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Zusammenfassung

  1. wie Themistius zeigt ist der Mensch gut darin, allgemeine Prinzipien anzuwenden, wenn es um gut und böse geht, aber er wird weniger einfach haben, spezifische Fälle zu beurteilen: der Mensch verurteilt Mord und Ehebruch, ausser wenn er nachsinnt, einer dieser Taten selbst zu begehen
  2. der Mensch begeht, dies bewusst und wohl wissend, Taten, die er im Allgemeinen verurteilt
  3. dieser Hang des Menschen wird durch Aristoteles gut erklärt, in dem er zwischen ακρατεια (Unenthaltsamkeit) und ακολασια (Zügellosigkeit) unterscheidet
    1. in der Unenthaltsamkeit verblendet die Leidenschaft (παθη) den Verstand des Menschen zum Bösen der Untat, aber wenn die Leidenschaft nachlässt, bereut man die Tat
    2. in der Zügellosigkeit verharrt der Mensch in der Sünde

Text

Richtiger äußert sich Themistius. Er lehrt, der Verstand täusche sich bei der all­gemeinen Beschreibung eines Gegenstandes, also hinsichtlich seines Wesens sehr selten, er bleibe aber von Wahnideen nicht frei, wenn er darüber hinausginge, nämlich eine Anwendung auf die eigene Person suche. (Von der Seele, VI,6). So leugnet kein Mensch, daß der Mord etwas Böses ist — sofern man im allgemeinen urteilt. Und doch: wer eine Verschwörung anzettelt, um einen Feind umzubringen, der macht seine Pläne, als ob er etwas Gutes tun wollte! Den Ehebruch wird selbst der Ehe­brecher verdammen — aber den selbst begangenen wird er sich verzeihen! Darin liegt die Unwissenheit, daß der Mensch bei der Einzelanwendung die Regel vergißt, die er gerade als mit allgemeiner Geltung festgelegt hat! Hierüber spricht Augustin sehr fein in seiner Auslegung des 1. Verses von Psalm 57.

Freilich gilt auch die Regel des Themistius nicht ganz allgemein; denn die Schnödigkeit des Lasters bedrängt bisweilen das Gewissen derart, daß der Mensch nicht etwa betrogen vom falschen Anschein des Guten, sondern mit eigenem Wissen und Wollen in das Böse hineinrennt. Aus solch einem bestürmten Gemüt kommen dann solche Sprüche wie: „Ich sehe das Bessere wohl und erkenne es an, doch folge ich dem Schlechteren“ (Medea, bei Ovid Met. VII,20). Aus diesem Grunde scheint es mir sehr richtig, wenn Aristoteles zwischen Unenthaltsamkeit (incontinentia) und (bewußter) Zügellosigkeit (intemperantia) unterscheidet. Wo die Unenthaltsamkeit regiert, da wird nach Aristoteles dem Geiste durch verwirrtes Empfinden und Lei­denschaft die besondere Erkenntnis geraubt; so merkt er an seiner Tat das Böse gar nicht, obwohl er es im allgemeinen an gleichgearteten Taten durchaus erkennt, — ist der Rausch zu Ende, so folgt sogleich die Reue. Die Zügellosigkeit dagegen wird durch das Bewußtsein der Sünde nicht ausgelöscht und nicht zerbrochen, sondern sie verharrt steif bei der einmal getroffenen bewußten Entscheidung für das Böse.

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