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Zusammenfassung

  1. Die patristische Unterscheidung zwischen der menschlichen Freiheit und der göttlichen Gnade
    1. „Mitteldinge“ gehören nicht zum Reich Gottes und unterstehen somit der freien Wahl des Menschen
    2. Wahre Gerechtigkeit – wird bei den Kirchenväter als Gottes spezielle Gnade und geistliche Wiedergeburt bezeichnet
  2. Drei Arten des Willens (Pseudo-Ambrosius, Von der Berufung der Heiden)
    1. Sinnliche – freie Gabe an den Menschen
    2. Seelische – freie Gabe an den Menschen
    3. Geistliche – das Werk des Heiligen Geistes im Menschen
  3. Dies ist nicht eine Widerlegung, sondern ein Zusammenfassung der Ansichten der Kirchenväter
    1. Sie waren hauptsächlich interessiert, die Beziehung zwischen dem Willen und dem Gehorsam zum göttlichen Gesetz aufzuzeigen
    2. Sie wollten aber nicht die Bedeutung für die öffentlichen und äusseren Handlungen vernachlässigen
  4. Die scholastische Unterscheidung der verschiedenen Freiheiten (Lombard)
    1. Von der Notwendigkeit – immer noch im Menschen
    2. Von der Sünde
    3. Von der Elend – beide verloren durch die Sünde

Text

Allgemein pflegt man unter den genannten Theologen die „Mitteldinge“ (res mediae), die also nichts mit dem Reiche Gottes zu tun haben, unter den „freien Wil­len“ des Menschen zu stellen, dagegen die wahre Gerechtigkeit auf Gottes besondere Gnade und die geistliche Wiedergeburt zu beziehen. In der Absicht, das klarzulegen, zählt der Verfasser des Werkes „von der Berufung der Heiden“ drei Arten von Willen auf: den sinnlichen, den seelischen und den geistlichen; er sagt nun, die beiden ersten Arten seien dem Menschen frei, die letzte dagegen sei das Werk des Heiligen Geistes im Menschen. (Pseudo-Ambrosius, Von der Berufung der Heiden I,2). Ob das so wahr ist, werden wir an der gegebenen Stelle noch sehen. Hier habe ich aber nur vor, die Meinung anderer kurz mitzuteilen, nicht aber sie zu widerlegen. Jedenfalls hatte jene Behauptung zur Folge, daß die Kirchenlehrer, wenn sie vom „freien Willen“ handeln, nicht zuerst fragen, was er denn für die bürgerlichen, äußerlichen Werke bedeute, sondern nur, was er für einen Wert für den Gehorsam gegenüber dem göttlichen Gesetz habe. Die letztere Frage ist nun auch nach meiner Überzeugung von höchster Wichtigkeit; ich glaube aber doch, daß deshalb die erstere nicht eben gänzlich beiseite zu lassen sei. Diesen Satz hoffe ich auch einwandfrei be­gründen zu können.

Unter den Scholastikern unterschied man jedoch vornehmlich so, daß dreierlei Freiheit aufgezählt wurde: erstens die Freiheit von der Notwendigkeit, zwei­tens die von der Sünde, drittens die vom Elend. Die erste sei, so meinte man, mit dem Wesen des Menschen so untrennbar verbunden, daß sie unter keinen Um­ständen herausgerissen werden könne, die beiden anderen seien dagegen durch die Sünde in Verlust geraten. Diese Unterscheidung will ich mir gern zu eigen machen; aber es wird dabei „Notwendigkeit“ verkehrterweise mit „Zwang“ ver­wechselt — und es wird an anderer Stelle deutlich werden, wie tief der Unterschied zwischen diesen beiden ist und wie notwendig es ist, ihn zu beachten.

Themen:

This entry was posted on Donnerstag, Dezember 22nd, 2011 at 01:00 and is filed under Buch 2, Buch 2 Kapitel 02, Institutio. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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