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Zusammenfassung

  1. Person – eine „Wesensart“ in Gottes Wesen
  2. Wesensart – die Tatsache, dass man durch eine gemeinsame Art mit einem Wesen verbunden ist, jedoch durch eine Eigenart oder Eigenschaft unterschiedlich ist.
  3. wenn man das Wort „Gott“ gebraucht, ohne jegliche genaue Bestimmung, so meint man damit immer auch Gott Sohn und Heiliger Geist, doch wo die Personen der Dreieinigkeit miteinander verglichen werden, will man die Eigenschaften der einzelnen hervorheben
  4. in der göttlichen „Ökonomie“ der Dreieinigkeit hat die Verschiedenheit keinen Einfluss auf die Einheit

Text

Doch jetzt wollen wir den Streit um die Ausdrücke fahren lassen und zur Sache selbst übergehen. Ich verstehe also unter Person eine Seinsweise (subsistentia) in Gottes Wesen, die in ihren Beziehungen zu den anderen eine unübertragbare Eigenheit besitzt. Unter Seinsweise (subsistentia) wollen wir also etwas ande­res verstehen als „Wesen“ (essentia). Wäre nämlich das Wort einfach Gott, ohne etwas für sich allein zu haben, so hätte Johannes mit seinem Satz: „Dasselbige war im Anfang bei Gott“ (Joh. 1,1) etwas Verkehrtes ausgesprochen! Wenn er nachher gleich hinzusetzt: „Und Gott war das Wort“ — so ruft er uns damit zu dem einen Wesen zurück! Aber weil das Wort nicht bei Gott sein konnte, ohne im Vater zu wohnen, so zeigt sich hier das, was wir „Seinsweise“ nannten: denn diese ist zwar durch ein unzerreißbares Band mit dem „Wesen“ verbunden und kann von ihm nicht geschieden werden, aber sie hat doch ihr besonderes Kenn­zeichen, durch das sie sich von dem Wesen unterscheidet. Denn jede der drei Seinsweisen ist in Beziehung zu den anderen durch ihre Eigenheit unterschieden. Diese „Beziehung“ (relatio) wird hier deutlich zum Ausdruck gebracht; denn wo man einfach und ohne nähere Bestimmung von „Gott“ redet, da bezieht sich dieser Name auf den Sohn und den Geist ebenso wie auf den Vater. Sobald man aber den Vater mit dem Sohne vergleicht, bezeichnet die „Eigenheit“ (proprietas) den Unterschied zwischen ihnen. Weiterhin behaupte ich, daß die Eigenheit der Person nicht übertragbar ist, weil es z. B. nicht angeht, auf den Sohn anzuwenden oder zu übertragen, was dem Vater als Merkmal zur Unterscheidung zukommt. Es miß­fällt mir auch nicht die — freilich richtig zu verstehende! — Definition Tertullians, es sei die Dreieinigkeit eine gewisse Ordnung und Anordnung in Gott, die an der Einheit des Wesens nichts ändere (In dem Buch gegen Praxeas 2,9).

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This entry was posted on Montag, November 30th, 2009 at 01:00 and is filed under Buch 1, Buch 1 Kapitel 13, Institutio. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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