hervorgegangen. Aber es wäre eine höchst jämmerliche Zuflucht, wenn wir genötigt würden, uns zur Verteidigung der Kindertaufe auf die bloße Autorität der Kirche zurückzuziehen; es wird jedoch an anderer Stelle genugsam deutlich werden, daß es sich weit anders verhält (vgl. Kap. 16). Ebenso steht es mit ihrem Einwand: was man in der Synode von Nicäa ausge-
sprochen habe, nämlich daß der Sohn gleichen Wesens mit dem Vater ist, das stehe nirgendwo in der Schrift. Damit sprechen sie gegen die Väter eine schwere Beleidigung aus, als ob sie den Arius ohne Grund verdammt hätten, weil er nicht auf ihre Worte hätte schwören wollen, während er doch die ganze Lehre bekannt hätte, die in den prophetischen und apostolischen Schriften beschlossen ist. Ich gebe zwar zu, daß sich dieser Ausdruck („gleichen Wesens mit dem Vater“) in der Schrift nicht findet. Aber es wird doch so oft in der Schrift ausgesprochen, daß ein Gott ist, und wiederum wird Christus so oft wahrer und ewiger Gott genannt, eins mit dem Vater; wenn nun die Väter von Nicäa erklären, Christus sei eines Wesens mit dem Vater, was tun sie dann anders, als daß sie den ursprünglichen Sinn der Schrift schlicht auslegen? Und dazu berichtet Theodoret, daß Konstantin in ihrer Versammlung folgende Vorrede gehalten habe: „In Erörterungen über göttliche Dinge hat man die Lehre des Heiligen Geistes als bindende Vorschrift; die evangelischen und apostolischen Bücher samt den Offenbarungsworten der Propheten zeigen uns völlig klar den Sinn der Gottheit. Deshalb wollen wir die Zwietracht ablegen und aus den Worten des Geistes die Klärung unserer Fragen entnehmen“ (Theodoret Kirchengeschichte I,7). Es war damals niemand da, der sich diesen heiligen Ermahnungen widersetzt hätte. Niemand machte den Einwand, die Kirche könne aus dem Ihrigen heraus etwas zufügen, der Heilige Geist habe den Aposteln nicht alles geoffenbart oder wenigstens nicht alles auf ihre Nachfolger kommen lassen, oder sonst dergleichen. Wenn das wahr ist, was unsere Widersacher wollen, dann hat erstens Konstantin verkehrt gehandelt, daß er die Kirche ihrer Macht beraubt hat, zweitens war, da sich damals keiner von den Bischöfen erhob, um die Macht der Kirche dagegen zu verteidigen, dieses Stillschweigen ein Zeichen von Treulosigkeit, und so waren also die Bischöfe Verräter des kirchlichen Rechtes! Da aber Theodoret berichtet, daß sie das, was der Kaiser sagte, gern angenommen haben, so steht fest, daß dieses neue Dogma damals ganz und gar unbekannt gewesen ist.
Neuntes Kapitel
Von den Konzilien und ihrer Autorität
IV,9,1
Selbst wenn ich nun den Römischen bezüglich der Kirche alles zugäbe, so hätten sie auch damit für ihren Zweck noch nicht viel erreicht. Denn alles, was man von der Kirche sagt, das übertragen sie alsbald auf die Konzilien, die nach ihrer Meinung die Kirchen vergegenwärtigen (repraesentare). Ja, daß sie so hartnäckig um die Vollmacht der Kirche streiten, das tun sie aus keiner anderen Absicht, als um alles und jedes, was sie dabei errungen haben, dem römischen Papst und seinem Trabantenschwarm zu eigen zu geben.
Bevor ich aber diese Frage zu erörtern beginne, muß ich einleitend zweierlei kurz aussprechen.
(1) Wenn ich hier recht scharf sein werde, so geschieht das nicht etwa, weil ich die alten Konzilien geringer einschätze, als es sich gebührt. Denn ich verehre sie von Herzen, und ich wünsche, daß sie bei allen Menschen die ihnen zukommende Ehre empfangen. Aber es besteht hier ein Maß, nämlich dies, daß Christus nichts benommen werden darf. Christi Recht ist nun aber dies, daß er in allen Konzilien die Leitung und in solcher Würde keinen Menschen zum Mitgenossen habe. Er hat aber, so behaupte ich, nur dann die Leitung, wenn er die ganze Versammlung mit seinem Wort und seinem Geist regiert.
