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Zusammenfassung
- die Tüchtigkeit des Verständnisses unterscheidet sich aufgrund des zu betrachteten Objektes: Unterschied zwischen irdischen und himmlischen „Dingen“
- irdische
- nicht zu Gott und seinem Reich gehörend, wahre Gerechtigkeit und glückseliges ewiges Leben
- jedoch zu dieser jetzigen Welt gehörend
- Regierung
- Haushaltsbewirtschaftung
- mechanische Fertigkeiten
- freie Künste
- himmlische
- reine Erkenntnis Gottes, wahre Gerechtigkeit und die Geheimnisse des himmlischen Königreiches
- Wissen über Gott oder über seinen Willen
- die Gesetze, durch welche wir unser Leben seinem Willen ausrichten
- der angeborene und universelle Charakter der Gesetze dient als Basis für die menschliche Gesellschaft: Gerechtigkeit (epiekeia) ein gewisses Bedürfnis nach politischer Ordnung ist allen Menschen gegeben
- die Tatsache, dass die Keime einer politischen Ordnung in allen Menschen vorhanden ist, wird nicht durch die kriminelle oder sonst gesetzlosen Systeme infrage gestellt, die das Gesetz aus purer Lust und nicht aus rationalen Argumente ablehnt: sie disputieren nur um zu zeigen, wie schwach der menschliche Verstand ist
Text
Jedoch sind die Mühen des Menschengeistes nicht immer so fruchtlos, daß gar nichts dabei herauskommt; besonders wenn er es mehr auf das Niedere absieht. Ja, er ist auch nicht so starr, daß er nicht auch ein weniges von den höheren Dingen begriffe, wenn auch die Beschäftigung damit weniger gründlich geschieht; freilich ist unsere Fälligkeit, die höheren Dinge zu erkennen, doch ungleich geringer. Denn sobald der Mensch einmal über den Bereich dieses irdischen Lebens hinausgeht, wird ihm erst seine Unzulänglichkeit recht bewußt. Um besser erkennen zu können, wie weit der Verstand bei den einzelnen Dingen entsprechend der Kraft seines Erkenntnisvermögens kommt, müssen wir also zweckmäßig einen Unterschied machen. Und dieser soll darin bestehen, daß wir uns klarmachen: die Erkenntnis der irdischen Dinge ist etwas anderes als die der himmlischen. Unter „irdischen“ Dingen verstehe ich dabei das, was mit Gott, seinem Reiche, der wahren Gerechtigkeit und der Seligkeit des kommenden Lebens nichts zu tun hat, sondern nach seinem Sinn und seinen Beziehungen zum gegenwärtigen Leben gehört und sozusagen innerhalb seiner Grenzen bleibt. Unter „himmlischen“ Dingen verstehe ich die reine Erkenntnis Gottes, den Weg zu der wahren Gerechtigkeit und die Geheimnisse des Himmelreichs. Zur ersten Gruppe gehören das weltliche Regiment, die Haushaltskunst, alles Handwerk und die freien Künste. Zur zweiten Gruppe rechne ich die Erkenntnis Gottes und seines Willens und die Richtschnur, nach der man das Leben gemäß dieser Erkenntnis gestalten kann.
Von der ersten Gruppe ist folgendes zu sagen: Der Mensch ist ein von Natur auf Gemeinschaft angelegtes Wesen (animal natura sociale) und neigt daher durch natürlichen Trieb dazu, diese Gemeinschaft zu erhalten und zu fördern. Deshalb bemerken wir, daß allgemeine Empfindungen für eine gewisse bürgerliche Ehrbarkeit und Ordnung allen Menschen innewohnen. Daher ist auch kein Mensch zu finden, der nicht verstünde, daß jede menschliche Gemeinschaft durch Gesetze zusammengehalten werden muß, und der nicht die Grundsätze derartiger Gesetzgebung in seinem Verstande trüge. Daher kommt auch jene immerwährende Übereinstimmung aller Völker und auch der einzelnen Sterblichen hinsichtlich der Gesetze; denn die Samenkörner dazu sind in alle Menschen ohne Lehrmeister und Gesetzgeber hineingesät. Ich will mich nicht damit aufhalten, auf den Zwiespalt und Streit einzugehen, der sich bald erhebt, wenn die einen alles menschliche und göttliche Recht umzustürzen, alle Schranken des Gesetzes zu zerbrechen und der Begierde allein nach ihrem eigenen Recht freien Lauf zu lassen begehren wie Diebe und Räuber, oder wenn andere, was ein allzu verbreitetes Übel ist, für Unrecht erklären, was andere Leute als Recht festgestellt haben, oder für löblich, was jene verbieten! Denn der Haß solcher Leute gegen die Gesetze hat nicht darin seinen Grund, daß sie etwa nicht wüßten, daß sie gut und heilig sind; sondern sie wüten in wilder Gier, kämpfen gegen die klar erkannte Vernunft und verabscheuen in ihrer Lust, was sie mit der Kraft ihres eigenen Verstandes billigen! Dieser letztgeschilderte Streit ist so geartet, daß er jenes ursprüngliche Bewußtsein um das Recht nicht auflöst. Im Gegenteil: Wenn die Menschen über einige Stücke der Gesetze im Streit liegen, so besteht doch hinsichtlich des wesentlichen Bestandes des Rechts Übereinstimmung. Freilich erweist sich dabei die Unzulänglichkeit des Menschengeistes: auch wo er dem rechten Wege zu folgen scheint, gerät er ins Stolpern und Schwanken! Trotzdem bleibt es bei der Feststellung: allen Menschen ist gewissermaßen ein Same der Ordnung des weltlichen Regiments ins Herz gelegt. Und das ist ein starker Beweis dafür, daß in der Führung dieses (irdischen) Lebens kein Mensch ohne das Licht der Vernunft ist.
Themen: Erkenntnistheorie