(2) Und dann: daß ich den Konzilien weniger Rechte zuerkenne, als unsere Widersacher verlangen, das tue ich nicht aus dem Grunde, daß ich etwa vor den Konzilien Angst hätte, als ob sie der Sache unserer Widersacher Beistand gewährten, der unseren aber entgegenstünden. Denn wie wir zum vollen Beweis für unsere Lehre und zum Umsturz des ganzen Papsttums mehr als genug mit dem Worte des Herrn ausgerüstet sind, so daß es nicht besonders darauf ankommt, darüber hinaus etwas zu suchen, so geben uns doch, wenn es die Sache erfordert, die alten Konzilien weitgehend Stoff an die Hand, der zu beidem genug ist.
IV,9,2
Nun wollen wir über die Sache selbst reden. Wenn man aus der Schrift erfahren will, welche Autorität die Konzilien besitzen, so gibt es keine herrlichere Verheißung, als sie uns in dem Wort Christi begegnet: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Matth. 18,20). Freilich, das bezieht sich ebensosehr auf irgendeine besondere (d.h. örtliche) Versammlung als auf ein allgemeines Konzil. Doch liegt der Knoten der Frage nicht darin, sondern vielmehr in der zugefügten Bedingung, nach der Christus nur dann inmitten des Konzils sein wird, wenn es in seinem Namen versammelt ist. Wenn sich also unsere Widersacher auch tausendmal auf ihre Bischofskonzilien berufen, so werden sie damit wenig vorankommen, und sie werden es erst dann zuwege bringen, daß wir ihnen glauben, was sie behaupten, nämlich daß diese Konzilien vom Heiligen Geist regiert würden, - wenn sie uns bewiesen haben, daß diese auch in Christi Namen versammelt werden. Denn es kann ebensogut sein, daß sich gottlose und böse Bischöfe gegen Christus zusammenrotten, wie daß sich gute und rechtschaffene in seinem Namen versammeln. Dafür dienen uns sehr viele Beschlüsse, die von solchen Konzilien ausgegangen sind, zum klaren Beweis. Aber das werden wir später noch sehen. Jetzt gebe ich nur mit einem einzigen Wort die Antwort, daß Christus nur denen etwas verheißt, die sich in seinem Namen versammeln. Wir wollen also feststellen, was das heißt. Ich bestreite, daß sich die in Christi Namen versammeln, die Gottes Gebot verwerfen, in dem er untersagt, daß man zu seinem Worte irgend etwas zufüge oder etwas davontue (Deut. 4,2; Apk. 22,18f.), die dann nach ihrem eigenen Gutdünken das eine oder andere festsetzen, die sich mit den Offen-
barungsworten der Schrift, das heißt mit der einigen Richtschnur vollkommener Weisheit, nicht zufriedengeben und sich aus ihrem eigenen Kopf heraus irgend etwas Neues ersinnen. Da Christus nicht verheißen hat, bei allen möglichen Konzilien gegenwärtig zu sein, sondern vielmehr ein besonderes Kennzeichen zugefügt hat, um die wahren und rechtmäßigen Konzilien von den anderen zu unterscheiden, so gebührt es sich jedenfalls, daß wir diese Unterscheidung durchaus nicht vernachlässigen. Der Bund, den Gott vorzeiten mit den levitischen Priestern geschlossen hat, bestand doch darin, daß sie ihre Unterweisung aus seinem Munde heraus geben sollten (Mal. 2,7). Eben dies hat er allezeit von den Propheten verlangt, und wir sehen, daß dieses Gesetz auch den Aposteln auferlegt worden ist. Die diesen Bund verletzen, die würdigt Gott weder der Ehre des Priesteramtes noch irgendwelcher Autorität. Diesen Knoten sollen mir die Widersacher auflösen, wenn sie meinen Glauben an Menschenmeinungen knechten wollen, die außerhalb des Wortes Gottes stehen!
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Wenn nämlich unsere Widersacher der Meinung sind, die Wahrheit könne nicht in der Kirche verbleiben, wofern sie nicht unter den Hirten ihren festen Bestand hätte, und die Kirche selbst könne nicht bestehen, wenn sie nicht in allgemeinen Konzilien ans Licht träte, so ist das bei weitem nicht allezeit wahr gewesen, wenn anders uns die Propheten wahrheitsgemäße Zeugnisse über ihre Zeiten hinterlassen haben. Zur Zeit des Jesaja war in Jerusalem noch Kirche, die Gott noch nicht verlassen hatte. Trotzdem redet er über die Hirten wie folgt: „Alle ihre Wächter sind blind, sie wissen alle nichts; stumme Hunde sind sie, die nicht bellen können, sind faul, liegen und schlafen gerne ... Sie, die Hirten, wissen noch verstehen nichts; ein jeglicher sieht auf seinen Weg ...” (Jes. 56,10f.; nicht ganz Luthertext). In derselben Weise sagt Hosea: „Der Wächter Israels mit Gott, er ist der Strick eines Vogelstellers und ein Greuel im Hause Gottes“ (Hos. 9,8; nicht Luthertext). Hier vergleicht der Prophet die „Wächter“ ironisch mit Gott und lehrt dadurch, daß ihr Vorwand, Priester zu sein, eitel ist. Auch bis in die Zeit des Jeremia hinein währte die Kirche. Hören wir, was er von den Hirten sagt: „Beide, Propheten und Priester gehen allesamt mit Lügen um“ (Jer. 6,13). Ebenso: „Die Propheten weissagen Lüge in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt und ihnen nichts befohlen“ (Jer. 14,14; nicht ganz Luthertext). Und damit wir uns mit der Aufzählung seiner Worte nicht gar zu sehr ins Weite verlieren, lese man doch, was er im ganzen dreiundzwanzigsten und vierzigsten Kapitel geschrieben hat. Zur gleichen Zeit fuhr Ezechiel von der anderen Seite keineswegs milder gegen die nämlichen Leute los. „Die Propheten“, sagt er, „so darin sind, haben sich gerottet, ... wie ein brüllender Löwe, wenn er raubt ... Ihre Priester verkehren mein Gesetz freventlich und entheiligen mein Heiligtum; sie halten unter dem Heiligen und Unheiligen keinen Unterschied ...“ (Ez. 22,25f.). Dazu kommt dann das Weitere, das er in dem gleichen Sinne folgen läßt. Ähnliche Klagen begegnen uns bei den Propheten immer wieder, so daß uns da nichts häufiger entgegentritt.
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Aber - so könnte jemand sagen - das mag wohl unter den Juden gegolten haben, unsere Zeit aber ist doch von solch einem großen Übel frei. Ja, wollte Gott, es wäre so! Der Heilige Geist aber hat angekündigt, daß es anders sein soll. Denn die Worte des Petrus sind klar; „wie in dem alten Volke falsche Propheten gewesen sind“, sagt er, „so werden auch unter euch falsche Lehrer sein, die verderbliche Sekten neben einführen“ (2. Petr. 2,1). Sieht man, wie nach seiner Predigt die Gefahr nicht von den gewöhnlichen Leuten droht, sondern von solchen, die sich des Titels von Lehrern und Hirten rühmen werden? Sieht man außerdem, wie oft Christus und seine Apostel vorausgesagt haben, daß der Kirche die höchsten Gefahren von seiten ihrer Hirten drohten (Matth. 24,11.24)? Ja, Paulus zeigt offen, daß der Antichrist seinen Sitz nirgendwo anders als im Tempel Gottes haben wird (2. Thess. 2,4)! Damit gibt er zu erkennen, daß jene entsetzliche Not, von der er an dieser
Stelle redet, nirgendwo anders herkommen wird als von solchen, die als Hirten in der Kirche ihren Sitz haben werden. Und an anderer Stelle weist er nach, daß der Beginn dieses großen Übels bereits (zu seiner Zeit) nahe bevorsteht. Denn in seiner Ansprache an die Bischöfe von Ephesus sagt er: „Das weiß ich, daß nach meinem Abschied werden unter euch kommen greuliche Wölfe, die der Herde nicht verschonen werden. Auch aus euch selbst werden aufstehen Männer, die da verkehrte Lehren reden, die Jünger an sich zu ziehen“ (Apg. 20,29f.). Wieviel Verderbnis konnte unter den Hirten die lange Reihe der Jahre mit sich bringen, wenn sie bereits in einem so geringen Zeitraum dermaßen entarten konnten! Und um nicht viele Blätter mit Aufzählungen vollzuschreiben - wir werden durch Beispiele aus fast allen Jahrhunderten daran gemahnt, daß die Wahrheit nicht allezeit im Busen der Hirten genährt wird und daß der unversehrte Bestand der Kirche auch nicht von dem Zustande der Hirten abhängig ist. Sie sollten zwar die Verteidiger und Hüter des kirchlichen Friedens und Heiles sein, zu deren Wahrung sie ja bestimmt sind - aber Leisten, was man soll, und Sollen, was man nicht leistet, das sind zweierlei Dinge!
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Jedoch soll niemand diese unsere Worte in dem Sinne verstehen, als ob ich die Autorität der Hirten ohne Ausnahme, ohne Überlegung und ohne jeglichen Unterschied ins Wanken bringen wollte. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß man zwischen ihnen einen Unterschied zur Geltung bringen muß, und zwar, damit wir die, die da Hirten heißen, nicht auch gleich für solche halten! Wenn nun der Papst samt der ganzen Herde der Bischöfe Gottes Wort von sich schütteln und nach ihrer Willkür alles umstürzen und verkehren, so handeln sie aus keiner anderen Ursache heraus, als eben weil sie als Hirten bezeichnet werden; unterdessen aber